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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 31.10.2011, 11:18
Benutzerbild von derausdemnorden
derausdemnorden derausdemnorden ist offline
Fleet Admiral
 
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Standard HU Rückdatierung wird abgeschafft

Zitat:

An Anfang kommenden Jahres soll die Rückdatierung von überzogenen Terminen bei der Hauptuntersuchung bundeseinheitlich abgeschafft werden, das bestätigte der TÜV Süd auf Anfrage von auto-motor-und-sport.de.

Wer bislang die Fälligkeit seiner Hauptuntersuchung überzogen hatte, musste mit einer Zurückdatierung der Plakette auf den ursprünglichen Fälligkeitstermin rechnen. Wer also im August zu HU gemusst hätte, aber erst im Dezember ging, bekam keine Plakette mit dem Ablaufdatum 12, sondern eine mit dem Ablaufdatum 08 aufs Kennzeichen geklebt.
Ab dem 1.1.2012 soll diese Regelung nun entfallen. Im Zuge eines Änderungsentwurfs, der derzeit noch zur letzten Abstimmung im Bundesverkehrsministerium liegt, soll die HU-Plakette künftig immer ab dem Vorführdatum zwei Jahre gültig sein. Einige Bundesländer haben Handhabung schon seit längerem im Gebrauch.......

Quelle:
http://www.auto-motor-und-sport.de/n...t-4045159.html
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #2  
Alt 31.10.2011, 11:29
Benutzerbild von Wattikan
Wattikan Wattikan ist offline
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Standard

War gerade Donnerstag mit Trailer zum Tüv. Rückdatiert bis 4/11... Tüv also nur bis 4/13.
__________________
Schöne Grüße von der Küste
Klaus
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  #3  
Alt 31.10.2011, 11:32
Benutzerbild von Karlsson
Karlsson Karlsson ist offline
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Boot: leider zur Zeit nur das vom Nachbarn..
Rufzeichen oder MMSI: äääh was ??
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Standard

nichts ohne aber...

mein KÜS Mann war am Freitag hier und wir hatten auch das Thema..
es soll nicht soo einfach sein wie immer geschrieben .. irgend was mit "Abstufungen" von Monaten und Terminen war im gespräch ..
genaueres wenn die Richtlinien erschienen sind..
__________________

By Karsten
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  #4  
Alt 31.10.2011, 11:33
kaptainkoch kaptainkoch ist offline
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Boot: Mal dies mal das
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Na das sind doch mal gute Nachrichten, ich musste auch bereits mehrfach doppelt Tüvgebühren bezahlen und bekam nur 1 Jahr drauf
__________________
Gruß Carsten
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  #5  
Alt 31.10.2011, 11:35
Benutzerbild von Audiot_8p
Audiot_8p Audiot_8p ist offline
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Kurze zwischenfrage, kann ich mit dem Trailer zum Tüv wenn das Böötchen noch drauf ist
__________________
Gruss Gerd
Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz.....
Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht!
Boot polieren aber richtig [URL="http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=149796[/URL]
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  #6  
Alt 31.10.2011, 11:42
Benutzerbild von KatjaB
KatjaB KatjaB ist offline
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Das hatten wir früher auch so gehabt! dann kam das mit den rückdektieren und nun wieder andersrum jo wenn die meinen
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Gruß Katja u. Boris
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" Es ist ja wie es ist"
-----------------------
Boot fahren ist,als ob man unter der kalten Dusche steht und 100€-scheine zerreißt
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  #7  
Alt 31.10.2011, 11:44
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Wattikan Wattikan ist offline
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1.416 Danke in 706 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
Kurze zwischenfrage, kann ich mit dem Trailer zum Tüv wenn das Böötchen noch drauf ist
Bei meinen gehts nicht. Hab extra nochmal gefragt. Bei den Großen wo man mit den Gespann durchfahren kann solls aber gehen. Ist so wegen Bremsentest.
__________________
Schöne Grüße von der Küste
Klaus
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  #8  
Alt 31.10.2011, 11:46
Frank63 Frank63 ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: Na, min Jung...?
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Standard

Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
Kurze zwischenfrage, kann ich mit dem Trailer zum Tüv wenn das Böötchen noch drauf ist
Mach ich immer so.
Allerdings sollte das Boot schon anständig drauf liegen und nicht schwerer als die zul. Nutzlast sein.

