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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 23.09.2011, 22:10
yello yello ist offline
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Standard Anhängelast > 3,5 t mit Auflaufbremse?

Hallo,

für meine federleichte Sea Ray 268 brauche ich einen Anhänger mit mindestens 4,0 t Nutzlast.

Nun habe ich ein Inserat gefunden, in welchem ein Trailer mit zGG 5,5t und einer Nutzlast von 4,5t angeboten wird - mit Auflaufbremse. Nach meinem Wissen, geht das aber nur bis max. 3,5t, darüber Druckluftbremse. Der Verkäufer behauptet, dies wäre bis 1990 möglich gewesen und der Trailer hätte Bestandsschutz. Der Trailer ist Bj. 86.

Wenn der Mann recht hat, könnte ich mir die Druckluftumrüsterei sparen. Wer weiss was konkretes?

Gruß,
yello
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  #2  
Alt 23.09.2011, 22:44
Benutzerbild von Kapitän Balu
Kapitän Balu Kapitän Balu ist offline
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Ja soetwas gab es mal für LKW mit Maulkupplung!
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Gruss Basti
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  #3  
Alt 23.09.2011, 22:52
RING18 RING18 ist offline
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Selbst wenn das stimmt, hast Du doch immer noch das Problem, das kein Auto die 5,5t ziehen darf.
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  #4  
Alt 23.09.2011, 23:09
yello yello ist offline
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Das Auto heißt DODGE RAM 3500(Pick up) und kann bis zu 7 t Anhängelast haben (mit LKW-Zulassung), der 1500er 5,2 t, natürlich mit Maulkupplung, aber das ist das geringste Problem.

@ Kapitän Balu
Weißt du da was genaueres, am besten zum nachlesen.
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  #5  
Alt 23.09.2011, 23:28
Benutzerbild von NonesensE
NonesensE NonesensE ist offline
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Denke daran, daß du bei LKW-Zulassung vom Sonntagsfahrverbot betroffen bist, sobald du dein Schiff oder irgendwas anderes am Haken hast. 5,25T sind das zulassungsrechtliche Maximum mit PKW-Zulassung, würde dir ja - sofern dein Böötchen sich an die vier Tonnen hält - theoretisch reichen.

Schöne Grüße
Jan
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  #6  
Alt 23.09.2011, 23:34
RING18 RING18 ist offline
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Mit Sportgeräte Anhänger gilt das Fahrverbot nicht
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  #7  
Alt 24.09.2011, 08:24
Benutzerbild von Kapitän Balu
Kapitän Balu Kapitän Balu ist offline
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Zitat:
Zitat von RING18 Beitrag anzeigen
Mit Sportgeräte Anhänger gilt das Fahrverbot nicht
So ist es!
Aber nur wenn Du Privat unterwegs bist!
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Gruss Basti
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  #8  
Alt 24.09.2011, 08:46
Benutzerbild von Kapitän Balu
Kapitän Balu Kapitän Balu ist offline
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Zitat:
Zitat von yello Beitrag anzeigen
Das Auto heißt DODGE RAM 3500(Pick up) und kann bis zu 7 t Anhängelast haben (mit LKW-Zulassung), der 1500er 5,2 t, natürlich mit Maulkupplung, aber das ist das geringste Problem.

@ Kapitän Balu
Weißt du da was genaueres, am besten zum nachlesen.
Hast PN!
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Gruss Basti
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  #9  
Alt 24.09.2011, 08:50
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Cedrik270405 Cedrik270405 ist offline
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Echt
Wenn man einen Fahrzeug mit LKW Zulassung hat darf man Sonntags/Feiertag mit Anhänger Privat unterwegs sein
Das ist ja Goil
__________________
Gruß Harald
Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun.
Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell
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  #10  
Alt 24.09.2011, 09:12
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Kapitän Balu Kapitän Balu ist offline
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Zitat:
Zitat von Cedrik270405 Beitrag anzeigen
Echt
Wenn man einen Fahrzeug mit LKW Zulassung hat darf man Sonntags/Feiertag mit Anhänger Privat unterwegs sein
Das ist ja Goil
http://www.dodge-forum.eu/download/file.php?id=22262
http://www.dodge-forum.eu/download/file.php?id=22481
im ersten Link Punkt 1.6!
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  #11  
Alt 24.09.2011, 09:18
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Zitat:
Zitat von RING18 Beitrag anzeigen
Mit Sportgeräte Anhänger gilt das Fahrverbot nicht
Wenn ihr Euch da mal nicht irrt:
http://www.boote-forum.de/showthread...tagsfahrverbot
Das Verbot gilt m.W. nicht für LKW bis 3,5to zGg.

