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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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UBI/SRC Prüfungsgerät in Berlin
Hallo,
hat jemand kürzlich in Berlin eine UBI/SRC Prüfung abgelegt und kann mir sagen welches Funkgerät benutzt wurde. Soviel ich weiß, werden üblicherweise iCOM IC M503 mit DS100 benutzt. Der Nachfolger beider Geräte ist das IC M505 mit integriertem DSC. Danke für Info, Gottlieb |
#2
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Moin,
wenn es nicht gerade gestern geändert wurde, was ich mir nicht vorstellen kann, prüfen die immer noch auf den museumsreifen M503 mit DS100.
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Gruss Vestus
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#3
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Moin,
habe auch gedacht das 503 gibt es nur noch im Museum, aber ich habe mich belehren lassen: In Berlin wird noch damit geprüft. Wenn du sicher gehen willst ruf einfach beim Prüfungsausschuss an.
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben. |
#4
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Hi Gottlieb,
ich habe dieses Jahr im Januar in Grünheide (Prüfungsausschuß Stralsund) den UBI Schein gemacht, Gerät wr Icom 503 + DSC 100, wobei ich mit dem DSC natürlich nix am Hut hatte. Nach Aussage meiner Fahr- (Funk-) Schule ist die Prüfung in Grünheide sicherer zu bestehen als die in Spandau, die sind dort angeblich strenger bzw. launiger.
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Viele Grüße Fritz682 der eigentlich Thomas heißt
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#5
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Moin,
auch wenn ich jetzt Gefahr laufe gesteinigt zu werden: In Deinem Nachbarbezirk Spandau kannst Du auch das SRC vom RYA machen. Geschenkt wird Dir nichts, büffeln musst Du trotzdem, allerdings ist die Prüfung von Theorieballast befreit und praxisorientiert. Der Schein wird überall anerkannt. UBI braucht in D kein Mensch. Die Schleusenwärter gehen bei Sportbooten eh nicht an die Funke, und wenn ein Notfall vorliegt = per Handy 110, 112, oder den Pizzaservice, letzterer ist in der Regel der schnellste.
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Gruss Vestus
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#6
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Steinigen wird dich wohl keiner solange du nicht im Glashaus sitzt - aber wer erzählt das der Schein überall (wo ist überhaupt überall?) anerkannt wird. Ich weiss, die Diskussion hatten wir hier schon hundertmal ....
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben. |
#7
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Moin,
wir können ja die Runde gerne wieder eröffnen. Auf welcher Grundlage wird denn der Schein nicht anerkannt?
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Gruss Vestus |
#8
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Zitat:
Inhaber ausländischer Funkbetriebszeugnisse, die ihren Wohnsitz länger als ein Jahr in Deutschland haben (also auch deutsche Staatsangehörige) und die am Seefunkdienst an Bord von Schiffen unter deutscher Flagge teilnehmen wollen, sollten jedoch bedenken, dass in einigen Fällen eine Anerkennung ausländischer Funkbetriebszeugnisse ausscheidet. Dies ist dann der Fall, wenn ausländische Zeugnisprüfungen den internationalen Anforderungen nicht genügen und damit kein gleichwertiger Kenntnisstand gewährleistet ist. Hierzu zählt das von der britischen Royal Yachting Association (RYA) angebotene englische Funkbetriebszeugnis. Heisst andererseits, wenn du ausschliesslich im Ausland chartern willst oder dein Boot unter ausländischer Flagge fährt macht das SRC der RYA schon Sinn. In allen anderen Fällen bist du mit einem deutschen - d.h international ohne Einschränkungen anerkannten - SRC besser bedient.
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben. Geändert von christian.k (10.12.2011 um 02:40 Uhr) Grund: ergänzt! |
#9
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Moin Christian,
ein Kommentar hat keine Gesetzeskraft. Massgebend ist allein die Schiffssicherheitsverordnung. Und mit Verlaub, wenn ich lese: "sollten jedoch bedenken, dass in einigen Fällen..." heisst das nur bla, bla, bla. Eine fundierte Aussage liest sich anders. Seit dem ominösen Statement unserer Staatssekretärin aus dem Jahre 2007, worauf sich Dein Kommentar offensichtlich bezeiht, wurde die SchSV mindestens zweimal geändert, komischerweise wurde es immer wieder versäumt das RYA-SRC zu verbannen. Wer natürlich behauptet die Briten hätten keine Ahnung und würden auch von der IMO nicht anerkannt werden, befindet sich in bester Gesellschaft mit den Damen und Herren des DSV und DMYV. Allerdings stehen die allein auf weiter Flur. Die Anlage 3 zu §13,Abs.4a SchSV, 2.2.2 ist eindeutig.
