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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer überführen ohne TÜV und Papiere
Hallo,
kann ich ein Trailer überführen der seit vier Jahren kein Tüv mehr hat und außerdem die Papiere fehlen? Ich brauche den nur für die Überführug. Kann ich mir irgendwo ein rotes Nummernschild für einen Tag holen oder wie läuft das? lg, |
#2
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Besorge Dir ein Kurzkennzeichen, liegt beim Bootstrailer so um 15EUR Gebühr, plus Nummernschild. Bekommst Du beim Straßenverkehrsamt. Damit sollte es innerhalb Deutschland gehen. Rotes Kennzeichen geht aber auch.
LG Laso
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Alles was nicht geht wird sofort erledigt, nur Wunder dauern was länger!
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#3
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Zitat:
http://www.boote-forum.de/search.php?searchid=12552981 KZK oder rote Nummer geht nicht, wenn noch angemeldet.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#4
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leider fast keine zulassungsstelle akzeptiert es
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https://youtu.be/1HbZSYzJM20
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#5
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Kurzzeitkennzeichen lassen sich leicht online bestellen: http://www.kurzzeit-evb.de/
Es muß nur darauf geachtet werden bei online-Bestellung, daß der Versand mindestens 1 Tag der Gesamtlaufzeit "frißt", also nur 4 Tage für die Nutzung übrig bleiben. Ich habe mir nur die EVB online geben lassen, klappt wunderbar, und habe mir das Kennzeichen ab dem Tag der Nutzung bei der Zulassungsstelle selbst damit geholt, ist zudem dann billiger.
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Gruß Heinz,
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#6
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In NRW, also bei uns hatten wir bisher keine Probleme ein kurzkennzeichen zu bekommen, auch nicht ohne Papiere. Wenn man ein gebrauchtes Boot kaufen will, wo der Trailer nicht zugelassen ist, hat man auch nicht unbedingt die Daten um eventuell das Gespann gleich mitzunehmen. Natürlich, wenn er noch Angemeldet ist, geht das nicht. Gibt ja leider auch genug USA Trailer die so bewegt werden.
LG Laso
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Alles was nicht geht wird sofort erledigt, nur Wunder dauern was länger!
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#7
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Hallo,
ich hol immer einen PKW Transporter und lade die Dinger auf. Ist billiger. Das Kennzeichen kommt auf gute 60-75 € mit Gebühr und Schilder. Gruss Micha
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#8
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Bei mir noch nie Probleme damit gehabt, den Dienststellenleiter zitieren......
Bei der Antragstellung explizit darauf hingewiesen, dass das KZK für einen Sportgeräteanhänger benötigt wurde und gut ! Auch nie irgendwelche Papiere dabei gehabt, ist ja auch Blödsinn, wenn man die Daten noch nicht hat...... Gruß Martin
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein)
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#9
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Zitat:
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein)
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#10
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Vielen Dank für eure Antworten.
Der Trailer ist noch angemeldet. Also kann ich das nur mit einem PKW Transporter transpotieren? Richtig verstanden? |
#11
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Als gesetzestreuer Bundesbürger : ja !
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein)
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#12
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Zitat:
naechste tag ich habe noch in zwei ander zs angerufen, mit gleichem erfolg. aber gesetlich gibts so was, aber leider burokratie dann habe ich aufgegeben
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https://youtu.be/1HbZSYzJM20 Geändert von Fletcher14UA (02.01.2012 um 22:22 Uhr)
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#13
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Alex, ich weiss, das ist ein Kampf mit Windmühlenflügeln, Don Quichote......, manchmal wirkt auch der Hinweis auf das Verwaltungsgericht..........
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein)
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#14
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In Berlin geht das. Aber wie oben schon erwähnt - KZK bei angemeldetem Anhänger ist nicht zulässig. Andererseits ... wer merkt das schon? Nicht einmal Polizisten bei der Onlineabfrage ...
