|
Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Austausch Navigationsleuchten
Hallo zusammen,
wir möchten bei unserem Boot die Navigationsleuchten austauschen, da noch die alten Ami-Leuchten verbaut sind. Nun haben die BSH-Zugelassenen Leuchten für Binnen einen Anker und für See ein Steuerrad drauf. Ich interessiere mich für Leuchten von der Firma Oskulati. Dort speziell für die EVOLED-Serie. Diese haben eine Rina-Zulassung. Leider kann man in den Katalogen nicht sehen ob die Leuchten diese Symbole drauf haben. Nun meine Fragen: Reicht die Rina-Zulassungnummer für Binnen und See? Müssen die Symbole (Anker,Steuerrad) drauf sein? Wie sieht das überhaupt für die Europäischen Zulassungen aus?
__________________
Viele Grüße Roland |
#2
|
||||
|
||||
Hallo,
dieses Thema ist schon mehrfach ausgiebig behandelt worden. Ich empfehle vorab die Lektüre dieses Artikels, da findet man am Ende eine interessante Auflistung, wo man auch RINA findet: http://www.boote-magazin.de/test_tec...el/a23677.html Selbst wenn von der RINA zugelassen, sind die entsprechenden Leuchten nicht immer in Deutschland zugelassen. Hier ist die ID von RINA entscheidend und es sollte ein Steuerrad vorhanden sein. Das Steuerrad muss nicht zwingend vorhanden sein, es reicht eigentlich der Nachweis der entsprechenden europäischen Zulassungsstelle, die "kompatibel" zum BSH ist. Diese stehen in dem Artikel. Ich empfehle, die entsprechende Leuchte beim BSH anzufragen und sich ggf. die Zulassung bestätigen lassen. Wenn die WSP kontrolliert, sollte man einen Nachweis dabei haben. Vielleicht kann auch die entsprechende WSP Stellung nehmen. Bei mir haben sie sich eher nicht festgelegt und mich an das BSH verwiesen. Eine einfache Email kann da schnell Klarheit bringen. Was sagt denn der Händler zur Zulassung? Lieber im Vorfeld richtig absichern bevor die Leuchten nutzlos rumliegen oder man Strafe zahlen muss. Ich habe es so gemacht und kann beruhigt losfahren. Viele Grüße, Dirk Geändert von rubrei (14.02.2012 um 22:08 Uhr) |
#3
|
||||
|
||||
Hmm, ich habe die originalen Leuchten beim Ibis gegen die von OSCULATI getauschte, die 3 Stück vorn auf dem Deck.
http://www.segelkontor.com/technik-e...slicht/a-1912/ http://www.segelkontor.com/technik-e...lstahl/a-1910/ http://www.segelkontor.com/elektrik/...lstahl/a-1911/ Sie haben die Winkel, welche auch für die jeweiligen Stellen vorgesehen sind, BSH Zulassung steht nicht dran, eher eine andere. Mal sehen was das auf dem Wasser wird. |
#4
|
||||
|
||||
Danke erst einmal für die Antworten.
@ rubrei Die diversen Artikel hier im Forum habe ich alle gelesen auch den aus der Boote. Aber deinen Tip mit Nachfragen bei der BSH werde ich beherzigen. Mal sehen was die mir so antworten. Habe bis jetzt die Leuchten um die es geht ausschließlich im Internet gefunden. Alle Händler in unserer Umgebung verkaufen nur die Leuchten von Hella oder Aqua Signal. Aber die liegen preislich jenseits von Gut und Böse. @-=JJ=- Ich liebäugel mit der EVOLED-Serie von Osculati. Mal sehen ob die für Binnen und See zugelassen sind. http://www.segelkontor.com/elektrik/...e-inox/a-1935/ http://www.segelkontor.com/elektrik/...e-inox/a-1935/
__________________
Viele Grüße Roland Geändert von Rokoe (15.02.2012 um 07:09 Uhr) |
#5
|
||||
|
||||
die Sollen ja RINA zugelassen sein. Ich sehe aber nirgends den Schriftzug RINA und auch kein Steuerrad (SEE-zulassung) oder den ANker (Binnezulassung). Daher würd ich diese nicht verwenden.
