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  #1  
Alt 10.05.2012, 09:39
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darkstar72 darkstar72 ist offline
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Standard Übernachten im Boot auf deutschen Seen

Hallo,
ich habe mal eine Frage hinsichtlich der Übernachtung auf dem Boot. Ich denke das man es auf vielen Wassersportrevieren nicht darf. Leider kann ich nichts zu dem Thema finden.
Mich würde interssieren ob man auf folgenden See im Boot übernachten kann:
Steinhuder Meer
Dümmer See
Edersee

Vielen Dank!

Gruß
Martin
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  #2  
Alt 10.05.2012, 09:46
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barracuda75 barracuda75 ist offline
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was sollte dagegen sprechen?
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  #3  
Alt 10.05.2012, 09:52
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darkstar72 darkstar72 ist offline
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irgendwelche Gesetze
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  #4  
Alt 10.05.2012, 09:54
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Maktum Maktum ist offline
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Ahoi,

ein Freund von mir hat sein Segelboot auf dem Steinhuder Meer, dort ist es verboten über Nacht draußen zu bleiben. Übernachten am Steg kein Problem.

es grüßt der Maktum
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es grüßt

derMartin
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  #5  
Alt 10.05.2012, 10:04
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Wer will mir verbieten, irgendwo zu übernachten, wenn ich dadurch niemanden behindere, belästige oder gefährde?
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #6  
Alt 10.05.2012, 10:09
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Die Segelsaison am Steinhudermeer beginnt am 20.März eines jeden Jahres und endet am 01.November. Gesegelt werden darf in dieser Zeit morgens ab einer Stunde vor Sonnenaufgang bis abends eine Stunde nach Sonnenuntergang. In der Zeit des Nachtfahrverbotes ist das Ankern auf dem Steinhuder Meer leider verboten. Verbrennungsmotoren sind auf dem Steinhuder Meer ebenso verboten. Die Berufsschifffahrt hat auf dem Steinhuder Meer Vorrang. Im Nordosten des Steinhuder Meeres gibt es ein Surf- und Kitegebiet das nur von diesen befahren werden darf. Röhrichtgebiete sind durch rote Bojen mit der Aufschrift „Naturschutzgebiet“ gekennzeichnet und dürfen ebenfalls nicht Befahren werden.

http://www.segelschule-mardorf.de/befahrensregeln

Tante Goole sagt das es wohl noch einige weitere Ankerverbote auf anderen Seen gibt.
Ob das stimmt und welche das genau sein sollen.....? Keine Ahnung
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Grüße Richard
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  #7  
Alt 10.05.2012, 10:17
Matze66 Matze66 ist offline
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Wer will mir verbieten, irgendwo zu übernachten, wenn ich dadurch niemanden behindere, belästige oder gefährde?
Vermutlich örtliche Bestimmungen? Am Edersee sind ja z.B. auch Verbrennungsmotoren nicht erlaubt.
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Gruß
Matthias

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  #8  
Alt 10.05.2012, 10:44
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barracuda75 barracuda75 ist offline
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denn wird halt ohne Ankern auf'm Kutter gepennt
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  #9  
Alt 10.05.2012, 10:46
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Zitat:
Zitat von Matze66 Beitrag anzeigen
Vermutlich örtliche Bestimmungen? Am Edersee sind ja z.B. auch Verbrennungsmotoren nicht erlaubt.
So laut schnarche ich nun auch wieder nicht

im Klartext: Überall wo ich mit meinem Auto parken darf, kann mir niemand verbieten, in meinem Auto zu schlafen. Für das Boot gilt dasselbe. In einem Wohnanhänger darf ich nicht außerhalb eines Campingplatzes übernachten, weil er steuerbegünstigt ist (auf Autobahnparkplätzen wird es nur geduldet). Im Wohnmobil verhält es sich wie beim PKW oder LKW.
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  #10  
Alt 10.05.2012, 10:48
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ich kenne jetzt diese Seen nicht.

In Rheinland Pfalz ist aus Umweltgründen das Nachtankern in den Altrheinarmen Verboten.

Böse Zungen behaupten das das Verbot von den, in den Auen anssäsigen Clubs ausging damit sie mehr Gastlieger und somit einnahmen haben.
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Gruß Volker
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  #11  
Alt 10.05.2012, 13:58
Matze66 Matze66 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ich kenne jetzt diese Seen nicht.

In Rheinland Pfalz ist aus Umweltgründen das Nachtankern in den Altrheinarmen Verboten.

Böse Zungen behaupten das das Verbot von den, in den Auen anssäsigen Clubs ausging damit sie mehr Gastlieger und somit einnahmen haben.
So aus Interesse, wo bitte finde ich das? Sind da überall Ankern-Verboten Schilder aufgestellt? in der BinSchStrVo oder RheinSchPV finde ich nichts.
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  #12  
Alt 10.05.2012, 14:03
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Zitat:
Zitat von Matze66 Beitrag anzeigen
So aus Interesse, wo bitte finde ich das? Sind da überall Ankern-Verboten Schilder aufgestellt? in der BinSchStrVo oder RheinSchPV finde ich nichts.
Das sollte in jedem Rheinbuch stehen (Im Fenzl stehts, im Squara und auch im Buch von Benzhaf).