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Gruss Vestus |
#10
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Moin,
Finde ich auch! Allerdings interpretiere ich das Funkzeugnisse von Staaten die nicht auf der white list der STCW stehen einer Anerkennung bedürfen
Da findest du zwar Papua NeuGuinea, aber eben die Briten nicht. Mich selbst betrifft das alles nicht, aber ich finde es schon interessant wie verbissen die Auffassung - das RYA SRC wäre gleichwertig - verteidigt wird, nur um den "aufgeblähten Theorieballast" zu umgehen. Mich würde mal interessieren was für Erfahrungen der eine oder andere gemacht hat, der als deutscher Skipper eines Bootes unter deutscher Flagge in deutschen Gewässern bei einer Kontrolle das RYA SRC vorgelegt hat. Algeria Antigua and Barbuda Argentina Australia Azerbaijan Bahamas Bangladesh Barbados Belgium Brazil Bulgaria Canada Chile China Colombia Cote d'Ivoire Croatia Cuba Cyprus Czech Republic Denmark* Ecuador Egypt Estonia Fiji Finland France Georgia Germany Ghana Greece Honduras Hungary Iceland India Indonesia Ireland Islamic Republic of Iran Italy Israel Jamaica Japan Kiribati Latvia Liberia Lithuania Luxembourg Malaysia Maldives Malta Marshall Islands Mauritius Mexico Micronesia (Federated States of) Morocco Myanmar Netherlands New Zealand Norway Pakistan Panama Papua New Guinea Peru Philippines Poland Portugal Republic of Korea Romania Russian Federation Saint Vincent and the Grenadines Samoa Senegal Singapore Slovenia Solomon Islands South Africa Spain Sri Lanka Sweden Switzerland Thailand Tonga Trinidad & Tobago Tunisia Turkey Tuvalu Ukraine United Kingdom** United States Uruguay Vanuatu Venezuela Viet Nam Yugoslavia China (Hong Kong SAR)***
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben. |
#11
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Das ist jetzt aber nicht Dein Ernst, oder?
Im nichtdeutschen Sprachbereich wird das Vereinigte Königreich von England "United Kingdom" genannt, und ist auf der Whitelist zwischen Ukraine und United States zu finden.
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Gruss Vestus |
#12
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Ja, aber hast du auch die zwei Sternchen nachgeschlagen?
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben. |
#13
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Ja, habe ich: ** Includes: Isle of Man, Bermuda, Cayman Islands, Gibraltar
http://www.imo.org/blast/mainframe.a...67&doc_id=1026
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Gruss Vestus Geändert von vestus (10.12.2011 um 15:09 Uhr) Grund: Quellenangabe |
#14
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Zitat:
auch das Bundesministerium für Verkehr hat eindeutig Position bezogen: Zitat:
Selbst eine Schule in Berlin die den RYA Kurs anbietet, empfiehlt den Ergänzungskurs zur Erlangung des SRC. Gruß Frank |
#15
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Hallo Frank,
die Position vom BMVBS ist auch schon etwas älter. Aktuell stellt sich die Situation so dar, dass zwar der Fragebogen zur Anpassungsprüfung steht aber die Prüfungsausschüsse noch keine Anpassungsprüfungen anbieten, zumindest nicht auf deren HPs. Weiterhin ist bisher ungeklärt welche Zeugnisse allgemein anerkannt sind und welche nicht, es wird ja wohl nicht nur das englische SRC betroffen sein, bzw. welche Voraussetzung ein nicht anerkanntes Funkzeugnis erfüllen muss um den Inhaber zur Anpassungsprüfung, die im Vergleich zu normalen stark vereinfacht ist, zuzulassen. Also weiterhin Fragen über Fragen.
