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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Neue Prüfungsrichtlinien SBF See
Moin Zusammen,
als Inhaber der SBF Binnen habe ich mich nun doch noch entschlossen den SBF See zu machen (ja ,ich weiß direkt dran wäre besser gewesen....) Habe eben im I-Net folgende Aussage gefunden. "Wurde der Sportbootführerschein-Binnen vor der Prüfung des SBF See erworben, dürfen gleichartige Prüfungsteile vom SBF Binnen nicht noch einmal bei einer SBF See-Prüfung geprüft werden. Dazu gehören die theoretischen Basisfragen, einige Manöver mit der Maschine, sonstige Praxis-Aufgaben und die Knoten. Bei der praktischen Prüfung sind nur noch die Pflichtmanöver prüfungsrelevant." (Wassersportschule Kemnade) Diese Aussage würde mir natürlich sehr entgegen kommen, nur gilt die auch dann, wenn der SBF Binnen 2001 gemacht wurde? Es handelt sich um die Situation nach der Reform des Prüfungswesens also zum 01.05.2012 hin. Danke für sachdienliche Hinweise Danke und noch einen schönen Sonntag Grüße Pitt
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Aktuelle Untersuchungen haben ergeben: "Trinken ergibt die gleiche Entspannung wie Yoga" - na denn Prost |
#2
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Seltsam, was / wie Kemnade da schreibt (da es im Netz ist, ist es ratsam, gleich den Link mit reinzusetzen !).
Hat man den SBF See oder Binnen inklusive Praxisprüfung gemacht, wird binnen 12 Monaten in der Regel bei der Prüfung des SBF Binnen oder See auf eine erneute Praxisprüfung verzichtet.
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#3
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Aktuelle Untersuchungen haben ergeben: "Trinken ergibt die gleiche Entspannung wie Yoga" - na denn Prost |
#4
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Zitat:
SBF-See-Inhaber sind von der praktischen SBF-Binnen-Prüfung befreit, umgekehrt aber nicht. Die 12-Monats-Regel ist nur für den zeitlichen Abstand praktische - schriftliche Prüfung.
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Gruss Vestus
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#5
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Zitat:
--- Wurde der Sportbootführerschein-Binnen vor der Prüfung des SBF See erworben, dürfen gleichartige Prüfungsteile vom SBF Binnen nicht noch einmal bei einer SBF See-Prüfung geprüft werden. Dazu gehören die theoretischen Basisfragen, einige Manöver mit der Maschine, sonstige Praxis-Aufgaben*und die Knoten. Bei der praktischen Prüfung*sind nur noch die Pflichtmanöver prüfungsrelevant. --- Das finde ich sinnvoll |
#6
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Zitat:
und die Pflichtmanöver sind Fahren nach Kompass und Kreuzpeilung. Kommen beide bei der Binnenprüfung nicht vor und daher wird die Binnenprüfung auch nicht für den Seeschein anerkannt.
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Gruss Vestus
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#7
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Genau, da bei deiner Binnenprüfung wesentliche Teile des SBF-See fehlen, wird dir auch die praktische Prüfung für den SBF-See nicht erspart bleiben. Fahren nach Kompass und Kreuzpeilung sind nunmal prüfungsrelevant und kamen bei dir noch nicht dran. Drücke dir aber trotzdem die Daumen.
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Gott schuf das Meer, wir das Schiff. Gott schuf den Wind, wir die Segel. Gott schuf die Flaute, wir den Motor. Der ROCCA-SKIPPER Helmut |
#8
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Sagt mal, lest ihr absichtlich nicht richtig?