Gruß Torben
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  #12  
Alt 24.09.2011, 12:18
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Das Fahrverbot gilt selbstverständlich für jeden LKW mit Anhänger, unabhängig von der Art des Anhängers. Es gibt einige Bereiche - nicht einmal unbedingt komplette Bundesländer - die das nicht verfolgen. Aber für Erlauben oder Verbieten ist einzig und allein der Gesetzgeber zuständig und der sagt in §30 Abs. 3 StVO:

"An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren."

Ausnahmen gibt es natürlich auch:

"
  1. kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
1a. kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- und Entladestelle und einem innerhalb des Umkreises von höchstens 150 km gelegenen Hafen (An- und Abfuhr),
  1. die Beförderung von
    1. frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
    2. frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
    3. frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
    4. leichtverderblichem Obst und Gemüse,
  2. Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,
  3. Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen."
Wer in einem Bereich wohnt, wo es nicht verfolgt wird und wer sich nur in seinem Beritt aufhält, der hat halt Glück. Wer 150 km entfernt von zuhause angehalten wird und den Anhänger stehenlassen muss, der hat halt zu der zusätzlichen Abhoifahrt am Werktag auch noch die Strafe ...
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  #13  
Alt 24.09.2011, 13:07
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von RING18 Beitrag anzeigen
Mit Sportgeräte Anhänger gilt das Fahrverbot nicht
Das Verbot gilt für "Anhänger hinter LKW", unabhängig von den LKW-Massen.

Eine Vereinheitlichung, dahingehend, daß Sportanhänger erlaubt sind, ist seit 2007 geplant, aber noch nicht durchgeführt.
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Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (24.09.2011 um 13:17 Uhr) Grund: Um Wiederholungen gekürzt.
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  #14  
Alt 24.09.2011, 13:13
Benutzerbild von Cedrik270405
Cedrik270405 Cedrik270405 ist offline
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Du hast keine Berechtigung, diesen Dateianhang herunterzuladen.
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  #15  
Alt 24.09.2011, 15:09
Bootsanfänger Flo Bootsanfänger Flo ist offline
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Ich bin der Meinung,dass es ein Gutachten und einen Kugelkopf bzw Kupplung gibt womit man die G-Klasse auf 4,6t Anhängelast auflasten kann.
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  #16  
Alt 24.09.2011, 20:16
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Kapitän Balu Kapitän Balu ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootsanfänger Flo Beitrag anzeigen
Ich bin der Meinung,dass es ein Gutachten und einen Kugelkopf bzw Kupplung gibt womit man die G-Klasse auf 4,6t Anhängelast auflasten kann.
Ja,aber nur mit Maulkupplung!
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  #17  
Alt 24.09.2011, 20:50
yello yello ist offline
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Also ich bin mittlerweile der Meinung, daß man es nicht allen Bürokraten recht machen kann. Insofern juckt mich das Sonntagsfahrverbot nicht im Geringsten.

Soweit ich weiss, hatten die Mercedes G, Patrol, Landcruiser, etc. , nur deswegen eine max Anhängelast über 3,5 t, weil sie als landwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen wurden. Dann gibts etwa 4-5 t aber beschränkt auf 40km/h, oder sogar bis zu 8t bis 25 km/h. Das bringt mich aber nicht weiter, da ich nicht über Landstrassen mit 40 km/h nach Kroatien zockeln will.

Ich habe das vom Vorbesitzer des mir angebotenen Anhängers so verstanden, dass bis 1990 LKW mit Anhänger über 3,5 t und Auflaufbremse durchaus 80 km/h fahren durften. Nun ist es ja kein Problem einen Dodge Ram auf ein zGG von 3,5 t aufzulasten und diesen als LKW zuzulassen. Daraus resultiert wiederum eine max. Anhängelast von 5,25t.

Soweit so gut. Dummerweise steht im aktuellen Gesetzestext, dass dann eine Druckluftbremse und ABS für den Anhänger zwingend erforderlich sind.
Leider finde ich nirgends eine Fassung der STVZO von vor 1990, wo das angeblich noch anders war.

Die Herren von TÜV und Co glänzen bis jetzt durch Halbwissen.

Die Fa. Harbeck möchte für einen neuen 5,5 t Hänger mit Druckluft u. ABS 15.000 € + X. Die Umrüstung eines RAM auf Druckluft soll um die 8.000 € kosten. Sorry, aber bevor ich soviel Geld rausblase, wander ich lieber aus.

Irgendwie bin ich mit der Gesamtsituation unzufrieden.

Gruß,
yello
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  #18  
Alt 24.09.2011, 21:06
Käptn Fred Käptn Fred ist offline
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Kauf dir für den Urlaub ein kleineres Boot!

Oder ernsthafter! Hör dich mal bei Bootswerften rum. Die fahren ja oft solche Gespanne.

Überlegen würde ich aber sicher auch, ob du wirklich mit einem 5 to Hänger mit Auflaufbremse bis nach Kroatien fahren willst. Für den Nahverkehr, warum nicht, aber für solch weite Urlaubsstrecken????