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Gruss Vestus |
#16
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Hallo Vestus,
deshalb habe ich UBI und SRC gemacht. Da ist man in jedem Fall auf der sicheren Seite. Gruß Frank
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#17
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Zitat:
Der Dienststellenleiter der WSP in meinem Revier hat mit dem RYA-SRC jedenfalls keine Probleme und der Rest ist mir relativ egal. Sollte doch mal was kommen, wovon ich nicht ausgehe, sehe ich der Sache gaaanz gelassen entgegen. Übrigens: nette Homepage von Dir.
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Gruss Vestus |
#18
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Zitat:
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben. |
#19
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Zitat:
Trotzdem stellt sich mir die Frage - warum ein RYA SRC machen und dann die Ergänzungsprüfung nachschieben? Der übliche Weg ist doch meist erheblich schneller und preiswerter, oder ? PS: Ist die ganze Diskussion her nicht off-topic?
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben. |
#20
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was ist UBI/SRC?
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#21
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UBI = UKW Funkzeugis für den Binnenfunk
SRC = short range certificate (beschränkt gültiges UKW Funkbetriebszeugnis für den Seefunkdienst)
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben. |
#22
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Danke für die Info Christian, aber eine Hupe reicht doch auch?
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#23
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Ich wäre froh wenn sich der eine oder andere an das Notsignal "Mit den Armen rudern" erinnern würde. Im vergangenen Jahr rief mich am Sonntag frühmorgens jemand auf dem handy an: "Ich bin mitten auf der Ostsee, meine Maschine ist ausgefallen, mach was!" Als Position gab er 239 Grad an. Nachdem ich ihm die Handhabung des Plotter erklärt hatte konnte ich das MRCC in Bremen anrufen(das hätte er eigentlich auch selbst gekonnt - Kurzwahl 124124 aus allen handynetzen) und den Rettungskreuzer dahin dirigieren.
Heisst: Klar hätte hier eine Hupe geholfen, oder eben das mit den Armen rudern - aber es gibt genug Ecken hier an der Küste wo du eben kein handynetz hast oder niemand in der Nähe ist der dir helfen kann. Für mich persönlich ist UKWFunk unverzichtbar . und sei es nur für das Bauchgefühl - Ich habe im letzten Jahr für einen Überführungstörn extra ein Funkgerät gekauft und dem Kunden auf die Rechnung gesetzt - im Fall der Fälle ist die Hilfe schneller und billiger als daruf zu verzichten. Das muss aber jeder für sich selbst entscheiden.
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben. |
#24
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Zitat:
die Liste ist schon richtig. Off-topic hin oder her, deshalb habe ich bei der WSP vorgesprochen um zu klären weshalb ein Funkzeugnis aus Papua New Guinea gültig ist und ein britisches nicht. Die interessieren sich nur für drei Buchstabenkombinationen: SRC, RR und CEPT. Die gleiche Frage würde auch in einem evtl. Verfahren fallen. Es soll inzwischen einige Bussgeldbescheide bzw. Anhörungsbögen gegeben haben, nach Widerspruch wurde m.W. aber keiner weiter verfolgt und auch kein Bussgeld verhängt (auf welcher Rechtsgrundlage auch?). Einige deutsche Schulen, natürlich nicht Herr D. aus B., haben inzwischen UBI u. SRC aus dem Programm genommen und bieten nur noch das RYA-SRC an, mit dem Hinweis "weltweit gültig, auch in D für Deutsche ohne Zusatz-/ Anpassungsprüfung". Wer sich so weit aus dem Fenster lehnt, wird gute Gründe haben.
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Gruss Vestus |
#25
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Zitat:
Auch die Wasserschutz hilft da nicht weiter. Mir sind Fälle bekannt in denen das RYA SRC beanstandet und ein Verfahren eingeleitet wurde. Über deren Ausgang habe ich leider in keinem der Fälle etwas gehört. In anderen Fällen wurde das RYA SRC anstandslos akzeptiert. Allerdings wollte mir auch schon einmal ein Wasserschützer eine Verwarnung für ein fehlendes Binnenkennzeichen erteilen - trotz eines amtlichen Kennzeichens (HL-307 = Bootszeugnis für gewerbliche Verwendung), das er als "Phantasiekennzeichen" bezeichnete. Das ganze auch noch auf einer Seeschifffahrtsstrasse! Hier brachte allerdings ein Anruf bei dem Revierleiter schnell Klarheit.
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben. |
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