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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 19.01.2012, 23:50
comet 11 plus comet 11 plus ist offline
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Standard Ein tolles Wort

Unschuldsvermutung, eben bei der Maybritt aufgeschnappt. Muss man sich echt auf der Zunge zergehen lassen.
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  #2  
Alt 19.01.2012, 23:56
Water Water ist offline
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Zitat:
Zitat von comet 11 plus Beitrag anzeigen
Unschuldsvermutung, eben bei der Maybritt aufgeschnappt. Muss man sich echt auf der Zunge zergehen lassen.
Rein rechtlich betrachtet hat dieses Wort sicherlich seine Existensberechtigung im deutschen Strafrecht und ist auch nicht neu.

Man kann dem Einzelnen durchaus alles mögliche "andichten". Solange das "Andichten" keine "bewiesene Tatsachenbehauptung" beinhaltet, ist es rechtlich ohne Relevanz und ist auch nicht "justiziabel", auf Deutsch "gerichtsverwertbar" im Sinne von Beweiskraft.

Ich möchte noch auf Folgendes hinweisen:

Nach dem Deutschen Rechtssystem gilt tatsächlich die "Unschuldsvermutung". Und das ist auch gut so!

Solange dem Einzelnen nicht nachgewiesen ist, dass er tatbestandsmäßig vorwerfbar im Sinne unserer Normen gehandelt hat, gilt er als "unschuldig". Über ein "auch" schuldhaftes Verhalten nach Nachweis tatbestandsmäßigen Handels haben Gerichte zu entscheiden. Im Übrigen geht es darum, ob das Verhalten auch "rechtswidrig" war.

Ohne Tatnachweis einer Tathandlung ist keine Verurteilung möglich, auch wenn sie wahrscheinlich erscheint. Im Übrigen gilt der Satz: "Ohne Kläger keinen Richter".

Hinsichtlich "strafbaren" Verhaltens muss man folgende Komponenten berücksichtigen: Tatbestandsmäßiges Verhalten im Sinne einer Vorwerfbarkeit, rechtwidriges Verhalten im Sinne unserer gesetzlichen Normen und Schuldfähigkeit.

Gruß Walter

Ps.: Das ist aber nur die unmaßgebliche Meinung eines ehemaligen Bootshändlers. Wer Rechtssicherheit haben möchte, möge sich an einen Rechtsanwalt wenden, der Organ der Rechtspflege ist und gesetzlich legitimiert Rechtsauskünfte geben darf.

Geändert von Water (20.01.2012 um 00:53 Uhr)
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  #3  
Alt 19.01.2012, 23:59
comet 11 plus comet 11 plus ist offline
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Ja ja, ich frag mich nur, in welchem Zusammenhang es Anwendung findet?
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  #4  
Alt 20.01.2012, 00:19
RING18 RING18 ist offline
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Man ist solange unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist = Unschuldsvermutung.

Zum Beispiel vor Gericht.
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  #5  
Alt 20.01.2012, 00:52
doggeldoggel doggeldoggel ist offline
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Zitat:
Zitat von comet 11 plus Beitrag anzeigen
Unschuldsvermutung, eben bei der Maybritt aufgeschnappt. Muss man sich echt auf der Zunge zergehen lassen.
Hallo Udo,

dieses Wort ist eine der grössten Errungenschaften unserer modernen
Zivilisation. Darüber zu lachen finde ich beschämend.


Viele Grüsse

Danny
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  #6  
Alt 20.01.2012, 08:03
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Hallo,

Ich kann mich nur anschließen: die Unschuldsvermutung ist eine zentrale Säule des Rechtsstaats. Sie bietet Schutz vor bestimmten Formen der Willkür staatlicher Vollzugsorgane für jeden einzelnen Bürger. Wie wichtig das ist, kann nur würdigen,
  • wer schon selbst in einem nicht rechsttstatlichen System gelebt hat
  • oder wenigstens die Geschichte ein wenig kennt
Das erste werden zum Glück immer weniger, um so wichtiger ist ein gewisses Geschichtsbewusstsein.

