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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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HU Rückdatierung wird abgeschafft
Zitat:
An Anfang kommenden Jahres soll die Rückdatierung von überzogenen Terminen bei der Hauptuntersuchung bundeseinheitlich abgeschafft werden, das bestätigte der TÜV Süd auf Anfrage von auto-motor-und-sport.de. Wer bislang die Fälligkeit seiner Hauptuntersuchung überzogen hatte, musste mit einer Zurückdatierung der Plakette auf den ursprünglichen Fälligkeitstermin rechnen. Wer also im August zu HU gemusst hätte, aber erst im Dezember ging, bekam keine Plakette mit dem Ablaufdatum 12, sondern eine mit dem Ablaufdatum 08 aufs Kennzeichen geklebt. Ab dem 1.1.2012 soll diese Regelung nun entfallen. Im Zuge eines Änderungsentwurfs, der derzeit noch zur letzten Abstimmung im Bundesverkehrsministerium liegt, soll die HU-Plakette künftig immer ab dem Vorführdatum zwei Jahre gültig sein. Einige Bundesländer haben Handhabung schon seit längerem im Gebrauch....... Quelle: http://www.auto-motor-und-sport.de/n...t-4045159.html
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#2
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War gerade Donnerstag mit Trailer zum Tüv. Rückdatiert bis 4/11... Tüv also nur bis 4/13.
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Schöne Grüße von der Küste Klaus |
#3
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nichts ohne aber...
mein KÜS Mann war am Freitag hier und wir hatten auch das Thema.. es soll nicht soo einfach sein wie immer geschrieben .. irgend was mit "Abstufungen" von Monaten und Terminen war im gespräch .. genaueres wenn die Richtlinien erschienen sind..
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By Karsten
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#4
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Na das sind doch mal gute Nachrichten, ich musste auch bereits mehrfach doppelt Tüvgebühren bezahlen und bekam nur 1 Jahr drauf
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Gruß Carsten |
#5
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Kurze zwischenfrage, kann ich mit dem Trailer zum Tüv wenn das Böötchen noch drauf ist
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Gruss Gerd Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz..... Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht! Boot polieren aber richtig [URL="http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=149796[/URL] |
#6
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Das hatten wir früher auch so gehabt! dann kam das mit den rückdektieren und nun wieder andersrum jo wenn die meinen
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Gruß Katja u. Boris ___________________ " Es ist ja wie es ist" ----------------------- Boot fahren ist,als ob man unter der kalten Dusche steht und 100€-scheine zerreißt
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#7
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Bei meinen gehts nicht. Hab extra nochmal gefragt. Bei den Großen wo man mit den Gespann durchfahren kann solls aber gehen. Ist so wegen Bremsentest.
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Schöne Grüße von der Küste Klaus
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#8
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Zitat:
Allerdings sollte das Boot schon anständig drauf liegen und nicht schwerer als die zul. Nutzlast sein. Gruß, Frank
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Wenn`s einfach wär, könnt`s ja jeder...
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#9
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Zitat:
bei mir war das nie ein Problem. Habe allerdings einen ungebremsten Trailer. Gruß vom Leukermeer, Udo |
#10
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Es wurde auch mal langsam Zeit, dass diese Abzocke ein Ende hat...allein der Glaube fehlt mir noch!
In vielen Bundesländern ist es ja wohl schon so...hier in SH jedenfalls bisher nicht. Die Prüfung durch den TÜV/Dekra sagt eindeutig eine Frist von 2 Jahren ab dem Tag der Abnahme aus, mit welchem Grund wurde bisher also rückdatiert? @Gerd: bei mir bleibt das Boot IMMER a.d. Trailer (gebr., 2.7to.), es gab noch nie Probleme. Gruß, Frank.
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Wer dauernd im Dreieck springt, hat offensichtlich Kreislaufprobleme.
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#11
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Zitat:
Hat sich sogar die Spanngurte angesehen und meinte nur: Alles einwandfrei!
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LG Norbert Wer morgens nicht zerknittert ist.......kann sich tagsüber auch nicht entfalten!
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#12
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Im Gegenzug sollen aber die Bussgelder (oder Owi?) fürs Überziehen deutlich nach oben korrigiert werden.
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Gruß vom Oberrhein.
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#13
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Zitat:
Die TÜV Gebühren sollen sich dafür annähernd verdoppeln ...und zudem werden ganz andere Maßstäbe angesetzt bei der Prüfung. Da wird der ein oder andere mit einem älteren Modell nichts mehr zu lachen haben Dieses Gespräch hatte ich gerade erst vor einer Woche mit einem Freund, der bei der DEKRA Prüfer ist.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#14
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Zitat:
Wenn ich als Fz-Halter, aus welchen Gründen auch immer, mein Fahrzeug/Trailer/Anhänger z.B. ein Jahr nicht nutze, wie es bei mir pers. letztes Jahr mit dem Boot der Fall war, dann fahr ich eben ein Jahr später zur Abnahme...zahle den VOLLEN Preis...und erwarte dafür auch die VOLLEN 2 Jahre Gültigkeit. Gruß, Frank.
