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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Hecklicht zulässig wenn durch AB verdeckt
Hallo,
mein Boot, 5,5 Meter Länge, hat zwei weiße Postionslichter, Bug und Heck. Die Heckleuchte ist auf der Backbordseite montiert, so das sie von Steuerbord vom AB verdeckt wird. Würde ich mit dieser Montage auf den Gewässern um uns, Nord, Ostsee, deutsche Flüsse, Gardasee und Mittelmeer Probleme bekommen. Gruß Burkhard |
#2
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#3
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Zitat:
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Gruss Vestus |
#4
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Das Hecklicht erfüllt ja nicht seinen Zweck wenn es nicht seinen vollen, definierten Abstrahlwinkel abstrahlen kann.
Du musst sicherstellen das es über 135 Grad sichtbar ist.
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Gruß Christoph
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#5
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Unser Boot hat die Heckleuchte auf der Stb.-Seite (Batterieraum, Backbord im Tankabteil kommt keine Elektroleitung), bisher keine Probleme.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#6
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Flaggstock mit Positionslampe und demontierbar
Hallo, ok, überzeugt, ich montiere um. Ideal wäre ein Flaggstock mit Postionslampe und nun kommts, dieser müsste einfach zum Demontieren sein, am besten die Kontakte im Sockel.
Gibt es so etwas und falls ja, bitte wo ? Bei meiner Internetsuche bin ich nicht fündig geworden. Danke und Gruß, Burkhard |
#7
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Schwierig mit "Steckverbindung im Sockel".
Hab mir für meine Fletcher einen Edelstahlmast mit Licht oben dran (Rundumlicht) und unten ans Kabel ein XLR-Stecker. Im Boot dann die passende Buchse. Ist halt ein Handgriff mehr.. Sicherlich könnte man sich an soeinen Edelstahlmast/-rohr auch zwei kleine Ösen anschweißen lassen und somit als Flaggenmast nutzen LG Jan
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"Verlasse niemals das Schiff bevor das Schiff Dich verlässt." |
#8
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Zitat:
Die bei der Beleuchtung See unter Nr. 3 gezeigte Anordnung für Boote unter 12m ist schon seit längerem auch binnen zulässig. Es kann also ein Rundumlicht 1m über den Seitenlichtern geführt werden. Die Seitenlichter können, müssen aber nicht zusammen am Bug oder dort in einem gemeinsamen Gehäuse angebracht werden. Dies wäre also in dem hier zur Debatte stehenden Fall möglich, indem einfach das Toplicht durch ein 360°-Licht (1m höher als die Seitenlichter) ersetzt und das Hecklicht entfernt wird. Dann entfällt die Verdeckung durch den Außenborder. Leider hat Burkhard nichts über die max. Geschwindigkeit seines Bootes gesagt. Ich nehme aber an, dass sie über 7 kn liegt und daher Seitenlichter erforderlich und auch angebracht sind. Gruß Wepi Geändert von Wepi (31.01.2012 um 22:22 Uhr)
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#9
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Hallo BurkhardStegmayer,
den Lampenmast mit Stecksockel gibt es im Fachhandel, es kann dir aber passieren das die Lampe die da dran ist nicht BSH zugelassen ist, die Lampe kann man aber leicht gegen eine zugelassene Lampe tauschen http://www.ems-marine.com/cgi-bin/ka...lNummer=320045 http://www.ems-marine.com/cgi-bin/ka...lNummer=320047
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#10
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Mein Hecklicht wird durch die Flagge ggf. etwas von einer Seite verdeckt. Das störte einen wohl übermotivierten von der WaSchPo. Auf meinen Einwand das die Flagge Abends natürlich nicht dort hängt sondern wie es Brauch ist weggenommen wird, kam das unsichtige Wetter bei Tage.
Es blieb aber beim "das muss geändert werden". Das ist in Deutschland passiert. Im Ausland, vom Nordkap bis Zypern, bisher nie Probleme gehabt. Grüße Rainer - von der Tongji www.sy-tongji.de |
#11
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Da bräuchte nicht mal geschweisst werden, einfach oben und unten ein Stopperstek und die Flagge ist dran....
