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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Muss der polnische Bootschein umgeschrieben werden
Moin
Ich besitze den polnischen Bootsschein , und zwar seit 2006 . Kann mir jemand sagen ob ich den umschreiben lassen muss (wenn ja wo ?) , oder gilt er auch in Deutschland. |
#2
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Moin,
Bootsführerscheine werden in D nicht umgeschrieben. Ausländische Scheine sind in D nur gültig wenn der Inhaber kein deutscher Staatsbürger ist und sich nicht länger als ein Jahr hier aufhält. Also: neu machen. Die Verbände brauchen Geld.
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Gruss Vestus |
#3
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Bootsschein ( Zulassung ) oder Bootsführerschein ?
Grüße |
#4
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Hast Du dazu mal eine Quelle?
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#5
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...als Quelle würde ich das nicht bezeichnen :
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=66009 Ich wollte ja mal den spanischen Umschreiben
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Gruss Konny Das schwierige daran zu tun was man will,
ist es erstmal zu wissen was man will. |
#6
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Jeder, der länger und fest im Ausland lebt, zählt dann nicht mehr als Tourist, sondern als Ortsansässiger und er benötigt damit die einheimischen Lizenzen!
Hatte im Freundeskreis meines Sohnes den Fall, dass ein Kumpel mit seinen Eltern aus den U.S.A. nach mehreren Jahren zurückkam. Drüben hatte er schon den Führerschein (mit 17). Daraufhin durfte er 1/2 Jahr hier in Deutschland als 17jähriger fahren, dann nicht mehr und musste bis zum18. Geburtstag (mit neuer D-Prüfung) warten, bis er sich wieder ans Steuer setzen durfte! Gruß Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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#7
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Sportbootführerscheinverordnung Binnen, §3,
Sportbootführerscheinverordnung See, §1.
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Gruss Vestus
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#8
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Volker,
daß er mit einer US Lizenz und dann noch minderjährig in D fahren durfte, kann ich mir nicht vorstellen oder hat der die US-Bürgerschaft. Mein erster Führerschein stammte auch aus den USA, war aber von Anfang an nicht gültig in D, da Deutscher Staatsbürger. Bis zur ersten Kontrolle ging es..... Habe dann den deutschen Schein gemacht, mußte aber eine Fahrstunde nachweisen mit einer Fahrschule, mehr nicht. Theorie war gar kein Problem, schon länger Auto in Europa gefahren mit der US Lizenz. Damals 1970 ging das noch! Gruß Dietrich |
#9
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Bootsführerschein
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#10
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Zitat:
wer länger als 185 Tage am Stück in den USA gelebt hat darf mit seiner Ami-License hier ein halbes Jahr rumkurven. Für Minderjährige allerdings ist diese Regelung zum 30.06.2011 ausgelaufen. Danach kann er umgeschrieben werden, es kommt aber drauf an in welchem US-Staat der Schein gemacht. Das reicht dann von Umschreiben ohne Prüfung bis nur Theorieprüfung oder nur Praxiprüfung oder doch Komplettprüfung. Die hier obligatorischen Pflichtstunden entfallen dann aber.
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Gruss Vestus
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#11
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Zitat:
Zitat:
elwis.de/Freizeitschifffahrt/fuehrerscheininformationen/SportbootFueV-Bin/3/index.html elwis.de/Freizeitschifffahrt/fuehrerscheininformationen/SportbootFueV-See/1/index.html - und wo genau steht das, was Du schreibst ? @ 21lucky05 - wenn Du im Jahre 2006 nachweislich Deinen HWS in PL hattest, so wuerde ich einen Brief/Fax (keine eMail) an die WSV schreiben - in etwa so: "ich lebe seit 2012 (wieder) in der BRD(eu) und habe 2006 meinen BFS in einem benachbarten eu-Land gemacht (s. Kopie in Anlage), wo ich zw. 2006 und 2012 meinen HWS hatte, da ich auch kuenftig in Polen(eu) Bootfahren moechte, habe ich nun die Frage ob ich nun fuer die Bootsfahrten in der BRD(eu) den, seit 2006 vorhandenen, eu-BFS umschreiben muss ?" P.S. und lass in dem (Muster)Schreiben kein "eu" aus - wichtig P.P.S. und sei bitte keine Tagesfliege - melde Dich wie es ausgegangen ist
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren Geändert von swath (15.01.2012 um 16:10 Uhr) |
#12
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Zitat:
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Gruss Vestus |
#13
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Mein Sohn wird heuer 32 - ist also schon so 15 Jahre her, dass sein ex-Klassenkamerad 17 war!
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#14
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Das mit dem Hauptwohnsitz zur Zeit des Erwerbs ist in der Tat eine interessante Frage.
Es gibt ja nicht wenige Menschen in der EU, die öfter umziehen. Drei Jahre Polen, zwei Deutschland, drei Frankreich. Sollte es wirklich notwendig sein, da jedesmal alle Scheine neu ablegen zu müssen? Führerschein, Fischereischein, SBFs, Funkschein, Pyroschein, Alkoholmitsichführ-Erlaubnisschein... Irgendwie unsinnig und wohl auch nicht dem Sinn der EU entsprechend. Gruß Dieter |
#15
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...na, das war jetzt mal ne Aussage...
Problem ist wohl aber auch die Verschiedenheit der Scheine, in Spanien zb. gibt es 4 verschiedene Seescheine (ohne die professionellen mitzurechnen), aber keinen Binnenschein.
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Gruss Konny Das schwierige daran zu tun was man will,
ist es erstmal zu wissen was man will. |
#16
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Zitat:
traurig, aber wahr, mit Ausnahme des KFZ-Führerscheines und der Funkscheine ist es leider so. Kleiner Trost für uns Deutsche für den Fall das wir mal für längere Zeit ins Ausland müssen: in anderen Staaten wird es i.A. nicht ganz so restriktiv gehandelt wie bei uns. Ausländische Mitbürger, die zu uns kommen, haben da eher die A....karte gezogen.
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Gruss Vestus
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#17
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Hallo Allerseits.
Diese Woche habe ich bisschen rum telefoniert, um zur Ergebnis gekommen das der polnische Bootführerschein nicht umgeschrieben werden kann .
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