Binne muss folgende Kennzeichnung sichtbar am Teil sein: Die zugelassenen Signalleuchten, Optiken und Lichtquellen müssen wie folgt gekennzeichnet sein: (hier ein Anker). X . JJ . nnn Dabei bedeutet „ „ das Zulassungszeichen, L Luxemburg„X“ der Staat, in dem die Zulassung erteilt wurde: B Belgien CH Schweiz D Bundesrepublik Deutschland F Frankreich N Niederlande „JJ“ die zwei letzten Ziffern des Zulassungsjahres und „nnn“ eine Zulassungsnummer, die die Prüfbehörde erteilt hat.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
|
#6
|
||||
|
||||
Hallo zusammen
Habe mal ans BSH geschrieben und habe folgende Antwort bekommen: Hallo Herr Köhler, ich habe mehrere Anfragen an RINA gestellt, um zu klären, ob die RINA Zulassungen im Auftrag des Flaggenstaates Italien erteilt wurden. Bisher habe ich dazu jedoch noch keine Aussage. Dann könnten die RINA Zulassungen auch in Deutschland anerkannt werden. Durch andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union zugelassene Geräte werden als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. (siehe Verordnung (EG) 764_2008 über die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen). Es wird empfohlen Zulassungsdokumente zur Vorlage bei Kontrollen an Bord mitzuführen. Eine Beanstandung wird dennoch erfolgen, wenn die Geräte objektiv nicht die in den Kollisionsverhütungsregeln geforderten technischen Eigenschaften aufweisen. Zugelassenen und anerkannte Produkte werden in den Listen der vom BSH zugelassenen und anerkannten Schiffsausrüstung unter http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Ber...tung/index.jsp transparent geführt. Die seit April 2010 für Berufsfahrzeuge erforderlichen Navigationslichter mit EU-Zulassung („Steuerrad“, siehe Schiffsausrüstungsrichtlinie) dürfen auch für Sportboote verwendet werden. Nach Änderung der RheinSchPV und BinnenSchStrO ist die EU-Zulassung (Steuerrad) für Navigationsleuchten auf diesen Binnenschifffahrtsstraßen gefordert. Wenn Sie also auch auf Binnenschifffahrtsstraßen unterwegs sind, sollten Sie eine Navigationsleuchte mit Steuerradzulassung nutzen. mit freundlichen Grüßen Doreen Thoma
__________________
Viele Grüße Roland |
#7
|
|||
|
|||
Diese Antwort der BSH-Mitarbeiterin ist einziemlich irritierend. Danach wären auch binnen nur noch Lichter mit Steuerradsymbol zugelassen. Dies widerspricht allen bisherigen Veröffentlichungen, nach denen binnen auch weiterhin das Ankersymbol zulässig sei und sogar für z.Teil ältere, noch vom DHI zugelassene Lichter (für die eine Bauartprüfung vorliegt) Bestandsschutz gilt.
Gruß Wepi |
#8
|
||||
|
||||
Hallo Wepi,
ich gehe mal davon aus das Frau Thoma von Lampen ausgegangen ist die neu auf dem Markt sind. Ich denke auch das die alten Symbole und Zulassungen weiterhin ihre Gültigkeit haben. So habe ich es auch gelesen. Entgegen dem was sie über Rina schreibt, wird es von der Boote abgedruckt: http://www.boote-magazin.de/test_technik/zubehoer/positionswechsel/a23677.html Was stimmt denn nun? Eigentlich müßte man vom BSH die richtige Antwort bekommen. Oder gibt es da Kompetenzstreitigkeiten? Langsam glaube ich garnichts mehr. Vielleicht schreibt sie aber auch nur von der Firma Osculati nach deren Leuchten ich speziell gefragt habe.
__________________
Viele Grüße Roland |
#9
|
||||
|
||||
Ich denke auch, dass sie sich nicht auf den Bestandsschutz älterer Zulassungen bezogen hat.