Grüße von Horst
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  #7  
Alt 20.01.2012, 08:09
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Moin, es ist richtig, dieses Wort ist ein sehr wichtiges, aber es in Zusammenhang mit Politikern und Lobbyisten zu verwenden läßt mich schon ein wenig grübeln.
die Machenschaften von Wirtschaft, und der "Beratung" von Politikern ist ja wohl hinreichend bekannt.
gruß Detlef
Ich möcht mich auch nicht zu sehr Politisch outen
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  #8  
Alt 20.01.2012, 08:16
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Hallo Detlef,

auch Politiker sind Bürger und haben die gleichen Rechte. Da jedes politische Mandat aber einer demokratischen Legitimation bedarf, spielt bei Politikern zusätzlich die öffentliche Meinung (samt den damit verbundenen Moralvorstellungen) eine Rolle. Deshalb sinbd ja auch schon Politiker zurückgetreten, denen rein rechtlich nichts vorzuwerfen war oder bei denen zumindest nichts bewiesen war.

Wenn der Begriff "Unschuldsvermutung" im Zusammenhang mit Politikern benutzt wird, geht es zudem oft gar nicht um staatliche Justiz, sondern um eine Art "Lynchjustiz", die von Massenmedien ohne Weiteres ausgeübt werden kann (und auch schon worden ist). Die Machtbalance zwischen Politik und Massenmedien ist durchaus subtil und muss ihrerseits öffentlich kontrolliert werden, wenn wir nicht von der BILD-Zeitung regiert werden wollen.

Grüße von Horst
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  #9  
Alt 20.01.2012, 08:21
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Zitat:
Zitat von comet 11 plus Beitrag anzeigen
Ja ja, ich frag mich nur, in welchem Zusammenhang es Anwendung findet?
Vielleicht im Zusammenhang mit "In dubio pro reo"

Gruß
UWE
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sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #10  
Alt 20.01.2012, 08:27
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Wenn die Unschuldsvermutung überall angewendet werden würde- wesshalb kommen dann Menschen in Untersuchungshaft-ohne einen einzigen Beweis einer Tatbeteiligung -
z.B. nur auf Grund dass sie in der Nähe eines Tatortes waren oder im gleichen Haus wohnen ?
Hatten hier im Nachbarort einen Fall, eine junge Frau wurde ermordet- sie wohnte im Haus der Schwiegereltern.In der Wohnung der jungen Frau wurde Feuer gelegt.
Laut Ausagen des Sohnes und Freund der Tochter gab es nie Streit mit den Eltern , im Gegenteil, die Hochzeit stand bevor...
Und trotzdem kam der Schwiegervater in U -Haft...
Einige Monate -bis er wegen nachgewiesener Unschuld entlassen wurde.
Nun sucht man per Zeitung und Facebook nach dem Täter
Warum gilt in diesem Falle -wenn es keinerlei Anzeichen für Familienfeindschaft gibt nicht auch die Unschuldsvermutung ?
Sie gilt wohl nicht für Alle -oder ??
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  #11  
Alt 20.01.2012, 09:02
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sedna sedna ist offline
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Zitat:
Zitat von hyman Beitrag anzeigen
Hallo Detlef,

auch Politiker sind Bürger und haben die gleichen Rechte. Da jedes politische Mandat aber einer demokratischen Legitimation bedarf, spielt bei Politikern zusätzlich die öffentliche Meinung (samt den damit verbundenen Moralvorstellungen) eine Rolle. Deshalb sinbd ja auch schon Politiker zurückgetreten, denen rein rechtlich nichts vorzuwerfen war oder bei denen zumindest nichts bewiesen war.

