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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 02.01.2012, 19:56
Sun dancer Sun dancer ist offline
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Standard Trailer überführen ohne TÜV und Papiere

Hallo,

kann ich ein Trailer überführen der seit vier Jahren kein Tüv mehr hat und außerdem die Papiere fehlen?
Ich brauche den nur für die Überführug.
Kann ich mir irgendwo ein rotes Nummernschild für einen Tag holen oder wie läuft das?

lg,
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  #2  
Alt 02.01.2012, 20:05
Benutzerbild von Laso
Laso Laso ist offline
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Besorge Dir ein Kurzkennzeichen, liegt beim Bootstrailer so um 15EUR Gebühr, plus Nummernschild. Bekommst Du beim Straßenverkehrsamt. Damit sollte es innerhalb Deutschland gehen. Rotes Kennzeichen geht aber auch.
LG
Laso
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  #3  
Alt 02.01.2012, 20:12
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Zitat:
Zitat von Sun dancer Beitrag anzeigen
Hallo,

kann ich ein Trailer überführen der seit vier Jahren kein Tüv mehr hat und außerdem die Papiere fehlen?
Ich brauche den nur für die Überführug.
Kann ich mir irgendwo ein rotes Nummernschild für einen Tag holen oder wie läuft das?

lg,
Bitte
http://www.boote-forum.de/search.php?searchid=12552981

KZK oder rote Nummer geht nicht, wenn noch angemeldet.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #4  
Alt 02.01.2012, 20:13
Fletcher14UA Fletcher14UA ist offline
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Zitat:
Zitat von Laso Beitrag anzeigen
Besorge Dir ein Kurzkennzeichen, liegt beim Bootstrailer so um 15EUR Gebühr, plus Nummernschild. Bekommst Du beim Straßenverkehrsamt. Damit sollte es innerhalb Deutschland gehen. Rotes Kennzeichen geht aber auch.
LG
Laso
leider fast keine zulassungsstelle akzeptiert es
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https://youtu.be/1HbZSYzJM20
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  #5  
Alt 02.01.2012, 20:20
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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Kurzzeitkennzeichen lassen sich leicht online bestellen: http://www.kurzzeit-evb.de/

Es muß nur darauf geachtet werden bei online-Bestellung, daß der Versand mindestens 1 Tag der Gesamtlaufzeit "frißt", also nur 4 Tage für die Nutzung übrig bleiben.
Ich habe mir nur die EVB online geben lassen, klappt wunderbar, und habe mir das Kennzeichen ab dem Tag der Nutzung bei der Zulassungsstelle selbst damit geholt, ist zudem dann billiger.
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Gruß Heinz,


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  #6  
Alt 02.01.2012, 20:22
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Laso Laso ist offline
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In NRW, also bei uns hatten wir bisher keine Probleme ein kurzkennzeichen zu bekommen, auch nicht ohne Papiere. Wenn man ein gebrauchtes Boot kaufen will, wo der Trailer nicht zugelassen ist, hat man auch nicht unbedingt die Daten um eventuell das Gespann gleich mitzunehmen. Natürlich, wenn er noch Angemeldet ist, geht das nicht. Gibt ja leider auch genug USA Trailer die so bewegt werden.
LG
Laso
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  #7  
Alt 02.01.2012, 20:23
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mike-stgt mike-stgt ist offline
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Hallo,

ich hol immer einen PKW Transporter und lade die Dinger auf.
Ist billiger. Das Kennzeichen kommt auf gute 60-75 € mit Gebühr und Schilder.

Gruss Micha
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  #8  
Alt 02.01.2012, 20:24
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Zitat:
Zitat von Fletcher14UA Beitrag anzeigen
leider fast keine zulassungsstelle akzeptiert es
Bei mir noch nie Probleme damit gehabt, den Dienststellenleiter zitieren......

Bei der Antragstellung explizit darauf hingewiesen, dass das KZK für einen Sportgeräteanhänger benötigt wurde und gut !

Auch nie irgendwelche Papiere dabei gehabt, ist ja auch Blödsinn, wenn man die Daten noch nicht hat......

Gruß
Martin
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  #9  
Alt 02.01.2012, 20:26
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burmi burmi ist offline
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Zitat:
Zitat von burmi Beitrag anzeigen
Bei mir noch nie Probleme damit gehabt, den Dienststellenleiter zitieren......

Bei der Antragstellung explizit darauf hingewiesen, dass das KZK für einen Sportgeräteanhänger benötigt wurde und gut !

Auch nie irgendwelche Papiere dabei gehabt, ist ja auch Blödsinn, wenn man die Daten noch nicht hat......


Gruß
Martin
Ach so, das mit 15 € passt plus Kosten für das Kennzeichen...
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  #10  
Alt 02.01.2012, 20:40
Sun dancer Sun dancer ist offline
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Vielen Dank für eure Antworten.

