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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Eure Einschätzung...
hallo miteinander!
heute würde mich eure persönliche meinung interessieren! und zwar zu folgendem sachverhalt: ein mehr als 25 jahre altes motorboot wird privat an privat in funktionstütchitgem zustand verkauft. nach mehr als 1 jahr werden "schäden" an dem einbaudiesel festgestellt. nun verlangt der neue eigner vom vorbesitzer die bezahlung der reparaturkosten. bei den schäden handelt es sich wahrscheinlich um einspritzdüsen und kolbenringe; die reparaturkosten werden auf bis zu 6000 euro eingeschätzt. bis zum zeitpunkt des verkaufes lief die maschine störungsfrei und ohne leistungsverlust. für eure meinungen wäre ich dankbar! gruß und eine schöne saison |
#2
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gaaanz locker machen!
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#3
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ach so, und natürlich gar nix zahlen!
Der Käufer kommt da mit nichts durch. David. P.S. Auch nicht durch irgendwelche Anwalts-Briefe beunruhigen lassen. |
#4
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ich sag mal, gekauft wie gesehen
wurde das Teil seit dem Kauf kein eines mal gefahren? wenn es bei der eventuellen Probefahrt keine Probleme gab und evtl sogar später noch damit gefahren wurde kann man einem Privatmann üerhaupt nichts, solange man nicht arglistige Täuschung nachweisen kann |
#5
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moin,
normalerweise gilt nach dem neuen gesetz gewährleistung auch im privaten verkauf, es sei denn, sie wurde ausdrücklich ausgeschlossen. sicherlich wäre ein vertrag sinnvoll, in dem das verkaufsobjekt beschrieben ist (mustervertrag) oder haftung für mängel ausgeschlossen sind. wie nun in diesem fall verfahren wird, wo ein zwar funktionstüchtiges objekt, aber immerhin 25 jahre alt, verkauft wurde, sollte definitiv ein jurist klären. nicht immer heisst auch gesunder menschenverstand, dass man auch recht hat, oder recht bekommt |
#6
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Ein Blick in den Kaufvertrag soll mitunter ungemein weiterhelfen ...
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"E´n Schipp mokt man ut Holt, ut Plastik mokt man Klodeckels!" für Palm und PocketPC: http://navtool.bootstechnik.de |
#7
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moin,
also ganz so einfach abwinken geht nicht. Nach Inkrafttreten der BGB-Novellierung zum 1.1.2002 gilt beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings lässt es das Gesetz zu, dass die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen Gewährleistungsausschluß gilt die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre- bei neuen wie gebrauchten Waren). Hierbei ist es völlig unrelevant, wie Alt die Ware ist.„Gewährleistung" bedeutet, dass du als Verkäufer dafür einstehst, dass die Ware frei von Mängeln ist. Die Haftung bezieht sich auf Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, aber auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (versteckter Mangel). Entscheidend ist erstmal der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe. Sind seit der Übergabe mehr als 6 Monate vergangen, tritt eine so genannte Beweißlastumkehr ein. Der Käufer muss dann beweisen, dass die Ware bei der Übergabe Mängel hatte. Dieser Nachweis wird hier wohl schwer zu führen sein. In manchen anderen Fällen aber um so leichter. Ich würde mich aber darauf vorbereiten, das der Kaüfer in diesem Fall was gemeines im Schilde führt. Also immer den Ausschluß vereinbaren. Gruß Frank
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Erfahrung ist eine nützliche Sache.-Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. |
#8
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Moin!
