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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 20.02.2012, 16:32
Benutzerbild von derausdemnorden
derausdemnorden derausdemnorden ist offline
Fleet Admiral
 
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Standard Verständnissfrage Anhängelast

Moin ihr Rechtsexperten.

In meinem Fahrzeugschein steht bei O.1, der gebremsten Anhängelast einfach nur ein: -

Nun werden überladungen lt. Deutscher Rechtsprechung in % berechnet und bestraft.

Ich kann rechnen wie ich will ich bekomm mit den beiden bekannten Angaben, - und 3500 Kg, kein Ergebniss in Prozent.



Ja ich weiß ich sollte mich um eine Eintragung kümmern.
Da bin ich nun seit zwei Jahren dabei aber es klappt nicht.
Der TÜV will ein Gutachten vom Hersteller. (PUNKT)

Das Auto: Dodge Durango Bj 2006

Dodge Deutschland sagte 2010 das sie dafür nicht zuständig sein da das Auto nie offiziell nach D importiert wurde.
Chrysler Deutschland gab mir 2010 die gleiche Auskunft
Mercedes, die zum Zeitpunkt der Herstellung meines Autos mit Chrysler/Dodge liiert waren, sagte ich sollte mich an Dodge/Chrysler wenden.
Nun ist die Bude in Fiat Händen, auch die scheren sich nicht um mein Problem.
Dodge USA antwortete mit einem 1 Zeiler: Wenden sie sich an Dodge Deutschland
Von einem windigen Gutachtenverkäufer könnte ich ein Gutachten über 2000 Kg bekommen, für 500 €
Dodge Prospekte aus den USA in denen die Anhängelast mit umgerechnet 4200 Kg angegeben ist sind dem TÜV egal.
Eine Briefkopie von einem anderen Durango mit Eintragung der 3500 Kg ist dem TÜV auch egal.
Es ist zum Mäuse melken, ich hab aufgegeben.

Daher die Frage was passiert bei einer Kontrolle der Rennleitung?
Wie lang werden sie mir meine Eier ziehen
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Gruß Henning
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  #2  
Alt 20.02.2012, 16:41
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Stephan-HB Stephan-HB ist offline
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11.672 Danke in 4.150 Beiträgen
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Vermutlich will ich deine Antwort auf meine Frage nicht hören: wo kommt denn der Bauernhaken her und hat der ein Prüfzeichen? Weil der Hersteller von dem Knubbel ja ein Gutachten mitgeliefert haben wo sich die Halbheiligen drann festhalten können....
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern -
am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
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  #3  
Alt 20.02.2012, 16:54
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Bärli-Skipper Bärli-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Daher die Frage was passiert bei einer Kontrolle der Rennleitung?
Wie lang werden sie mir meine Eier ziehen
ich vermute mal leider gaaaaanz lang.....bis zum Boden...
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Gruß Steffen


