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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Boot mit ner Breite von 2,80 transportieren.
Ich hab in Bremerhafen ein Boot mit den Maßen von 8,50m x 2,80m. Das muss ich die Woche noch abholen. Meine Spedition hat abgesagt und nun wollt ich es selber holen. hab son Antrag vom Verkehrsamt bekommen. Hat jemand damit erfahrung? Ich kann mir gut vorstellen, dass die ne ewigkeit brauchen bis das genehmigt wird.
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#2
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Vielleicht habe ich bessere Vorausetzungen, ich mache es online und es dauert nicht mal 24 Stunden Sollte bei dir per Fax gehen, wenn es schnell gehen soll.
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#3
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jaaa er hat mir son antrag gemailt den ich ausfüllen muss und zurückmailen soll. so schnell geht das? das wäre top. wegen bezahlen usw dacht ich es könnte länger dauern.
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#4
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Ich habe früher meine X 79 mit 2,88 Breite mit einem Allrad-Pritschen VW
Bus ohne irgendeine Genehmigung getrailert. Das fiel überhaupt nicht auf optisch. |
#5
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Hallo
Ich habe das gleiche Problem. Gilt die Genehmigung für ganz Deutschland oder nur für eine Srecke. Wer ist im Besitz so einer Genehmigung und kann genaue Auskunft geben? MvG Gert
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Was i mog is mei Boot und der Unimog |
#6
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Zitat:
Jung, was man kann und was man darf sind oft 2 Paar Schuhe
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#7
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Ich ! Ich habe eine Dauergenehmigung für Raus- und Reinslippen. Gilt zwei Jahre auf einer festgelegten Strecke. Zu den Sommertreffen hole ich mir eine Einzelgenehmigung.
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#8
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Hallo, alls was breiter ist als 2,5 Meter braucht einen Spezialtrasport.
Es muss beantragt werden und ein SICHERRUNGSFAHRZEUG muss dahinter fahren. Auszug : Ausnahmegenehmigung Für den Transport einer übergroßen Ladung ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Bei der Überprüfung des Antrages wird die Notwendigkeit geprüft, und bei Erteilung der Ausnahmegenehmigung sollen die Gefahren so gering als möglich gehalten werden..... Grüße Frank
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#9
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das ist totaler Unfug, bis 3,00 Meter Breite gibt es in Deutschland kaum Auflagen und problemlos Dauergenehmigungen für ein ganzes Jahr. Begleitfahrzeug o.ä. benötigt man erst bei deutlich größeren Breiten.
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Gruß Olli
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#10
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Hilgoli hat in allem Recht, überbreite erst ab 2,56 m ,
bei Fahrten ohne Genehmigung fährt ein großes Risiko mit: 1. überhaupt nicht erlaubt , Bußgeld 2. wenn die Polizei bösartig ist, sofortige Stilllegung des Transportes 3. Bei einem Unfall Vorsatz und damit ist der Versicherungsschutz stark gefährdet, bzw. nicht mehr gegeben, kpl. Privathaftung, dies auch wenn man den Unfall nicht verursacht hat! Dies ist meines erachtens auch für Privatleute so und nicht nur bei gewerblichen Transporten der Fall. Lieber beim zuständigen Straßenverkehrsamt eine Genehmigung beantragen und alles ist wie hilgoli es schon ausgeführt hat. Gruß vilm
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#11
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wir hatten mal so einen Fall..
Bis 2,55 Mtr breite deckt es eh der § 22 STVO. Ab 2,56 bis 3,00 Mtr breite bedarf es nur einer Ausnahmegenehmigung der Verkehrsbehörde. Nix mit Sicherungsfahrzeugen die hinterher fahren müßen und so faxen.. Sie wird einfach ausgestellt ,ist gültig für ganz Deutschland und für Einzelfahrten oder bis max.2-3 Jahre zeitlich unbegrenzt gültig,und kostet so zw. 200-ca.300 € (ist örtlich verschieden) Es wurde dann nur vorgeschrieben das man Warntafeln nach DIN 11030 sich besorgen müßte,die die Überbreite an den Rändern besonders Kennzeichnen.Nachts wären die Ränder zu beleuchten (nach vorne weiß / hinten rot) Erst ab breiten über 3 Meter bedarf es einer Sondergenehmigung die den "klassischen" Schwertransport ausmacht. Hier wird auch immer eine bestimmte Fahrstrecke vorgeschrieben. Bei ganz extremen Überbreiten sogar ein Zeitfenster wo nur gefahren werden darf. Diese Sondergenehmigung ist auch jeweils immer nur für eine Fahrt gültig. Jetzt darf auch Corvette-Gold mit dem Sicherungsfahrzeug hinterher fahren..
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Immer ne Handbreit Wasser unter dem Kiel.. Gruß JOJO
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#12
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Hi zusammen,
ganz so einfach wie KleineKrabbe es schildert ist es nicht. Hier ein Beispiel für eine Fjord. Breite 2,95m: In der Sondergenehmigung werde sehrwohl einige Zeitfenster vorgeschrieben: Nicht an Feiertagen fahren(zb.Ostern Datum von bis), nicht während der Messezeit fahren(CeBit,Datum von bis),nicht auf Straßen 3. Ordnung, auf Autobahnteilstrecken erst ab bestimmter Uhrzeit.usw. Ich hab mir damals das Kleingedruckte mal das Kleingedruckte durchgelesen und nicht schlecht gestaunt.Also mal eben Freitag Nachmittag durchs KamenerKreuz iss nicht! Viele Grüße AllesReparierMann
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#13
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Dürfte möglicherweise (wieder?) Regional verschieden sein..
Meine mit den einzelnen Regelungen und "kleingedrucktem".. Merkwürdig nur... Wir hatten (vor 3 Jahren) keine weitere Fahrbeschränkung..Und die Genehmigung galt Bundesweit..
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Immer ne Handbreit Wasser unter dem Kiel.. Gruß JOJO
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#14
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Moin,
mein Boot ist 2,9 m breit und ich habe mir eine Dauergenehmigung geholt. Kostet im Bodenseekreis schlappe 140 € und gilt drei Jahre lang. Ich bin damals direkt ins Landratsamt gefahren und habe das Formular mit dem Beamten zusammen ausgefüllt. Direkt bezahlt und schon hatte ich die Genehmigung in der Tasche. Am Trailer musst du Rot-Weiss gestreifte Tafeln führen, bei Nacht muss darauf noch ein Positionslicht montiert sein. Ich habe mir bei Westfalia Klebefolien gekauft und diese auf Alubleche geklebt. Ich habe keine Einschränkungen bzgl. Fahrtagen oder Strecken. Der Formularkram und die Gebühren sind wohl von Landkreis zu Landkreis sehr verschieden. Ich hatte damals noch parallel im Kreis Tübingen angefragt, die waren sehr langsam und konnten mir zu den Kosten auch keine Auskunft geben. Prima gelöst hat diese Problematik unser Nachbarland Frankreich. Die Genehmigung gilt fünf Jahre und kostet nix. Lediglich einen Kartensatz mit Vorschriften muss man für 25 € kaufen. Schöne Grüße, Jörg
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