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  #1  
Alt 09.02.2012, 13:38
Husky Dane
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Standard Ausrüstungspflicht für Boote über 12 Meter

Moin Moin
Ich habe schon viel gegoogelt aber nix gefunden .
Wie bekannt , gibt es für Boote bis 12 meter keine Ausrüstungpflicht.
Wie sieht es aber aus bei Booten über 12 Meter?
Was muß ich an Bord haben ?
Ich habe mal gehört , das die Flagge etwas größer sein Soll. und das das Signalhorn eine gewisse Größe /Lautstärke haben muß
BSH Abgenommen ??? Und eine Glocke mit Abnahme!
1. Wer kann mir eine Auflistung geben.
2. Wo bekommt mann solche Ausrüstung die dann auch abgenomen (zugelassen)wird?
Und wer nimmt die ab ? BSH in Hamburg? Kommen die an Bord?
Wie geht so etwas.
ZB. Wenn ich das Boot aus NL überführen will und die Ausrüstung noch nicht oder unvollständig an >Bord ist.

Wer kann mir da weiter helfen ?

Danke
für eure Antworten
Gruß
Matze
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  #2  
Alt 09.02.2012, 14:17
Benutzerbild von Bernd1972
Bernd1972 Bernd1972 ist offline
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Standard

Der Unfug muss baumustergeprüft sein, für die Vollständigkeit bist Du selbst verantwortlich. Eine Bordabnahme findet bei nichtgewerblicher Nutzung nicht statt. Quelle für ´ne Liste müsste ich jetzt googlen.
- Positionslichter
- Horn
- Glocke

Was war noch auf der Pflcihtliste?
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(Mark Twain)
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  #3  
Alt 09.02.2012, 14:18
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Standard

ich habe nur gelernt, dass es Binnen eine Ausrüstungsempfehlung gibt.
Dazu gehören Schwimmwesten Rettungsring usw.

Da mein Führerschein bis 15m geht denke ich gilt auch die Ausrüstungsempfehlung bis zu dieser Grenze.

Das mit den 12m höre ich zum ersten mal.

Das Die Beleuchtung zugelassen sien muss ist ja hinlenglich bekannt.
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Gruß Volker
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  #4  
Alt 09.02.2012, 14:24
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Hallo
Husky dane
Gehe doch mal auf BSH.de dort wird Dir geholfen
Gruß Bernd

Nacht ist es kälte als Draußen!!!
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  #5  
Alt 09.02.2012, 14:25
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hilgoli hilgoli ist offline
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bevor ich mir so ne Glocke an ein Sportboot hänge, gebe ich das Hobby ganz auf ..........
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Gruß Olli
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  #6  
Alt 09.02.2012, 15:00
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jannie jannie ist offline
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Moin,
zum nachlesen: http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf

Das ist direkt vom BSH und enthält alles, was man über Lichter und Schallsignalanlagen wissen muss, inkl. der 12m Grenze.
Die gute BSH Broschüre "Sicherheit im Kustenbereich und auf See" ist seit 2004 abgelöst durch: http://www.bmvbs.de/cae/servlet/cont...dem-wasser.pdf
Darin ist viel aus der alten BSH-Broschüre enthalten, auch die Mindestausrüstung, leider etwas konfus und nicht an einer Stelle. Gibt aber für deutsche Wassersrassen binnen und See nichts anderes (und ist ja besser als gar nichts).
Die BSH-Glocke braucht nur noch ein Schiff über 20 m Länge, also kann Hilgoli weiter seinem Hobby frönen. Die KVR helfen weiter, wenn man auf hoher See und nicht mehr zu Hause fährt: http://www.gesetze-im-internet.de/se...008160977.html

gruesse
Hanse
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  #7  
Alt 09.02.2012, 15:17
tinta tinta ist offline
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Und nicht vergessen..... ab 12m muss der Müll getrennt werden und ein entsprechendes Schild aufgehängt werden.
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  #8  
Alt 09.02.2012, 18:00
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Hi,

wenn ich richtig liege ist Sicherheitsausrüstung wie Rettungswesten für jeden an Bord Pflicht, Anker und einiges mehr gehört glaub ich dazu.
Und die Papiere nicht vergessen, letztes Jahr hat ein Stegkumpel 40,- dafür bezahlt, er wollte nur mal eben...

MFG
Bully
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Irgendwas is ja immer...
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  #9  
Alt 09.02.2012, 18:18
Benutzerbild von billi
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Zitat:
Zitat von Bully.a Beitrag anzeigen
Hi,

wenn ich richtig liege ist Sicherheitsausrüstung wie Rettungswesten für jeden an Bord Pflicht, Anker und einiges mehr gehört glaub ich dazu.
Und die Papiere nicht vergessen, letztes Jahr hat ein Stegkumpel 40,- dafür bezahlt, er wollte nur mal eben...

