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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 30.04.2012, 17:15
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MJohny1 MJohny1 ist offline
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Standard Fähre rammt Segelboot ...

http://www.tagesspiegel.de/berlin/po...-/6571598.html

Gruß

MJ
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  #2  
Alt 30.04.2012, 17:23
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Geil. Einfach geil... was soll man dazu sagen?
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Gruß Gerd

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Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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  #3  
Alt 30.04.2012, 17:24
else else ist offline
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Immer die blöden Segler.... dürfen die eigentlich alles?
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  #4  
Alt 30.04.2012, 17:30
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Akki Akki ist offline
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Wieso darf einer weiter fahren, der gerade durch einen vorsätzlich verursachten
Unfall mit Personenschaden (eigentlich) seinen Führerschein verloren hat.
__________________
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Akki

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  #5  
Alt 30.04.2012, 17:40
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PderSkipper PderSkipper ist offline
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Zitat:
Zitat von else Beitrag anzeigen
Immer die blöden Segler.... dürfen die eigentlich alles?
Das ist garnicht so weit hergeholt, finde ich.
Der Sechler hat ja anscheinend nichtmal ein Paddel dabei gehabt...
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  #6  
Alt 30.04.2012, 17:40
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Anzeige wegen versuchten Totschlags wäre hier angebracht. Dann käme die Staatsanwaltschaft auf Touren!
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Gruß
Ewald
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  #7  
Alt 30.04.2012, 17:49
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Die Lampe kriegt der Sechler...

Zitat:
Zu dem Zusammenstoß nahe der Anlegestelle Kladow kam es, weil das Segelboot wegen einer Flaute nicht manövrierfähig war. Trotzdem wird gegen den Segler ermittelt, weil die Berufsschifffahrt grundsätzlich Vorfahrt hat.
http://www.morgenpost.de/berlin/poli...m-Wannsee.html
__________________
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Akki

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  #8  
Alt 30.04.2012, 17:55
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Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Kapitän den Kurs halten muss, wenn er damit einen anderen vorsätzlich gefährdet. Hier müßte ganz klar nachgewiesen werden, dass eine Kursänderung wirklich andere in Gefahr gebracht hätte.
Auch eine Betriebsanweisung kann nicht richtige sein, wenn diese Menschenleben aufs Spiel setzt!
Das wäre ja noch schöner wie schön, wenn demnächst auch Linienbusse - wohlmöglich noch auf Grundlage einer Betriebsanweisung oder weil Linienbusse grundsätzlioch Vorfahrt haben - auf ein Auto, dass im Verkehr liegen geblieben ist, draufhalten können.
Für mich ganz klar: es war nachdem, was im Bericht steht, Vorsatz.
Dies hat nichts mit Vorfahrt zu tun, denn der Segler ist ja anscheinend nicht in der Lage gewesen zu fahren.
Auch wenn es ein grundsätzliches Segelverbot in der Fahrrinne der Berufsschifffahrt geben würde, kann doch ein Kapitän nicht drauf halten. Mit was für einer menschlichen Eigenschaft der Schiffsführers haben wir es da zu tun??? H
Wenn das nicht zu Bestrafung führt, was dann!!???
Unglaublich !!
Chris

Geändert von WhiteShark225 (30.04.2012 um 18:01 Uhr)
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  #9  
Alt 30.04.2012, 18:07
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Zitat:
Zitat von PderSkipper Beitrag anzeigen
Das ist garnicht so weit hergeholt, finde ich.
Der Sechler hat ja anscheinend nichtmal ein Paddel dabei gehabt...
Kleinboot ohne zumindest Paddel kann schief gehen, stimmt.

Aber stell Dir mal den anderen Fall vor, das etwa ein Kriedefelsen mit Maschinenschaden, oder ein Verdränger mit 10 t +, vor, den paddelt man auch nicht so mal eben zur Seite.
Maschinenbackup ist bei denen auch oft Fehlanzeige.
Höchstens das der Kreidefelsenmann den Fährmann, noch vor dem rettenden Sprung, von der Fly aus auf Augenhöhe verfluchen könnte.

