|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
Mit D- Boot in C Gewässern ?
Mal eine ( vielleicht ) blöde Frage:
Ist es eigentlich verboten oder Versicherungstechnisch ein Problem, wenn ich mit einem Boot der Kategorie D in einem C- Gewässer , z.B Ostsee, fahre? Einige , gerade Boote der 4-4,5m Klasse, sind fast gleich aufgebaut aber in unterschiedlichen Kategorien eingeteilt. Meine Vermutung ist, daß sich der eine Hersteller um eine C- Einteilung bemüht hat und daher auch, für ein fast gleiches Boot, einen höheren Preis verlangt. Liege ich da falsch? Grüße vom Jadebusen Holger |
#2
|
|||
|
|||
Verboten ist gar nichts. Du kannst auch mit einem Paddelboot über den atlantik fahren.
Die Kategorie sagt lediglaich aus,. dass das Boot maximal für D konzipiert ist. Und dies unter entsprechenden Wetter/Wellen/Windbedingungen. Ob andere Boote "fast" gleich, aber nicht ganz gleich aufgebaut sind, dokumentiert sich wohl auch in unterschiedlicher Kategorisierung. |
#3
|
|||
|
|||
Es ist nicht verboten. Kommst du jedoch mit einem "D" Boot unter "C" Bedingungen zu Schaden, zahlt keine Versicherung. Kommen andere durch dein verhalten zu Schaden zahlst du ebenfalls, da auch die Haftpflicht nicht letztendlich leistet.
Sollte ein "D" Boot im zulässigen Bereich unter den zulässigen Bedingungen aus konstruktiven Geichtspunkten zu Schaden kommen, haftet der Hersteller. Die meisten Boote kommen aber wegen der nicht ausreichenden Eigenschaften der Besatzung zu Schaden. Gruß HansH Geändert von HansH (26.12.2011 um 17:11 Uhr) |
#4
|
||||
|
||||
Moin,
verboten ist es nicht, aber die Versicherung könnte im Schadensfall Zicken machen. Bei Personenschäden ist ein Strafverfahren wegen grober Fahrlässigkeit zu erwarten.
__________________
Gruss Vestus |
#5
|
|||||
|
|||||
Zitat:
In den Bedingungen ist die Rede vom passenden Führerschein und allenfalls vom Revier (Europa, Binnen, See etc.), CE kommt da nicht vor.
__________________
Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
|
#6
|
||||
|
||||
Hi,
ich hab' mal 'ne Familie von ihrem sinkenden Joghurtbecher, war ein ca. 6m Daycruiser, C zertifiziert, abgeborgen. Das ganze bei scheixx Wetter auf dem Meer, ca. 10 Meilen vor der Küste. Bin später mehrmals in der Sache als Zeuge gehört worden, weil die Versicherung wg. grober Fahrlässigkeit wohl nicht zahlen wollte. Über den Ausgang des Verfahrens bin ich leider nicht mehr unterrichtet worden, hat sich offenbar noch sehr hingezogen. Ich muß übrigens auch meine Abenteuertörns ( England, Korsika ) mit meinem B - Schlauchi immer bei der Versicherung extra anmelden.
__________________
Gruß vom Baldeney- oder Gardasee Ingo 45° 33.9806' N 10° 33.0363' E |
#7
|
|||
|
|||
Hallo Ghaffy,
es muß darin auch nicht vorkommen. Warum auch? Es steht ja in den Bedingungen deiner Autoversicherung nicht, das sie nicht zahlt, wenn du damit den Kanal überqueren willst. CE Klassifizierungen dienen den Bestimmung von Geeignetheit. Sie müssen nach meiner Meinung genauso wenig extra in Versicherungesbedingungen aufgenommen werden, wie mein obiges Beispiel. Es gibt aber entsprechende Urteile. Wenn du sie findest, kannst du sie auch lesen. Ich muß sie nicht liefern, das ich nicht interessiert bin, irgendwelchen Blödsinn zu veranstalten. Gruß HansH |
#8
|
|||
|
|||
Hallo,die Zeiten "Alles oder Nichts"sind seit Novellierung des VVG im Jahr 2008 vorbei.
"Grobe Fahrlässigkeit"führt nicht automatisch zur Ablehnung des Versicherungsschutz.Mit einer Leistungskürzung muß allerdings gerechnet werden. Zitat: Rechtsfolgen bei der Herbeiführung des Versicherungsfalles Auch hinsichtlich der grob fahrlässigenHerbeiführung des Versicherungsfalles wurde das „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ aufgegeben. War bei bestimmten Versicherungen bisher vollständige Leistungsfreiheit bei einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles vorgesehen, führt dies zukünftig nur noch zu einer Kürzung des Leistungsanspruchs um einen bestimmten, dem Verschuldensgrad angemessenen Prozentsatz (§81 VVG). Nach wie vor ist der Versicherer bei Vorsatz vollständig leistungsfrei und bei einfacher Fahrlässigkeit vollständig zur Leistung verpflichtet. Rechtsfolgen bei Gefahrerhöhungen Gefahrerhöhung ist ein nach Vertragsabschluss eingetretener Umstand, der den Eintritt eines Versicherungsfalles wahrscheinlicher macht. Bei Gefahrerhöhungen kann der Versicherer den Vertrag kündigen (§ 24VVG), den Beitrag erhöhen, das erhöhte Risiko ausschließen (§ 25 VVG) oder leistungsfrei sein (§26 VVG). Leistungsfreiheit kommt nur noch in Betracht bei einer vorsätzlichen Gefahrerhöhung oder einem vorsätzlichen Verstoß gegen die Pflicht, eine Gefahrerhöhung anzuzeigen. Bei grober Fahrlässigkeit findet eine Leistungskürzung entsprechend dem Verschuldensgrad statt. Volle Leistungspflicht besteht bei einfacher Fahrlässigkeit oder wenn der Versicherer die ihm zustehende Frist zur Kündigung, Beitragserhöhungoder zum Risikoausschluss (ein Monat ab Kenntnis von der Gefahrerhöhung) verstreichen lässt. Besserer Schutz für Kunden.
