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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hilfeleistung Abschleppen
Hallo BF-ler,
wie ist es eigentlich rechtlich bei einer Hilfeleistung Boot abschleppen? Im Hinterkopf hab ich, das der Haverist dem Hilfeanbietenden immer seine Leine übergeben sollte. Wenn der der Haverist die Leine des Schleppenden annimmt, kann dieser auf Grund seiner Leinenverbindung einen nicht unerheblichen Bergungslohn verlangen/erpressen. Ich hab mal gehört, das Ostseefischer gerne sich so ein ordentliches Zubrot ergaunern wollen. Wer weiß, wie man sich, (auch versicherungsrechtlich), als Hilfesuchender im Haveriefall richtig verhält? Oder wer hat sich schon mal abschleppen lassen oder ist auf diese Art geprellt worden?
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... Gruß aus Berlin Der Wanderer DUC Berlin |
#2
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Hallo Manfred
Gib mal bei "Suchen" Mobo Molly in Schwierigkeiten ein. Da findest Du meinen Bericht zu solch einem Vorfall. (Wirst Du auch im Buch finden, wenn es bei Dir ist.) Tatsache ist, dass Du im Notfall eh andere Sorgen hast und es letztendlich egal ist, von wem die Leine kommt. Meine Versicherung hat übrigends trotz Selbstbeteiligung bezahlt, da ansonsten ein Totalverlust wahrscheinlich gewesen wäre.
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ |
#3
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In der Segeln konnte man was drüber lesen. Ich glaub das hieß Lloyds Open sicher bin ich mir aber auch nicht mehr ;) hoffe ich konnte helfen.
Grüße Marcel
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Segeln ist die teuerste Art unbequem zu reisen... macht aber am meisten Spaß besucht mal meine Homepage http://bootrestauration.npage.de/ |
#4
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Moin,
der Bergelohn sollte immer im voraus vereinbart werden. Nimmt der zu Bergende die Leine des Bergenden auf, so gilt i.d.R. dass stillschweigend ein Bergelohn von 50 % des Schiffswertes vereinbart wurde. Die Rechtssprechung tendiert aber dazu diesen Bergelohn nur bei drohendem Totalverlust zu gewähren, dann ist er aber auch gerechtfertigt. Die meisten Versicherungen übernehmen den Bergelohn, sofern sie vorher konsultiert wurden und selbst mit dem Bergenden verhandeln konnten.
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Gruss Vestus |
#5
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Hi ,
ist ja irre , ich hätte schon zehntausende verdienen können Pro Saison schleppe ich mit meinem kleinen RIB bestimmt 6 - 10 Boote von der Maas in den Hafen . Bisher habe ich mir noch nie Gedanken darüber gemacht wessen Leine wir dabei nehmen, hätte ich vielleicht mal machen sollen Ach was solls , ich bin immer glücklich wenn alles geklappt hatte und der Eigner froh war aus dem Fahrwasser in den Hafen zu kommen. Allerdings wundert mich das so viele vorbei fahren und das obwohl sich der ein oder andere mit defekten Boot deutlich bemerkbar macht. Gruß vom Leukermeer, Udo |
#6
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Hmm... Ich wollte mir ja bei Carstens Baja so einen Anteil rausziehen der war aber cleverer und hatte schon eine Leine gerichtet.
Trotz der vielen Gerstensäfte und des Sonnenstiches war er klaren Verstandes ) Stellt euch vor ich hätte jetzt einen Anteil an den Reparaturkosten... HEF! via IPhone
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#7
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Zitat:
Wenn ich also wieder einmal einem armen Teufel helfen möchte, muss er zunächst einmal mit seiner Versicherung telefonieren und das Telefon an mich weitergeben, damit ich mit seiner Versicherung den Bergelohn aushandeln kann ...... Ich will jetzt hier wirklich niemandem zu nahe treten - aber solch einen Schwachsinn habe ich schon lange nicht mehr gelesen ..... Das kann doch nur von einem verknöcherten Bürokraten stammen !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#8
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das ist ja heftig mit dem bergelohn
mir ist vor jahren der sprit mitten in maastricht ausgegangen als ich nach dem bierbunkern losgefahren bin.es hat keine 2 minuten gedauert da hat sofort ein boot losgemacht ist rübergefahren und hat mich zum bunkerboot geschleppt,das nenn ich seemannschaft ohne bergelohn |
#9
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Nie im Leben würde ich für meine Hilfe von jemandem Lohn oder Sachwerte einfordern.
