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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Probleme mit Vermieter...
Hallo
Ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll... Meine freundin wohnt seit 3 wochen in Hameln,nun wollte ich sie heute abend besuchen fahren,und halt bis morgen früh bleiben,da schreibt ihr doch der Vermieter glatt vor,das sie in der Wohnung(sie und eine arbeitskollegin wohnen dort zusammen,und das nur bis zum 23 Dezember) keinen Besuch empfangen dürfen,weder Tagsüber noch Nachts.Andernfalls droht er ihnen mit rauswurf. Darf er das so einfach?Soweit ich das weiß geht das nicht,oder zumindest nicht solange sie sich Vertragsgemäß verhalten(Ruhig sind,miete zahlen usw...) Zweiter Punkt wäre,da es ja eh nur befristet ist,kennt oder hat Jemand noch Platz in der Gegend für den Fall der fälle? Mfg Bastian |
#2
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Dürfen tut er das nicht.
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#3
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Zitat:
mit ordnungsgemäßem Mietvertrag oder auf "Goodwill"? |
#4
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Also wenn du das jetzige Mietverhältnis meinst,ist ganz regulär mit Mietvertrag und allem drum und dran...
Mfg Bastian |
#5
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na dann ist es ein Witz - wie schon oben geschrieben - da hat er aber auch ein nix zu sagen als Vermieter.
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#6
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Der vermieter kann Besuch nicht verbieten, ist der Besuch aber dauerhaft kann er die Nebenkosten wie Wasser oder Müllgebühr erhöhen
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Gruß Jörg |
#7
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Schau hier: http://www.schoenheitsreparaturen.de...ht-besuch.html
Der Vermieter darf keinen Besuch in der Mietwohnung verweigern, es sei denn, es zieht ein Untermieter ein. Durch den Besuch darf die Mietsache nicht beeinträchtigt werden oder die Ruhe im Hause gestört werden. Im Prinzip kann man seinen gesunden Menschenverstand einschalten. Hört der Vermieter nicht auf zu mucken, würde ich direkt die Miete kürzen. Alle Angaben ohne Gewähr!
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Gruß Stefan
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#8
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ich kann auch nur bestätigen, Besuch kann ein Vermieter nicht verbieten
Gruss Detlef |
#9
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Ich würde das Ar****och glatt ignorieren.
Ein solches "Verbot" entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage, es ist eine bodenlose Frechheit! |
#10
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ich bin selbst Vermieter und weiss deshalb das er das nicht darf solange du nur mal übernacht da bleibst.
Wenn du dort einziehst kann er das schon Verbieten (untervermietung). Wenn deine Freundin eh am 23.Dezember auszieht ( so hab ich das Verstanden) würd mich noch nicht mal das jucken. Da er dann zwar kündigen kann aber Eine Zwangsräumung vor dem 23.12 eh nicht durchsetzen kann.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#11
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Nicht mal das Einziehen kann er verbieten.
Das hat auch nichts mit Untervermietung zu tun, wenn man mit seinem Lebenspartner zusammen zieht. Dann könnte man ja auch das Schwangerwerden verbieten. Die Nebenkosten können aber durchaus dann angepasst werden. Eine Zwangsräumung zum 23.12. kommt auch niemals durch, denn davor stehen diverse rechtliche Hürden die sich gerne auch nen Jahr hinziehen können.
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Beste Grüße aus HST vom Andreas
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#12
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Stimmt Denkfehler von mir.
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#13
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Zitat:
Nur in Ausnahmenfällen kann der Vermieter untersagen dass eine weitere Person in der Wohnung einzieht, wenn der Wohnraum dafür nicht ausgelegt ist. Da reden wir dann aber nicht über eine zweite Person die in eine 40 qm-Wohnung einziehen will sondern ehe über eine dritte in einer 30 qm-Wohnung
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vg Sascha |
#14
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Die Abschlagszahlungen kann er nicht erhöhen. Die ist nicht sache des Vermieters. Die Abschlagszahlung kann vom Mieter jederzeit in Absprache mit dem Vermieter verändert werden. Dann kommt am Ende vom Jahr entweder eine höhere Nachzahlung oder ein Überschuss raus.
Der Vermieter kann nur den Wunsch äußern die Abschlagszahlungen wegen der Höherne Beschaffungskosten anzupassen. Wenn der Mieter darauf nicht eingeht kann er Kosten die im Dadurch entstehen auf den Mieter übertragen. Der Vermieter kann nur den Abrechnungsschlüssel anpassen und dies auch nur bei Festeinzug. Und es sind nicht soviel Positionen bei denen die Personenzahl sich auswirkt. Bei mir nur in den Müllgebühren. und hier bekommt er Die Personenzahl eh vom Müllunternehmen auf der Rechnung vorgelegt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#15
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Zitat:
Ist es nur ein Besitzer kann er selbstverständlich auch die Abschlagszahlungen erhöhen !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#16
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Zitat:
Beide Parteien können die Höhe der Abschlagszahlung anpassen. Dies muss Schriftlich geschehen. Es muss aber Wirtschaftlich begründet werden. Und ein Einzug einer Person ist keine Wirtschaftlich begründung im Laufenden abrechnungszeitraum die Abschlagszahlung zu erhöhen. Da auch die Abschlagszahlungen die der Vermieter an die Versorger Zahlt erst zum Abrechnungszeitraum Ende Erhöht werden. Also ist erst zu diesem Zeitpunkt eine Anpassung aufgrund der Höheren Abschlagszahlung möglich. Auf keinen Fall weil eine Person einzieht.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#17
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Kann der Vermieter Haus- und/oder Grundstücksverbot erteilen?
Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#18
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Kann er.
Aber der Mieter hat auch ein Hausrecht auf seine Mietsache. Und dort hat der Vermieter nichts zu bestimmen. |
#19
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Zitat:
Auch wenn die Mehrkosten erst am Jahresende zu Tage treten, werden sie doch rückwirkend abgerechnet. Daher sollte es im Interesse des Mieters sein, rechtzeitig vorzusorgen und nicht am Ende dumm dazustehen. Besser deutlich Kohle als Mieter herausbekommen, als am Jahresende nachzahlen müssen. Selbst gesehen, Wohnung 80 m², Nachzahlung für 12 Monate: € 1.800!! Ich glaube, auch hier im sind nur Wenige, die einen solchen Betrag "mal eben" so wegstecken.
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Gruß Stefan |
#20
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Hi Marco,
nur wenn du ihn schon mal geschlagen hast Nein , kann er nicht , deine Freundin hat das Recht dich zu empfangen , so oder so Ich würde mir da keine Gedanken machen , deine Freundin möchte eh zeitnah ausziehen , da muss sie auch kein tolles Verhältnis zu ihrem Vermieter pflegen. Probleme könnte er nur wegen der Kaution machen , aber da gibt es ja auch gesetzliche Regelungen , aber zur Not muss man sie eben einklagen wenn er sie nicht rausrücken will. Am bessten ist einfach du redest mal mit dem Kerl , vielleicht hilft das schon und ihr mögt euch im nachhinein noch Gruß vom Leukermeer , Udo |
#21
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Ist das evtl. eine möblierte Wohnung mit einem besonderen Miet-/Nutzungsvertrag? Wohnen auf Zeit?
Wird ein Mietzins entrichtet oder wird pro Tag/ Person gezahlt? Dann wäre ich mal etwas vorsichtiger... Ich wäre mir auch nicht so sicher, dass er bis zum 23.12. einen Rauswurf nicht hin bekommt - wenn es rechtlich begründet ist.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#22
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Zitat:
Da der Vermieter aber erst feststellen kann wenn die Andabrechnung vom Versorger (Wasser,Müll, Strom) kommt inwieweit die kosten gestiegen sind kann er erst dann die neue Abschglagszahlung berechnen und erst ab diesem Zeitpunkt diese Einfordern. Wie sollte er deinermeinung nach die Mehrkosten berechnen. eventuell könnte er ja die jetztige vorauszahlung durch die Kopfzahl teilen und mit der Mehrkopfzahl multiplizieren. Diese kann der Mieter ablehenen, da z.B. Die heizkosten die ein großen Teil der Nebenkosten ausmachen durch die Mehrperson wohl kaum steigen wird da nicht mehr gehiezt wird. Der Wasserverbrauch wird steigen, der Müll wird steigen und der Stromverbrauch wie du richtig erwähnt hast. Eine Vorraussage inwieweit die Kosten dadurch steigen kann der Vermieter nicht treffen. Die Mieter können um hohe Nachzahlungen zu vermeiden von sich aus ankündigen die Vorauszahlung zu erhöhen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#23
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Den Schlüssel für die Nebenkosten ändern , darf der Vermieter nur bei einem "nachweisbaren" Festeinzug einer weiteren Person.
Besuch bis zu 6 Wochen ist zu dulden... Hab selbst 5 Wohnungen vermietet... |
#24
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Also ich war letztes we für eine Nacht und einen halben Tag da,es ging hier auch nicht um festes einziehen,sondern halt wirklich nur um kurzfristigen besuche über tag oder max 1 nacht...naja ende vom lied war das mich der vermieter mich zwar mürrisch wahrgenommen hat aber nix gesagt hat...also einfach mal so laufen lassen...
Mfg Bastian |
#25
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Zitat:
Habe schon verstanden, dass Du auf "Hotel" abhebst, aber selbst dort darf man "Besuch" mit auf das Zimmer nehmen. Millionen von "Handlungsreisenden" werden Dir (aber nicht ihren Ehefrauen) das bestätigen können. Zitat:
Bis die Staatsanwaltschaft bei solchen Trivialfällen in die Gänge kommt dauert es mindesten (was an sich schon utopisch ist) drei Monate, und dann wird das Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt. |
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