Gruß,
Frank
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Wenn`s einfach wär, könnt`s ja jeder...
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  #9  
Alt 31.10.2011, 11:57
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Standard

Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
Kurze zwischenfrage, kann ich mit dem Trailer zum Tüv wenn das Böötchen noch drauf ist
Hi ,
bei mir war das nie ein Problem.
Habe allerdings einen ungebremsten Trailer.
Gruß vom Leukermeer,
Udo
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  #10  
Alt 31.10.2011, 12:03
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lachshunter lachshunter ist offline
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Es wurde auch mal langsam Zeit, dass diese Abzocke ein Ende hat...allein der Glaube fehlt mir noch!
In vielen Bundesländern ist es ja wohl schon so...hier in SH jedenfalls bisher nicht. Die Prüfung durch den TÜV/Dekra sagt eindeutig eine Frist von 2 Jahren ab dem Tag der Abnahme aus, mit welchem Grund wurde bisher also rückdatiert?

@Gerd: bei mir bleibt das Boot IMMER a.d. Trailer (gebr., 2.7to.), es gab noch nie Probleme.


Gruß, Frank.
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  #11  
Alt 31.10.2011, 12:03
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nowischu nowischu ist offline
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Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
Kurze zwischenfrage, kann ich mit dem Trailer zum Tüv wenn das Böötchen noch drauf ist
War bei meinem letzten "Besuch" im Juli überhaupt kein Problem.
Hat sich sogar die Spanngurte angesehen und meinte nur: Alles einwandfrei!
__________________
LG
Norbert


Wer morgens nicht zerknittert ist.......kann sich tagsüber auch nicht entfalten!
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  #12  
Alt 31.10.2011, 12:07
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alaska alaska ist offline
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Im Gegenzug sollen aber die Bussgelder (oder Owi?) fürs Überziehen deutlich nach oben korrigiert werden.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #13  
Alt 31.10.2011, 12:12
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Akki Akki ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Im Gegenzug sollen aber die Bussgelder (oder Owi?) fürs Überziehen deutlich nach oben korrigiert werden.
Das ist nicht der Gegenzug, sondern den macht der TÜV selber.
Die TÜV Gebühren sollen sich dafür annähernd verdoppeln
...und zudem werden ganz andere Maßstäbe angesetzt bei der Prüfung.
Da wird der ein oder andere mit einem älteren Modell nichts mehr zu lachen haben

Dieses Gespräch hatte ich gerade erst vor einer Woche mit einem Freund,
der bei der DEKRA Prüfer ist.
__________________
.
.

Akki

dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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  #14  
Alt 31.10.2011, 12:15
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lachshunter lachshunter ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Im Gegenzug sollen aber die Bussgelder (oder Owi?) fürs Überziehen deutlich nach oben korrigiert werden.
Könne sie gerne machen, aaaaaaaber dafür ist die Polizei zuständig....nicht der TÜV/Dekra.
Wenn ich als Fz-Halter, aus welchen Gründen auch immer, mein Fahrzeug/Trailer/Anhänger z.B. ein Jahr nicht nutze, wie es bei mir pers. letztes Jahr mit dem Boot der Fall war, dann fahr ich eben ein Jahr später zur Abnahme...zahle den VOLLEN Preis...und erwarte dafür auch die VOLLEN 2 Jahre Gültigkeit.

Gruß, Frank.
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  #15  
Alt 31.10.2011, 12:19
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Im Gegenzug sollen aber die Bussgelder (oder Owi?) fürs Überziehen deutlich nach oben korrigiert werden.
Naja, wäre im Grunde zumindest beim PKW auch korrekt. Die Rückdatierung ist nicht nachzuvollziehen.