Dort steht doch, dass nur die für den SBF See relevanten Prüfungsteile geprüft werden und nichts vom Erlassen der gesamten praktischen Prüfung. Damit fällt z.B das Aufstopp-Mannöver weg. @Helmut: drücken nicht mehr notwendig Geändert von WernerBastian (13.02.2012 um 11:03 Uhr) |
#9
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Hallo Gemeinde,
die Neuregelung wird wohl nur die Prüfungen betreffend so ausgelegt werden, wenn beide Prüfungen nach neuem Recht gemacht werden. Der TE hat ja seine Binnenprüfung noch nach alter Regelung gemacht, wo noch weniger Praxis abgefragt wurde. Und nach dieser alten Regelung waren keine bestimmten Manöver und auch keine Knoten beim SBF Binnen vorgeschrieben. Die Prüfer haben das meistens ziemlich frei nach Schnauze gemacht. Während ich bei meine Prüfung einen Prüfer aus den Reihen der WSP hatte, der uns (bei der SBF-See und bei einigen bei der Binnen-Prüfung) alle Manöver fahren ließ und (bei See) alle Knoten geprüft wurden, war es bei der an folgenden Tag stattfindenden Prüfung einer anderen Wassersportschule an einem anderen Ort so, daß der dortige Prüfer nur ein Fahrmanöver pro Prüfungskandidat abfragte, also alle paar Minuten bzw. halbe Minuten ein Wechsel des Prüfungskandidaten stattfand. Knoten konnten einige dieser Prüflinge überhaupt nicht und es wurde einfach großzügig darüber hinweg gesehen. Ich fand diese sehr unterschiedliche Prüfungspraxis damals sehr ungerecht, da bei unserer sehr umfangreichen Praxis-Prüfung etliche Leute durchfielen, die teilweise 20 Minuten gefahren sind, während andere nicht mal ein fehlerfreies Manöver abgeliefert haben und den Lappen trotzdem bekommen haben. Ein anderes Mal, als ich meinen SBF See noch machte, fand eine Prüfung statt, bei der es Windstärken zwischen 7 und 8 gab. Der Fahrschulleiter bat den Prüfer, auf die Prüfung von Anlegemanöver an einer bestimmten Stelle zu verzichten, weil dort zwischen zwei rechteckigen Schwimmpollerführungen des Steges angelegt werden mußte, wo es bei normaler Wetterlage schon knapp bemessen war, weil der Fahrschulleiter Angst um sein Kunststoffboot hatte. Die Antwort des Prüfers (ebenfalls von der WSP): "Wenn die den SBF haben wollen, müssen die das auch bei dem Wind können." Also wurde auch dort angelegt. Da finde ich es schon gerechter, wenn nach neuer Regelung die Prüfung der Praxis ausgeweitet wurde und mehr und für jeden die gleichen Manöver abgefragt werden.
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cul8er Barney Liber Friso (und am liebsten immer ) Smalltalker! Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is. Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann. |
#10
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Zitat:
Ich dachte immer, dass es feste Regeln für die praktische Prüfung gibt.
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Beste Grüße Uwe
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#11
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Zitat:
§ 3 - Prüfung (Sportbootführerscheinverordnung-See) Die Befähigung zum Führen eines Sportbootes ist durch eine Prüfung nachzuweisen, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht. Im theoretischen Prüfungsteil muss der Bewerber nachweisen, dass er mindestens ausreichende Kenntnisse der maßgebenden schifffahrtspolizeilichen, nautischen und technischen Vorschriften für das sichere Führen eines Sportbootes auf den Seeschifffahrtsstraßen hat. Im praktischen Prüfungsteil muss der Bewerber nachweisen, dass er die zur sicheren Führung eines Sportbootes notwendigen Fahrmanöver beherrscht und die insoweit erforderlichen Fertigkeiten besitzt. Zudem o.g. gibt es durch eine RIchtlinie eine genauere Definition : http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...n-DMYV-DSV.pdf Geändert von WernerBastian (13.02.2012 um 07:39 Uhr) |
#12
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@luger08: Wie kommst du auf das schmale Brett, dass nur die von den neuen Prüfungs-Regelungen betroffen sind, die nach neuer Regelung den den SBF Binnen gemacht haben? Ist der Wunsch Vater dieses Gedankens?
