boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 43 von 43
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 14.02.2012, 18:09
Seadoo1964 Seadoo1964 ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 14.02.2012
Ort: Soltau
Beiträge: 2
Boot: Seadoo GTI130
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard Jetski Zulassung auf der Ostsee

Hallo ich bräuchte mal einen Experten-Rat

Bin seit neuestem Besitzer eines Jetski Seadoo GTI130.
Benötigt man um auf der Ostsee fahren zu dürfen eine Zulassung.

Wenn ja, welches WSA wäre dann für mich zuständig?

Wäre schön wenn mit jemand fachkundige Auskunft geben könnte.
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 14.02.2012, 18:23
Benutzerbild von Frank C.
Frank C. Frank C. ist offline
alias Diesel
 
Registriert seit: 13.09.2003
Ort: Kölln Reisiek und im Sommer Grömitz
Beiträge: 4.754
Boot: Beneteau Monte Carlo 42, Sea Ray 200 select, Seadoo Spark
17.192 Danke in 3.868 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Seadoo1964 Beitrag anzeigen
Hallo ich bräuchte mal einen Experten-Rat

Bin seit neuestem Besitzer eines Jetski Seadoo GTI130.
Benötigt man um auf der Ostsee fahren zu dürfen eine Zulassung.

Wenn ja, welches WSA wäre dann für mich zuständig?

Wäre schön wenn mit jemand fachkundige Auskunft geben könnte.

Hallo,
ja,dein Jet ist zulassungspflichtig.
Unser Jet ist beim WSA Hamburg zugelassen.
__________________


Gruß
Frank
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 14.02.2012, 18:34
Benutzerbild von She's_a_Lady
She's_a_Lady She's_a_Lady ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 16.05.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.935
Boot: Coronet 21 / IOR Eintonner
3.347 Danke in 1.242 Beiträgen
Standard

Moin,
welche Art von Zulassung braucht man denn auf der Ostsee??? Ich fahre da seit Jahrzehnten mit dem Segelboot ohne bei irgendeinem WSA angemeldet zu sein und seit zwei Jahren mache ich das genau so mit meinen Motorboot.

Habe ich etwas falsch gemacht oder braucht man diese Zulassung nur für Jetski's?
__________________
Gruß
Christoph
Mit Zitat antworten top
Folgende 6 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 14.02.2012, 18:40
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 12.01.2006
Beiträge: 968
6.607 Danke in 2.141 Beiträgen
Standard

das hör´ ich auch zum ersten Mal, dass ein Jet "zulassungspflichtig" sein soll

Im Bereich der SeeSchStrO brauchst Du den SBF-SEE (bei entspr. Motorleistung), aber ne Bootszulassung gibt es für Segel- und Motorboote nicht.

Wo soll da für nen Jetski ´ne Sonderregelung stehen ?

Gruss
Lars
__________________
Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)

Geändert von Lars Ostsee (14.02.2012 um 18:41 Uhr) Grund: Motorleistung ergänzt, denn sonst ruft gleich einer wieder "5 PS"
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 14.02.2012, 18:41
Benutzerbild von bada bing
bada bing bada bing ist offline
Henkers-Schlampe
 
Registriert seit: 06.11.2011
Ort: Hamburg im Osten-ab ende Mai Lübecker Bucht
Beiträge: 587
Boot: Alpa Patriot 42
2.167 Danke in 580 Beiträgen
Standard

nur jets müssen gemeldet werden!
__________________
How Up do High Knee !
Gruss Malte
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 14.02.2012, 18:54
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 12.01.2006
Beiträge: 968
6.607 Danke in 2.141 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von bada bing Beitrag anzeigen
nur jets müssen gemeldet werden!

wem und wo steht das ?

gruss
Lars
__________________
Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 14.02.2012, 19:01
Benutzerbild von Jany
Jany Jany ist offline
Commander
 
Registriert seit: 31.10.2006
Beiträge: 337
875 Danke in 320 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Lars Ostsee Beitrag anzeigen
wem und wo steht das ?

