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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 17.04.2012, 21:18
Benutzerbild von Hagrid
Hagrid Hagrid ist offline
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Standard 100 km/h Zulassung Trailer

Hallo Leutz, ich hab ein bisschen gesucht aber keine Antwort auf meine Frage gefunden.

Wir haben heute ein bisschen philosophiert und dabei ergab sich folgende Fragestellung:

Um die 100 km/h Zulassung beim Trailer zu bekommen dürfen unter anderem die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein.
Angenommen die Reifen haben ihr Alter erreicht, ich decke das 100 Schild ab oder nehme es ab und fahre max 80 km/h.

Darf ich dann mit dem Hänger fahren?

Frank
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alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe

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  #2  
Alt 17.04.2012, 21:43
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo Hagrid,
du brauchst dein 100 km/H Schild nicht abdecken, wenn du nur 80 fährst ist das schon ok,
spätestens beim nächsten TÜV könnte es Probleme geben
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #3  
Alt 17.04.2012, 21:49
Benutzerbild von marsvin
marsvin marsvin ist offline
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Nein, gibts auch nicht, der TÜV macht dich nur darauf aufmerksam, dass du nicht mehr 100 fahren darfst,
Siggi
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  #4  
Alt 17.04.2012, 22:00
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Vorstaedter Vorstaedter ist offline
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Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
Nein, gibts auch nicht, der TÜV macht dich nur darauf aufmerksam, dass du nicht mehr 100 fahren darfst,
Siggi
Stimmt. Steht dann auch im Prüfbericht drin.
__________________
Gruß aus Unterfranken
Mac
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  #5  
Alt 18.04.2012, 06:36
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wolfgang_ wolfgang_ ist offline
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Ich habe manchmal den Eindruck, dass viele Leute dieses "100" Schild als eine Art Freibrief betrachten, und glauben daher, dass man uneingeschränkt Tempo 100 fahren darf!

Welche Grenze (80km/h oder 100km/h) nun für das Gespann zulässig ist, muß der Fahrzeugführer jeweils im Einzelfall prüfen. Er haftet letztlich auch, falls er dies falsch interpretiert.

Zu dieser Überprüfung vor Antritt der Fahrt zählen u.a. auch wie bereits oben genannt das Alter der Reifen. Ein anderer wichtiger Punkt ist aber auch das Leergewicht des Zugfahrzeuges. Dieses muß mindestens einen bestimmten Wert aufweisen, damit die 100er Zulassung gilt. Der Grenzwert für das Leergewicht des Zugfahrzeuges steht im Brief des Anhängers. Dieser Punkt wird häufig übersehen, wenn man spontan mit einem anderen Zugfahrzeug unterwegs ist.

Alleine die 100er Plakette am Anhänger sagt nämlich nur aus, dass der Anhänger von seiner Bauart her grundsätzlich für die 100km/h geeignet ist. Die ganzen Begleitparameter prüft nun also nicht mehr der Gesetzgeber (über den TÜV) sondern er hat diese Aufgabe an den Fahrer übergeben. D.h. der Fahrer kann sich nicht mehr rausreden, so nach dem Motto: "aber der TÜV hat's erlaubt". ganz schön tricky, oder ?
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Gruß Wolfgang

Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.
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  #6  
Alt 18.04.2012, 07:03
hcobi hcobi ist offline
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Hallo,

anbei eine Info für Gespanne.

Grüße

Heinz
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  #7  
Alt 18.04.2012, 12:44
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KDAN KDAN ist offline
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http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=124159

Gabs doch schon mal.

zitiere mich selber:
Also ich habe das Pozedere jetzt mit einem ungebremsten HEKU Trailer BJ.1985 gerade hinter mir.

Falls es jemanden interessiert:

TÜV Mann hat bei mir einen Hausbesuch gemacht. (einfach anrufen und Fragen)

Mein Trailer, HEKU 550 kg Gesamtmasse. Trailer ohne Bremse mit Grünem Kennzeichen!

Zugfahrzeug Audi A4 Avant Multitronic 2.0 Diesel.
Gesamtmasse laut Papieren 1630kg Leergewicht.

TÜV Mann stellte mir nun neue Papiere mit 490 kg Gesamtgewicht aus, welches ich nicht überschreiten darf. Dazu habe ich ein Schreiben das ich
nun 100Km/h auf BAB fahren darf wenn das Zugfahrzeug mindestens 1630 kg wiegt. (100 Schild am Trailer nicht vergessen!)

Hat inkl. neuem TÜV 98,50 gekostet. Jetzt darf ich offiziell 100 mit meinem Audi und Boot fahren.