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Gruß Christoph
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#12
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Zitat:
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland)
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#13
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Hallo Burkhard,
ich hab einen solchen "Mast" mit Hecklicht (BSH) noch übrig, du brauchst zum Anschluß noch einen Fuß (25 mm) und einen Stecker. Der Mast hat eine Länge von etwa 32 cm. Schick mir ne PN bei Interesse.
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Gruß von Hartmut
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#14
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Re Angebot Mast
Hallo Hardy, danke für das Angebot und das Mitdenken.
Ich möchte den Masten wenn schon auch gleich als Flaggstock nutzten, denn habe ich nämlich auch noch nicht. Ich habe ein einfaches Holzboot, 5,5 Meter Länge, ohne Kajüte, mit 35 PS AB. Der Lamptenmast mit Sockel wäre die perfekte Lösung. Auch weil ich auf meinen Stromverbrauch achten muss, wegen der kleinen Batterie (Gewicht). Wenn ich auf eine Rundumlampe umsteige spare ich weitere 10 Watt. Sollte jemand einen Lampenmast mit Stecksockel übrig haben so wäre ich für eine Nachricht dankbar. Gruß Burkhard
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#15
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Wenn Du nur eine knappe Stromversorgung hast, würde ich ein LED-Rundumlicht z.B. der Serie 32 von Aqua Signal verwenden. Ist klein und spart vor allem enorm Strom. Ist allerdings nicht ganz billig, obwohl es nach Markteinführung der Serie 34 schon als Auslaufmodell günstiger zu bekommen sein sollte. Noch niedriger würde der Stromverbrauch, wenn Du alle 3 Lichter durch LED-Leuchten ersetzen würdest. Das gab es recht günstig als Komplettset. Und einen Flaggen- und Lichtmast für ein solch kleines Boot kann man mit ein bißchen Geschick leicht aus einem Flaggenstockhalter und einem Holzstab oder Alu-Rohr selbst basteln.
Gruß Wepi
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#16
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schau mal, gibt es im Zubehör in verschiedenen Längen.....
Meiner ist von Bayliner.. oder auch hier.... http://www.awn.de/Technik/Bordelektr...AS+20+360.html
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Gruß Jörg ——————— Umweltfreundlich dank Bassantrieb. Geändert von jogi73 (01.02.2012 um 13:45 Uhr) |
#17
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Leider besitzt diese Leuchte von AWN keine BSH-Zulassung, deshalb auch so billig. Da ist dann der nächste Ärger schon vorprogrammiert. Würde ich nicht anbauen!
Gruß Wepi
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#18
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Zitat:
ich habe Interesse. Habe Dir ne PN geschickt. Gruß Micha
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#19
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oder einfach die Lampe tauschen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#20
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Zitat:
http://www.segelladen.de/Inhalt-unte...wasserbel.html Allerdings steht da auch nix von Zulassung... Grüße von Horst |
#21
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Zitat:
Gruß Wepi
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#22
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Lampe mit Zulassung ????
Hallo Wepi,
danke für den Hinweis, dort hole ich mir einen Masten. Das mit den Lampen mit Zulassung habe ich (als Landratte) noch überhaupt nicht verstanden. Gibt es Leuchtmittel mit Zulassung ???? Bedeutet das, das ich meine (Auto) Lampen, üblich sind die 12 Volt/10 Watt Leuchten mit Bajonetverschluss, nicht gültig sind und ich für meine Glühlampe ein Papier zur Zulassung brauche ? Gruß Burkhard |
#23
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Zitat:
Mein Vorschlag, einen der preiswerten Masten umzubauen bedeutete, die oben sitzende Lampe komplett zu entfernen und sie durch ein zugelassenes Rundumlicht zu ersetzen (also nicht nur das Leuchtmittel in der Lampe austauschen!). Die BSH-Zulassung bezieht sich immer auf die komplette Lampe samt Leuchtmittel. Alles klar? Gruß Wepi Geändert von Wepi (09.02.2012 um 23:47 Uhr) |
#24
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Zitat:
es geht nur darum, dass der Abstrahlbereich von 135 Grad gewährleistet ist. Dann ist alles o.k. Gruß Walter |
#25
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Zitat:
Und wenn er Top- und Hecklicht durch ein Rundumlicht (möglichst LED) ersetzt, spart er Strom, was ihm ja wichtig war. Gruß Wepi |
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