gruss
Lars
die in der Luft
__________________
"Nur wer erwachsen wird und Kind bleibt, ist ein Mensch.".
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 14.02.2012, 19:02
Benutzerbild von Frank C.
Frank C. Frank C. ist offline
alias Diesel
 
Registriert seit: 13.09.2003
Ort: Kölln Reisiek und im Sommer Grömitz
Beiträge: 4.754
Boot: Beneteau Monte Carlo 42, Sea Ray 200 select, Seadoo Spark
17.192 Danke in 3.868 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Lars Ostsee Beitrag anzeigen
wem und wo steht das ?

gruss
Lars
Ich meine mich zu erinnern das wir vor 10 Jahren nachgefragt haben bei der Wapo.
Alle Wassermotorräder müssen ein amtliches Kennzeichen haben.
Und seitdem hat unser ein Kennzeichen und ich habe auch noch nie einen Jet ohne Kennzeichen auf der Ostsee gesehen
__________________


Gruß
Frank
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 14.02.2012, 19:15
Benutzerbild von Oliver74
Oliver74 Oliver74 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 09.11.2004
Ort: Overath
Beiträge: 2.053
Boot: Hellwig Milos 585
4.328 Danke in 1.647 Beiträgen
Standard

Hallo

Zitat:
Zitat von Lars Ostsee Beitrag anzeigen
wem und wo steht das ?
Hatte mich auch gewundert und gerade gegoogelt:

"...Beachten Sie, dass nach § 2 Absatz 2 der Verordnung über die Inbetriebnahme und die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten im Küstenbereich in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.07.1996 (BGBl. I Seite 1341) Wassermotorräder nur in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie mit einem gültigen amtlichen Kennzeichen nach § 4 der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen vom 21. Februar 1995 (BGBl. I Seite 226), die durch § 9 der Verordnung vom 31. Mai 1995 (BGBl. I Seite 769) geändert worden ist, versehen sind..."

http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...sen/index.html

Ist scheinbar wirklich Pflicht!

Viele Grüße,

Oliver
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 14.02.2012, 19:23
Benutzerbild von rudi ratlos
rudi ratlos rudi ratlos ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 05.03.2008
Ort: Laboe
Beiträge: 2.009
3.401 Danke in 1.404 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Oliver74 Beitrag anzeigen
Hallo



Hatte mich auch gewundert und gerade gegoogelt:

"...Beachten Sie, dass nach § 2 Absatz 2 der Verordnung über die Inbetriebnahme und die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten im Küstenbereich in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.07.1996 (BGBl. I Seite 1341) Wassermotorräder nur in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie mit einem gültigen amtlichen Kennzeichen nach § 4 der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen vom 21. Februar 1995 (BGBl. I Seite 226), die durch § 9 der Verordnung vom 31. Mai 1995 (BGBl. I Seite 769) geändert worden ist, versehen sind..."

http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...sen/index.html

Ist scheinbar wirklich Pflicht!

Viele Grüße,

Oliver
Wer lesen kann ist echt im Vorteil. Hier geht es um die erwerbsmäßige Vermietung ,da müssen alle Fahrzeuge egal ob Tretboot oder Segel- Motorboot eine Zulassung haben. Ich bin seit über 20 Jahren beim WSA tätig aber von einer Zulassungspflicht auf der Ostsee habe ich noch nie was gehört. Aber ich werde nächste Woche die Kollegen fragen.
__________________
Gruß Rüdiger
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 14.02.2012, 19:40
Benutzerbild von Thorte70
Thorte70 Thorte70 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 10.12.2011
Ort: SH ganz oben
Beiträge: 154
Boot: Aquarius Aquacat
100 Danke in 58 Beiträgen
Standard

Ich gehe mal davon aus, wenn man sich ein Jetski in der Größenordnung zulegt, daß man auch im Besitz eines SBF ist. Von aber weiss man auch, daß keine Zulassungspflicht auf der Ostsee besteht.
Man kann auch mit einer 250 PS motorisierten Luftmatratze auf der Ostsee kacheln, ohne das es auch nur Irgend einen Toten Heizer interessiert.
Man sollte sich lieber Gedanken um eine vernünftige Haftpflichtversicherung machen bei solchen Geräten.
Ich vermute mal, daß die Frage nicht ganz ernst gemeint war.

