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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 22.12.2011, 23:47
Benutzerbild von Wanderer
Wanderer Wanderer ist offline
Lieutenant
 
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74 Danke in 38 Beiträgen
Standard Hilfeleistung Abschleppen

Hallo BF-ler,

wie ist es eigentlich rechtlich bei einer Hilfeleistung Boot abschleppen?
Im Hinterkopf hab ich, das der Haverist dem Hilfeanbietenden immer seine Leine übergeben sollte. Wenn der der Haverist die Leine des Schleppenden annimmt,
kann dieser auf Grund seiner Leinenverbindung einen nicht unerheblichen Bergungslohn verlangen/erpressen. Ich hab mal gehört, das Ostseefischer gerne sich so ein ordentliches Zubrot ergaunern wollen.
Wer weiß, wie man sich, (auch versicherungsrechtlich), als Hilfesuchender im Haveriefall richtig verhält? Oder wer hat sich schon mal abschleppen lassen oder ist auf diese Art geprellt worden?
__________________
... Gruß aus Berlin

Der Wanderer
DUC Berlin
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  #2  
Alt 22.12.2011, 23:53
Benutzerbild von nordic
nordic nordic ist offline
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10.302 Danke in 2.752 Beiträgen
Standard

Hallo Manfred
Gib mal bei "Suchen" Mobo Molly in Schwierigkeiten ein.
Da findest Du meinen Bericht zu solch einem Vorfall. (Wirst Du auch im Buch finden, wenn es bei Dir ist.)
Tatsache ist, dass Du im Notfall eh andere Sorgen hast und es letztendlich egal ist, von wem die Leine kommt.
Meine Versicherung hat übrigends trotz Selbstbeteiligung bezahlt, da ansonsten ein Totalverlust wahrscheinlich gewesen wäre.
__________________
Gruß Karl-Heinz

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  #3  
Alt 26.12.2011, 18:29
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KaptainYoung KaptainYoung ist offline
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72 Danke in 15 Beiträgen
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In der Segeln konnte man was drüber lesen. Ich glaub das hieß Lloyds Open sicher bin ich mir aber auch nicht mehr ;) hoffe ich konnte helfen.
Grüße
Marcel
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Segeln ist die teuerste Art unbequem zu reisen...
macht aber am meisten Spaß

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  #4  
Alt 26.12.2011, 18:54
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vestus vestus ist offline
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Standard

Moin,

der Bergelohn sollte immer im voraus vereinbart werden.

Nimmt der zu Bergende die Leine des Bergenden auf, so gilt i.d.R. dass stillschweigend ein Bergelohn von 50 % des Schiffswertes vereinbart wurde.

Die Rechtssprechung tendiert aber dazu diesen Bergelohn nur bei drohendem Totalverlust zu gewähren, dann ist er aber auch gerechtfertigt.

Die meisten Versicherungen übernehmen den Bergelohn, sofern sie vorher konsultiert wurden und selbst mit dem Bergenden verhandeln konnten.
__________________
Gruss Vestus
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  #5  
Alt 26.12.2011, 19:03
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
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Hi ,
ist ja irre , ich hätte schon zehntausende verdienen können

Pro Saison schleppe ich mit meinem kleinen RIB bestimmt 6 - 10 Boote von der Maas in den Hafen .
Bisher habe ich mir noch nie Gedanken darüber gemacht wessen Leine wir dabei nehmen, hätte ich vielleicht mal machen sollen

Ach was solls , ich bin immer glücklich wenn alles geklappt hatte und der Eigner froh war aus dem Fahrwasser in den Hafen zu kommen.

Allerdings wundert mich das so viele vorbei fahren und das obwohl sich der ein oder andere mit defekten Boot deutlich bemerkbar macht.

Gruß vom Leukermeer,
Udo
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  #6  
Alt 26.12.2011, 19:08
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Style Style ist offline
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Hmm... Ich wollte mir ja bei Carstens Baja so einen Anteil rausziehen der war aber cleverer und hatte schon eine Leine gerichtet.
Trotz der vielen Gerstensäfte und des Sonnenstiches war er klaren Verstandes )

Stellt euch vor ich hätte jetzt einen Anteil an den Reparaturkosten...