Gruß aus Berlin
Tilo
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  #16  
Alt 31.10.2011, 12:55
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
[..] zahle den VOLLEN Preis...und erwarte dafür auch die VOLLEN 2 Jahre Gültigkeit. [..]
Ich halte die Rückdatierung auch für Quatsch.

Das Preisargument zählt aber nicht ganz. Du zahlst im wesentlichen für den Prüfungsvorgang.

Die Dauer bis zur nächsten Prüfung regelt der Gesetzgeber völlig unabhängig vom Prüfungsaufwand.
__________________
Beste Grüße

John
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  #17  
Alt 31.10.2011, 13:02
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ich halte die Rückdatierung auch für Quatsch.

Das Preisargument zählt aber nicht ganz. Du zahlst im wesentlichen für den Prüfungsvorgang.

Die Dauer bis zur nächsten Prüfung regelt der Gesetzgeber völlig unabhängig vom Prüfungsaufwand.
trotzdem ist nicht nachvollziehbar warum eine Prüfung bei überzogen weniger lang gültig ist.
Meine Trailer laufen regelmäßig um einige Jahre ab, warum sollte dann eine neue Abnahme bei Wiederinbetriebnahme weniger "haltbar" sein?
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  #18  
Alt 31.10.2011, 13:05
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Endlich haben die vielen Strafanzeigen gegen diese „Prüf Mafia“ gefruchtet.
Dieses Arbeitsbeschaffungsprogramm für die Prüforganisationen wurde nun endlich gekippt.
Nur aufgrund des Druckes der „Dekra Lobby“ ist dieses überhaupt eingeführt worden. Auf das prüfen der Verkehrssicherheit sollten sich die Prüfungenbeschränken. Tun sie aber lange nicht.
Seit der Einführung der AUK für Motorräder weis ich, wie groß der Hass
auf die Regierenden und die Prüforganisationen geworden ist. Eine Maßnahme, die nichts gebracht hat oder bringen wird ( Außer volle Kassen bei den Prüforganisationen).

Was hat z.b eine AU mit der Verkehrssicherheit zu tun? Nichts!

Alle anderen Länder ( Auch andere EU Bürger ) lachen über diese Form der
Untersuchungen aus und man spricht schon fast von einer
geheimen Bundesbehördenpolizei. Nirgendwo andres werden so viele
staatliche Aufgaben übernommen , wie von diesen Organisationen als hier in Deutschland.
Da muss in meinen Augen noch viel mehr dereguliert werden.

Konsequenz war, das schon einige meiner Freunde sich Wohnsitztechnisch
Nach Frankreich oder Polen abgemeldet haben, weil man dort AU und Behördentüv dort nicht kennt. ( Wozu brauch Deutschland auch die Lohnsteuer von solchen Leuten)

In meinem Fall war es der Bootshänger, der nach der Winterpause 6 Monate keinen Tüv mehr hatte. Also klebt man ihn um 6 Monate zurück. Eine Strafanzeige gegen die Bundesregierung wegen Korruption folgte. Im Juni hat dann die Prüforganisation sich auf einmal entschuldigt. Ein Prüfer kam vorbei und klebte eine neue TÜV Plakette auf den Hänger. Laut Auskunft von meinem RA hätte der Prüfer bei 6 Monaten oder drüber sowieso
laut geltendem Urteilen aktuell ( 2 Jahre ) kleben müssen. Hat er aber nicht.
Grüße Frank
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  #19  
Alt 31.10.2011, 13:52
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Könne sie gerne machen, aaaaaaaber dafür ist die Polizei zuständig....nicht der TÜV/Dekra.
Schon klar.
Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Wenn ich als Fz-Halter, aus welchen Gründen auch immer, mein Fahrzeug/Trailer/Anhänger z.B. ein Jahr nicht nutze, wie es bei mir pers. letztes Jahr mit dem Boot der Fall war, dann fahr ich eben ein Jahr später zur Abnahme...zahle den VOLLEN Preis...und erwarte dafür auch die VOLLEN 2 Jahre Gültigkeit.

