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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Wer bezahlt Flüge bei misslungener Bootsbesichtigung?
Wir interessieren uns für einen Motorsegler in der Preisklasse rund 65T€, Boot liegt am Mittelmeer.
Erste Kontaktaufnahme mir dem Eigner erfolgte im Dezember, ich besuchte ihn in Norddeutschland. Wir vereinbarten einen Besichtigungstermin für dieses Frühjahr, wenn der Eigner vor Ort ist. Vorletzte Woche rief er an, wir verabredeten uns für die Woche vor Ostern. Ich buchte dann umgehend Flüge, Mietwagen und Hotel und lies mir den Termin nochmals bestätigen. Jetzt ruft er an, das Boot sei jetzt über einen Makler verkauft. Mietwagen und Hotel kann ich stornieren, die Flüge nicht, Kosten knapp 300 €. Frage: muß der VK in diesem Fall die Flugkosten erstatten oder muß ich das unter Pech gehabt abschreiben? Andreas |
#2
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Hallo Andreas,
ohne vertragliche Regelung wirst Du wohl keine Ersatzansprüche durchsetzen können. Gruß Walter |
#3
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Hallo, Andreas
Wenn ich mir ein Boot ansehen möchte, dann ist der Aufwand und die damit verbundenen Kosten immer mein Risiko. Ausnahme: Vorherige Absprache mit dem Verkäufer. Wenn dieser überzeugt von seinem Produkt ist, kann er u.U. dem Käufer eine Kostenübernahme, auch bei Nicht-Kauf, anbieten, um diesem die Entscheidung, sich das Produkt anzusehen, zu erleichtern. Ich fürchte daher, die jetzt entstandenen Kosten wirst Du selbst tragen müßen. Vielleicht kann man die Tickets übertragen und noch kurzfristig über die Bucht anbieten?
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Gruß Heinz, |
#4
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Selbstverständlich trage ich den Aufwand für eine Besichtigung, sofern sie denn stattfindet.
Der VK vereinbart und bestätigt Termin, ich buche unter Hinweis auf die fehlende Stornomöglichkeit. Dann verkauft er anderweitig, juristisch tritt dadurch bei mir ein Vermögensschaden ein. Vorverträge für gescheiterte Besichtigungen waren mir bis dato unbekannt. Andreas |
#5
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@ Andreas
Ist der VK ein Deutscher ? Es wäre vorab eventuell zu klären, wo der Gerichtstand wäre. Vielleicht findest du dort etwas http://www.gesetze-im-internet.de/bu...zpo/gesamt.pdf War zu faul zum Suchen. Gruß Werner |
#6
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Die VK sind ältere Deutsche und absolut seriös. Es war Ihnen auch hörbar peinlich.
Ich denke schon, daß wir uns ohne Anwalt einig werden, klagen werde ich bei 300€ sicher nicht, vorher verzichte ich. Dennoch würde mich interessieren, ob jemand ähnliche Fälle und deren Ausgang kennt. Andreas |
#7
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Buch die 300 als Lehrgeld und gut ist, wenn ich ein Boot zu verkaufen habe und einer will es kaufen für den Preis den ich will, dann ist es weg. Egal wieviele hundert da noch unterwegs sind.
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Grüße Michael |
#8
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Hallo Andreas, hast du dem Vekäufer gesagt, dass du den Flug ja schon gebucht hast?
Manchmal wird dem geholfen, der das dann auch ausspricht - einfach mit einer Frage "Was machen WIR jetzt mit den entstandenen Kosten" ich würds so versuchen, wenn du es nicht, was von vorteil wäre gleich angesprochen hast.
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Liebe Grüsse Mari lena |
#9
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ich war vor zwei Jahren in einer ähnlichen Situation und musste Flüge, Mietwagen und Hotels buchen nach Polen hoch, um mir dort ein Boot anzuschauen.