Grundsätzlich meine ich, dass Du in diesem Fall durch Lesen des BGB (nebst Kommentaren) verlässlichere und brauchbarere Informationen erhälst, als bei einer Sammlung 'persönlicher Meinungen' von Nicht-Juristen in einem Internet-Forum. Noch besser wäre natürlich der Rat eines Juristen. Aussagen wie 'gekauft wie besehen' sind nun wirklich Schnee von vorgestern. Hier kommt es auf den Inhalt des Kaufvertrags an. Den folgenden, vielleicht nicht ganz uninteressanten, Absatz - es geht um Gebrauchtwagenverkauf - hab ich hier gefunden: Zitat:
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#9
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Zitat:
Der Käufer kauft ein 25 Jahre!!! altes Boot und reklamiert nach über einem Jahr einen Defekt. Was hat der in dem Jahr mit dem Motor/Boot angestellt? Ich geh mal davon aus, dass bei Übergabe eine entsprechende Durchsicht und Probefahrt statt fand. Sicher mit dem entsprechenden Passus wäre jetzt schon alles klar. Ich denke aber ohne juristischen (Fach-)Beistand haste da keine Chance.
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Gruß vom Oberrhein. |
#10
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Abgesehen davon, dass die Anmerkungen, dass Dir die Meinung von ein paar Amateurjuristen nicht wirklich weiterhelfen, vollkommen richtig sind - m.W. ist die Gewährleistung bei gebrauchten Waren 1 Jahr und Du damit fein raus, sofern die Anzeige der Mängel auch bereits später als ein Jahr nach dem Verkauf erfolgte (und ich recht habe).
Inzwischen ist es nicht nur bei eBay üblich, in den Verträgen vollständigen Haftungsausschluss (dürfen nur Privatleute) zu vereinbaren. Hat mein Verkäufer damals nicht gewusst und sich damit auf ziemlich dünnem Eis bewegt - und das nur, weil er meinen Vertragsvorschlag _mit Haftungsausschluss_ durch einen eigenen ersetzen musste ... Aber wir diskutieren hier zwei Elemente: a) besteht generell Mängelhaftung? b) wenn ja: umfasst sie Mängel am Motor, der bei Übergabe einwandfrei lief?
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#11
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Zitat:
Rechtsexperten dürfen hier keine Auskunft geben und würden das auch nicht, wir haben hier User ( NICHT-Juristen), 1.)die persönliche Erfahrung gesammelt haben. 2.) aus ihrem Umfeld ähnliches gehört haben und ihr persönliches Rechtsempfinden hier schreiben Hier werden nur § / Erfahrungen oder ähnlich gelagerte Fälle weitergegeben Grundsätzlich sollte - nein MUSS - man bei einer RECHTSBERATUNG einen Rechtsanwalt aufsuchen. Die dürfen RECHTSBERATUNGEN durchführen !!!! Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#12
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Zitat:
Darf ich jetzt hier nichts mehr schreiben, Uwe? Zu dem ganzen Thema, siehe mein erstes Posting: "gaaanz locker machen!" David. P.S. Das war keine Rechtsberatung. |
#13
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Zitat:
wenn du Jura studiert hast, dann weisst du auch, warum ich das geschrieben habe Wenn du das nicht geschrieben hättest, hätte es mir besser gefallen. Du weisst ja sicherlich, wieviel " Hyänen " sich in Foren rumtreiben und solche Leute wie dich zu finden, um dann auf ein Ausrutscher zu warten, um dann Geld zu verdienen Gruß UWE PS Ich meine JURISTISCHE AUSKÜNFTE
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#14
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Der gerade bei Ebay oft geschriebene Zusatz "Privatperson, daher keine Garantie/Gewährleistung...", oft verbunden mit "...nach neuem EU-Recht..." ist das Papier bzw. die Bytes nicht wert, auf denen es drauf steht. Denn jeder Verkäufer haftet grundsätzlich dafür, daß eine verkaufte Sache die Eigenschaften aufweist, die beim Verkauf angegeben werden. Und das kann man nicht ausschließen. Ist Gewährleistung, nicht Garantie.