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  #4  
Alt 20.02.2012, 17:13
herrmic herrmic ist offline
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Du wirst ohne Hersteller-Datenblatt, Gutachten oder wie das Ding auch heißt, keine Eintragung bekommen. Versuche über ein anderes Fahrzeug dieses Papier zu bekommen. Dort sind die Angaben für die Fahrzeugserie angegeben und das müsste dann auch der TÜV akzeptieren.
Wenn ich deinen Beitrag richtig interpretiere, hast du z.Z. keine Zuglasteintragung. Wenn du jetzt was dranhängst, überschreitest du meines Wissens nach um 100 Prozent und deine Betriebserlaubnis erlischt. Wie gesagt, mein Wissensstand, nicht verbindlich.
Wenns so richtig ist, bei einer Kontrolle, zumindest Verbot der Weiterfahrt bzw. Stilllegung des Fahrzeugs, da Betriebserlaubnis erloschen.
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  #5  
Alt 20.02.2012, 17:18
herrmic herrmic ist offline
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Zitat:
Zitat von Stephan-HB Beitrag anzeigen
Vermutlich will ich deine Antwort auf meine Frage nicht hören: wo kommt denn der Bauernhaken her und hat der ein Prüfzeichen? Weil der Hersteller von dem Knubbel ja ein Gutachten mitgeliefert haben wo sich die Halbheiligen drann festhalten können....
Der Zigeuner-Haken + Anbauanleitung + ABE nützt ihm gar nichts, wenn er die Hersteller-Freigabe nicht vorlegen kann.
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  #6  
Alt 20.02.2012, 17:49
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Stephan-HB Stephan-HB ist offline
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Der Zigeuner-Haken + Anbauanleitung + ABE nützt ihm gar nichts, wenn er die Hersteller-Freigabe nicht vorlegen kann.
Wie meinst du das? ich lerne ja gerne immer dazu. ABE nennt sich ja auch allgemeine Betriebserlaubnis, womt man das Teil nicht einmal eintragen lassen müsste. Avber hier sind ja genug Kfz.-Ings. die die Sache mal aufhellen können...
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  #7  
Alt 20.02.2012, 17:57
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Zitat:
Zitat von Stephan-HB Beitrag anzeigen
Vermutlich will ich deine Antwort auf meine Frage nicht hören: wo kommt denn der Bauernhaken her und hat der ein Prüfzeichen? Weil der Hersteller von dem Knubbel ja ein Gutachten mitgeliefert haben wo sich die Halbheiligen drann festhalten können....
Der Agrarhaken ist ein Universalteil mit Vierkanteinschubende für US Cars.
Mit E-Prüfnummer und einem D-Wert von 17,17
Bei 2994 Kg Fahrzeuggewicht und den o.G. D-Wert komm ich auf rechnerische 4213,29 kg Anhängelast.
Bei den Werten sollte sich doch wohl jemand finden lassen der lächerliche 3500 Kg einträgt
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Gruß Henning
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  #8  
Alt 20.02.2012, 18:04
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Du wirst ohne Hersteller-Datenblatt, Gutachten oder wie das Ding auch heißt, keine Eintragung bekommen.
So sind die Aussagen diverser TÜV Stationen

Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Versuche über ein anderes Fahrzeug dieses Papier zu bekommen. Dort sind die Angaben für die Fahrzeugserie angegeben und das müsste dann auch der TÜV akzeptieren.
Auch das wollen sie nicht.
Ich bin aber weiterhin auf der Suche nach einer Briefkopie, wofür auch immer.

Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Wenn ich deinen Beitrag richtig interpretiere, hast du z.Z. keine Zuglasteintragung.
Richtig

Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Wenn du jetzt was dranhängst, überschreitest du meines Wissens nach um 100 Prozent und deine Betriebserlaubnis erlischt.
Das ist aber Mathematisch falsch.
Nichts plus irgendwas ist nicht 100% sondern weiterhin nichts

Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Wie gesagt, mein Wissensstand, nicht verbindlich.
Wenns so richtig ist, bei einer Kontrolle, zumindest Verbot der Weiterfahrt bzw. Stilllegung des Fahrzeugs, da Betriebserlaubnis erloschen.
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  #9  
Alt 20.02.2012, 18:05
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Zitat:
Zitat von Bärli-Skipper Beitrag anzeigen
ich vermute mal leider gaaaaanz lang.....bis zum Boden...
Zum Glück hab ich kurze Beine
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Gruß Henning
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  #10  
Alt 20.02.2012, 18:06
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Der Zigeuner-Haken + Anbauanleitung + ABE nützt ihm gar nichts, wenn er die Hersteller-Freigabe nicht vorlegen kann.
Tja, da ist der Hund begraben.
Ich habe ein Auto ohne Hersteller
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Gruß Henning
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  #11  
Alt 20.02.2012, 18:07
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
...... Hersteller-Freigabe .......
Tja, da ist der Hund begraben.
Ich habe ein Auto ohne Hersteller
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Gruß Henning
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  #12  
Alt 20.02.2012, 18:08
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So einen USA universal Haken ohne ABE oder Gutachten wird dir hier niemand eintragen.

Ich würde mich mal an Westfalia wenden ob die dir einen Haken mit ABE biegen können !

