boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 26.09.2011, 15:42
Benutzerbild von Audiot_8p
Audiot_8p Audiot_8p ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 21.07.2006
Ort: Rhein km 705
Beiträge: 1.538
Boot: Ohne Boot z. Zt.
Rufzeichen oder MMSI: 08-15
3.779 Danke in 1.805 Beiträgen
Standard Frage zu Trailer und Zulassungsbescheinigung

Hi
Habt ihr bei euren Trailern beide Bescheinigungen 1und2??
Und was macht man wenn Teil 2 nicht mehr auffindbar ist?
Teil 2 ist doch der Brief oder?
__________________
Gruss Gerd
Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz.....
Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht!
Boot polieren aber richtig [URL="http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=149796[/URL]
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 26.09.2011, 16:10
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.419 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Moin,

zur Zulassungsstelle gehen und eine Verlustanzeige aufgeben, Die weitere Vorgehensweise wird dort erläutert.
__________________
Gruss Vestus
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 26.09.2011, 16:11
Benutzerbild von jugofahrer
jugofahrer jugofahrer ist gerade online
Moderator
 
Registriert seit: 21.07.2011
Ort: Fuldabrück/Stanković a. Pelješac
Beiträge: 5.553
Boot: Kein Eigenes mehr....
20.209 Danke in 5.975 Beiträgen
Standard

Teil 1 ist der Schein, Teil 2 ist die allgemeine Betriebserlaubnis, also der Brief. Wenn diese fehlt, was ich auch schon einmal bei einem Bootskauf hatte, kann man den Trailerhersteller anschreiben und sich Ersatz ausstellen lassen. Dafür mußte ich ein Schreiben ausstellen, dass ich bestätige, dass der Brief verloren gegangen war.
Das ganze kostete 50,-- Euro
__________________

Gruß Heinz,


Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 26.09.2011, 16:15
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.727
Boot: Hellwig Milos
7.875 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Hier ist alles gut beschrieben: http://www.stadt-koeln.de/buergerser...eil-ii-ersatz/

Zuständig ist alleine die KFZ-Zulassungsbehörde, nicht der Hersteller.
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 26.09.2011, 19:56
Benutzerbild von jugofahrer
jugofahrer jugofahrer ist gerade online
Moderator
 
Registriert seit: 21.07.2011
Ort: Fuldabrück/Stanković a. Pelješac
Beiträge: 5.553
Boot: Kein Eigenes mehr....
20.209 Danke in 5.975 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Hier ist alles gut beschrieben: http://www.stadt-koeln.de/buergerser...eil-ii-ersatz/

Zuständig ist alleine die KFZ-Zulassungsbehörde, nicht der Hersteller.
hatte ich auch gedacht, aber meine zulassungsstelle hatte mich an den hersteller verwiesen, deswegen hatte ich dort, wie in meinem Beitrag erläutert, den "Brief" bekommen.
__________________

Gruß Heinz,


Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 26.09.2011, 20:33
Benutzerbild von Hagrid
Hagrid Hagrid ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 08.02.2002
Ort: Kölner Buureland
Beiträge: 2.322
Boot: Finnmaster 6100 Royal OC mit der Kraft des 150ziger Hondas
1.178 Danke in 678 Beiträgen
Standard

es gibt für den Anhänger keinen Teil 2 wie beim Auto.

Die allgemeine Betriebserlaubnis kann nur der Hersteller ausstellen. Ist die weggekommen, braucht man IMHO nicht zum Straßenverkehrsamt und damit nur das zu bezahlen, was der Hersteller für die Ausstellung einer neuen verlangt.

greeeetz Frank
__________________
alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe

Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 27.09.2011, 08:33
Benutzerbild von jugofahrer
jugofahrer jugofahrer ist gerade online
Moderator
 
Registriert seit: 21.07.2011
Ort: Fuldabrück/Stanković a. Pelješac
Beiträge: 5.553
Boot: Kein Eigenes mehr....
20.209 Danke in 5.975 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Hagrid Beitrag anzeigen
es gibt für den Anhänger keinen Teil 2 wie beim Auto.

Die allgemeine Betriebserlaubnis kann nur der Hersteller ausstellen. Ist die weggekommen, braucht man IMHO nicht zum Straßenverkehrsamt und damit nur das zu bezahlen, was der Hersteller für die Ausstellung einer neuen verlangt.

greeeetz Frank
stimmt, wie schon in Beitrag 3 erläuteret, aber: Bei ummeldungen von "Alt-Trailern" stellt die Zulassungsstelle auch schonmal einen Brief aus, also den Teil 2, und macht die ursprüngliche Betriebserlaubnis ungültig.
Ist mir schon mehrfach passiert.
__________________

Gruß Heinz,


Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 27.09.2011, 11:59
etspace etspace ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 14.02.2011
Ort: 406,2
Beiträge: 1.226
Boot: 217
Rufzeichen oder MMSI: 88
2.621 Danke in 1.066 Beiträgen
Standard

Bei grünem Kennzeichen gibts doch überhaupt keinen Brief, sondern nur die Herstellerbescheinigung. Wieso stellt da die Zulassungsstelle einen Brief aus?
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 27.09.2011, 12:03
Benutzerbild von jugofahrer
jugofahrer jugofahrer ist gerade online
Moderator
 
Registriert seit: 21.07.2011
Ort: Fuldabrück/Stanković a. Pelješac
Beiträge: 5.553
Boot: Kein Eigenes mehr....
20.209 Danke in 5.975 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von etspace Beitrag anzeigen
Bei grünem Kennzeichen gibts doch überhaupt keinen Brief, sondern nur die Herstellerbescheinigung. Wieso stellt da die Zulassungsstelle einen Brief aus?
Statt Brief gibt es die Allgemeine Betriebserlaubnis, und für diese wurde mir eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt bei der ummeldung auf mich als Halter. Das ist mir bereits 3 x so passiert, mag aber auch sein, dass das in Kassel nur so ist und woanders nicht.
Im Grunde ist mir das auch völlig egal, Hauptsache, das Ding läuft steuerfrei mit grünem Kennzeichen.
__________________

Gruß Heinz,


Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
Antwort


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:45 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.