In diesem konkreten Fall hatte die verkaufte Sache mit Sicherheit die Eigenschaft "Motor läuft", und ich gehe einfach mal davon aus, daß dies dem Käufer zugesichert wurde. Wenn der Käufer nun nicht in der Lage ist, nachzuweisen, daß der Motor bei Übergabe nicht lief, gilt, wie oben völlig korrekt geschrieben, gaaanz locker machen. Grüße Matthias. |
#15
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@Cooky-Crew
Hallo Uwe! Du hast mich zitiert; ich habe noch nicht herausfinden können, ob Du speziell mir mit Deinem Posting irgendetwas sagen wolltest. Mit Zitat:
Zitat:
Mit meinem Posting wollte ich zu bedenken geben, dass 'Laien-Statements' zu Themen, bei denen es 'ernst' werden könnte, wie z. B. E-Technik, Gasanlagen, Recht, etc., mit einer gewissen Vorsicht zu genießen sind: Zitat:
Meine Meinung. Gruß Michael. |
#16
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Zitat:
weil hier oder in anderen FOREN NIEMAND eine RECHTSBERATUNG durchführen darf und deshalb sind es alles PESÖNLICHE MEINUNGEN Gruß UWE
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#17
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Beraten kann jeder,
annehmen kann auch jeder, sich berufen auf einen Rat oder gar den Ratenden haftbarmachen kann man eben nicht.......... (siehe Eigenverantwortung )
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Gruß, Klaus www.aluriverboat.de oder aktuell http://www.mstuff.at/k_pages/aluriverboat/temp.htm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... obwohl ich älter werde, versuche ich erwachsen zu bleiben ... |
#18
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Re: Eure Einschätzung...
Also, um da jetzt - für mich - abschließend auch noch einmal etwas dazu zu sagen.
Wenn ich Stichworte, wie, - mehr als 25 jahre altes MoBo - von Privat an Privat - funktionstüchtiger Zustand - nach mehr als 1 jahr werden "schäden" festgestellt lese, brauche ich den Rest des Sachverhalts schon gar nicht mehr zu kennen, um hier meine Persönliche Meinung bzw. Einschätzung, und nach der wurde ja gefragt (siehe Originalposting) in der Form ... locker machen ... abgeben zu können. Den Rest hat Hakl im Beitrag drüber übrigens sehr richtig ausgelegt. und tschüss... |
#19
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David,
ich will/wollte niemand angreifen, mir geht in erster Linie um das WOHLERGEHEN des Schau dir das Rechtsberatungsgesetz ( RBerG 9 ) an Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschl. der Rechtsberatung. Und du kannst dir denken, was ein Rechtsverdrehung aus unserem Forum macht Gruß UWE
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#20
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Uwe, Du weisst aber schon, was das Rechtsberatungsgesetz ist?
Das aus dem Jahre 1935 stammende Gesetz sollte Juden, die aus der Rechtsanwaltskammer ausgeschlossen worden waren, an weiterer Rechtsberatung hindern. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde es beibehalten, weil man darin ein Mittel sah, Bürger vor unsachgemäßer Rechtsberatung zu schützen. Derzeit wird an einer Überarbeitung des RBerG gearbeitet und das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen auch an diesen Normen "gerüttelt", indem es einem ehemaligen Richter in einer Verfassungsbeschwerde gegen das RBerG Recht gegeben hat. BVerfG, 1 BvR 737/00 vom 29.7.2004, Absatz-Nr. (1 - 24) Karlsruhe schwächt Monopol der Anwälte Menno, ich wollte doch eigentlich nix mehr dazu schreiben... David. P.S. Uwe, ich bin kein Jurist, kannst also beruhigt sein. |
#21
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Ich muß zu meinem Posting noch mal was beifügen.