Am nächsten Tag könnte doch ich schon mit dem Kopf in der Scheiße stecken und wäre für jede Hilfe dankbar. Guten Rutsch Andreas |
#10
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Hier der Text des seit 1910 international gültigen Abkommens:
http://www.transportrecht.de/transpo...1024918920.pdf und http://www.transportrecht.org/dokume...gung1989de.pdf
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu Geändert von ghaffy (26.12.2011 um 19:57 Uhr)
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#11
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Man sollte unterscheiden zwischen Abschleppen als technische Hilfe, oder im Notfall.
Im Notfall wird kein Mensch zuerst Verhandlungen über den Preis durchführen und die Leine wird von demjenigen übergeben, wo es der Situation entsprechend am erfolgreichsten erscheint. Alles andere ist wie wenn der Blinde von der Farbe redet.
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________
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#12
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Ich habe schon einige geschleppt und die mussten meine Leine nehmen weil sie selbst keine oder nur Angelschnüre an Bord hatten
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#13
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Zitat:
Also deutsche Seenotretter,(Handy 124 124) alarmieren. Der Einsatz kostet z.Z.,außer bei echten Seenotfällen, da ist die Hilfe sogar umsonst,nur 400,-€. Rechnung anschließend der Versicherung einreichen.Fertig!
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Freundliche Grüße von Arno Geändert von Arno (27.12.2011 um 19:02 Uhr) |
#14
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Ich bin mit Maschinenschaden aus Hollands Deep von einem kommerziellen NL Rescue Schlepper abgeschleppt worden. hat die Versicherung komplett bezahlt (4 stellig) danke nochmals an Blaue Elise
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Lg Ingo ----------------- "Die eierlegende Wollmilchsau" Bordcomputer preiswert https://github.com/pi-yacht-monitor/pi-yacht-monitor
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#15
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Das Bierchen am Abend hat Sebastian 2011 auf Murter gerne bezahlt...
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Helmut sagt: man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen... ...der muss auch mit jedem Arsch klar kommen.
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#16
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@Arno
Wie meinst Du das? Willst Du Deinen Helfer wieder wegschicken, falls er einen zu hohen Preis verlangt? in einer Notsituation besteht wohl eher selten die Möglichkeit zum Verhandeln. Es spielt auch keine Rolle von wem die Leine kommt, da das von vielen Umständen abhängig ist. Je nach Situation wird es einfach davon abhängen, von wo aus es leichter ist die Schleppleine zu übergeben. Auch rechtlich kann der Helfer keinen total überhöhten Preis verlangen, selbst wenn man diesem unter dem Eindruck der Gefahr zugestimmt hat. In einer Notsituation wird aber weder der Retter noch der zu Rettende Zeit und Muse für Verhandlungen haben. Man wird froh sein, sich über das absolut Notwendige verständigen zu können. Anders ist das natürlich wenn ich ohne Gefahr im Verzug einfach nur Schlepphilfe benötige.
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________
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#17
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Zitat:
Hallo Leute Helfen in der Not, nur wenn es mit der Versicherung geklärt ist? Das machen bestimmt nur Bootsführer, die sich den Sprit nicht mehr leisten können und ein Zubrot verdiehnen wollen. Hilfe ist doch das oberste Gebot der Menschen, egal ob Land, Luft oder zur See. Wer für seine Hilfe sich bezahlen läßt , egal in welcher Form ( ja auch Poppen fällt darunter ), der ist für mich ein LOOSER und kein würdiger Mensch und schon garkein guter Bootsführer. Jeder kann mal in eine Missliche Lage kommen und dann bleibt bei dem Motto---- Schuster, bleib bei deinen Leisten---- Das ist meine Meinung guten Rutsch LG Steffen |
#18
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ich finde es ist eine dreistigkeit für abschleppen mehr als die wirklichen kosten zu verlangen,da jeder anständige bootsführer gern hilft und wenn nicht dann seh ich das als unterlassene hilfeleistung an.wenn ein boot antriebslos im fahrwasser treibt und man nicht hilft dann ist man für den bootssport nicht geeignet genauso wie im strassenverkehr muss dann die fahrerlaubniss entzogen werden.
meine meinung
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#19
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Hallo Manfred!!!
Also ich bin in 2011 unglaubliche drei mal am Stößensee, Wannsee liegen geblieben ( nicht wegen Spritmangel ). Es war immer jemand da, der mich sofort in den sicheren Hafen schleppte ohne nur einen Cent dafür zu verlangen . Ausser ein älteres Ehepaar, die fuhren mit erhobenem Haupt vorbei, und meinten sie müssen zum Abendessen in den Hafen . Aber auch das gibt es. Der letzte, hat sogar seine Schüler vom Kanu-Verein umgeleitet, und sie schleppten mich zusammen ab. Bitte drückt mir die Daumen, das ich den Rekord von drei, nächste Saison nicht knacke . Gruß aus Spandau Hajo |
#20
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Wer zahlt denn für einen Schaden den ich habe wenn ich gerade jemand abschleppe?