Wenn der Begriff "Unschuldsvermutung" im Zusammenhang mit Politikern benutzt wird, geht es zudem oft gar nicht um staatliche Justiz, sondern um eine Art "Lynchjustiz", die von Massenmedien ohne Weiteres ausgeübt werden kann (und auch schon worden ist). Die Machtbalance zwischen Politik und Massenmedien ist durchaus subtil und muss ihrerseits öffentlich kontrolliert werden, wenn wir nicht von der BILD-Zeitung regiert werden wollen.

Grüße von Horst
hallo Horst,
es ist richtig, es gibt durchaus die gefahr, gerade bei der von Dir erwähnten Zeitung. Richtig ist aber auch, daß es seit viel zu langer zeit die sogenannten wirtschaftlichen Berater gibt, und die Politik sich nachgewiesener Maßen von der Wirtschaft erpressen (kaufen) lässt. ständig kommen immer wieder kleinere und größere Tasachen ans Tageslicht, und werden immer damit erklärt daß es ganz normal sei, daß Politik und Wirtschaft hand in hand arbeiten.Leider wird dabei eines verkannt, wir werden vom Lobbyismus regiert, was letztendlich genauso schlimm ist wie von einer Zeitung regiert zu werden.
Und nun das Wort unschuldsvermutung im zusammenhang mit dem Wissen zu benutzen, das ist in meinen Augen etwas fragwürdig. Ich Stimme Dir aber insoweit zu, als daß ich die Hoffnung auf das Gute im Menschen noch nicht ganz aufgegeben hab, und auch unter den Politikern einige dabei sind, die sich von der oft üblichen Praxis abgrenzen.Zum Kernthema kann ich nur sagen, daß ich an Wulffs stelle längst gesagt hätte:schluss, hab mist gebaut, mach Feierabend.als Präsident ist er in meinen Augen nicht mehr Glaubwürdig, und Glaubwürdigkeit ist nunmal das , was gerade einen Präsidenten mit ausmachen sollte.
Sorry, hab mich wiedermal total ausgelassen, sollte gar nicht so viel werden, aber bei diesem Thema geh ich voll ab
Gruß Detlef
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  #12  
Alt 20.01.2012, 09:06
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Vielleicht im Zusammenhang mit "In dubio pro reo"
Also , mein lieber Uwe...
...
Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Ich kann kein auswärts, bitte um Übersetzung




Die deutsche Sprache lässt an und für sich schon sehr exakte Aussagen zu,
wenn ich das zB mit dem Spanischem vergleiche, wo mit weniger Worten dasselbe gesagt wird, sind mehr Worte notwendig (simples Beispiel: Lichtschalter --- interuptor de la luz )

Verstehen kann ich die Belustigung über so eine Wortschöpfung schon ;
sagt einer, der selbst in seiner Muttersprache verfasste Anwaltsbriefe diverse Male lesen muss um sie zu verstehen,
bei Telefonverträgen nützt aber selbst 15 maliges lesen nüscht, irgendwas hab ich mit Sicherheit falsch verstanden...
__________________
Gruss Konny

Das schwierige daran zu tun was man will,
ist es erstmal zu wissen was man will.
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  #13  
Alt 20.01.2012, 09:07
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Zitat:
Zitat von sedna Beitrag anzeigen
.............
Zum Kernthema kann ich nur sagen,
..............
Detlef,
das ist mit Gewissheit NICHT das Kernthema und wird
es auch nicht werden!!!
Am besten noch einmal den ersten Beitrag lesen

Gruß
UWE
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  #14  
Alt 20.01.2012, 09:12
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Hallo Uwe, hast Recht,ist nur insweit Kernthema als daß die Diskusion im Fernsehen mit dem "WORT" im zusammenhang mit dem "Präsidenten" aufkam.
gruß Detlef
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  #15  
Alt 20.01.2012, 09:13
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Detlef,
das ist mit Gewissheit NICHT das Kernthema und wird
es auch nicht werden!!!
Am besten noch einmal den ersten Beitrag lesen

Gruß
UWE

sicher, dass unser Comet nicht genau das bezweckt, bzw. gemeint hat?
Schliesslich ist der Begriff Unschuldsvermutung in der genannten Sendung in direktem Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung bei Olaf Glaeseker gefallen...