Anwälte, sind wie Ärtzte und die sagen auch immer, das kriegen wir schon hin. Und schwupps ist das Bein ab. Ich erzähle euch jetzt mal, was bei einem Freund von mir gerade abgeht und ihr werdet verstehen, warum ich sagte, seit vorbereitet!!!. Ich veruche es so kurz wie möglich Er hat ein ca. 20 Jahre altes Fahrzeug einer unter Insidern begehrten Marke verkauft. Dieses erfolgte ohne expliziten Gewährleistungsausschluß.Nach ca. 14 Monaten fordert der Käufer Ersatz für ein kapitalen Motorschaden. Der zu erst konsultierte Anwalt meinte, er solle sich keine Gedanken machen. Und er machte sich auch keine Gedanken. Die Gegenseite aber um so mehr. Die Gegenseite beruft sich auf den fehlenden Gewährleistungsausschluß im Kaufvertrag und dem weiteren Umstand, das das Verkaufsinserat hierzu nicht Konkludent( die Juristen werden schon wissen, was das heißen soll.) ist.Zwei Zeugen wurden benannt, die Zeugnis ablegen, das das Fahrzeug nach der Probefahrt und der anschließenden Übergabe nicht mehr gefahren wurde und in einer Halle eines Autohauses abgestellt war. Nach 13 Monaten wurde das Fahrzeug für ca. 250 Km bis zum Motorschaden gefahren. Der Tachostand des Fahrzeugs bestätigt die Kilometerzahl "zunächst" erstmal. Die Werkstatt, die den Schadensumfang ermittelt hat, gab erstmal und natürlich ohne jegliche rechtliche Auswirkung an, das der Schaden vom Vorbesitzer nicht unbemerkt geblieben sein kann. Was jetzt folgte sind gutachterliche Untersuchungen, Anwaltsbesuche und Honorarvorschüsse. Der Anwalt der den Fall jetzt betreut, schätzt die Gewinnchance auf 50/50, na wenn man da mal locker bleiben kann- ich weis nicht. Also ich würde sagen, mal locker bleiben, das war Schnee von Gestern. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Das Gesetz gibt einen, der es darauf anlegt auf jedenfall die Möglichkeit so etwas durchzuziehen. Mit viel Glück, entsprechenden Zeugen und richterlichem Segen kommt der eine oder andere ziemlich weit mit seinem Vorhaben. Ob Urteil, Vergleich oder Kapitulation der Ruhe wegen- und das alles nur für einen vergessenen Satz. Wenn es jemand interessiert, schreibe ich nächstes mal, was die Gutachter so alles mit dem Fahrzeug angestellt haben. Gruß Frank
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Erfahrung ist eine nützliche Sache.-Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. |
#22
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Euer Echo...
hallo miteinander!
erst einmal dank für eure rege beteiligung. dieses thema scheint ein gewisses maß an zündpotential zu besitzen... da wäre dann noch eine sache, bei der mich eure meinung auch interessieren würde. m.e. ist die sachlage hier ganz ähnlich... also: der uw-bereich des besagten mobos wurde sand-gestrahlt und anschließend neu mit farbe (u.a. epoxi) aufgebaut. dies liegt nun schon gut 4 Jahre zurück. inzwischen kommt es im uw-bereich zu z.t. großen abblätterungen von anti-fouling und/oder primer-schichten. für meine begriffe und aus meiner erfahrung heraus würde ich sagen, dass es etwas normales bei einem stahl-mobo ist, dass der farbaufbau im uw-bereich mal mehr mal weniger blättert und stets der pflege bedarf. außerdem gibts im uw-bereich schliesslich eine ganze palette an faktoren, die die "standzeit" von farben beeinflussen, wie galvanische ströme (qualität und quantiät der zink-annoden), fahrtgebiet, salzgehalt des wassers, bewuchsbild des bootes an seinem leigeplatz ( z.b. pocken )... ... ich habe noch nie ein älteres boot gesehen, was im uw-bereich die spuren seines alters gänzlich verdecken konnte... liege ich mit meiner einschätzung falsch, oder trifft dies auch in etwa den tenor des forums? danke im vorraus... |
#23
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Zitat:
interessiert mich sehr, bin da wohl auch nicht alleine. Halte uns bitte auf dem Laufenden. Danke&Grüße Matthias. |
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