HEF! via IPhone
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm!
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  #7  
Alt 26.12.2011, 19:12
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,

der Bergelohn sollte immer im voraus vereinbart werden.

Nimmt der zu Bergende die Leine des Bergenden auf, so gilt i.d.R. dass stillschweigend ein Bergelohn von 50 % des Schiffswertes vereinbart wurde.

Die Rechtssprechung tendiert aber dazu diesen Bergelohn nur bei drohendem Totalverlust zu gewähren, dann ist er aber auch gerechtfertigt.

Die meisten Versicherungen übernehmen den Bergelohn, sofern sie vorher konsultiert wurden und selbst mit dem Bergenden verhandeln konnten.
Ah - ja .....
Wenn ich also wieder einmal einem armen Teufel helfen möchte, muss er zunächst einmal mit seiner Versicherung telefonieren
und das Telefon an mich weitergeben, damit ich mit seiner Versicherung den Bergelohn aushandeln kann ......

Ich will jetzt hier wirklich niemandem zu nahe treten - aber solch einen Schwachsinn habe ich schon lange nicht mehr gelesen .....

Das kann doch nur von einem verknöcherten Bürokraten stammen !
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #8  
Alt 26.12.2011, 19:21
bootsmann2008 bootsmann2008 ist offline
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das ist ja heftig mit dem bergelohn
mir ist vor jahren der sprit mitten in maastricht ausgegangen als ich nach dem bierbunkern losgefahren bin.es hat keine 2 minuten gedauert da hat sofort ein boot losgemacht ist rübergefahren und hat mich zum bunkerboot geschleppt,das nenn ich seemannschaft
ohne bergelohn
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  #9  
Alt 26.12.2011, 19:39
Bergischer Löwe Bergischer Löwe ist offline
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Nie im Leben würde ich für meine Hilfe von jemandem Lohn oder Sachwerte einfordern.

Am nächsten Tag könnte doch ich schon mit dem Kopf in der Scheiße stecken und wäre für jede Hilfe dankbar.

Guten Rutsch
Andreas
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  #10  
Alt 26.12.2011, 19:51
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
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Boot: Albin 25 AK
9.038 Danke in 3.578 Beiträgen
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Hier der Text des seit 1910 international gültigen Abkommens:

http://www.transportrecht.de/transpo...1024918920.pdf

und
http://www.transportrecht.org/dokume...gung1989de.pdf
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu

Geändert von ghaffy (26.12.2011 um 19:57 Uhr)
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  #11  
Alt 26.12.2011, 20:11
Benutzerbild von nordic
nordic nordic ist offline
Admiral
 
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10.302 Danke in 2.752 Beiträgen
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Man sollte unterscheiden zwischen Abschleppen als technische Hilfe, oder im Notfall.
Im Notfall wird kein Mensch zuerst Verhandlungen über den Preis durchführen und die Leine wird von demjenigen übergeben, wo es der Situation entsprechend am erfolgreichsten erscheint.
Alles andere ist wie wenn der Blinde von der Farbe redet.
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Gruß Karl-Heinz

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  #12  
Alt 26.12.2011, 20:11
elbeschlauchbootfahrer elbeschlauchbootfahrer ist offline
Rotkäppchen
 
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Ich habe schon einige geschleppt und die mussten meine Leine nehmen weil sie selbst keine oder nur Angelschnüre an Bord hatten
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  #13  
Alt 26.12.2011, 21:17
Arno Arno ist offline
Fleet Captain
 
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Ah - ja .....
Wenn ich also wieder einmal einem armen Teufel helfen möchte, muss er zunächst einmal mit seiner Versicherung telefonieren
und das Telefon an mich weitergeben, damit ich mit seiner Versicherung den Bergelohn aushandeln kann ......

Ich will jetzt hier wirklich niemandem zu nahe treten - aber solch einen Schwachsinn habe ich schon lange nicht mehr gelesen .....