Ich denke, dass das Detail "im Auftrag des Flaggenstaates Italien" eine Rolle spielt. Im Artikel wird ja auch zwischen "national" und "amtlich" unterschieden. Ich reime es mir folgender Maßen zusammen: die RINA darf zertifizieren. Tut sie dies "im Auftrag des Flaggenstaates Italien" (was sicher mir Geld zu tun hat - Gebühren z.B.), so sind die Leuchten gleichwertig zur BSH-Zulassung, da nicht nur national, sondern auch amtlich (Italien) zugelassen. Ist es nicht im staatlichen Auftrag ist es eben nicht so. Die BSH-Zulassung kostet ja auch in Deutschland viel Geld, daher sind die Leuchten auch teurer. Daher möchte Frau Thoma von der RINA wahrscheinlich genau dieses Detail wissen, damit sie offiziell bestätigen kann, dass wir die Leuchten installieren und benutzen dürfen. Mein Gott, ist das alles kompliziert. Mich interessiert Eure Meinung, ob meine Hirngespinste auch nur den Hauch von Wahrheit haben könnten. Viele Grüße, Dirk |
#10
|
||||
|
||||
Wie schon oben geschrieben, ich fahre erstmal die Leuchten mit RINA Zulassung. Ich werde auch sehen was die WaschPo sagt, wenn ich kontrolliert werde. Man wird wohl nicht vor Ort verlangen, auf dem See die Leuchten zu demontieren. Die Winkel der Abstrahlung und die Entfernungen vom Topp zu den Seitenleuchten sind passend. Sie sind in voller Funktion und erfüllen erstmal ihren Dienst. Rein vom Prinzip habe ich im Notfall überhaupt was leuchten... ( ich weiß, das zählt nicht )
Geändert von -=JJ=- (15.02.2012 um 18:18 Uhr) |
#11
|
||||
|
||||
Man muss halt das Risiko abschätzen, kontrolliert zu werden und wenn, ob die Leuchten bei einer allgemeinen Kontrolle auffallen. Ich denke, dass durch die neuere europäische Regelung auch die WSP unsicher ist. Mir konnten sie auch keine eindeutige Auskunft geben. Wenn die natürlich was finden wollen, könnten sie es, aber das ist doch eigentlich selten.
Abschrauben muss man die nicht, aber vielleicht eine Geldbuße. Wenn die Leuchten schon angebaut sind, würde ich es sehen wie Du, aber wenn man noch auf der Suche ist, kann man ja noch umschwenken und auf Nummer sicher gehen. Grüße, Dirk |
#12
|
||||
|
||||
Ich will nicht ausfallend werden, derzeits sind ein Paar Leuchten an Sportbooten von Leuten die überhaupt freiwillig etwas montieren. Gut, ich will mich nur Binnen aufhalten, aber ich fahre lieber damit als ohne Leuchten. Die DDR Beleuchtung steht soweit ich das sehe auch nicht unter Bestandsschutz und wurde auch nicht bemängelt, ich denke bei derzeit so unsicheren Fakten, ist man wohl auch froh, das man die Boote bei schlechter Sicht überhaut sieht.
|
#13
|
||||
|
||||
Das sehe ich genauso! Aber leider leben wir in einem Land mit häufig unsinnigen Gesetzen und Normen. Dazu kommt nun auch noch Europa......
einfacher ist dadurch jedenfalls nichts geworden. Ich kann Dich verstehen, wenn Deine Leuchten dran bleiben! Grüße. Dirk |
#14
|
||||
|
||||
Habe noch mal ans BSH geschrieben und den Auszug aus der Boote angehängt http://www.boote-magazin.de/test_tec...el/a23677.html
mal sehen was jetzt dabei herauskommt. Bei dem Boote Artikel wird ja Rina auch eine eindeutige ID zugeordnet, unter der sie auch das Steuerrad vergeben dürfen. Entweder sind die Angaben in dem Artikel falsch, oder die Aussagen vom BSH sind verkehrt. Schaun wer mal. P.s.: Zudem habe ich eine Mail ans Segelkontor geschickt, die vertreiben ja die Leuchten von Osculati mit (angeblicher) Rina-Zulassung. Mal sehen wie die sich dazu äußern.