Hier der Auszug aus den Richtlinien der ab 01.05.2012 gültigen Richtlinie für den SBF See: --- 3.2.3 Die Prüfung 3.2.3.1 Theoretische Prüfung Gegenstand der theoretischen Prüfung ist der Fragenkatalog, der aus 72 Basisfragen, 213 spezifischen Fragen See und 15 Navigationsfragen besteht. Aus diesem Fragenkatalog werden 15 Fragebogen erstellt. Jeder Fragebogen enthält 7 Basisfragen, 23 spezifische Fragen See und eine Navigationsaufgabe, die aus 9 zusammenhängenden Fragen besteht. Zur Beantwortung der im Antwort-Auswahl-Verfahren gestellten Basis- und spezifischen Fragen See muss der Bewerber aus jeweils vier Antwortvorschlägen eine Antwort durch Ankreuzen auswählen. Von den vier Antwortvorschlägen ist jeweils nur ein Antwortvorschlag richtig. Für jede richtig ausgewählte Antwort erhält der Bewerber einen Punkt. Die 9 Fragen der Navigationsaufgabe muss der Bewerber schriftlich beantworten. Der Bewerber erhält für jede richtige Antwort einen Punkt. Inhaber des Sportbootführerscheins-Binnen unter Antriebsmaschine sind von der Beantwortung der 7 Basisfragen befreit. Die theoretische Prüfung ist grundsätzlich schriftlich durchzuführen. Jedem Bewerber ist ein nach Maßgabe von Nummer 3.2.2 ausgewählter Fragebogen vorzulegen, welcher in einem Zeitraum von 60 Minuten bearbeitet werden muss. Bewerber, die als Inhaber des Sportbootführerscheins-Binnen unter Antriebsmaschine von der Beantwortung der 7 Basisfragen befreit sind, müssen den Fragebogen in einem Zeitraum von 50 Minuten bearbeiten. Unerlaubte Hilfsmittel, wie z. B. Nachschlagewerke, auch elektronischer Art, dürfen bei der Beantwortung der Fragen nicht benutzt werden. Bei einem Täuschungsversuch gilt die Prüfung als nicht bestanden. Das gilt auch für bereits erfolgreich durchgeführte Prüfungsteile. Der Vorsitzende hat vor Beginn der Prüfung die Bewerber über die Folgen eines Täuschungsversuchs zu belehren. Die Prüfung ist von einem Mitglied der Prüfungskommission zu beaufsichtigen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Bewerber mit der Beantwortung der Basisfragen und der spezifischen Fragen See mindestens 24 Punkte und mit der Beantwortung der Navigationsaufgabe mindestens 7 Punkte erreicht hat. Für Bewerber, die als Inhaber des Sportbootführerscheins-Binnen unter Antriebsmaschine von der Beantwortung der 7 Basisfragen befreit sind, gilt die Prüfung als bestanden, wenn sie mit der Beantwortung der spezifischen Fragen See mindestens 18 Punkte und mit der Beantwortung der Navigationsaufgabe mindestens 7 erreicht haben. Eine mündliche Prüfung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Zu diesen Ausnahmefällen zählen eine Legasthenie oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse, was durch die Vorlage geeigneter Unterlagen wie Atteste, ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse oder Gutachten glaubhaft gemacht werden muss. Die mündliche Prüfung muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beantragt werden. Die mündliche Prüfung wird von zwei Mitgliedern der Prüfungskommission durchgeführt, von denen einer die Fragen stellt. Der andere Prüfer führt Protokoll über die mündliche Prüfung. Die Bewertung erfolgt durch die beteiligten Prüfer gemeinsam. In der mündlichen Prüfung werden dem Bewerber die Fragen eines nach Maßgabe der Nummer 3.2.2 ausgewählten Fragebogens zur Beantwortung vorgelesen. Die Navigationsaufgabe ist zuerst zu lösen. Die Prüfung ist abzubrechen, wenn ein Bestehen der Prüfung nicht mehr möglich ist. 3.2.3.2 Praktische Prüfung Zum Nachweis des sicheren Führens eines Sportfahrzeuges hat jeder Bewerber in der praktischen Prüfung die fünf verschiedenen, im Prüfungsprotokoll (Anlage 7) unter I verzeichneten Pflichtmanöver/Fähigkeiten sowie zwei von drei im Prüfungsprotokoll unter II genannten Sonstige Manöver/Fähigkeiten richtig auszuführen und mindestens sechs von sieben im Prüfungsprotokoll beschriebene verschiedene Knoten, die vom Prüfer ausgewählt werden, vorzuführen und deren Bedeutung zu erklären. Die Anweisung für die Durchführung der praktischen Prüfung (Anlage 7) ist hierbei zu beachten. Inhaber eines Sportbootführerscheins-Binnen mit Antriebsmaschine sind von den Sonstigen Manövern/Fähigkeiten und Knoten (Anlage 7 Nummer II und III) befreit. Die praktische Prüfung an Bord wird von einem Prüfer durchgeführt. Dieser nimmt eine abschließende Bewertung der praktischen Prüfung vor und teilt diese dem Prüfungsausschuss mit. Die Knoten können im Rahmen der praktischen Prüfung auch von einem anderen Prüfer der Prüfungskommission geprüft werden. Für die praktische Prüfung sollte ein Gewässer gewählt werden, das entweder eine Seeschifffahrtsstraße ist oder wenigstens in etwa vergleichbare Verhältnisse aufweist. Für die Abnahme der praktischen Prüfung hat der Bewerber ein Sportboot mit mehr als 3,68 kW (5 PS) und einen Schiffsführer zu stellen, der eine Fahrerlaubnis haben muss. Das Prüfungsboot muss betriebsfähig sein. Der Vorsitzende kann ein