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  #1  
Alt 15.01.2012, 00:05
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Standard Muss der polnische Bootschein umgeschrieben werden

Moin

Ich besitze den polnischen Bootsschein , und zwar seit 2006 .
Kann mir jemand sagen ob ich den umschreiben lassen muss (wenn ja wo ?)
, oder gilt er auch in Deutschland.
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  #2  
Alt 15.01.2012, 03:44
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Moin,

Bootsführerscheine werden in D nicht umgeschrieben. Ausländische Scheine sind in D nur gültig wenn der Inhaber kein deutscher Staatsbürger ist und sich nicht länger als ein Jahr hier aufhält.

Also: neu machen. Die Verbände brauchen Geld.
__________________
Gruss Vestus
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  #3  
Alt 15.01.2012, 11:39
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Bootsschein ( Zulassung ) oder Bootsführerschein ?

Grüße
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  #4  
Alt 15.01.2012, 12:02
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,

Bootsführerscheine werden in D nicht umgeschrieben. Ausländische Scheine sind in D nur gültig wenn der Inhaber kein deutscher Staatsbürger ist und sich nicht länger als ein Jahr hier aufhält.

Also: neu machen. Die Verbände brauchen Geld.
Hast Du dazu mal eine Quelle?
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #5  
Alt 15.01.2012, 12:12
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Hast Du dazu mal eine Quelle?
...als Quelle würde ich das nicht bezeichnen :
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=66009

Ich wollte ja mal den spanischen Umschreiben
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Gruss Konny

Das schwierige daran zu tun was man will,
ist es erstmal zu wissen was man will.
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  #6  
Alt 15.01.2012, 12:13
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Jeder, der länger und fest im Ausland lebt, zählt dann nicht mehr als Tourist, sondern als Ortsansässiger und er benötigt damit die einheimischen Lizenzen!

Hatte im Freundeskreis meines Sohnes den Fall, dass ein Kumpel mit seinen Eltern aus den U.S.A. nach mehreren Jahren zurückkam. Drüben hatte er schon den Führerschein (mit 17). Daraufhin durfte er 1/2 Jahr hier in Deutschland als 17jähriger fahren, dann nicht mehr und musste bis zum18. Geburtstag (mit neuer D-Prüfung) warten, bis er sich wieder ans Steuer setzen durfte!

Gruß

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #7  
Alt 15.01.2012, 12:15
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Hast Du dazu mal eine Quelle?
Sportbootführerscheinverordnung Binnen, §3,
Sportbootführerscheinverordnung See, §1.
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Gruss Vestus
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  #8  
Alt 15.01.2012, 15:12
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Volker,
daß er mit einer US Lizenz und dann noch minderjährig in D fahren durfte, kann ich mir nicht vorstellen oder hat der die US-Bürgerschaft.

Mein erster Führerschein stammte auch aus den USA, war aber von Anfang an nicht gültig in D, da Deutscher Staatsbürger.
Bis zur ersten Kontrolle ging es.....

Habe dann den deutschen Schein gemacht, mußte aber eine Fahrstunde nachweisen mit einer Fahrschule, mehr nicht. Theorie war gar kein Problem, schon länger Auto in Europa gefahren mit der US Lizenz.
Damals 1970 ging das noch!

Gruß Dietrich
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  #9  
Alt 15.01.2012, 15:15
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Bootsführerschein
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  #10  
Alt 15.01.2012, 15:40
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Zitat:
Zitat von balticskipper Beitrag anzeigen

Mein erster Führerschein stammte auch aus den USA, war aber von Anfang an nicht gültig in D, da Deutscher Staatsbürger.
Bis zur ersten Kontrolle ging es.....

Gruß Dietrich
Moin,

wer länger als 185 Tage am Stück in den USA gelebt hat darf mit seiner Ami-License hier ein halbes Jahr rumkurven.

Für Minderjährige allerdings ist diese Regelung zum 30.06.2011 ausgelaufen.

Danach kann er umgeschrieben werden, es kommt aber drauf an in welchem US-Staat der Schein gemacht. Das reicht dann von Umschreiben ohne Prüfung bis nur Theorieprüfung oder nur Praxiprüfung oder doch Komplettprüfung. Die hier obligatorischen Pflichtstunden entfallen dann aber.
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Gruss Vestus
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  #11  
Alt 15.01.2012, 15:54
swath swath ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Bootsführerscheine werden in D nicht umgeschrieben. Ausländische Scheine sind in D nur gültig wenn der Inhaber kein deutscher Staatsbürger ist und sich nicht länger als ein Jahr hier aufhält.
Also: neu machen.
Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Sportbootführerscheinverordnung Binnen, §3,
Sportbootführerscheinverordnung See, §1.
@ Vestus: hier die beiden §§:
elwis.de/Freizeitschifffahrt/fuehrerscheininformationen/SportbootFueV-Bin/3/index.html
elwis.de/Freizeitschifffahrt/fuehrerscheininformationen/SportbootFueV-See/1/index.html
- und wo genau steht das, was Du schreibst ?