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Wer dauernd im Dreieck springt, hat offensichtlich Kreislaufprobleme.
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#15
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Gruß aus Berlin Tilo |
#16
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Das Preisargument zählt aber nicht ganz. Du zahlst im wesentlichen für den Prüfungsvorgang. Die Dauer bis zur nächsten Prüfung regelt der Gesetzgeber völlig unabhängig vom Prüfungsaufwand.
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Beste Grüße John |
#17
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Meine Trailer laufen regelmäßig um einige Jahre ab, warum sollte dann eine neue Abnahme bei Wiederinbetriebnahme weniger "haltbar" sein? |
#18
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Endlich haben die vielen Strafanzeigen gegen diese „Prüf Mafia“ gefruchtet.
Dieses Arbeitsbeschaffungsprogramm für die Prüforganisationen wurde nun endlich gekippt. Nur aufgrund des Druckes der „Dekra Lobby“ ist dieses überhaupt eingeführt worden. Auf das prüfen der Verkehrssicherheit sollten sich die Prüfungenbeschränken. Tun sie aber lange nicht. Seit der Einführung der AUK für Motorräder weis ich, wie groß der Hass auf die Regierenden und die Prüforganisationen geworden ist. Eine Maßnahme, die nichts gebracht hat oder bringen wird ( Außer volle Kassen bei den Prüforganisationen). Was hat z.b eine AU mit der Verkehrssicherheit zu tun? Nichts! Alle anderen Länder ( Auch andere EU Bürger ) lachen über diese Form der Untersuchungen aus und man spricht schon fast von einer geheimen Bundesbehördenpolizei. Nirgendwo andres werden so viele staatliche Aufgaben übernommen , wie von diesen Organisationen als hier in Deutschland. Da muss in meinen Augen noch viel mehr dereguliert werden. Konsequenz war, das schon einige meiner Freunde sich Wohnsitztechnisch Nach Frankreich oder Polen abgemeldet haben, weil man dort AU und Behördentüv dort nicht kennt. ( Wozu brauch Deutschland auch die Lohnsteuer von solchen Leuten) In meinem Fall war es der Bootshänger, der nach der Winterpause 6 Monate keinen Tüv mehr hatte. Also klebt man ihn um 6 Monate zurück. Eine Strafanzeige gegen die Bundesregierung wegen Korruption folgte. Im Juni hat dann die Prüforganisation sich auf einmal entschuldigt. Ein Prüfer kam vorbei und klebte eine neue TÜV Plakette auf den Hänger. Laut Auskunft von meinem RA hätte der Prüfer bei 6 Monaten oder drüber sowieso laut geltendem Urteilen aktuell ( 2 Jahre ) kleben müssen. Hat er aber nicht. Grüße Frank
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#19
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Gruß vom Oberrhein. |
#20
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Die sollen doch nur die Verkehrssicherheit überprüfen, mehr geht ja wohl nicht. Oder war das bisher anders? MvG Gert
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Was i mog is mei Boot und der Unimog |
#21
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Bei wird schon seit letztem Jahr nicht mehr zurück geklebt. Egal wie lang oder kurz man drüber ist. Punkte gibt es übrigens erst nach acht Monaten drüber.
Schlechte Erfahrungen habe ich aber mit DEKRA Prüfern in Werkstätten gesammelt. Die Werstätten und die Prüfer haben wohl ein bischen zu gut "zusammen gearbeitet". Ciao, Olaf |
#22
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Das ganze diskutieren hat doch keinen Sinn, ihr wisst/wir wissen doch alle, weswegen das seinerzeit eingeführt wurde: weil viele Leute überzogen haben, um Geld zu sparen. Denn unter uns - die Strafen sind doch lachhaft.
Dann sollen sie eben die Strafen erhöhen: 20€ für jeden angefangenen Monat, und zwar ab dem 1. Monat. Ab dem 3. Punkte. Und das automatisch durch die Zulassungsstellen ... Ihr solltet mal sehen, wie dann das rückdatieren zurückgewünscht wird )) |
#23
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Zitat:
Wenn mei Trailer irgendwo im Ausland steht und das Hafengelände nicht verläßt oder hier unbewegt in einer Scheune, sollte ich deiner Meinung nach Punkte kassieren? Ich könnte die zwar abmelden, aber das wäre ein Rückschritt zu jetzigen Gesetzgebung.
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#24
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Zitat:
Wolfi, ich bin überrascht das du dich vom Wohnklofahrer echt provozieren lässt
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#25
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Zitat:
ist ja wohl nicht dein Ernst oder ? Ich find`s auch nicht okay, dass rückdatiert wurde oder wird aber Dafür gleich das Land wechseln oder die Regierung verklagen ? Na ich weiß nicht
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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