__________________
Viele Grüße Roland |
#15
|
||||
|
||||
Soviel erst einmal zur Aussage des Händlers:
Hallo, also die Leuchten passen und im Rahmen der Harmonisierung der EU Regeln werden diese auch anerkannt. Bei den Leuchten ist auch ein Zertifikat mit dabei. Dieses einfach zu Ihren Schiffspapieren legen und dann haben Sie auch keine Not mit der Wasserschutzpolizei. mit freundlichen Grüßen / best regards SEGELKONTOR Vom BSH habe ich noch keine Antwort auf meine 2te Mail bekommen.
__________________
Viele Grüße Roland |
#16
|
||||
|
||||
Eben vom BSH gekommen:
Hallo Herr Köhler, die Verordnung (EG) 764_2008 über die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen besagt: "Durch andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union zugelassene Geräte werden als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen dauerhaft erreicht wird." Ein einheitliches Schutzniveau ist für Sportboote auf Seeschifffahrtsstraßen durch eine Zulassung nach den Kollisionsverhütungsregeln i.A. erfüllt. Auf Binnenschifffahrtsstraßen benötigen Sie eine Steuerradzulassung. Nicht alle unten aufgeführten Stellen sind Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Diese Zulassungen können daher nicht anerkannt werden. Der letzte Satz bezieht sich auf den Artikel in der Boote, wo auch nicht Europäische Länder aufgeführt sind. Das sind alles Aussagen die wieder mal Alles oder Nichts bedeuten. Speziell über Rina wird nichts gesagt, geschweige denn über die Leuchten von Osculati. Manchmal habe ich das Gefühl das die selber nichts genaues wissen und es ist am besten nicht über den Tellerrand hinauszuschauen.
__________________
Viele Grüße Roland
|
#17
|
||||
|
||||
Die Mail vom BSH geht voll am Ziel vorbei. Italien gehört halt zur EU und somit fehlt tatsächlich der Bezug zur RINA. Da wird der Händler ja konkreter.
Ich persönlich denke, dass die WSP das beiliegende Zertifikat höchstwahrscheinlich nicht spontan bei einer Kontrolle prüfen oder anzweifeln kann. Wir wissen auch nicht, was überhaupt auf dem Zertifikat steht. In Zusammenschau würde ich die Leuchten auch anbauen. Viele Grüße, Dirk |
#18
|
||||
|
||||
So, hier sind die Leuchten die ich draufgebaut habe, direkt beim Hersteller auf der Seite:
http://www.osculati.com/cat/Scheda.aspx?id=13869 http://www.osculati.com/ noch ein Verkäufer der beide Normen angibt: http://www.eichhofer-shop.de/index.p...e978de7a787016 http://www.nautic-land.ch/bootszubeh...-edelstahl.htm Geändert von -=JJ=- (18.02.2012 um 10:01 Uhr) |
#19
|
||||
|
||||
Wenn ich die fraglichen Leuchten von Osculati bereits montiert hätte, würde ich wahrscheinlich diese auch zunächst am Boot belassen und hoffen, bei Kontrollen damit durchzukommen. Wenn das beiliegende Zertifikat bestätigt, dass die vom BSH geforderten Normen eingehalten werden, dürfte das wohl meist klappen. Aber wenn ich ohnehin neue Lichter montieren will, würde ich in jedem Fall vom BSH zugelassene Modelle wählen, um jedem Ärger sicher zu entgehen.
Gruß Wepi Geändert von Wepi (18.02.2012 um 19:20 Uhr)
|
#20
|
||||
|
||||
Auf Grund der doch sehr konträren Aussagen habe ich mich entschlossen meine jetzigen Navigationsleuchten durch Leuchten der Serie 40 von Aqua Signal zu ersetzen.
So gehe ich sämtlichen Problemen die entstehen könnten aus dem Weg. Wenn da nicht der hohe Preis für BSH zugelassene Beleuchtung wäre, würden sich viele Bootsfahrer für diese entscheiden und nicht nach Alternativen Ausschau halten die gegebenenfalls nicht Regelkonform sind. Aber solche Aussagen wie die von der BSH gemachten tragen natürlich nicht zur Klärung der Frage bei, in wie weit andere Zulassungen in Deutschland anerkannt werden. So kocht wieder einmal jeder sein eigenes Süppchen. Die Glühbirnen die in der 40er Serie verbaut sind, werde ich vielleicht irgendwann durch LED´s ersetzen wenn diese dann eine BSH-Zulassung bekommen.