Moppeds könnten also genau so liegen bleiben, fragt sich nur ob der Fährmann auch in einen Stahlverdränger mit Vorsatz oder auf schwachsinnige Anweisung hin reingelaufen wäre.
Oder in einen großen teuren Plastikkreidefelsen.
__________________
Gruß
Kai
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  #10  
Alt 30.04.2012, 18:07
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Jeder Bootsführer ist verpflichtet einen Zusammenstoß zu verhindern. Dafür gibt es nun mal das "Manöver des letzten Augenblicks".
Unglaublich und der darf noch weiterfahren !!!
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Gruß Jörg
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Umweltfreundlich dank Bassantrieb.
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  #11  
Alt 30.04.2012, 18:14
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DA gebe ich Dir Recht!!!! Auch wenn ich das Verhalten des Seglers auch für Kacke halte. Was macht er im Fahrwasser ohne jegliche Notausrüstung sprich Paddel, Aussenborder... Kein Funk keine Flagge...
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Gruß Gerd

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  #12  
Alt 30.04.2012, 18:19
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Mag alles sein, aber wie ich das verstanden habe, wurde der Kapitain auf die Notlage des Seglers hingewiesen und fährt den dann trotzdem über den Haufen. Wo sind wir denn???
Wer sein Fahrgebiet kennt und sieht das kein Wind ist kann seinen Kurz frühzeitig etwas anpassen und fährt dann automatisch ein paar Meter dran vorbei ohne einen zu gefährden.
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Gruß Jörg
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Alt 30.04.2012, 18:22
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Also ich denke das den Kapitän wenig interessiert ob Wind ist oder nicht. Ich will hier aber auch keine Diskussion Segler anstreben..... Fakt ist, das er nicht hätte drauf halten dürfen. Er hätte mit Sicherheit auch auf einen motorisierten Kahn drauf gehalten. Es sind halt Idioten die ihr Recht auskosten und dann Menschenleben in Gefahr bringen und nicht mal bestraft werden.
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Gruß Gerd

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Alt 30.04.2012, 18:24
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Kleinboot ohne zumindest Paddel kann schief gehen, stimmt.

Aber stell Dir mal den anderen Fall vor, das etwa ein Kriedefelsen mit Maschinenschaden, oder ein Verdränger mit 10 t +, vor, den paddelt man auch nicht so mal eben zur Seite.
Maschinenbackup ist bei denen auch oft Fehlanzeige.
Höchstens das der Kreidefelsenmann den Fährmann, noch vor dem rettenden Sprung, von der Fly aus auf Augenhöhe verfluchen könnte.

Moppeds könnten also genau so liegen bleiben, fragt sich nur ob der Fährmann auch in einen Stahlverdränger mit Vorsatz oder auf schwachsinnige Anweisung hin reingelaufen wäre.
Oder in einen großen teuren Plastikkreidefelsen.
Klar kann das bei einem Mobo auch passieren, deshalb hat man ja Notmotor/Paddel am Start
und falls nicht muss man eben tunlichst zu sehen nicht in das Fahrwasser eines Fahrzeuges zu geraten was nicht ausweichen kann/darf.

Die Fähre hat lt. Artikel rechtzeitig Signal gegeben und versucht aufzustoppen,
also gehe ich einfach mal davon aus dass ein Umfahren nicht möglich war denn dies wäre sicher einfacher gewesen als volle Kraft zurück zu geben.
Aber ich war nicht dabei - Kaffeesatzleserei…

Ich kenne das jedoch sehr gut von meinem Revier, so ein 300m Pott auf der schmalen Elbe hat null Chance zu reagieren,
deshalb hängt man dort auch nicht im Fahrwasser rum - ohne Backup gleich zweimal nicht
und wenn doch spielt man halt auf eigenes Risiko…
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Alt 30.04.2012, 18:25
bootsmann bootsmann ist offline
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Zitatauszug:
Nach Angaben der Augenzeugin hätten die anderen Führer der Privatboote auf den Fährkapitän eingeredet, dass er doch nicht draufhalten könne, er habe doch gesehen, dass der Segler nicht von der Stelle komme!


Eigentlich kann man sich jeden Kommentar sparen! -und sowas kutschiert Menschen durch die Gegend!









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Alt 30.04.2012, 18:27
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Zitat:
Zitat von PderSkipper Beitrag anzeigen
Klar kann das bei einem Mobo auch passieren, deshalb hat man ja Notmotor/Paddel am Start
und falls nicht muss man eben tunlichst zu sehen nicht in das Fahrwasser eines Fahrzeuges zu geraten was nicht ausweichen kann/darf.

