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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 14.11.2011, 21:03
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Standard Wann gilt man als festgemacht und wann als ankerlieger?

Hallo habe mal ne frage,
Es gibt die da ein Geschichte die mir erzählt wurde.
Jemand hat sein boot geankert und feiert!(mit Alk)
Waschpo kommt alkoholkontrolle 0,9 Anzeige sollte kommen wegen Fähren unter Alk.
Begründung wenn Ankern dann ankerwache.(nüchtern)
Angeblich kann man die Sache umgehen durch ausbringen eines heckankers,
Man soll dann als festgemacht gelten,kann das sein?

Gruß malte
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  #2  
Alt 14.11.2011, 21:15
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Alk beim Ankern?
Stell dir doch mal vor, du musst unter Alkohol das Boot versetzten, dann noch mit Heckanker
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  #3  
Alt 14.11.2011, 21:19
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Warum sollte ich das boot versetzen ?

Es doch auch nur eine frage!!!!!
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  #4  
Alt 14.11.2011, 21:25
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Zitat:
Zitat von bada bing Beitrag anzeigen
Warum sollte ich das boot versetzen ?

Es doch auch nur eine frage!!!!!
plötzlich aufkommendes schlechtes Wetter

Bootsnachbar Herzinfakt

Anker hält nicht

Eigene Crew erkrankt

Das sind 4 Gründe auf die schnelle.

Boot und Alkohol passt zumindest beim Schiffsführer nicht.
__________________
Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen.
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  #5  
Alt 14.11.2011, 21:29
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Weil dich die WaschPo dazu auffordert, weil die Anker nicht halten und, und, und.
Gründe gibt es Tausende, was alleine zählt, ich als Bootsführer bin verantwortlich für Boot und Besatzung.
Und da gibt es kein Wenn und Aber.
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  #6  
Alt 14.11.2011, 21:30
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Ja doch!!!!!!!!
Ich wollte doch keine moralpredigt,,,!!
Lassen wir das Thema Alkohol mal weg!
Darf ich bei Bug und heckanker das boot verlassen um am Strand eine selter trinken gehen?
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  #7  
Alt 14.11.2011, 21:34
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Ok ja verstanden !

Deshalb ja die frage ob ich dann als festgemacht gelte!!!!!
Wie am Steg oder andere die ihr boot an einer Boje liegen haben!
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  #8  
Alt 14.11.2011, 21:36
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Watt denn nun, mit oder ohne?
Boot in einer Bucht verlassen?
Boot im fließendem Gewässer ankern und verlassen.
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  #9  
Alt 14.11.2011, 21:40
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Bucht bei gutem Wetter langzeitprognose.
Mit Bug und heckanker
Ostsee 3M Wassertiefe
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  #10  
Alt 14.11.2011, 21:44
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Z.b. Tauchen gehen oder mit'm Jet Bissel weg Düsen!
Geht doch nur darum ob ich dann als festgemacht gelte oder als ankerlieger
An einer Boje gelte ich ja als festgemacht.
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  #11  
Alt 14.11.2011, 21:54
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Gute Frage, ungünstig angefangen ... Wo liegt der Unterschied zwischen "festgemacht" und "ankernd"?
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  #12  
Alt 14.11.2011, 22:16
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Wie die Begriffe schon sagen: fest ist fest!

Eine Mooring oder ein Poller auf der Mole sind fest! Die Verbindung läßt sich nicht zerstörungsfrei lösen (wenn nicht jemand den Knoten löst).

Ein Stück Blech - wie so ein Spaten im Grund - ist sicherlich nicht fest!
__________________
Gruß
Stefan
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  #13  
Alt 14.11.2011, 22:51
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Das ist mir aber alles zu schwammig: Wenn Schiffe auf Reede liegen gibt es oft keine Ankerwache, da ist niemand an Bord. Im Rhein (z.B. bei Duisburg) liegen in der Strömung Leichter unbemannt vor Anker, oft wochenlang. Wenn ich das Schiff verlassen dürfte, ob zum Schwimmen oder zum Einkaufen per Beiboot oder weil ich übers Wochenende nach Hause fahren will DANN müsste ich mir auch eine Pulle von irgendwas genehmigen können. Sagt mir der gesunde Menschenverstand. Aber der gilt ja nicht immer....
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Gruß an alle
Kalle
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  #14  
Alt 14.11.2011, 23:00
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Danke !!!!
Darum ja die frage ,jeder denkt was anderes!
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  #15  
Alt 14.11.2011, 23:01
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Gibt's irgendwo was schwarz auf weis?
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  #16  
Alt 15.11.2011, 07:36
RIA_Ingo RIA_Ingo ist offline
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Ankern ist "in Fahrt" ohne Fahrt durchs Wasser.
Sollte jeder, der den SBF besitzt wissen....
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  #17  
Alt 15.11.2011, 07:59
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Zitat:
Zitat von Kalle Beitrag anzeigen
... Im Rhein (z.B. bei Duisburg) liegen in der Strömung Leichter unbemannt vor Anker, oft wochenlang. ....
Also unbemannte "Kisten" die gleichmäßig in der Strömung stehen. Und da nicht damit zu rechnen ist, dass der Rhein plötzlich bergauf fließt, wird der Anker nicht herausbrechen.