Und dazu zählt auch ein Motorschaden. Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#21
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Warum sollst du durch abschleppen einen Motorschaden bekommen den du sonst nicht bekommen hättest?
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#22
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Hi ,
über Kosten oder Schlepplohn beim Abschleppen habe ich noch nie nachgedacht . Wenn ich jemanden sehe der Hilfe benötigt halte ich an , ziehe ihn als erstes aus dem Gefahrenbereich , erst dann frage ich nach was los ist und wo es hin gehen soll. Etwa 30% der Hilfsbedürftigen stehen unter Schock weil sie mit Motorschaden in der Fahrrinne tieben , die wissen noch nicht mal was sie machen sollen , denen muss man jeden Schritt erklären. Wer solchen Eignern dann noch Geld abnimmt ist ein Schwein und das meine ich so wie ich es schreibe. Meist ist es aber ein kleineres Problem was man im Hafen in Ruhe wieder beheben kann. Verstopfste Kraftstofffilter oder ein loses Kabel sind meist die Ursache. Ich habe bisher jeden Geldbetrag den man mir angeboten hatte abgelehnt , immer mit dem Spruch das er mich dann im Fall der Fälle auch bitte kostenlos abschleppt Meist sind es dann die Frauen vom Bootseigner die einem mit Tränen in den Augen in den Arm nehem und mal feste drücken und das ist doch viel schöner als die Kohle Gruß vom Leuklermeer, Udo |
#23
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Scheint als gingen hier zwei Dinge durcheinander
Sportboote die Sportboote abschleppen sind eine Angelegenheit, allgemein regelt man das über die Kameradschaft bei gleichen Hobbyinteressen. Also ohne Geld, Ausnahmen bestätigen die Regel.... Unter Sportbooten nimmt man schon mal die Leine die einem als Hilfesignal gezeigt wird an, ohne über die eigenen Leinen oder juristische Finessen nachzudenken. Anders sieht das aus bei Leuten die auf dem Wasser ihr Geld verdienen wollen, also Berufer aller Coleur. Da würde ich dann schon mal logischerweise mit kostenpflichtigen Folgen rechnen, sowohl bei Fischern als auch Seenotrettern (hier mit der Einschränkung Notfall oder Dienstleistung) oder erst Recht Bergespezialisten. Die werden das ganze, naturgemäß, als kostenpflichtige Dienstleistung ansehen. In dem Zusammenhang liest man durchaus -zumeist in Foren- schon mal das an neuralgischen Punkten, Abschlepper quasi auf Beute lauern.
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Gruß Kai |
#24
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Auch wenn sich das Gerücht hartnäckig hält, hat es keinen Einfluss auf den Bergelohn, von wem die Leine kommt.
Genauso wenig wie eine pauschale Höhe von 50% des Bootswertes als Bergelohn. Ich sag das nur rechtzeitig, bevor hier Goldgräberstimmung aufkommt und die ersten schon ihre Jobs kündigen, um in der nächsten Saison das ganz große Geld zu machen. Unterschieden werden muss in erste Linie mal zwischen Hilfeleistung und Bergung. Wenn mein Boot nicht mehr fährt, werfe ich den Anker und kümmere mich um Hilfe, genauso wie es es mache, wenn mein Auto nicht mehr fährt. Das wäre dann Abschleppen oder Pannenhilfe. Anders verhält es sich, wenn z.B. bei schwerer See das Boot zu sinken droht, oder droht erheblichen Schaden zu nehmen, oder aber in der Fahrrinne treibt und eine echte Gefahr für Andere darstellt, usw... In solchen Fällen ist eine Bergung zwingend erforderlich. Die sollte deshalb auch in ausreichender Höhe (ist wenn überhaupt, aber leider nicht überall ausreichend) in der Kaskoversicherung enthalten sein, ebenso wie Retten, Heben und Entsorgen des Wracks, wenn es denn doch zu spät war. Die Höhe des Bergelohns ist für gewerbliche Berger im HGB § 743 geregelt: Zitat:
Für private Bergungsleistungen finden diese Grundsätze wohl ebenfalls Anwendung, die daraus entstehende Höhe des Lohns ist aber aufgrund der anzuwendenen Punkte natürlich entsprechend niedriger. Ich als Privatperson würde niemals auf die Idee kommen, mich von einer in Not geratenen Privatperson für meine Hilfe bezahlen zu lassen. Ich empfinde es als Armutszeugnis der heutigen Gesellschaft, dass es Privatleute gibt, die tatsächlich selbst aus solchen Situationen noch Kapital schlagen wollen. Gruß Norman Geändert von blaue-elise (27.12.2011 um 12:15 Uhr) Grund: Buchstaben geordnet
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#25
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Zitat:
Gruß Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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