Das kann doch nur von einem verknöcherten Bürokraten stammen !
Hallo,im Rahmen der inzwischen üblich gewordenen"Assistanceleistungen"zahlt jede ordentliche Versicherung "Abschleppen auf See" auch ohne vorherige Telefonate oder nachträgliche Verhandlungen.In der Regel ist eine Kostenbeteiligung von 3-5000,-€ (selbstverständlich ohne Selbstbeteiligung) im Versicherungsvertrag vereinbart.
Also deutsche Seenotretter,(Handy 124 124) alarmieren. Der Einsatz kostet z.Z.,außer bei echten Seenotfällen, da ist die Hilfe sogar umsonst,nur 400,-€.
Rechnung anschließend der Versicherung einreichen.Fertig!
__________________
Freundliche Grüße von Arno

Geändert von Arno (27.12.2011 um 19:02 Uhr)
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  #14  
Alt 26.12.2011, 21:40
RIA_Ingo RIA_Ingo ist offline
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807 Danke in 439 Beiträgen
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Ich bin mit Maschinenschaden aus Hollands Deep von einem kommerziellen NL Rescue Schlepper abgeschleppt worden. hat die Versicherung komplett bezahlt (4 stellig) danke nochmals an Blaue Elise
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Lg
Ingo
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"Die eierlegende Wollmilchsau"
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  #15  
Alt 26.12.2011, 22:35
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unnersch unnersch ist offline
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Boot: Bayliner 2355 "unnersch"[3.0] ist da
728 Danke in 376 Beiträgen
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Das Bierchen am Abend hat Sebastian 2011 auf Murter gerne bezahlt...
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Helmut sagt:
man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen...
...der muss auch mit jedem Arsch klar kommen.
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  #16  
Alt 27.12.2011, 01:09
Benutzerbild von nordic
nordic nordic ist offline
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10.302 Danke in 2.752 Beiträgen
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@Arno
Wie meinst Du das?
Willst Du Deinen Helfer wieder wegschicken, falls er einen zu hohen Preis verlangt?
in einer Notsituation besteht wohl eher selten die Möglichkeit zum Verhandeln.
Es spielt auch keine Rolle von wem die Leine kommt, da das von vielen Umständen abhängig ist. Je nach Situation wird es einfach davon abhängen, von wo aus es leichter ist die Schleppleine zu übergeben.
Auch rechtlich kann der Helfer keinen total überhöhten Preis verlangen, selbst wenn man diesem unter dem Eindruck der Gefahr zugestimmt hat.
In einer Notsituation wird aber weder der Retter noch der zu Rettende Zeit und Muse für Verhandlungen haben. Man wird froh sein, sich über das absolut Notwendige verständigen zu können.
Anders ist das natürlich wenn ich ohne Gefahr im Verzug einfach nur Schlepphilfe benötige.
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Gruß Karl-Heinz

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  #17  
Alt 27.12.2011, 01:32
wiki046 wiki046 ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,

der Bergelohn sollte immer im voraus vereinbart werden.

Nimmt der zu Bergende die Leine des Bergenden auf, so gilt i.d.R. dass stillschweigend ein Bergelohn von 50 % des Schiffswertes vereinbart wurde.

Die Rechtssprechung tendiert aber dazu diesen Bergelohn nur bei drohendem Totalverlust zu gewähren, dann ist er aber auch gerechtfertigt.

Die meisten Versicherungen übernehmen den Bergelohn, sofern sie vorher konsultiert wurden und selbst mit dem Bergenden verhandeln konnten.


Hallo Leute

Helfen in der Not, nur wenn es mit der Versicherung geklärt ist?

Das machen bestimmt nur Bootsführer, die sich den Sprit nicht mehr leisten können und ein Zubrot verdiehnen wollen. Hilfe ist doch das oberste Gebot der Menschen, egal ob Land, Luft oder zur See. Wer für seine Hilfe sich bezahlen läßt , egal in welcher Form ( ja auch Poppen fällt darunter ), der ist für mich ein LOOSER und kein würdiger Mensch und schon garkein guter Bootsführer.
Jeder kann mal in eine Missliche Lage kommen und dann bleibt bei dem Motto---- Schuster, bleib bei deinen Leisten----
Das ist meine Meinung

guten Rutsch


LG Steffen
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  #18  
Alt 27.12.2011, 01:36
bootsmann2008 bootsmann2008 ist offline
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ich finde es ist eine dreistigkeit für abschleppen mehr als die wirklichen kosten zu verlangen,da jeder anständige bootsführer gern hilft und wenn nicht dann seh ich das als unterlassene hilfeleistung an.wenn ein boot antriebslos im fahrwasser treibt und man nicht hilft dann ist man für den bootssport nicht geeignet genauso wie im strassenverkehr muss dann die fahrerlaubniss entzogen werden.
meine meinung
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  #19  
Alt 27.12.2011, 10:11
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Hallo Manfred!!!