Vielleicht haben diese Leichter (zusätzlich) ein umfangreiches Warnsystem, wenn ein Anker nicht hält.

Habe zum Ankern von Leichtern gefunden: http://www.binnenschiffahrtsrecht.un...p?lang=&id=585
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Gruß
Stefan
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  #18  
Alt 15.11.2011, 08:05
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Zitat:
Zitat von RIA_Ingo Beitrag anzeigen
Ankern ist "in Fahrt" ohne Fahrt durchs Wasser.
Sollte jeder, der den SBF besitzt wissen....
Das ist nicht richtig, Solltest du wissen wenn du einen SBF hast.

Was verstehen Sie unter dem Begriff „in Fahrt“?
Wenn ein Fahrzeug
- weder vor Anker liegt,
- noch an Land festgemacht ist,
- noch auf Grund sitzt.
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  #19  
Alt 15.11.2011, 08:13
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Moin,
ich würde mal sagen, dass Festmachen eine feste Verbindung zwischen Boot und Land voraussetzt.
Wenn Du in einer Bucht ankerst und zusätzlich eine Leine an Land hast, dann verstehe ich das unter festmachen.
2 (oder mehr) Anker ausbringen verstehe ich weiterhin als Ankern.
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Viele Grüße von Jürgen
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  #20  
Alt 15.11.2011, 09:34
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Zitat:
Zitat von bada bing Beitrag anzeigen
Gibt's irgendwo was schwarz auf weis?
Auf in diesem Fall ist ein Blick in die Gesetze erhellend:

Die Binnenschifffahrtsstraßenordnung unterscheidet in § 1.01 zwischen "... vor Anker liegend ..." und "... am Ufer festgemacht ...".

Die KVR unterscheidet in Regel 3i zwischen "... vor Anker liegend ..." und "... an Land festgemacht ...".

Wie man auf die Idee kommen kann, ein vor 2 Ankern liegendes Fahrzeug sei festgemacht, erschließt sich mir nicht.
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  #21  
Alt 15.11.2011, 10:20
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Zitat:
Zitat von RIA_Ingo Beitrag anzeigen
Ankern ist "in Fahrt" ohne Fahrt durchs Wasser.
Sollte jeder, der den SBF besitzt wissen....

Ankern ist "fahrt durchs Wasser"! ohne "fahrt über Grund"
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Gruß Katja u. Boris
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  #22  
Alt 15.11.2011, 10:25
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es geht hier ja auch nicht um Ankerwache. wenn das Boot vor Anker liegt (auch mit Bug- und Heckanker ist es immer "ankern") kannst Du natürlich das Boot verlassen um z.B. an Land zu rudern zum einkaufen. An Land kannst Du dir dann die Birne zuschütten, alles ganz legal, aber sobald Du wieder an Bord bist und dein Alkoholgehalt ist oberhalb des Grenzwertes bist Du dran. Anders sieht es z.B. aus wenn Du das Boot mit einer Landleine befestigt hast (z.B. an einem Baum/Poller an Land) und einen Heckanker ausgebracht hast. Vor anker gilt immer als "in Fahrt ohne Fahrt über Grund".
Wie das mit Vorschrifften im Binnenbereich bzgl. "Ankern und Boot verlassen" weiss ich nicht, im Seebereich ist das völlig ok.
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  #23  
Alt 15.11.2011, 10:26
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Zitat:
Zitat von KatjaB Beitrag anzeigen
Ankern ist "fahrt durchs Wasser"! ohne "fahrt über Grund"
Genauso habe ich es auch gelernt. Ein Ankerndes Boot gilt als frei schwimmend und NICHT festgemacht.
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  #24  
Alt 15.11.2011, 10:33
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Auf in diesem Fall ist ein Blick in die Gesetze erhellend:

Die Binnenschifffahrtsstraßenordnung unterscheidet in § 1.01 zwischen "... vor Anker liegend ..." und "... am Ufer festgemacht ...".

Die KVR unterscheidet in Regel 3i zwischen "... vor Anker liegend ..." und "... an Land festgemacht ...".

Wie man auf die Idee kommen kann, ein vor 2 Ankern liegendes Fahrzeug sei festgemacht, erschließt sich mir nicht.
Ja klingt alles logisch ist aber binnen !

Ich möchte auch noch mal darauf hinweisen das ich nicht behaupte das man mit
Zwei Ankern fest ist ,sonder ich das frage!!!
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  #25  
Alt 15.11.2011, 10:48
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Zitat:
Zitat von bada bing Beitrag anzeigen
Ja klingt alles logisch ist aber binnen !

Ich möchte auch noch mal darauf hinweisen das ich nicht behaupte das man mit
Zwei Ankern fest ist ,sonder ich das frage!!!

Morgen erstmal,

die Antwort lautet "NEIN" man ist zwar mit dem Untergrund "verbunden" aber nicht im Sinne fest!!! Du kannst auch 4 oder 7 oder xxxx viele Anker nehmen, Du bist nicht "FEST"!!!
Anlegestellen, Häfen das gildet als "FEST" wenn Du Deine Leinen festgetütelt hast!!!



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