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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Kann ich gewerblicher Verkäufer die Garantie & Gewährleistung beim Verkauf ausschlies
Hallo,
ich verkaufe morgen mein Ex Firmenwagen. Wir wollen wegen der auszuweisenden MwSt. den Wagen offizell über die Firma verkaufen. Kann ich im Kaufvertrag bei dem Unfallwagen die Garantie und eine Gewährleistung komplet ausschliessen, wenn ich dies vermerke? Es handelt sich um einen Unfallwagen mit Wasserschaden, der auch keine Werksgarantie mehr hat. (Der Käufer ist darüber kompl. informiert und bekommt auch das Gutachten) Nur nicht das der uns ggfs. hinter an die Kandarre möchte...wollen wir alles ausschliessen.
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Gruß Carsten |
#2
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Mach einen Vertrag über z.B. 1320 Kg Ersatzteile Renault Kangoo, wenn er Einverstanden ist.
Mit Zusatz: sebst getestet und intakt.
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen. |
#3
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Wenn der Käufer ein Privatmann ist nicht, wenn Du an eine Firma oder noch besser Händler verkaufst geht das.
Aber wenn es eh ein Unfallwagen ist und Du die Mängel alle auflistest kann doch nicht mehr viel passieren. |
#4
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Käufer ist Privat, wir sind Gewerbe aber nicht im KFZ Bereich
Das Gutachten wollte ich eh mit Benennen und Beilegen
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Gruß Carsten |
#5
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Naja da lässt sich keiner drauf ein Das Auto ist 7 Monate alt und hat vorne noch ne 2 im 5-stelligen Bereich stehen
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Gruß Carsten |
#7
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Zitat:
Nein! Du kannst die Gewährleistung auf 1 Jahr begrenzen, nach 6 Monaten bist du aber meist wegen der Beweislastumkehr de facto raus. Eine Garantie ist dagegen ein freiwilliges Leistungsversprechen, zu welchem dich niemand zwingen kann. Übernimm den Wagen per Kaufvertrag auf Grund des Schaden unter Buchwert (ao Aufwand) und verkaufe ihn dann privat unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung. Die ausweisbare Mwst. ist für einen privaten Käufer ohnehin ohne Belang und damit für diesen kein Kaufargument. Oder handelt es sich um "privaten" Ankauf für Export?
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gregor
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#8
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Warum kann man es nicht als defektes, nicht fahrbereites Bastelobjekt anbieten ?
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#9
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7 Monate alt und über 20K€ teuer, das würde von jedem Gericht zerrissen.
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#10
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Zitat:
Zitat:
Auf den Wagen kann ich ja im Prinzip keine Gewährleistung geben.
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Gruß Carsten |
#11
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Verkauf ihn privat so würde ich das machen hab ich gerade mit einer Baumaschine hinter mir.
Du kommst aus der Gewährleistung nicht raus auch wenn du die vermeintlich ausschließt.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#12
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So hatte ich es ja vorgehabt...so ist es ja auch er läuft derzeit ja nicht...nur Gewerblich ist man ja normal an die Gewährlseitung gebunden
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Gruß Carsten |
#13
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Dann muss er "gewerblich" sein, und dann kannst Du die Gewährleistung ausschließen.
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#14
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Kaufe du den Vw von der Firma und dann du an den Endkäufer.
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#15
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So habe gerade mit dem Verkäufer nochmal telefoniert. MwSt. braucht er nicht, also kaufe ich den morgen erst von meinem Chef und verkaufe dann privat an privat.
Schreibe aber trotzdem rein "Bastelauto, nicht fahrbereit ohne Gewährleistung" dann sollte mir persönlich ja nix passieren.
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Gruß Carsten
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#16
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Zitat:
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#17
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Verlangt der Käufer eine Rechnung ?
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#18
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Zitat:
Ansonsten hat er die "Gewährleistung" schon quasi programmiert. Vorsicht! Ich würde solch einen Wagen nur "privat" verkaufen oder an einen echten Gewerblichen. Tipp: Suche dir einen anderen Käufer! Der Weg, wie oben von mir beschrieben ist durchaus auch für dich steuerlich lohnend, sprich mal mit deinem Steuerberater.... Und mal ehrlich. Ein so junger (Firmen-) Wagen mit einem solchen Schaden hat sich insofern doch schon über die Versicherung "gerechnet", oder? Edit: Hat sich wohl schon erledigt... Bist ja schneller wie der Schall....
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gregor
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#19
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Naja würdes Du für den Preis was ohne Kaufvertrag kaufen?
Ich nicht Leider nicht....ich muss durch grobe Fahrlässigkeit den Schaden bzw. die Differenz was ich bekomme zum Buchwert selber zahlen. Shit happens Daher habe ich versucht den Preis möglichst hochzuhalten und habe jetzt doch deutlich mehr wie gegenüber dem VW Angebot bekommen.
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Gruß Carsten |
#20
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Zitat:
Naja mir soll es recht sein.
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Gruß Carsten
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#21
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Ich hoffe nur, der Käufer weiß, auf was für einen Akt er sich dort einlässt
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#22
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Ich denke schon, ich habe ja alles offen gelegt...Gutachten etc....Naja VW sagte zu mir selber man kann Glück haben und es ist direkt das erste Steuergerät, Kabel, etc....oder man hat Pech und kommt auf die max. Summe des Gutachtens oder man hat gar weitere Folgeschäden...das kann man nicht ausschliessen. Aber der wagen war ja nicht total abgesoffen.
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Gruß Carsten |
#23
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Zitat:
Die Wendung "unabwendbares Ereignis" fiel aber nicht, oder?
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gregor |
#24
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Mach es wie die anderen und verstecke im Vertragstext irgendwo, dass er
mit seiner Unterschrift bestätigt, dass er voll Gewerbetreibender ist und auf jegliche Gewährleistung verzichtet.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#25
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Die Sache ist abgeschlossen, was ist ein "unabwendbares Ereignis"?
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Gruß Carsten |
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