Ist die AHK dort beschrieben ?? ---- Eine Briefkopie von einem anderen Durango mit Eintragung der 3500 Kg ist dem TÜV auch egal.
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Viele Grüße Dieter
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  #13  
Alt 20.02.2012, 18:14
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Dieter, an dem Haken liegt es nicht.
Das ist ein hochoffizielles Deutsches Teil mit allen Siegeln, Nummern, Stempeln, Beglaubigungen etc.

Das Problem ist das Auto bzw der nicht greifbare Hersteller

Weder Dodge, Chrysler, Mercedes noch Fiat bzw Lancia interessiert mein Problem.

Auf jeden Fall sind das fünf Autobuden von denen ich nie wieder etwas kaufen werde.
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Gruß Henning
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  #14  
Alt 20.02.2012, 18:18
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Moin Henning

IMHO
Ich meine AHK mit e-Pruefnummer oder ABE Welle muessen nicht mehr in die Papiere eingetragen werden.
Ist auf der Plakette der D-Wert ist alles tutto. Da muessen die Sheriffs den Taschenrechner bei der Kontrolle zuecken.

Zur Sicherheit wuerde ich die Anbauanleitung mitfuehren... fertig.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (20.02.2012 um 18:24 Uhr)
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  #15  
Alt 20.02.2012, 18:19
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Dieter, an dem Haken liegt es nicht.
Das ist ein hochoffizielles Deutsches Teil mit allen Siegeln, Nummern, Stempeln, Beglaubigungen etc.

Das Problem ist das Auto bzw der nicht greifbare Hersteller

Weder Dodge, Chrysler, Mercedes noch Fiat bzw Lancia interessiert mein Problem.

Auf jeden Fall sind das fünf Autobuden von denen ich nie wieder etwas kaufen werde.
Versuchs mal in einem anderen Bundesland oder im Osten bei der Dekra !!
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Viele Grüße Dieter
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  #16  
Alt 20.02.2012, 18:25
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Aber anscheinend wissen viel bescheid darüber

http://www.aukup.de/ANHAeNGERKUPPLUN...mbar::168.html

wenn keine Anhängelast eingetragen, dann TÜV-Einzelabnahme
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Grüße aus Mittelfranken
Michael

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Ich bin hart, ich nehm die Realität
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  #17  
Alt 20.02.2012, 18:25
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Schreib mal die Autobild an die hanen spass an solchne Sachen und gleich in Kopie Den Hersteller Deutschland......was glaubste wie schnell das geht....
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Gruss Gerd
Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz.....
Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht!
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  #18  
Alt 20.02.2012, 19:11
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen

Von einem windigen Gutachtenverkäufer könnte ich ein Gutachten über 2000 Kg bekommen, für 500 €

Dodge Prospekte aus den USA in denen die Anhängelast mit umgerechnet 4200 Kg angegeben ist sind dem TÜV egal.

Eine Briefkopie von einem anderen Durango mit Eintragung der 3500 Kg ist dem TÜV auch egal.

- Du hast den "Gutachtenverkäufer" 500€ bezahlt und versiehst das hier noch mit einem Freude- ? Nun ja...

- 4200Kg is nicht aber mit 3500kg sehe ich jetzt kein Problem (sofern Blattfedern hinten, sonst 2500)...

Such Dir einen Prüfingenieur (vorher telefonisch schildern), der das einträgt. Bei Vorlage einer amerikanischen Dokumentation für das Auto (reicht, wenn es nie offiziell nach D ausgeliefert wurde), einem Bauernhaken mit d-Wert auf dem Typenschild und einem kopierten Brief/Schein/Zulassungsbescheinigung/Gutachten, wird das auch jemand eintragen.

Ich habe es zwar eher mit Oldtimern aber eine solche Eintragung ist teils sogar ohne alle drei vorgenannten Unterlagen möglich. Ich habe das sowohl mit dem TÜV Nord als auch mit dem Hanse TÜV (TÜV Süd) bereits durch. In einem Fall waren nicht mal Angaben auf der AHK, da gab es dann einen Anhängelastabschlag.