Gruß
Thorsten

P.S. Rechtschreibfehler sind Special effects in meiner Tastatur.
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 14.02.2012, 19:42
Benutzerbild von Oliver74
Oliver74 Oliver74 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 09.11.2004
Ort: Overath
Beiträge: 2.053
Boot: Hellwig Milos 585
4.328 Danke in 1.647 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von rudi ratlos Beitrag anzeigen
Wer lesen kann ist echt im Vorteil. Hier geht es um die erwerbsmäßige Vermietung.
Na dann lesen wir mal:

"Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich "

http://www.gesetze-im-internet.de/se...345710002.html

Das Wort "sowie" bedeutet nach meinem Verständnis soviel wie "darüber hinaus". Danach würde die Verordung für die Inbetriebnahme gelten und zusätzlich auch für die Vermietung.
Das es nur um Vermietung geht,erkenne ich daraus nicht

Viele Grüße,

Oliver
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 14.02.2012, 19:48
Benutzerbild von Oliver74
Oliver74 Oliver74 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 09.11.2004
Ort: Overath
Beiträge: 2.053
Boot: Hellwig Milos 585
4.328 Danke in 1.647 Beiträgen
Standard

Nachtrag:

"Auf den Seeschifffahrtsstraßen benötigen lediglich Wassermotorräder ein amtliches Kennzeichen. Dieses wird analog nach den Vorschriften über die Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen auf den Binnenschifffahrtsstraßen vergeben. Vermietete Sportboote werden nach den Vorgaben der See-Sportbootverordnung gekennzeichnet. Eine darüber hinaus gehende Kennzeichnungspflicht gibt es im Gegensatz zum Binnenbereich nicht"

http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/

Also: Auch ein privat genutzter Jetski an der Küste braucht ein Kennzeichen, ein privates Sportboot nicht (vermietet müssen beide gekennzeichnet sein).

Viele Grüße,

Oliver
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 14.02.2012, 19:56
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 12.01.2006
Beiträge: 968
6.607 Danke in 2.141 Beiträgen
Standard

das scheint doch zu stimmen

http://www.gesetze-im-internet.de/se...345710002.html

§ 4 regelt schon (allein) die Inbetriebnahme, die Regelungen für "Unternehmer", also die Vermieter, folgen erst im nächsten Abschnitt !

Das hab ich auch vorher noch nicht gehört

Gruss
Lars
__________________
Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #15  
Alt 14.02.2012, 20:07
Benutzerbild von bada bing
bada bing bada bing ist offline
Henkers-Schlampe
 
Registriert seit: 06.11.2011
Ort: Hamburg im Osten-ab ende Mai Lübecker Bucht
Beiträge: 587
Boot: Alpa Patriot 42
2.167 Danke in 580 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von rudi ratlos Beitrag anzeigen
Wer lesen kann ist echt im Vorteil. Hier geht es um die erwerbsmäßige Vermietung ,da müssen alle Fahrzeuge egal ob Tretboot oder Segel- Motorboot eine Zulassung haben. Ich bin seit über 20 Jahren beim WSA tätig aber von einer Zulassungspflicht auf der Ostsee habe ich noch nie was gehört. Aber ich werde nächste Woche die Kollegen fragen.
Was sagst nu? )))))
__________________
How Up do High Knee !
Gruss Malte
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 14.02.2012, 20:10
Benutzerbild von Frank C.
Frank C. Frank C. ist offline
alias Diesel
 
Registriert seit: 13.09.2003
Ort: Kölln Reisiek und im Sommer Grömitz
Beiträge: 4.754
Boot: Beneteau Monte Carlo 42, Sea Ray 200 select, Seadoo Spark
17.192 Danke in 3.868 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von bada bing Beitrag anzeigen
Was sagst nu? )))))
ist ratlos,
aber im ernst,nur die wenigsten wissen das.
__________________