Die Fähre hat lt. Artikel rechtzeitig Signal gegeben und versucht aufzustoppen,
also gehe ich einfach mal davon aus dass ein Umfahren nicht möglich war denn dies wäre sicher einfacher gewesen als volle Kraft zurück zu geben.
Aber ich war nicht dabei - Kaffeesatzleserei…

Ich kenne das jedoch sehr gut von meinem Revier, so ein 300m Pott auf der schmalen Elbe hat null Chance zu reagieren,
deshalb hängt man dort auch nicht im Fahrwasser rum - ohne Backup gleich zweimal nicht
und wenn doch spielt man halt auf eigenes Risiko…
300m Pott wo stand das denn ???
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  #17  
Alt 30.04.2012, 18:32
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Genaue Länge: 36,36 m
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  #18  
Alt 30.04.2012, 18:34
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Daß ein so kleines Fährboot (klein im Vergleich zu dem oben genannten 300m -Schiff) in einem übersichtlichen Gewässer nicht ausweichen kann, halte ich für sehr fraglich. Daß er nicht darf - Verstoß gegen die Menschenrechte! Es gibt keinen Grund jemand überzumangeln, der - aus welchem Grund auch immer - nicht ausweicht!

Es gibt da auch noch den "Paragraph 1"

Und daß gegen den Segler ermittelt wird ist Formsache. Er ist nicht ausgewichen, obwohl er mußte. Warten wir die Ermittlungen ab.
__________________
Gruß
Ewald
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  #19  
Alt 30.04.2012, 18:38
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Es gibt da auch noch den "Paragraph 1"
Wo steht der
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  #20  
Alt 30.04.2012, 18:38
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Das war der Kutter:

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  #21  
Alt 30.04.2012, 18:47
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Zitat:
Zitat von GoldWing Beitrag anzeigen
Wo steht der

Alter Fragenkatalog zum Binnenschein, Frage Nr. 5
Man könnte auch Frage Nr. 16 heranziehen. Bei einem zusammenstoß könnte die Sicherheit der an Bord befindlichen Personen nicht gewährleistet sein.
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Gruß
Ewald
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  #22  
Alt 30.04.2012, 18:48
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Also doch nicht §1 Ich dachte schon ich hätte was verlernt
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  #23  
Alt 30.04.2012, 18:51
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Zitat:
Zitat von jogi73 Beitrag anzeigen
300m Pott wo stand das denn ???
Nirgends, das war ein Vergleich aus seinem Revier.

Auf der Elbe hat man mit 300 m -logisch- keine Chance auf Ausweichfaxen.
In dem speziellen Fährmannfall schien aber ein frühere Reaktion mögliuch gewesen.
Im Grunde haue ich vor Berufern auch lieber ab, aber wenn ich das nicht kann und dann quasi mit Vorsatz übermangelt werde, würde ich wohl auch sparsam gucken
__________________
Gruß
Kai
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  #24  
Alt 30.04.2012, 19:01
WhiteShark225 WhiteShark225 ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsmann Beitrag anzeigen
Zitatauszug:
Nach Angaben der Augenzeugin hätten die anderen Führer der Privatboote auf den Fährkapitän eingeredet, dass er doch nicht draufhalten könne, er habe doch gesehen, dass der Segler nicht von der Stelle komme!


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Genau auf den Punkt getroffen!!!
So jemand gehört nicht dahin, wo er war.
Und er braucht für das, was er getan hat, ein Strafe, damit er das nächste mal darüber gründlicher nachdenkt, was in so einer Situation zu tun ist!
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  #25  
Alt 30.04.2012, 19:15
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Zzindbad Zzindbad ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsmann Beitrag anzeigen
Zitatauszug:
Nach Angaben der Augenzeugin hätten die anderen Führer der Privatboote auf den Fährkapitän eingeredet, dass er doch nicht draufhalten könne, er habe doch gesehen, dass der Segler nicht von der Stelle komme!
Wie soll das denn gegangen sein? Ich bin häufig auf dem Wannsee und kenne die Situation. Da wird doch erst kurz vor einer Kollision Laut gegeben.
"... hätten die anderen Führer der Privatboote auf den Fährkapitän eingeredet ..." muss genauer erklärt werden.

Ansonsten ist der Fall echt eine Frechheit. Berufsschifffahrt hin oder her. Solche Typen müssen ein Berufsverbot bekommen. Die Lichterfelde ist berüchtigt. Die BVG sollte den Schiffsführer entlassen. Mit dem Paddel hätte der Segler nicht mehr viel ausrichten können.

Tom
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