Notfalls in Foren erkundigen, mit welchem Prüfingenieuren da bereits zusammengerabeitet wurde.
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  #19  
Alt 20.02.2012, 19:20
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Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen
- Du hast den "Gutachtenverkäufer" 500€ bezahlt und versiehst das hier noch mit einem Freude- ? Nun ja...
Neeeee, ich könnte so einen Wisch bekommen, wenn ich denn wollte.
Aber was soll ich mit 2000 Kg?
Nen Helium gefülltes Schlauchboot ziehen?

Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen
- 4200Kg is nicht aber mit 3500kg sehe ich jetzt kein Problem (sofern Blattfedern hinten, sonst 2500)...
Warum nur bei Blattfedern 3500 ?????

Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen
Such Dir einen Prüfingenieur (vorher telefonisch schildern), der das einträgt. Bei Vorlage einer amerikanischen Dokumentation für das Auto (reicht, wenn es nie offiziell nach D ausgeliefert wurde), einem Bauernhaken mit d-Wert auf dem Typenschild und einem kopierten Brief/Schein/Zulassungsbescheinigung/Gutachten, wird das auch jemand eintragen.

Ich habe es zwar eher mit Oldtimern aber eine solche Eintragung ist teils sogar ohne alle drei vorgenannten Unterlagen möglich. Ich habe das sowohl mit dem TÜV Nord als auch mit dem Hanse TÜV (TÜV Süd) bereits durch. In einem Fall waren nicht mal Angaben auf der AHK, da gab es dann einen Anhängelastabschlag.

Notfalls in Foren erkundigen, mit welchem Prüfingenieuren da bereits zusammengerabeitet wurde.
Ich werde wohl weitere TÜV Stationen besuchen müssen
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  #20  
Alt 20.02.2012, 19:22
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alaska alaska ist offline
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Gleiches Problem beim 2001er Durango, vielleicht hilft es dir.
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  #21  
Alt 20.02.2012, 19:24
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OceanixTS OceanixTS ist offline
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Zitat:
Warum nur bei Blattfedern 3500 ?????
Weil sonst die Prüfstelle wohl ein COC o.ä. verlangen wird. Bei Blattfedern sind 3500kg technisch anerkannter Standard
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  #22  
Alt 20.02.2012, 19:30
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Zitat:
Zitat von Freibeuter

Von einem windigen Gutachtenverkäufer könnte ich ein Gutachten über 2000 Kg bekommen, für 500 €

Dodge Prospekte aus den USA in denen die Anhängelast mit umgerechnet 4200 Kg angegeben ist sind dem TÜV egal.

Eine Briefkopie von einem anderen Durango mit Eintragung der 3500 Kg ist dem TÜV auch egal.

- Du hast den "Gutachtenverkäufer" 500€ bezahlt und versiehst das hier noch mit einem Freude- ? Nun ja...

- 4200Kg is nicht aber mit 3500kg sehe ich jetzt kein Problem (sofern Blattfedern hinten, sonst 2500)...
....
###

Das habe ich nie geschrieben... Da hast Du was durcheinander gebracht.
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  #23  
Alt 20.02.2012, 19:46
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Jepp die beiden kleinen Scheißerchen über dem "o" habe ich übersehen...
Die machen das wohl zu einem "ö"... Sorry
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  #24  
Alt 20.02.2012, 22:18
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Ironhide Ironhide ist offline
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Eier langziehen? ..

Das wird´n Schlepphoden wenn die dich erwischen ;)
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  #25  
Alt 20.02.2012, 22:40
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Moin Henning,
ich würde wirklich mal ein paar andere TÜV Stationen aufsuchen.
Wir haben hier in Bremen einen, der nichtmal durchgegammelte Achsen unseres leeren Bootstrailers bemerkt. Geschweige denn lose Radlager

Ich denke, dass die TÜV-Beamten da schon einen großen Ermessenspielraum haben,
und diesen nur ausnutzen müssten..


Übrigens nur mal zur Aufklärung:
ABE bedeutet nicht, dass das Bauteil nicht vom TÜV abgenommen werden muss! Bedeutet erstmal nur, dass es nicht in den Fahrzeugschein eingetragen werden muss!!
Kenne leider viele ABEs, in denen steht, dass man das noch von einem "Sachverständigen" absegnen lassen musst



LG
Jan
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