MFG
Bully
es wird nur empfohlen Pflicht ist zumindest Binnen nichts. Papiere sind da die Ausnahme.
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  #10  
Alt 09.02.2012, 18:28
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Muss man nicht auch über 12m ein rotes Licht im Mast haben, falls man manövrierunfähig ist?
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Gruß aus Hamburg
Sven


Ich bin nicht gestört, ich bin verhaltensflexibel.
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  #11  
Alt 09.02.2012, 18:44
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Ja, Doppelrot übereinander, muss aber nicht fest angebaut sein.

Glocke (ca 100EUR) sowie Horn (ca 800EUR) in BSH Ausführung gibt es z.B. bei SVB in Bremen.
__________________
Gruss Thomas,

Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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  #12  
Alt 09.02.2012, 19:20
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was der Gesetzgeber nicht verlangt und die Polizei auch nicht sehen will, fordert die Kaskoversicherung als überraschender Einwand bei der Schadensregulierung: es müssen aktuelle Wasserführer und/oder Wasserkarten an Bord sein!!!!
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Andreas
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  #13  
Alt 09.02.2012, 19:46
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
was der Gesetzgeber nicht verlangt und die Polizei auch nicht sehen will, fordert die Kaskoversicherung als überraschender Einwand bei der Schadensregulierung: es müssen aktuelle Wasserführer und/oder Wasserkarten an Bord sein!!!!
Moin,

das müsste dann aber in den Versicherungsbedingungen mit drin stehen. Reicht auch die Wasserkarte vom Kanuverband?

Welche Versicherung sollte das denn sein?
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Gruss Vestus
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  #14  
Alt 09.02.2012, 19:58
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,

das müsste dann aber in den Versicherungsbedingungen mit drin stehen. Reicht auch die Wasserkarte vom Kanuverband?

Welche Versicherung sollte das denn sein?
Richtig müsste drinstehen, aber leider gibt es erst im Schadensfall die Information und Aufforderung "nautisches Infomaterial" kopiert vorzulegen. Die Schadenssachbearbeiter suchen dann sogar nach Auflage Grobe Fahrlässigkeit ist bei den Gerichten nicht mehr so einfach, jetzt gibt es Quoten und die wirtschaftliche Macht ist einseitig weil es kaum eine Rechtsschutzversicherung für Vertragsstreitigkeiten des Bootsführers gibt.
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Andreas
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  #15  
Alt 09.02.2012, 20:54
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
Richtig müsste drinstehen, aber leider gibt es erst im Schadensfall die Information und Aufforderung "nautisches Infomaterial" kopiert vorzulegen. Die Schadenssachbearbeiter suchen dann sogar nach Auflage Grobe Fahrlässigkeit ist bei den Gerichten nicht mehr so einfach, jetzt gibt es Quoten und die wirtschaftliche Macht ist einseitig weil es kaum eine Rechtsschutzversicherung für Vertragsstreitigkeiten des Bootsführers gibt.
Da würde ich den Sachbearbeiter mal freundlich fragen: "Wo steht´s geschrieben?"

Rechtsschutzversicherungen für Bootsführer gibt es reichlich. Es empfiehlt sich allerdings nicht den gleichen Versicherer wie den für die eigene Boots-Kasko/Haftpflicht zu nehmen.
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Gruss Vestus
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  #16  
Alt 09.02.2012, 21:01
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Rechtsschutzversicherungen für Bootsführer gibt es reichlich
aber für Wasserfahrzeuge gibt es in der Regel keinen Vertragsrechtsschutz bzw. nur mit Direktionsanfrage falls größerer Motor - sogar beim Verdränger! -
Man kann überall eine Rechtsschutzversicherung für teure Sportwagen oder Luxusautos bekommen, aber keine zu vernünftigen Preisen für Motorboote.
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Andreas
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  #17  
Alt 09.02.2012, 21:24
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
aber für Wasserfahrzeuge gibt es in der Regel keinen Vertragsrechtsschutz bzw. nur mit Direktionsanfrage falls größerer Motor - sogar beim Verdränger! -
Man kann überall eine Rechtsschutzversicherung für teure Sportwagen oder Luxusautos bekommen, aber keine zu vernünftigen Preisen für Motorboote.
Hast ne PN.
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Gruss Vestus
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  #18  
Alt 09.02.2012, 23:44
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Zitat:
Zitat von Rauti Beitrag anzeigen
Ja, Doppelrot übereinander, muss aber nicht fest angebaut sein.