__________________
Viele Grüße Roland |
#21
|
|||
|
|||
Zitat:
Gruß Wepi |
#22
|
||||
|
||||
Danke für die Info, habe mir die "Boote" heute morgen gekauft und als erstes den Artikel gelesen.
Ich brauche nur eine Zweifarbleuchte und eine Ankerlaterne. Bei einem Motorboot mit 2 Batterien ist es mit dem Stromverbrauch nicht ganz so wichtig. Von der Serie 32 gibt es keine Zweifarb,- und von der Serie 34 keine Ankerlaterne. Außerdem lassen die sich die LED-Technik richtig teuer bezahlen. Mir ging es hauptsächlich um zugelassene Navigationsleuchten, da mein Boot 22 Jahre alt ist und noch die original Ami-Leuchten dran hat. Bei der Serie 40 gibt es wenigstens diverse Sachen als Zubehör, so daß ich meinen Mast von der alten Ankerlaterne weiter nutzen kann. Ob mit Glühbirne oder mit LED ist für mich nicht so relevant. Hauptsache gesehen werden und das mit Regelkonformen Lampen. Wobei ich doch erstaunt bin, das sie einem 75 Euro abnehmen wenn man mit nicht zugelassenen Leuchten oder Lampeneinsätzen erwischt wird.
__________________
Viele Grüße Roland |
#23
|
||||
|
||||
BSH Beleuchtung
So sieht meine gebastelte Lösung für das LED Ankerlicht aus. Serie 32 LED 360° weiß. Vorne die 2 Farben aus der Serie 34 LED. Zusammen249,00€ bei AWN.
Der Original Hecklaternenmast wird dadurch nicht schöner aber effektiver und mit Zulassung.
__________________
zum Bayliner Tabellen Eintrag http://www.bayliner-tabelle.de Viele Grüße aus dem EN-Kreis Peter Versuchungen bekämpft man am besten mit Geldmangel u. Rheumatismus (J.Ringelnatz) |
#24
|
||||
|
||||
@ Skipper T
Das ist ja mal eine super Idee. So kann man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Ideen muss man halt haben, oder abgucken können. Sag mal, sieht die Zweifarb der Serie 34 wirklich aus wie ein Puck? Viele mokieren sich ja darüber. Wie sieht die denn angebaut aus? Muss man da was unterlegen damit sie gerade sitzt oder geht das so? Ich sehe die Ankerlaterne der Serie 32 hat BSH-Zulassung, hat die auch das Anker,- oder Steuerradsymbol drauf? (Ist ja irgendwie für Binnen vorgeschrieben). Siehe #6, Antwort von der BSH. Im Katalog von Aqua Signal ist da nichts angegeben.
__________________
Viele Grüße Roland Geändert von Rokoe (22.02.2012 um 18:38 Uhr) |
#25
|
|||
|
|||
Zitat:
Die zugehörige 360°-Leuchte kostete € 99,99. Möglicherweise gibt es diese Leuchten der 32er Serie nach Erscheinen der 34er Serie auch als Restmodelle günstiger. Außerdem gab es auch Komplettsätze zu Vorzugspreisen. Zusammen sind das sonst zwar stolze 294,98 €, aber die 3 Leuchten aus der 40er Serie kosten zusammen auch schon 129 €. Man benötigt dazu gelegentlich Ersatzglühbirnen zum Preis von ca. 9 € pro Stück. Ein Austausch gegen LEDs wird vermutlich nie möglich sein. Mir persönlich wären die Vorteile die Differenz von ca. 165 € wert. Aber das muß natürlich jeder für sich selbst entscheiden. Übrigens hat die Bastellösung von Peter leider den Nachteil, dass zwar zugelassene Laternen verwendet wurden, aber die Anordnung nicht zulässig ist. Das 360"-Licht muß 1m höher angebracht werden als die Seitenlichter, wenn es als Ersatz für Top- und Hecklicht fungieren soll! Gruß Wepi Geändert von Wepi (22.02.2012 um 20:03 Uhr) |
Themen-Optionen | |
|
|