Edit: war etwas langsam, sedna hat es auch gerade so benannt
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Grüße, Andreas
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  #16  
Alt 20.01.2012, 09:16
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Hallo Andreas,
find ich gut, daß Du die andere Bedeutung auch kennst,im anderen Trööt kannst Du aber lesen , daß meine eine andere ist, nur so am rande
Gruß Detlef
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  #17  
Alt 20.01.2012, 09:27
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Zitat:
Zitat von Hausbootbewohner Beitrag anzeigen

sicher, dass unser Comet nicht genau das bezweckt, bzw. gemeint hat?
............
Kann sein

Aber ich mache das hier schon ein paar Tage und wo Andere
vielleicht hin wollen, von da komme ich schon lange zurück

Gruß
UWE
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  #18  
Alt 20.01.2012, 09:27
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Zitat:
Zitat von doggeldoggel Beitrag anzeigen
Hallo Udo,

dieses Wort ist eine der grössten Errungenschaften unserer modernen
Zivilisation. Darüber zu lachen finde ich beschämend.


Viele Grüsse

Danny

Diese Errungenschaft ist etwas sehr positives und wenn ich dieses Wort hinterfrage, was ich mit dem auf der Zunge zergehen lassen gemeint habe, sollte man es nicht so hinstellen, als wenn ich mich darüber lustig mache.
Das Wort wurde im Zusammenhang mit Ermittlungen genannt und dabei fand ich es sehr unpassend und rechtverdreherisch. Es müsste, da vor dem Gesetz ja alle gleich sein sollen, in der "Gerichtssprache" auch mal ein Ermittlungsverfahren für eine Person eingeleitet werden. Habe es aber bis heute noch nicht gehört. Lasse mich aber gern eines Besseren belehren.
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  #19  
Alt 20.01.2012, 09:54
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Für mich geht es einzig und allein um die Frage, wohin wird es führen, wenn diese Unschuldsvermutung schon vor den Ermittlungen angenommen, angewendet werden.
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  #20  
Alt 20.01.2012, 10:16
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Zitat:
Zitat von comet 11 plus Beitrag anzeigen
Für mich geht es einzig und allein um die Frage, wohin wird es führen, wenn diese Unschuldsvermutung schon vor den Ermittlungen angenommen, angewendet werden.
Die Unschuldsvermutung wird IMMER im Zuge der Ermittlungen angewendet, d.h. die Schuld zu beweisen ist Aufgabe des Ermittlungsverfahrens. Ein Verdacht alleine reicht nicht dazu aus, eine Schuld hinreichend zu begründen.

Die Schuld feststellen kann (gottseidank) nur ein ordentliches Gericht - und nicht die Presse...

Einem Richter, der zu Beginn einer Verhandlung nicht die Unschuldsvermutung berücksichtigt, würde man sofort Befangenheit vorwerfen. Einen Journalisten lobt man nicht nur, man bietet ihm auch noch eine (oder mehrere) Plattformen für Behauptungen, die eigentlich ungestraft so nur Staatsanwälte äußern dürften.
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Gruß vom Main
Oliver
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  #21  
Alt 20.01.2012, 10:28
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Vielleicht im Zusammenhang mit "In dubio pro reo"

Gruß
UWE
Vor Gericht?

Vor oder während der Ermittlungen?
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  #22  
Alt 20.01.2012, 10:33
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Zitat:
Zitat von Larson180Sport Beitrag anzeigen
Die Unschuldsvermutung wird IMMER im Zuge der Ermittlungen angewendet, d.h. die Schuld zu beweisen ist Aufgabe des Ermittlungsverfahrens. Ein Verdacht alleine reicht nicht dazu aus, eine Schuld hinreichend zu begründen.

Die Schuld feststellen kann (gottseidank) nur ein ordentliches Gericht - und nicht die Presse...