Also ich bin in 2011 unglaubliche drei mal am Stößensee, Wannsee liegen geblieben ( nicht wegen Spritmangel ). Es war immer jemand da, der mich sofort in den sicheren Hafen schleppte ohne nur einen Cent dafür zu verlangen . Ausser ein älteres Ehepaar, die fuhren mit erhobenem Haupt vorbei, und meinten sie müssen zum Abendessen in den Hafen . Aber auch das gibt es. Der letzte, hat sogar seine Schüler vom Kanu-Verein umgeleitet, und sie schleppten mich zusammen ab.

Bitte drückt mir die Daumen, das ich den Rekord von drei, nächste Saison nicht knacke .

Gruß aus Spandau
Hajo
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  #20  
Alt 27.12.2011, 10:16
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Snackman Snackman ist gerade online
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Wer zahlt denn für einen Schaden den ich habe wenn ich gerade jemand abschleppe?
Und dazu zählt auch ein Motorschaden.
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #21  
Alt 27.12.2011, 10:31
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Warum sollst du durch abschleppen einen Motorschaden bekommen den du sonst nicht bekommen hättest?
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #22  
Alt 27.12.2011, 10:34
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
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Hi ,
über Kosten oder Schlepplohn beim Abschleppen habe ich noch nie nachgedacht .
Wenn ich jemanden sehe der Hilfe benötigt halte ich an , ziehe ihn als erstes aus dem Gefahrenbereich , erst dann frage ich nach was los ist und wo es hin gehen soll.

Etwa 30% der Hilfsbedürftigen stehen unter Schock weil sie mit Motorschaden in der Fahrrinne tieben , die wissen noch nicht mal was sie machen sollen , denen muss man jeden Schritt erklären.
Wer solchen Eignern dann noch Geld abnimmt ist ein Schwein und das meine ich so wie ich es schreibe.

Meist ist es aber ein kleineres Problem was man im Hafen in Ruhe wieder beheben kann.
Verstopfste Kraftstofffilter oder ein loses Kabel sind meist die Ursache.

Ich habe bisher jeden Geldbetrag den man mir angeboten hatte abgelehnt , immer mit dem Spruch das er mich dann im Fall der Fälle auch bitte kostenlos abschleppt

Meist sind es dann die Frauen vom Bootseigner die einem mit Tränen in den Augen in den Arm nehem und mal feste drücken und das ist doch viel schöner als die Kohle

Gruß vom Leuklermeer,
Udo
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  #23  
Alt 27.12.2011, 11:02
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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Registriert seit: 19.12.2002
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Scheint als gingen hier zwei Dinge durcheinander

Sportboote die Sportboote abschleppen sind eine Angelegenheit, allgemein regelt man das über die Kameradschaft bei gleichen Hobbyinteressen. Also ohne Geld, Ausnahmen bestätigen die Regel....
Unter Sportbooten nimmt man schon mal die Leine die einem als Hilfesignal gezeigt wird an, ohne über die eigenen Leinen oder juristische Finessen nachzudenken.

Anders sieht das aus bei Leuten die auf dem Wasser ihr Geld verdienen wollen, also Berufer aller Coleur.

Da würde ich dann schon mal logischerweise mit kostenpflichtigen Folgen rechnen, sowohl bei Fischern als auch Seenotrettern (hier mit der Einschränkung Notfall oder Dienstleistung) oder erst Recht Bergespezialisten. Die werden das ganze, naturgemäß, als kostenpflichtige Dienstleistung ansehen.
In dem Zusammenhang liest man durchaus -zumeist in Foren- schon mal das an neuralgischen Punkten, Abschlepper quasi auf Beute lauern.
__________________
Gruß
Kai
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  #24  
Alt 27.12.2011, 11:53
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
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Auch wenn sich das Gerücht hartnäckig hält, hat es keinen Einfluss auf den Bergelohn, von wem die Leine kommt.