@ 21lucky05 - wenn Du im Jahre 2006 nachweislich Deinen HWS in PL hattest, so wuerde ich einen Brief/Fax (keine eMail) an die WSV schreiben - in etwa so:
"ich lebe seit 2012 (wieder) in der BRD(eu) und habe 2006 meinen BFS in einem benachbarten eu-Land gemacht (s. Kopie in Anlage), wo ich zw. 2006 und 2012 meinen HWS hatte, da ich auch kuenftig in Polen(eu) Bootfahren moechte, habe ich nun die Frage ob ich nun fuer die Bootsfahrten in der BRD(eu) den, seit 2006 vorhandenen, eu-BFS umschreiben muss ?"

P.S. und lass in dem (Muster)Schreiben kein "eu" aus - wichtig




P.P.S. und sei bitte keine Tagesfliege - melde Dich wie es ausgegangen ist
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren

Geändert von swath (15.01.2012 um 16:10 Uhr)
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  #12  
Alt 15.01.2012, 16:38
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Zitat:
Zitat von swath Beitrag anzeigen
@ Vestus: hier die beiden §§:
elwis.de/Freizeitschifffahrt/fuehrerscheininformationen/SportbootFueV-Bin/3/index.html
elwis.de/Freizeitschifffahrt/fuehrerscheininformationen/SportbootFueV-See/1/index.html
- und wo genau steht das, was Du schreibst ?

@ 21lucky05 - wenn Du im Jahre 2006 nachweislich Deinen HWS in PL hattest, so wuerde ich einen Brief/Fax (keine eMail) an die WSV schreiben - in etwa so:
"ich lebe seit 2012 (wieder) in der BRD(
eu) und habe 2006 meinen BFS in einem benachbarten eu-Land gemacht (s. Kopie in Anlage), wo ich zw. 2006 und 2012 meinen HWS hatte, da ich auch kuenftig in Polen(eu) Bootfahren moechte, habe ich nun die Frage ob ich nun fuer die Bootsfahrten in der BRD(eu) den, seit 2006 vorhandenen, eu-BFS umschreiben muss ?"

P.S. und lass in dem
(Muster)Schreiben kein "eu" aus - wichtig





P.P.S. und sei bitte keine Tagesfliege - melde Dich wie es ausgegangen ist
Nimm es mir nicht übel, darauf gehe ich nicht näher ein. Aber wenn der Schenkelklopfer des Jahres gewählt wird, ist Dein obiger Beitrag bisher mein Favorit.
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Gruss Vestus
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  #13  
Alt 16.01.2012, 01:52
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,

wer länger als 185 Tage am Stück in den USA gelebt hat darf mit seiner Ami-License hier ein halbes Jahr rumkurven.

Für Minderjährige allerdings ist diese Regelung zum 30.06.2011 ausgelaufen.
Mein Sohn wird heuer 32 - ist also schon so 15 Jahre her, dass sein ex-Klassenkamerad 17 war!
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #14  
Alt 16.01.2012, 02:27
DieterTD DieterTD ist offline
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Das mit dem Hauptwohnsitz zur Zeit des Erwerbs ist in der Tat eine interessante Frage.

Es gibt ja nicht wenige Menschen in der EU, die öfter umziehen. Drei Jahre Polen, zwei Deutschland, drei Frankreich. Sollte es wirklich notwendig sein, da jedesmal alle Scheine neu ablegen zu müssen? Führerschein, Fischereischein, SBFs, Funkschein, Pyroschein, Alkoholmitsichführ-Erlaubnisschein... Irgendwie unsinnig und wohl auch nicht dem Sinn der EU entsprechend.

Gruß

Dieter
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  #15  
Alt 16.01.2012, 10:08
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Zitat:
Zitat von DieterTD Beitrag anzeigen
... Irgendwie unsinnig und wohl auch nicht dem Sinn der EU entsprechend.
...na, das war jetzt mal ne Aussage...


Problem ist wohl aber auch die Verschiedenheit der Scheine,
in Spanien zb. gibt es 4 verschiedene Seescheine (ohne die professionellen mitzurechnen), aber keinen Binnenschein.
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Gruss Konny

Das schwierige daran zu tun was man will,
ist es erstmal zu wissen was man will.
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  #16  
Alt 16.01.2012, 17:50
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Zitat:
Zitat von DieterTD Beitrag anzeigen
Das mit dem Hauptwohnsitz zur Zeit des Erwerbs ist in der Tat eine interessante Frage.

Es gibt ja nicht wenige Menschen in der EU, die öfter umziehen. Drei Jahre Polen, zwei Deutschland, drei Frankreich. Sollte es wirklich notwendig sein, da jedesmal alle Scheine neu ablegen zu müssen? Führerschein, Fischereischein, SBFs, Funkschein, Pyroschein, Alkoholmitsichführ-Erlaubnisschein... Irgendwie unsinnig und wohl auch nicht dem Sinn der EU entsprechend.

Gruß

Dieter
Moin,

traurig, aber wahr, mit Ausnahme des KFZ-Führerscheines und der Funkscheine ist es leider so.

Kleiner Trost für uns Deutsche für den Fall das wir mal für längere Zeit ins Ausland müssen: in anderen Staaten wird es i.A. nicht ganz so restriktiv gehandelt wie bei uns.

Ausländische Mitbürger, die zu uns kommen, haben da eher die A....karte gezogen.
__________________
Gruss Vestus
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  #17  
Alt 19.01.2012, 18:19
21lucky05 21lucky05 ist offline
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Hallo Allerseits.
Diese Woche habe ich bisschen rum telefoniert, um zur Ergebnis gekommen das der polnische Bootführerschein nicht umgeschrieben werden kann .
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