Einem Richter, der zu Beginn einer Verhandlung nicht die Unschuldsvermutung berücksichtigt, würde man sofort Befangenheit vorwerfen. Einen Journalisten lobt man nicht nur, man bietet ihm auch noch eine (oder mehrere) Plattformen für Behauptungen, die eigentlich ungestraft so nur Staatsanwälte äußern dürften.

Das sieht dann aber nach einer gebremsten Ermittlung aus, wenn der Ermittler die Unschuld zu vermuten hat. Eine ganz neue Qualität.
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  #23  
Alt 20.01.2012, 10:40
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Zitat:
Zitat von comet 11 plus Beitrag anzeigen
Vor Gericht?

Vor oder während der Ermittlungen?
Du solltest Dir mal nee VHS suchen, wo Rechtskunde angeboten wird

In dubio pro reo heißt in gut Deusch: "Im Zweifel für den Angeklagten".
Und wenn man Angeklagt ist, sind die Ermittlungen meistens abgeschlossen

Bedeutet im Strafrecht, es wird für den Angeklagten jeweils die günstigere
Tatsache anzunehmen ist, falls die Umstände nicht eindeutig geklärt werden
können bzw. sind.

Gruß
UWE
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  #24  
Alt 20.01.2012, 10:45
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Von abgeschlossenen Ermittlungen, kann doch hier keine Rede sein. Oder?
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  #25  
Alt 20.01.2012, 10:47
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Zitat:
Zitat von comet 11 plus Beitrag anzeigen
Eine ganz neue Qualität.
Nur, wenn man die letzten 60 Jahre verschlafen hat.

Ein Ermittler hat jedem Hinweis nachzugehen, insbesondere auch denen, die seinen Verdächtigen möglicherweise entlasten.

Ich zitiere mal Wikipedia:


Die Unschuldsvermutung erfordert, dass jeder einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig behandelt wird und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss.

Zur Durchsetzung der Unschuldsvermutung sind strafrechtliche Verbote (Verfolgung Unschuldiger, falsche Verdächtigung, Verleumdung, üble Nachrede) und je nach Sachlage verschiedene zivilrechtliche Abwehr- und Ausgleichsansprüche (Anspruch auf Gegendarstellung, Widerruf, Richtigstellung, Schadensersatz, Geldentschädigung, Unterlassung) vorgesehen.

Die Vermutung der Unschuld endet mit der Rechtskraft der Verurteilung.

Inwieweit die Unschuldsvermutung über das Strafverfahren hinaus auch eine Ausstrahlungswirkung hat, z. B. für die Massenmedien, die über ein Strafverfahren berichten, ist in den Einzelheiten strittig und wird von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt. In der Bundesrepublik Deutschland ist der Unschuldsvermutung Ziffer 13 des Pressekodex gewidmet:

"Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse."

Unschuldsvermutung im Ermittlungsverfahren:
Durch die Unschuldsvermutung werden aber Maßnahmen der Strafverfolgung auf Grund eines bestimmten Verdachts nicht ausgeschlossen. So ist insbesondere die vorläufige Festnahme und die Untersuchungshaft aufgrund dringenden Tatverdachts auch ohne den endgültigen Beweis der Schuld des Beschuldigten möglich.

Den Ermittlungsmethoden kommt wegen der Unschuldsvermutung nämlich keine strafende Wirkung zu, obwohl die Untersuchungshaft und die Verbreitung dieser Tatsache über Presse und Bekanntenkreis des Betroffenen eine rufschädigende Vorverurteilung mit sich bringen können, die sich mit rechtlichen Vorgaben nur schwer abwenden oder beseitigen lassen.

Die Maßnahmen im Ermittlungsverfahren sind wegen der Unschuldsvermutung aber auch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Ohne Anfangsverdacht darf überhaupt kein Strafverfahren eingeleitet werden.

Bei der öffentlichen Fahndung muss eine Güterabwägung getroffen werden und bei behördlicher Unterstützung der Publikation einer strafrechtlichen Beschuldigung muss Zurückhaltung gewahrt werden.
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