Der Trailer ist noch angemeldet. Also kann ich das nur mit einem PKW Transporter transpotieren? Richtig verstanden?
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  #11  
Alt 02.01.2012, 20:48
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burmi burmi ist offline
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Zitat:
Zitat von Sun dancer Beitrag anzeigen
Vielen Dank für eure Antworten.

Der Trailer ist noch angemeldet. Also kann ich das nur mit einem PKW Transporter transpotieren? Richtig verstanden?
Als gesetzestreuer Bundesbürger : ja !
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  #12  
Alt 02.01.2012, 20:58
Fletcher14UA Fletcher14UA ist offline
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Zitat:
Bei der Antragstellung explizit darauf hingewiesen, dass das KZK für einen Sportgeräteanhänger benötigt wurde und gut !
ich wollte im dezember mit meinem neum trailer zu treffe fahren, geplannt war kzk, ich war da, in zs und der typ hat mir abgesagt, ich bin zu zs leiterin gelaufen, die hat mir erklärt, dass sie weiss, dass so was gibts aber fuer sie ist zu viel risiko, weil die wiessen nicht wo ich die schrauben werde, nach meine bitte um im schein einzutragen "fuer sportgeräte" sie hat abgesagt, dann hat tante in zentalle angerufen, vom lahn-dill-kreiss und wieder ohne erfolg.
naechste tag ich habe noch in zwei ander zs angerufen, mit gleichem erfolg.
aber gesetlich gibts so was, aber leider burokratie
dann habe ich aufgegeben
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Geändert von Fletcher14UA (02.01.2012 um 22:22 Uhr)
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  #13  
Alt 02.01.2012, 21:07
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Alex, ich weiss, das ist ein Kampf mit Windmühlenflügeln, Don Quichote......, manchmal wirkt auch der Hinweis auf das Verwaltungsgericht..........
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  #14  
Alt 02.01.2012, 21:12
Wohnbusfahrer
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In Berlin geht das. Aber wie oben schon erwähnt - KZK bei angemeldetem Anhänger ist nicht zulässig. Andererseits ... wer merkt das schon? Nicht einmal Polizisten bei der Onlineabfrage ...
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  #15  
Alt 02.01.2012, 21:12
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Eins noch dazu , ich hab ein KZK nie dazu benutzt, ein Boot mehr oder weniger regelmässig damit zu transportieren, sondern nur um es erstmal damit nach Hause zu holen............., Trailer wurden dann sofort danach zugelassen.
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  #16  
Alt 02.01.2012, 21:19
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checki checki ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
In Berlin geht das. ...
Jau, es müssen aber alle im Heftchen benötigten Daten vorhanden sein
und diese werden auf dem KVA sofort eingetragen.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #17  
Alt 02.01.2012, 22:15
buchannon buchannon ist offline
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Nach meinem Wissen (von einer Polizistin - sie war bei den Fahrten teilweise auch anwesend) dürfen Fahrzeuge, welche nicht zugelassen sind, auf direktem Wege von dem privaten Abstellort zum TÜV und wieder zurück fahren. Man benötigt kein Kennzeichen, nur eine Deckungskarte der Versicherung. Dies gilt selbstverständlich auch für Anhänger. Ich habe selbst mehrmals so verfahren und hatte nie Probleme. Der Tüv hat sich betreffend des fehlenden Kennzeichens auch nich geäußert. Schau mal in der StVO und StVZO nach...habe ich selbst gerade nicht zur Hand
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  #18  
Alt 02.01.2012, 23:16
comet 11 plus comet 11 plus ist offline
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Zitat:
Zitat von buchannon Beitrag anzeigen
Nach meinem Wissen (von einer Polizistin - sie war bei den Fahrten teilweise auch anwesend) dürfen Fahrzeuge, welche nicht zugelassen sind, auf direktem Wege von dem privaten Abstellort zum TÜV und wieder zurück fahren. Man benötigt kein Kennzeichen, nur eine Deckungskarte der Versicherung. Dies gilt selbstverständlich auch für Anhänger. Ich habe selbst mehrmals so verfahren und hatte nie Probleme. Der Tüv hat sich betreffend des fehlenden Kennzeichens auch nich geäußert. Schau mal in der StVO und StVZO nach...habe ich selbst gerade nicht zur Hand

was will man bei einem versicherungsfreien Trailer mit einer Doppelkarte? die brauch man heute, glaube ich, auch bei anderen Fahzeugen gar nicht mehr.
Da der Trailer ja nicht abgemeldet ist, geht man zum Straßenverkehrsamt wo er zugelassen ist holt sich neue Papiere, oder ein Duplikat der alten und fährt zum TÜV.
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  #19  
Alt 03.01.2012, 09:33
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timonolte timonolte ist offline
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Ganz ehrlich, wenn die Strecke nicht sooo weit ist, würde ich das Risiko auf mich nehmen und ohne Tüv fahren.
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  #20  
Alt 03.01.2012, 13:59
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Zitat:
Zitat von timonolte Beitrag anzeigen
Ganz ehrlich, wenn die Strecke nicht sooo weit ist, würde ich das Risiko auf mich nehmen und ohne Tüv fahren.
Habe ich auch gemacht,Boot und Anhänger in England gekauft einfach Augen zu und durch.
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  #21  
Alt 03.01.2012, 15:24
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
In Berlin geht das. Aber wie oben schon erwähnt - KZK bei angemeldetem Anhänger ist nicht zulässig. Andererseits ... wer merkt das schon? Nicht einmal Polizisten bei der Onlineabfrage ...
Mit einer KVA-Abfrage über die Fahrgestellnummer geht das ratz-fatz..