Prüfungsboot ablehnen, wenn es nicht verkehrssicher ist oder aufgrund seiner Bauart, Größe und Tragfähigkeit für die Durchführung der Prüfung ungeeignet ist (§ 6 Absatz 4 SpbootFüV-See). Auf dem Prüfungsboot müssen ein Kompass und ein Anker mit ausreichender Leine oder Kette, ein Bootshaken, ein Rettungsring, ein Feuerlöscher und gegebenenfalls zwei Stechpaddel sowie für jede an Bord befindliche Person eine zugelassene Rettungsweste vorhanden sein. Während der Prüfungsfahrt haben anleitende oder unterstützende Maßnahmen, die dem Zweck der Prüfung zuwiderlaufen, zu unterbleiben. Ergibt die praktische Prüfung, dass der Bewerber die vorgeschriebenen Manöver und Fertigkeiten nicht beherrscht, so gilt die Prüfung als nicht bestanden (Prüfungsprotokoll Anlage 7). ---
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#13
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Und hier geht's zu der Anlage 7 Nummern II und III:
http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...e-7/Muster.pdf Es wird also auch beim praktischen Teil auf einen Teil verzichtet, den man nachgewiesenermaßen bereits kann
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#14
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Du hast schon verstanden, dass sie uns 2004 gesagt haben, dass die Knoten obligatorisch für den SBF Binnen wären
Ansonsten Danke für die Ausführungen zum SBF See. Da fällt ja bei der praktischen Prüfung für die Inhaber eines SBF Binnen künftig einiges weniger an.
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Beste Grüße Uwe
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#15
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Zitat:
Insofern bleiben die von dir geliebten Knoten in der Prüfung zum SBF Binnen erhalten. |
#16
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Um das ging es mir doch nicht. Es ging mir darum, dass uns damals gesagt wurde, dass die Knoten obligatorisch für den SBF Binnen sind. Und oben lese ich, dass manche beim SBF Binnen gar nicht nach den Knoten gefragt wurden.
Was war jetzt richtig? Knoten beim SBF Binnen alt ja oder nein? Sorry wenn ich ein bisschen doof bin.
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Beste Grüße Uwe
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#17
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Zitat:
Nun lass dich nicht verrückt machen durch Erzählungen. Wir leben in einem Rechtsstaat und nicht in einer Gyrosrepublik Es wird aber immer mal schwarze Schafe geben. |
#18
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Danke für Deine Antwort
Verrückt bin ich schon. Sonst würde ich nicht Boot fahren. Aber ich denke, dass ich jetzt doch noch mal an SBF See ran gehe. Vielleicht finde ich ja einen Prüfer, der alles korrekt macht, Alder
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Beste Grüße Uwe
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#19
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Mach ihn ab dem 01.05.2012. Du kannst dich dann voll auf das Prüfungsdelta (zum Binnenschein) konzentrieren
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#20
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Hallo Zusammen!
Ganz herzlichen Dank für Eure Antworten, im speziellen an Werner. Meine Fragen sind beantwortet und ich werde den Schein auch erst ab 01.05. machen, es muss ja nicht unbedingt mehr sein... An die Mods: Der thread kann geschlossen werden... Beste Grüße Pitt
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Aktuelle Untersuchungen haben ergeben: "Trinken ergibt die gleiche Entspannung wie Yoga" - na denn Prost |
#21
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Prüfungsfragen Sportbootführerschein See Fragenkatalog
@ Hossi: schau mal hier. Da seht alles was Du brauchst:
http://www.sbfs24.com/ihr-weg-zum-sbfs |
#22
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Gibt es denn schon Schulen, bei denen es einen Kurs für SBF-See-Scheininhaber gibt, also eine Schule, bei der man dann nur noch den Teil absolvieren muss, der nicht schon im SBF-Binnen enthalten ist?
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#23
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Hallo Werner,
leider gehen bei der neuen Regelung die Meinungen noch auseinander, ob Inhalte des Binnenscheins, der vor dem 1.5. erlangt wurde, auf den Seeschein angerechnet werden. Insofern ist es also noch nicht klar, wie und ob es wirklich geht ... |
#24
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Zitat:
Prügel Dir die spezifischen Binnenfragen 73 bis 253 vor der Prüfung ins Kurzzeitgedächtnis und gut ist. http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...n-Mai-2012.pdf
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Gruss Vestus |
#25
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Anschließend diskutieren wir dann wieder über Sinn und Unsinn von Führerscheinprüfungen.
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