__________________
Freundliche Grüße von Arno |
#9
|
|||
|
|||
Und das soll heissen????
|
#10
|
|||||
|
|||||
Zitat:
__________________
Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
|
#11
|
|||
|
|||
Hallo Else,
das soll heißen: Ich selbst bewege mich mit geeignetem Gerät in dem dafür zugelassenen Bereich. Ich beachte eine ordentliche Seemanschaft und halte mich an die Bestimmungen. Aus diesem Grund bin ich nicht bereit irgendwelche gesetzliche Regelungen herauszusuchen und dann irgendwelche versicherungstechnischen Feindefinitionen zu veranstalten. Hab keinen Bock auf diese Arbeit. Das meinte ich. Meine Hauptbootszeit ist im Winter. Ich bewege mich zu einem großen Teil bei Wassertemperaturen zwichen - 1 und + 4 Grad auf dem Wasser. Da nutzt es wenig, mich mit Versicherungen zu streiten - denn ich bin dann schon lange tot. Ich bin der Meinung, mir das Boot zu kaufen, welches die höchsten Ansprüche erfüllt, die ich irgendwann ans Boot stellen möchte. Wenn ich dafür kein Boot beschaffen kann, dann bleibe ich da weg. Gruß hansH |
#12
|
|||
|
|||
Hallo HansH,mein Boot befindet sich im Winter in der Halle.Was machst Du denn "da draußen"?
__________________
Freundliche Grüße von Arno |
#13
|
|||
|
|||
Ersteinmal ein dickes Danke für die bisherigen Antworten.
Für mich persönlich stand auch fest, daß ich nur mit einem dafür geeigneten Boot das dem entsprechende Gewässer befahren werde. Aber da ich kurz davor stehe mir ein neues Boot zuzulegen welches ich hauptsächlich im Süßwasser bewegen werde, mir aber die Tür für die Ostsee aufhalten möchte, kam ich nach einigen Aussagen von Verkäufern, auf diese Frage: - Nee, kein Problem, kannst fahren mit was Du willst. - Kann man selbst entscheiden, je nach Wind und Wellengang etc. Von Versicherungsverlust war keine Rede Da ich in anderen Sportarten schon dies bezüglich negative Erfahrungen gemacht habe und dazu bisher noch nichts greifbares im Netz fand, hatte ich einfach mal die Frage in den Raum gestellt, denn ich glaube, daß sich viel zu Wenige darüber Gedanken machen Holger |
#14
|
||||
|
||||
Die CE Klassifikation ersetzt in keinem Fall den gesunden Menschenverstand.
Die Versicherungen achten auch eher darauf ob dieser eingesetzt wurde, als auf die Einteilung des Bootes.
__________________
Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________
|
#15
|
|||||
|
|||||
Zitat:
"deutsche Binnengewässer,Nord-Ostsee an". Damit hast Du von dieser Seite" kaum" Probleme zu erwarten. P.S."kaum" heißt:Einige wenige Gesellschaften machen Einschränkungen hinsichtlich "anfänglicher Fahr-bzw.Seeuntüchtigkeit"und haben das in den Versicherungsbedingungen auch so festgelegt.Also "AUFPASSEN"!
__________________
Freundliche Grüße von Arno Geändert von Arno (26.12.2011 um 20:48 Uhr)
|
#16
|
|||||
|
|||||
Zitat:
U.a. Flussmündungen mit 2m See und 6 Beaufort. Ich stelle mir dann immer vor wie jemand mit Klasse -A- als Seagoing Vessel über die gemütlichen langen 4m Seen der Nordsee ankommt und dann in der Elbmündung bei senkrechten 2m und Strom gegen Wind Prügel bekommt... obwohl er dem CE-technisch betrachtet überlegen ist. Oder umgekehrt die C Klasse verprügelt werden darf, aber technisch gesehen nicht weiter raus in das übersichtliche vergleichsweise gemütliche darf
__________________
Gruß Kai
|
#17
|
Passt irgendwie hier mit rein:
Und was ist bei Eigenbauten? Wer macht die Klasseneinteilung? Grüße
__________________
Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#18
|
|||
|
|||
brauchst Du nicht,siehe meinen Beitrag Nr.15
__________________
Freundliche Grüße von Arno |
#19
|
||||
|
||||
Moin,
gerade erst gelesen. Unsere Versicherung hatte keine Probleme, LENA für die grosse Fahrt, inkl. Atlantikquerung usw. zu versichern (CE war B). Natürlich muss man mit den Leuten da vorher reden und selber wissen, was man tut. Also einfach mal die ganzen pauschalen Sprüche vergessen. gruesse Hanse
|
#20
|
||||
|
||||
Zum Glück hat mein Boot keine CE Klassifizierung (Bj.1976), ausserdem ist in meinem Versicherungsvertrag das Fahrtgebiet bezeichnet und entspricht meinem realen Fahrtgebiet, Überschreitung des Fahrtgebiets ist nach Mitteilung an die Versicherung einmal im Jahr für bestimmte Zeit möglich.
Siggi
__________________
Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
|
#21
|
||||
|
||||
Me too, die fragten dann was das für ein Eimer ist, welcher Motor und wir durften überall hin
__________________
Gruß Kai Geändert von KaiB (27.12.2011 um 11:03 Uhr)
|
Themen-Optionen | |
|
|