Vom Verkäufer hatte ich mir den Termin per Mail bestätigen lassen mit dem Hinweis, das ein Zwischenverkauf ausgeschlossen ist. Ob das nun rechtlich haltbar war - naja.... zumal es ein polnischer Verkäufer war.... Wenn ich jedoch als Verkäufer mit einem Käufer vereinbare, dass er mein Boot besichtigen soll, dazu einen Termin auch noch bestätige, dann habe ich auch dafür Sorge zu tragen, dass der Termin eingehalten wird und auch das Boot dann noch verfügbar ist. Sollte ich nun einen Zwischenverkauf vorziehen, weil mir das als Verkäufer sicherer ist, dann hab ich weitere Käufer darüber zu informieren. Besonders dann wenn schon feste Termine gemacht sind und der Käufer auch schon bei mir zuhaus war und wir persönlich die weitere Abfolge besprochen haben..... Ein anständiger Verkäufer wird Dir in dem Fall zumindest anbieten, einen Teil der entstandenen Kosten zu ersetzen.
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Gruß - Georg |
#10
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Zitat:
Flieg hin, mach dir ein schönes Wochenende und vielleicht findest du da ja ein anderes Boot. |
#11
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Weshalb fällt dir bei dieser Frage nichts mehr ein? Ich finde sie sehr berechtigt, schließlich hat er sich den Termin extra unter Hinweis auf die fehlende Stornomöglichkeit. Ich finde, der Täuberich hat alles richtig gemacht, deshalb finde ich seine Frage berechtigt.
Abgesehen davon, dass eine Klage nicht beansichtigt ist, vermute ich, dass sie Erfolg hätte, wenn alles schriftlich, also beweisbar, gelaufen ist.
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#12
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Wenn es keinen schriftlich vereinbarte Reservierung gab, die einen Zwischenverkauf ausschließt , haftet der Verkäufer natürlich nicht für die Stornokosten. Das ist das Privatvergnügen und eigenes Risiko des Interessenten. Es gibt doch keine Art von Vertragsverhältnis, aus dem man Ansprüche ableiten könnte.
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Gruß Olli |
#13
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Zitat:
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#14
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Was ist daran denn typisch deutsch, wenn ich da mein Geld wiederhaben möchte? Da vereinbart jemand einen Termin, hat Kosten dafür und der andere sagt aus eigenem Interesse ab. Irgendwie war das doch auch schon ein Vertrag.
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Gruß Ewald |
#16
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Zitat:
Zitat:
oder ärgerst du dich nur "so sehr", dass du "dein boot" nicht bekommen hast
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"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher" Gruß Ralf |
#17
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Vielen Dank für die bunte Meinungsvielfalt.
Glücklicherweise sind nicht alle Verkäufer von so ausgewählter Dreistigkeit wie es hier in manchem Beitrag anklingt. Ich habe mit ihm heute noch mal lange und sehr freundlich telefoniert, nachdem mein gestriger Ärger verraucht war und ihm zum geglückten Verkauf gratuliert. Er hat wohl über einen Makler, von dem ich nichts wusste, einen höheren Preis realisiert und sieht deshalb überhaupt kein Problem darin, mir die tatsächlich entstandenen Kosten zu ersetzen. Ich schau jetzt mal, ob ich bei Germanwings einen Gutschein eintauschen kann, das würde das Problem dann zu aller Zufriedenheit beseitigen. Schade ums schöne Boot, aber jetzt gehen wir halt eine andere Nauticat an der Ostsee anschauen und MallorcaMichaels Llaut wartet auch noch auf unsere Besichtigung. Danke für die rege Anteilnahme. Andreas P.S.: auf 3 Tage MM ohne Bootankucken habe ich keine allzugroße Lust, dafür ist die Zeit einfach zu kurz.
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#18
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Hi!
Das Zauberwort heißt hier wohl culpa in contrahendo, wenn ein Jurist mitliest. Frage ist, ob der andere sich den Zwischenverkauf ausdrücklich oder den Umständen nach vorbehalten hat. Wenn nein, dann kann man über einen Anspruch nachdenken. Viele Grüße blondini
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#19
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Ich würde es zunächst ebenfalls über die Fairness beim Verkäufer versuchen und mir eine ordentliche Argumentation hierfür überlegen . Hilft dies nicht, würde ich im Gespräch umschwenken und es mit ein bisschen Nachhaltigkeit und dem Rechtsempfinden probieren...
Viel Glück , denn fein war das nicht vom Verkäufer...
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