Perfekt!
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Gruß Daniel
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  #8  
Alt 18.04.2012, 12:53
Skibbää Skibbää ist offline
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Zitat:
Zitat von hcobi Beitrag anzeigen
Hallo,

anbei eine Info für Gespanne.

Grüße

Heinz

Ubs

Wieder was gelernt!!

Danke für die Info!!!!
Bisher bin ich davon ausgegangen, das bei ungebremsten Anhängern ohne Hydraulikstoßdämpfern für das Zugfahrzeug immer das 3fache Gewicht des Maxgesamtgewichts des Anhängers gilt... also bei 750kg Trailer 2250kg Leergewicht Fahrzeug dem ist aber nicht so...brauchen tut man nach dem PDF- Wisch 2500kg Leergewicht....da werd ich gleich mal nachschauen gehen, ob ich nun 3 Jahre lang ilegal schnell gefahren bin
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  #9  
Alt 18.04.2012, 13:44
Benutzerbild von zodiac112
zodiac112 zodiac112 ist offline
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zodiac112 eine Nachricht über AIM schicken
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hier ist ein Rechner hinterlegt http://www.bootstechnik.de/?page_id=9
vielleicht hilft der weiter.
__________________
Grüße Simon

M.Y.C.
Saarbrücken
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  #10  
Alt 22.04.2012, 21:03
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Toms Toms ist offline
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...verstehe ich jetzt nicht wirklich.

Laut diesem Rechner wäre die max Anhängelast (gebremst mit Schlingerdämpfer) bei meinem Auto 2640 kg.
Daten zum PKW:
Leergewicht 2,2 t + 0,6 t Zuladung.
Zul. Anhängelast 3,5 t.

Also wäre dann Jeder mit vergleichbarem PKW und mehr als 2640 kg Anhängelast ausserhalb des Zulässigen unterwegs, b.z.w. dürfte jeder mit mehr als 2640 kg am Haken nur 80 km/h fahren?
__________________
wenn Jemand denkt, ich schreibe Unsinn, dann braucht er/sie es mir nicht zu sagen, ich weiss es
_________________________________

Gruss, Tom
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  #11  
Alt 23.04.2012, 06:52
Benutzerbild von wolfgang_
wolfgang_ wolfgang_ ist offline
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Zitat:
Zitat von Toms Beitrag anzeigen
Also wäre dann Jeder mit vergleichbarem PKW und mehr als 2640 kg Anhängelast ausserhalb des Zulässigen unterwegs, b.z.w. dürfte jeder mit mehr als 2640 kg am Haken nur 80 km/h fahren?

Nicht außerhalb des Zulässigen, aber man darf dann halt nur 80 fahren. korrekt.
__________________
Gruß Wolfgang

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  #12  
Alt 23.04.2012, 07:21
hcobi hcobi ist offline
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Hallo miteinander,
in meiner Zulassungsbescheinigung (Touareg) steht unter G (Leermasse)
2387-2605 kg. Kann ich den Höchstwert ansetzen und meinen 3,5 t Trailer auf 3.126 kg ablasten, oder muß ich zum TÜV und das Leergewicht amtlich feststellen lassen und eine neue Berechnung zum Ablasten durchführen?
- Oder fahre ich mit dem 3.5to Trailer und dem amtlichen 100er Schild mit der Hoffnung, daß die Bequemlichkeit und das Vertrauen der nachfahrenden Ordnungshüter auf das 100er Schild größer sind, als die Neugierde ob da auch alles stimmen könnte.

Grüße
Heinz
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  #13  
Alt 23.04.2012, 08:19
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wolfgang_ wolfgang_ ist offline
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Hallo Heinz,

Mein Sharan wog deutlich mehr, als in der Zulassungsbescheinigung angegeben ist. Ich bin dann auf eine Waage gefahren und mit dem Meßergebnis zum TÜV. Die haben mir dann ein höheres Leergewicht eingetragen und somit darf ich nun den 2to. Trailer bis 100km/h fahren.

Für die Ermittlung des Leergewichtes gibt es natürlich genaue Vorgaben (Wie sollte es auch in Deutschland anders sein!!!)
- Fahrzeug incl. aller Zubehörteile (also alle Sitze einbauen usw.)
- Tank zu 90 % gefüllt
- Fahzeugführer pauschal 68 kg
- Gepäck pauschal 7 kg

Fahr einfach mal auf eine Waage und ermittel das Leergwicht von deinem Fahrzeug.
__________________
Gruß Wolfgang

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