Glocke (ca 100EUR) sowie Horn (ca 800EUR) in BSH Ausführung gibt es z.B. bei SVB in Bremen.
Moin,
steht alles im BSH-Link zur Lichterführung drin,( #6 erster link). Auch die Tageszeichen nicht vergessen. Und wo steht, das man die nicht fest montieren braucht? Mal abgesehen von der Frage, wie man die zwei roten Rundumlichter im richtigen Abstand gerade mal provisorisch anbringt, wenns pressiert????
Ansonsten gibt es zugelassene Pfeifen bei Zöllner besser und billiger.
gruesse
Hanse

Geändert von jannie (09.02.2012 um 23:58 Uhr)
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  #19  
Alt 09.02.2012, 23:56
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
was der Gesetzgeber nicht verlangt und die Polizei auch nicht sehen will, fordert die Kaskoversicherung als überraschender Einwand bei der Schadensregulierung: es müssen aktuelle Wasserführer und/oder Wasserkarten an Bord sein!!!!
Moin,
manchmal hilft es auch , die links zu lesen (zB aus#6, den zweiten) :
hier auszugsweise kopiert:


Nautische Ausrüstung
  1. Steuerkompass
  2. ein Peilkompass oder eine andere Peileinrichtung
  3. Echolot
  4. aktuelle Seekarten und Unterlagen für das Fahrt gebiet
  5. Bleistift, Zirkel und Kursdreiecke
  6. Radarreflektor
  7. Seefunkanlage zur Teilnahme am GMDSS
  8. einschlägige Verkehrsvorschriften für das Fahrtgebiet
  9. Schiffstagebuch
Das wird als Mindestausrüstung gefordert!

gruesse

Hanse
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  #20  
Alt 10.02.2012, 07:28
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auch die Liste ist nur eine Empfehlung zur Mindestausrüstung keine Vorschrift.
Sonst dürft keiner auf Seeschiffahrtstrassen ohne Funk unterwegs sein.
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Gruß Volker
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  #21  
Alt 10.02.2012, 10:05
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Zitat:
Zitat von jannie Beitrag anzeigen
Moin,
steht alles im BSH-Link zur Lichterführung drin,( #6 erster link). Auch die Tageszeichen nicht vergessen. Und wo steht, das man die nicht fest montieren braucht? Mal abgesehen von der Frage, wie man die zwei roten Rundumlichter im richtigen Abstand gerade mal provisorisch anbringt, wenns pressiert????
Ansonsten gibt es zugelassene Pfeifen bei Zöllner besser und billiger.
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Hanse
Moin Hanse,

Ich meinte damit meine Edelstahlstange mit den beiden Laternen zur temporären Anbringung am Geräteträger.
1m, nicht legbar und fest am Geräteträger sind binnen schnell ab.
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Gruss Thomas,

Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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  #22  
Alt 10.02.2012, 20:26
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
auch die Liste ist nur eine Empfehlung zur Mindestausrüstung keine Vorschrift.
Sonst dürft keiner auf Seeschiffahrtstrassen ohne Funk unterwegs sein.
Moin,
klar, reineweg juristisch betrachtet gibt es da keine Gesetze. Und solange nun gar nichts passiert, fragt Dich sowieso niemand. Nur, wo guckt der Richter wohl nach, wenn die Mindestanforderungen im Schadensfall nachgefragt werden. Die Broschüre mit der kleinen Liste als Auszug stammt immerhin vom zuständigen Ministerium, inhaltlich steht da wohl immer noch das BSH dahinter. Und wenn da gefordert wird, was mindestens an Bord sein muss, könnte das den Richter oder Deine Versicherung doch schon auf interessante Gedanken bringen.
Ansonsten steht ja wohl nur wirklich Nötiges und Sinnvolles in der Liste. Die Diskussion, ob es da auch Verordnungen oder Gesetze zu gibt, halte ich deswegen fùr reichlich überflüssig.
Aber klar, es gibt immer Menschen, die das alles nicht brauchen.
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Hanse
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  #23  
Alt 10.02.2012, 20:32
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Moin Thomas,
ok, wenn Du die binnen nicht spazieren fahren willst. Das hatte ich aber auch nicht gemeint.
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  #24  
Alt 10.02.2012, 20:35
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Du hast schon recht und klar ist das ich alles an Bord habe.
Ich will ja immer auf der Sicheren seite sein.

ABER:
Der Richter kann nur nach der Gesetzgebung gehen und dich nicht verurteilen weil du was nicht dabei hast was keine Vorschrift ist.
Die Versicherung eignetlich auch aber sie kann in die AGB´s reinschreiben das du die empfohlene Sicherheitsausrüstung dabei haben musst.

Ob es drinsteht hab ich jetztn icht geschaut und bin auch zu faul zu suchen.
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  #25  
Alt 10.02.2012, 20:56
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Moin,

bin jetzt auch zu faul zum Suchen, meine aber dass ab 12 m ein frei fallender Anker Pflicht ist.
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Gruss Vestus
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