Gruß, Frank.
So sehe ich das auch.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #20  
Alt 31.10.2011, 14:08
baggergert-oh baggergert-oh ist offline
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Das ist nicht der Gegenzug, sondern den macht der TÜV selber.
Die TÜV Gebühren sollen sich dafür annähernd verdoppeln
...und zudem werden ganz andere Maßstäbe angesetzt bei der Prüfung.
Da wird der ein oder andere mit einem älteren Modell nichts mehr zu lachen haben

Dieses Gespräch hatte ich gerade erst vor einer Woche mit einem Freund,
der bei der DEKRA Prüfer ist.
Sollte das etwa heißen, daß wir vorher bei der HU, unter Aufsicht, auf Toilette gehen müssen.
Die sollen doch nur die Verkehrssicherheit überprüfen, mehr geht ja wohl nicht. Oder war das bisher anders?
MvG Gert
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  #21  
Alt 31.10.2011, 14:16
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falo6691 falo6691 ist offline
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Bei wird schon seit letztem Jahr nicht mehr zurück geklebt. Egal wie lang oder kurz man drüber ist. Punkte gibt es übrigens erst nach acht Monaten drüber.

Schlechte Erfahrungen habe ich aber mit DEKRA Prüfern in Werkstätten gesammelt. Die Werstätten und die Prüfer haben wohl ein bischen zu gut "zusammen gearbeitet".

Ciao, Olaf
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  #22  
Alt 31.10.2011, 14:29
Wohnbusfahrer
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Das ganze diskutieren hat doch keinen Sinn, ihr wisst/wir wissen doch alle, weswegen das seinerzeit eingeführt wurde: weil viele Leute überzogen haben, um Geld zu sparen. Denn unter uns - die Strafen sind doch lachhaft.
Dann sollen sie eben die Strafen erhöhen: 20€ für jeden angefangenen Monat, und zwar ab dem 1. Monat. Ab dem 3. Punkte. Und das automatisch durch die Zulassungsstellen ... Ihr solltet mal sehen, wie dann das rückdatieren zurückgewünscht wird ))
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  #23  
Alt 31.10.2011, 18:06
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Ab dem 3. Punkte. Und das automatisch durch die Zulassungsstellen ... Ihr solltet mal sehen, wie dann das rückdatieren zurückgewünscht wird ))
Ich glaub dir geht es zu gut.

Wenn mei Trailer irgendwo im Ausland steht und das Hafengelände nicht verläßt oder hier unbewegt in einer Scheune, sollte ich deiner Meinung nach Punkte kassieren?
Ich könnte die zwar abmelden, aber das wäre ein Rückschritt zu jetzigen Gesetzgebung.
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  #24  
Alt 31.10.2011, 18:11
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
Preußenbengel
 
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich glaub dir geht es zu gut.

Wenn mei Trailer irgendwo im Ausland steht und das Hafengelände nicht verläßt oder hier unbewegt in einer Scheune, sollte ich deiner Meinung nach Punkte kassieren?
Ich könnte die zwar abmelden, aber das wäre ein Rückschritt zu jetzigen Gesetzgebung.

Wolfi, ich bin überrascht das du dich vom Wohnklofahrer echt provozieren lässt
__________________
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  #25  
Alt 31.10.2011, 18:16
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Tequila Tequila ist offline
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Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
Konsequenz war, das schon einige meiner Freunde sich Wohnsitztechnisch
Nach Frankreich oder Polen abgemeldet haben, weil man dort AU und Behördentüv dort nicht kennt.
Na - ob das wirklich die Verlegung eines Wohnsitzes rechtfertigt bezweifel` ich aber

Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
Eine Strafanzeige gegen die Bundesregierung wegen Korruption folgte.
ist ja wohl nicht dein Ernst oder ?

Ich find`s auch nicht okay, dass rückdatiert wurde oder wird aber Dafür gleich das Land wechseln oder die Regierung verklagen ?

Na ich weiß nicht
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen *
* Heinz *
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