Geändert von Käptn Fred (24.09.2011 um 21:14 Uhr)
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  #19  
Alt 24.09.2011, 22:38
yello yello ist offline
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Kleineres Boot fällt aus - wenn dann grösser!

Ich war schon öfter in Kroatien damit und diesmal z.B. auf Korsika. Ich habe kein Problem mit dem Fahren grosser und schwerer Anhänger. Mein Problem sind eher uniformierte Wegelagerer.

Bin früher mit dem Wohnmobil über Weihnachten/Neujahr nach Süd-Spanien gefahren. Das würde ich gerne mal mit'm Boot probieren, sind aber fast 3000 km. Da steigt die Wahrscheinlichkeit einer unfreiwilligen Wiegung schon ungemein.
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  #20  
Alt 25.09.2011, 11:28
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derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Bis 11 Tonnen auflaufgebremst, ohne Druckluft aber mit Zulassung gibt es z.B. hier.

http://www.mps-shipping.de/Default.aspx?sid=8

Dann noch ein dickes Zugfahrzeug z.B. US full Size Piggie davor und ab geht es.
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #21  
Alt 25.09.2011, 14:32
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surfmütze surfmütze ist offline
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Dann noch ein dickes Zugfahrzeug z.B. US full Size Piggie davor und ab geht es.
11 Tonnen? Mit welchem Full Size kriegst du denn diese Anhängelast zugelassen? Und da war ich schon stolz, dass ich meinen Nissan D40 auf 3,5t bekommen hab!

Gruß

Mütze
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SURFMÜTZE
-- Wer einen Außenborder benutzt ist nur zu faul zum Rudern ! Hab ich bei der Jungfernfahrt gleich ausprobiert. --
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  #22  
Alt 25.09.2011, 17:02
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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25.455 Danke in 8.971 Beiträgen
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Mit Minisattel kommt man zumindest nahe ran....

http://www.clabo-gmbh.de/minisattel.htm
__________________
gregor

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  #23  
Alt 25.09.2011, 17:57
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von yello Beitrag anzeigen
[..] Leider finde ich nirgends eine Fassung der STVZO von vor 1990, wo das angeblich noch anders war.
[..]
Bitte sehr: http://kostenlos.freepage.de/gesetze...vzo/stvzo.html

Das hilft Dir aber auch nicht weiter, denn schon damals galt:
§ 41 Bremsen
(10) Auflaufbremsen sind nur bei Anhängern zulässig mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als
1.8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,
2. 8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt,
3. 3,50 t, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt.

Nimm' einen Laster und lege Dir einen Vornamen zu.
__________________
Beste Grüße

John
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  #24  
Alt 25.09.2011, 23:12
yello yello ist offline
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Bis 11 Tonnen auflaufgebremst, ohne Druckluft aber mit Zulassung gibt es z.B. hier.

http://www.mps-shipping.de/Default.aspx?sid=8

Dann noch ein dickes Zugfahrzeug z.B. US full Size Piggie davor und ab geht es.
Da hab ich schon angerufen. Die arbeiten mit einer elektrohydraulischen Bremse, leider muss ab 3,5 t am Anhänger ABS nachgerüstet werden. Kostenpunkt für's ABS ca. 5.500 € + Umbau der Bremse. Ohne ABS gelten lt. deren Aussage 25, bzw. 40 km/h, je nach Last. Also alles wie gehabt.
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  #25  
Alt 25.09.2011, 23:44
yello yello ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Bitte sehr: http://kostenlos.freepage.de/gesetze...vzo/stvzo.html

Das hilft Dir aber auch nicht weiter, denn schon damals galt:
§ 41 Bremsen
(10) Auflaufbremsen sind nur bei Anhängern zulässig mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als
1.8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,
2. 8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt,
3. 3,50 t, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt.

Nimm' einen Laster und lege Dir einen Vornamen zu.
Schau mal genauer hin, da steht letzte Änderung 1998!
Das mit dem Laster ist auch so eine Sache. Ein 7,5-tonner hat als nacktes Fahrgestell so gut wie immer 3,9 t Leergewicht. Da bin ich schon wieder um 4-500 kg überladen. Dann sind fast alle zu kurz. Sind sie lang genug, sind es abgelastete 12-16 -tonner. Die haben aber wieder knapp 5t Leergewicht. Somit müßte ich den LKW-Schein machen, da mein alter 3'er Führerschein nicht mehr langt.

Würde ich aber an den 7,5-tonner einen Anhänger mit 11,5 t anhängen würde es gehen.

Ich hasse dieses Land für seine bescheuerten Vorschriften

Nebenbei ist meine 268er 3,15m hoch, da komme ich auf einem LKW auf eine Gesamthöhe von 4,1m.
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