Gruß
Frank
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 14.02.2012, 20:19
Benutzerbild von bada bing
bada bing bada bing ist offline
Henkers-Schlampe
 
Registriert seit: 06.11.2011
Ort: Hamburg im Osten-ab ende Mai Lübecker Bucht
Beiträge: 587
Boot: Alpa Patriot 42
2.167 Danke in 580 Beiträgen
Standard

ja war auch teuer!
ich hasse das wenn die udels recht haben
__________________
How Up do High Knee !
Gruss Malte
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 14.02.2012, 20:23
Benutzerbild von Frank C.
Frank C. Frank C. ist offline
alias Diesel
 
Registriert seit: 13.09.2003
Ort: Kölln Reisiek und im Sommer Grömitz
Beiträge: 4.754
Boot: Beneteau Monte Carlo 42, Sea Ray 200 select, Seadoo Spark
17.192 Danke in 3.868 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von bada bing Beitrag anzeigen
ja war auch teuer!
ich hasse das wenn die udels recht haben
auf der Trave ist das richtig teuer
__________________


Gruß
Frank
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 14.02.2012, 20:26
Benutzerbild von bada bing
bada bing bada bing ist offline
Henkers-Schlampe
 
Registriert seit: 06.11.2011
Ort: Hamburg im Osten-ab ende Mai Lübecker Bucht
Beiträge: 587
Boot: Alpa Patriot 42
2.167 Danke in 580 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Thorte70 Beitrag anzeigen
Ich gehe mal davon aus, wenn man sich ein Jetski in der Größenordnung zulegt, daß man auch im Besitz eines SBF ist. Von aber weiss man auch, daß keine Zulassungspflicht auf der Ostsee besteht.
Man kann auch mit einer 250 PS motorisierten Luftmatratze auf der Ostsee kacheln, ohne das es auch nur Irgend einen Toten Heizer interessiert.
Man sollte sich lieber Gedanken um eine vernünftige Haftpflichtversicherung machen bei solchen Geräten.
Ich vermute mal, daß die Frage nicht ganz ernst gemeint war.

Gruß
Thorsten

P.S. Rechtschreibfehler sind Special effects in meiner Tastatur.
soviel zum Thema wer einen sbf hat........
denn der weiß auch das man sich nach Besonderheiten und sonstiges in seinem Fahrtgebiet zu erkundigen hat!
__________________
How Up do High Knee !
Gruss Malte
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 14.02.2012, 20:31
Benutzerbild von Thorte70
Thorte70 Thorte70 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 10.12.2011
Ort: SH ganz oben
Beiträge: 154
Boot: Aquarius Aquacat
100 Danke in 58 Beiträgen
Standard

"Wassermotorräder dürfen nur in Betrieb genommen werden , wenn sie mit einem gültigen amtlichen Kennzeichen nach § 4 der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen vom 21. Februar 1995 (BGBl. I S. 226), die durch § 9 der Verordnung vom 31. Mai 1995 (BGBl. I S. 769) geändert worden ist, versehen sind."
Dies betrifft aber nur Fahrzeuge, die nach § 2 Abs.2 der Verordnung über die Inbetriebnahme u n d die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten im Küstenbereich genutzt werden.

Demnach gilt es nur für gewerbesmäßig genutzte Wassermotoräder Auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen.

Gruß
Thorsten
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 14.02.2012, 20:36
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 12.01.2006
Beiträge: 968
6.607 Danke in 2.141 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von bada bing Beitrag anzeigen
soviel zum Thema wer einen sbf hat........
denn der weiß auch das man sich nach Besonderheiten und sonstiges in seinem Fahrtgebiet zu erkundigen hat!
Das zeigt aber auch wie absurd das ganze System ist, denn der ganz normale Sportbootführerscheinerwerber hört niemals in seiner Ausbildung von so entlegenen Verordnungen, das ist auch nicht Prüfungsstoff.