Und falls jemand auf die glorreiche Idee kommt, bei Murat´s Gebrauchtwagenhandel ein Kurzzeitkennzeichen zu erwerben, daß auf einen Dritten ausgestellt ist, rate ich zur Vorsicht. Man ist schnell im Bereich eines Kennzeichenmißbrauchs..

Gruß aus Falkensee,

Christian vom Zeeleeuw
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  #22  
Alt 03.01.2012, 16:46
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Hallo Sun dancer
altes kennzeichen ab und rote nummer drauf und keiner fragt mehr nach
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Gruss Ralf

Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie braucht.

In all meinen Beiträgen gebe ich meine persönliche Meinung wieder.
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  #23  
Alt 03.01.2012, 18:06
Wohnbusfahrer
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Zitat:
Zitat von checki
Jau, es müssen aber alle im Heftchen benötigten Daten vorhanden sein
und diese werden auf dem KVA sofort eingetragen.
Geht auch ohne Dafür muss man ein wenig diskutieren, aber es geht.

Zitat:
Zitat von buchannon Beitrag anzeigen
Nach meinem Wissen (von einer Polizistin - sie war bei den Fahrten teilweise auch anwesend) dürfen Fahrzeuge, welche nicht zugelassen sind, auf direktem Wege von dem privaten Abstellort zum TÜV und wieder zurück fahren. Man benötigt kein Kennzeichen, nur eine Deckungskarte der Versicherung
Das ist stark verkürzt dargestellt: es geht nur im eigenen oder angrenzenden Zulassungsbezirk und nur, wenn ein altes Kennzeichen existiert, das noch nicht anderweitig vegeben ist oder wenn eins vorab erteilt wurde. Berlin erteilt keine Kennzeicvhen vorab, andere Zula machen das angeblich.
Zitat:
Zitat von comet 11 plus Beitrag anzeigen
was will man bei einem versicherungsfreien Trailer mit einer Doppelkarte? die brauch man heute, glaube ich, auch bei anderen Fahzeugen gar nicht mehr.
Doppelkarte (für versicherungsfreie Anhänger natürlich nicht nötig) wurde ersetzt durch Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
Zitat:
Zitat von Pellworm Beitrag anzeigen
Mit einer KVA-Abfrage über die Fahrgestellnummer geht das ratz-fatz..
Dachte ich auch. Ist aber ein Irrtum. Ich wurde mit einem Anhänger angehalten, Abfrage ergab "seit 6 Jahren abgemeldet". Beim Versuch, ihn nach Vollgutachten (Papiere fehlten) wieder zuzulassen gab es dann eine Überraschung: der Anhänger war nicht abgemeldet. Er war ordnungsgemäß angemeldet, was mir vor Gericht sehr geholfen hat.
Kommentar des Mannes in der Zula: "Die übliche Falschauskunft eben ..."
Über diesen Trailer könnte ich eine längere Geschichte schreiben ))
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  #24  
Alt 03.01.2012, 19:38
Sun dancer Sun dancer ist offline
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Hallo,

vielen Dank für eure ganzen Antworten.

Ich habe mir jetzt ein PKW-Hänger organisiert. Der Kostet 22 Euro und ich denke das ist so die einfachste und sicherste Lösung.

Eine Frage noch:
Der Trailer ist wie geschriebn noch angemeldet aber hat seit 5 Jahren kein Tüv mehr und keine Papiere. Wo und wie bekomme ich jetzt die neuen Papiere? Was ist dafür notwendig?

lg
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  #25  
Alt 03.01.2012, 19:55
Benutzerbild von MaxB
MaxB MaxB ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 22.02.2007
Ort: Uhingen bei Göppingen
Beiträge: 153
Boot: Duarry Brio 520 RIB und Mahagoni Kleinkreuzer (Segel) Patricia 660
63 Danke in 45 Beiträgen
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Hallo,

Du benötigst einen Kaufvertrag. Damit beantragst Du bei der Zulassungsstelle, bei der der Trailer zuletzt angemeldet war eine Kopie der Fahrzeugdaten.
Um nicht doppelete Lauferei zu haben, kannst Du mit den Kopien zum TÜV und mit der TÜV-Bescheinigung und den Kopien zur Zulassungsstelle. Die stellen dann die neuen Papiere aus.
Jeder Landkreis kocht da so ein bisschen sein eigenes Süppchen, aber so sollte es deutschlandweit gehen.

Grüße

Max
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