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#15
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Eins noch dazu , ich hab ein KZK nie dazu benutzt, ein Boot mehr oder weniger regelmässig damit zu transportieren, sondern nur um es erstmal damit nach Hause zu holen............., Trailer wurden dann sofort danach zugelassen.
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein)
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#16
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Jau, es müssen aber alle im Heftchen benötigten Daten vorhanden sein
und diese werden auf dem KVA sofort eingetragen.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#17
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Nach meinem Wissen (von einer Polizistin - sie war bei den Fahrten teilweise auch anwesend) dürfen Fahrzeuge, welche nicht zugelassen sind, auf direktem Wege von dem privaten Abstellort zum TÜV und wieder zurück fahren. Man benötigt kein Kennzeichen, nur eine Deckungskarte der Versicherung. Dies gilt selbstverständlich auch für Anhänger. Ich habe selbst mehrmals so verfahren und hatte nie Probleme. Der Tüv hat sich betreffend des fehlenden Kennzeichens auch nich geäußert. Schau mal in der StVO und StVZO nach...habe ich selbst gerade nicht zur Hand
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#18
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Zitat:
was will man bei einem versicherungsfreien Trailer mit einer Doppelkarte? die brauch man heute, glaube ich, auch bei anderen Fahzeugen gar nicht mehr. Da der Trailer ja nicht abgemeldet ist, geht man zum Straßenverkehrsamt wo er zugelassen ist holt sich neue Papiere, oder ein Duplikat der alten und fährt zum TÜV. |
#19
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Ganz ehrlich, wenn die Strecke nicht sooo weit ist, würde ich das Risiko auf mich nehmen und ohne Tüv fahren.
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#20
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Habe ich auch gemacht,Boot und Anhänger in England gekauft einfach Augen zu und durch.
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#21
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Zitat:
Und falls jemand auf die glorreiche Idee kommt, bei Murat´s Gebrauchtwagenhandel ein Kurzzeitkennzeichen zu erwerben, daß auf einen Dritten ausgestellt ist, rate ich zur Vorsicht. Man ist schnell im Bereich eines Kennzeichenmißbrauchs.. Gruß aus Falkensee, Christian vom Zeeleeuw
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#22
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Hallo Sun dancer
altes kennzeichen ab und rote nummer drauf und keiner fragt mehr nach
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Gruss Ralf Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie braucht. In all meinen Beiträgen gebe ich meine persönliche Meinung wieder.
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#23
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Dachte ich auch. Ist aber ein Irrtum. Ich wurde mit einem Anhänger angehalten, Abfrage ergab "seit 6 Jahren abgemeldet". Beim Versuch, ihn nach Vollgutachten (Papiere fehlten) wieder zuzulassen gab es dann eine Überraschung: der Anhänger war nicht abgemeldet. Er war ordnungsgemäß angemeldet, was mir vor Gericht sehr geholfen hat. Kommentar des Mannes in der Zula: "Die übliche Falschauskunft eben ..." Über diesen Trailer könnte ich eine längere Geschichte schreiben ))
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#24
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Hallo,
vielen Dank für eure ganzen Antworten. Ich habe mir jetzt ein PKW-Hänger organisiert. Der Kostet 22 Euro und ich denke das ist so die einfachste und sicherste Lösung. Eine Frage noch: Der Trailer ist wie geschriebn noch angemeldet aber hat seit 5 Jahren kein Tüv mehr und keine Papiere. Wo und wie bekomme ich jetzt die neuen Papiere? Was ist dafür notwendig? lg |
#25
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Hallo,
Du benötigst einen Kaufvertrag. Damit beantragst Du bei der Zulassungsstelle, bei der der Trailer zuletzt angemeldet war eine Kopie der Fahrzeugdaten. Um nicht doppelete Lauferei zu haben, kannst Du mit den Kopien zum TÜV und mit der TÜV-Bescheinigung und den Kopien zur Zulassungsstelle. Die stellen dann die neuen Papiere aus. Jeder Landkreis kocht da so ein bisschen sein eigenes Süppchen, aber so sollte es deutschlandweit gehen. Grüße Max
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