Nun darf er "Bootfahren" und kauft sich einen Jetski und fährt harmlos und unter Beachtung aller Geschwindigkeitsvorschriften ("örtliche Befahrensregelungen"), über die er sich auch noch gewissenhaft informiert hat und das auch noch - weil so vorgeschrieben - "ausserhalb des Fahrwassers".

Dann kriegt der ´ne OWi, weil er keine WSA-Zulassung hat ...


Germany live

Gruss
Lars
__________________
Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #22  
Alt 14.02.2012, 20:40
Benutzerbild von Oliver74
Oliver74 Oliver74 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 09.11.2004
Ort: Overath
Beiträge: 2.053
Boot: Hellwig Milos 585
4.328 Danke in 1.647 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Thorte70 Beitrag anzeigen
Demnach gilt es nur für gewerbesmäßig genutzte Wassermotoräder Auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen.
Na wenn Du meinst...

Den Elwis Link hast Du aber auch gesehen, oder?
Da es sich bei "Elwis" um ein System der "Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" handelt, würde ich das durchaus eine "offizielle Aussage" nennen.
Und diese Stelle liest die Verordnung scheinbar anders, als Du

Viele Grüße,

Oliver
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 14.02.2012, 21:19
Benutzerbild von bada bing
bada bing bada bing ist offline
Henkers-Schlampe
 
Registriert seit: 06.11.2011
Ort: Hamburg im Osten-ab ende Mai Lübecker Bucht
Beiträge: 587
Boot: Alpa Patriot 42
2.167 Danke in 580 Beiträgen
Standard

was steht denn unter §2 abs2?
__________________
How Up do High Knee !
Gruss Malte
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 14.02.2012, 21:54
Benutzerbild von bada bing
bada bing bada bing ist offline
Henkers-Schlampe
 
Registriert seit: 06.11.2011
Ort: Hamburg im Osten-ab ende Mai Lübecker Bucht
Beiträge: 587
Boot: Alpa Patriot 42
2.167 Danke in 580 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Thorte70 Beitrag anzeigen
"Wassermotorräder dürfen nur in Betrieb genommen werden , wenn sie mit einem gültigen amtlichen Kennzeichen nach § 4 der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen vom 21. Februar 1995 (BGBl. I S. 226), die durch § 9 der Verordnung vom 31. Mai 1995 (BGBl. I S. 769) geändert worden ist, versehen sind."
Dies betrifft aber nur Fahrzeuge, die nach § 2 Abs.2 der Verordnung über die Inbetriebnahme u n d die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten im Küstenbereich genutzt werden.

Demnach gilt es nur für gewerbesmäßig genutzte Wassermotoräder Auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen.

Gruß
Thorsten
So, hab mir Text noch 5 mal durchgelesen mit folgendem Ergebnis.
Die Einschränkung auf auf Gewerbetreibende kommt daher das im Text oben steht (.....verkehrende kleinfahrzeuge....) .
keine ahnung wie ich es verständlich schreiben soll Bezieht sich also auf die
Kleinfahrzeuge .
__________________
How Up do High Knee !
Gruss Malte
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 14.02.2012, 22:10
Benutzerbild von Thorte70
Thorte70 Thorte70 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 10.12.2011
Ort: SH ganz oben
Beiträge: 154
Boot: Aquarius Aquacat
100 Danke in 58 Beiträgen
Standard

Ich hab jetzt auch noch mal die SeespBootMietv Überflogen. In § 1 Ist explizit aufgeführt, daß sowohl Die Inbetriebnahme o d e r Gewerbsmäßige Vermietung gilt.

Demnach würde ich sagen, daß nach § 2 (2) der Verordnung Jet-Skis für den Küstenbereich kennzeichnungspflichtig sind.
Muß meine Vorherige Ausführung in den Beiträgen wohl revidieren, Sorry. Ich frag morgen nochmal einen Bekannten. Der dient bei der Wsp. Mal hören, wie seine Auslegung ist.

Gruß

Thorsten
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 43 von 43


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:22 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.