Genauso wenig wie eine pauschale Höhe von 50% des Bootswertes als Bergelohn.
Ich sag das nur rechtzeitig, bevor hier Goldgräberstimmung aufkommt und die ersten schon ihre Jobs kündigen, um in der nächsten Saison das ganz große Geld zu machen.


Unterschieden werden muss in erste Linie mal zwischen Hilfeleistung und Bergung.
Wenn mein Boot nicht mehr fährt, werfe ich den Anker und kümmere mich um Hilfe, genauso wie es es mache, wenn mein Auto nicht mehr fährt.
Das wäre dann Abschleppen oder Pannenhilfe.

Anders verhält es sich, wenn z.B. bei schwerer See das Boot zu sinken droht, oder droht erheblichen Schaden zu nehmen, oder aber in der Fahrrinne treibt und eine echte Gefahr für Andere darstellt, usw...
In solchen Fällen ist eine Bergung zwingend erforderlich. Die sollte deshalb auch in ausreichender Höhe (ist wenn überhaupt, aber leider nicht überall ausreichend) in der Kaskoversicherung enthalten sein, ebenso wie Retten, Heben und Entsorgen des Wracks, wenn es denn doch zu spät war.

Die Höhe des Bergelohns ist für gewerbliche Berger im HGB § 743 geregelt:

Zitat:
(1) Der Bergelohn ist, wenn die Parteien seine Höhe nicht vereinbart haben, so festzusetzen, dass er einen Anreiz für Bergungsmaßnahmen schafft. Bei der Festsetzung sind zugleich die folgenden Kriterien ohne Rücksicht auf die nachstehend aufgeführte Reihenfolge zu berücksichtigen:

1. der Wert des geborgenen Schiffes und der sonstigen geborgenen Vermögensgegenstände;
2. die Sachkunde und die Anstrengungen des Bergers in Bezug auf die Verhütung oder Begrenzung von Umweltschäden (§ 741 Abs. 2);
3. das Ausmaß des vom Berger erzielten Erfolgs;
4. Art und Erheblichkeit der Gefahr;
5. die Sachkunde und die Anstrengungen des Bergers in Bezug auf die Bergung des Schiffes und der sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Rettung von Menschenleben;
6. die vom Berger aufgewendete Zeit sowie die ihm entstandenen Unkosten und Verluste;
7. die Haftungs- oder sonstige Gefahr, der der Berger oder seine Ausrüstung ausgesetzt war;
8. die Unverzüglichkeit, mit der die Leistungen erbracht wurden;
9. die Verfügbarkeit und der Einsatz von Schiffen oder anderen Ausrüstungsgegenständen, die für Bergungsmaßnahmen bestimmt waren;
10. die Einsatzbereitschaft und Tauglichkeit der Ausrüstung des Bergers sowie deren Wert.


(2) Der Bergelohn ohne Zinsen, Bergungskosten und erstattungsfähige Verfahrenskosten darf den Wert des geborgenen Schiffes und der sonstigen geborgenen Vermögensgegenstände nicht übersteigen.
Quelle: § 743 HGB - Höhe des Bergelohns

Für private Bergungsleistungen finden diese Grundsätze wohl ebenfalls Anwendung, die daraus entstehende Höhe des Lohns ist aber aufgrund der anzuwendenen Punkte natürlich entsprechend niedriger.

Ich als Privatperson würde niemals auf die Idee kommen, mich von einer in Not geratenen Privatperson für meine Hilfe bezahlen zu lassen.
Ich empfinde es als Armutszeugnis der heutigen Gesellschaft, dass es Privatleute gibt, die tatsächlich selbst aus solchen Situationen noch Kapital schlagen wollen.

Gruß
Norman

Geändert von blaue-elise (27.12.2011 um 12:15 Uhr) Grund: Buchstaben geordnet
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  #25  
Alt 27.12.2011, 11:57
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Volker Volker ist offline
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
In dem Zusammenhang liest man durchaus ... schon mal das an neuralgischen Punkten, Abschlepper quasi auf Beute lauern.
Ist doch auf Autobahnen gang und gäbe! Sdeltsamerweise nennt man sie da an Land "Haie" - müssten man sie auf See also im Umkehrschluss "Wölfe" oder so nennen... Vielleicht Hyänen!

Gruß

Volker
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