Hier der Link mit vom Landesverband Motorbootsport Rheinland-Pfalz mit dem offiziellen dokument.

http://www.lvm-rlp.de/images/pfaelzer-rheinauen.pdf

Im Reffental wurden vor 2 Wochen Anlandezonen mit Schildern Markiert an diesen darf angelandet werden aber nur von Sonnenaufgang -Sonnenuntergang.
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  #13  
Alt 10.05.2012, 14:19
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Jeb Jeb ist offline
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Dümmer und Steinhuder Meer:
§ 11
Befahren bei Nacht (1) Der Aufenthalt (einschließlich Ankern) auf dem Gewässer, das Ankern außerhalb der Liegeplätze (§ 13 Abs. 3) und der Eissport sind nachts (eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang) untersagt.



Link/Quelle: http://www.recht-niedersachsen.de/2820003/dstmvo.htm
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  #14  
Alt 10.05.2012, 15:54
Martin2 Martin2 ist offline
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Nicht nur für die Altrheinarme gibt es solche Regelungen. Hier mal für den Eicher See aus der Gemeindeverordnung:

§ 10
Ankern / Festmachen
(1) Das Ankern, das Festmachen sowie das Liegen- und Treiben lassen im See ist nicht erlaubt.
Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag den Anliegern erteilt werden.
(2) Für Wasserwanderer können auf Antrag bis zu 6 Bojen auf der
Gesamtseefläche vorgehalten werden.
Jede Boje darf nur von einem liegenden Fahrzeug genutzt werden. Die Anbringung und Unterhaltung der Bojen muss durch einen Verantwortlichen, der der zuständigen Behörde benannt werden muss, gewährleistet sein.

... vermutlich, damit man dem Kiesbagger nicht im Weg rumdümpelt oder andere unanständige Dinge macht.
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  #15  
Alt 10.05.2012, 16:10
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Martin2 Beitrag anzeigen
Nicht nur für die Altrheinarme gibt es solche Regelungen. Hier mal für den Eicher See aus der Gemeindeverordnung:

§ 10
Ankern / Festmachen
(1) Das Ankern, das Festmachen sowie das Liegen- und Treiben lassen im See ist nicht erlaubt.
Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag den Anliegern erteilt werden.
(2) Für Wasserwanderer können auf Antrag bis zu 6 Bojen auf der
Gesamtseefläche vorgehalten werden.
Jede Boje darf nur von einem liegenden Fahrzeug genutzt werden. Die Anbringung und Unterhaltung der Bojen muss durch einen Verantwortlichen, der der zuständigen Behörde benannt werden muss, gewährleistet sein.

... vermutlich, damit man dem Kiesbagger nicht im Weg rumdümpelt oder andere unanständige Dinge macht.
An der Einfahrt vom Eicher-See ist aber auhc ein großes Schild "Ankern Verboten" Der Rest ergibt sich aus der Verordnung des LVM-RLP.
Das zuzügliche was in der Eicherseeverordnung steht kann man ja beim www.rbnetz.de unter Revierinfos Verordnungen nachlesen.

Dort ist alles interresannte zumindest verlinkt.
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  #16  
Alt 10.05.2012, 16:24
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Zitat:
Zitat von darkstar72 Beitrag anzeigen
ich habe mal eine Frage hinsichtlich der Übernachtung auf dem Boot. Ich denke das man es auf vielen Wassersportrevieren nicht darf.

Die "Kelly Family" hilft Dir weiter

oder durften die das Jahrzehnte lang gar nicht
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm!
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  #17  
Alt 10.05.2012, 17:36
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Zitat:
Zitat von Style Beitrag anzeigen
Die "Kelly Family" hilft Dir weiter

oder durften die das Jahrzehnte lang gar nicht
Die waren aber ja nicht aufem steinhuder meer etc. sondern in Kölle im hafen.
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht .
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  #18  
Alt 10.05.2012, 18:31
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Wer will mir verbieten, irgendwo zu übernachten, wenn ich dadurch niemanden behindere, belästige oder gefährde?
Moin,

auf Bundeswasserstrassen nur die uns einschlägigen bekannten Zeichen.

Auf Landeswasserstrassen gilt die jeweilige Verordnung des Bundeslandes, die von der BinSchStrO abweichen kann.

Und für Baggerseen und sonstige Tümpel stellt die örtliche Gemeinde / Landratsamt etc. die Spielregeln auf.
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Gruss Vestus
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  #19  
Alt 10.05.2012, 18:39
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Hi ,
wenn man das hier so liest bereue ich nicht das wir unser Lager in Holland aufgeschlagen haben.
Hier in NL ist alles etwas anders , alles was mit Wassersport zu tun hat , egal ob Bootsport oder Angelsport wird dem Bürger so schmackhaft wie möglich gemacht.
Da gibt es kaum Einschränkungen , Angler benäötigen keine Angelprüfung und Bootsfahrer benötigen unter gewissen Auflagen keinen Füherschein .
Ankern darf man hier in jedem See , überall da wo keine Verbotsschilder stehen.

Und da wo man ankern darf stehen am Ufer meist Bänke , Tische und Abfalleimer.

Gruß Udo
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  #20  
Alt 10.05.2012, 19:24
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Meist geht die Initiative, auf den Seen nicht ankern zu dürfen, von der örtlichen Feuerwehr aus.
Die sehen bei Notfällen kein ran kommen an die Boote, wenn sie nicht dieses schicke neue
Rettungsboot bewilligt bekommen, was sie sich im Katalog ausgesucht haben.

Da der Bund bzw. die Gemeinden das bezuschussen müssten, gibt's halt Ankerverbot.
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Akki

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  #21  
Alt 10.05.2012, 20:01
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Meist geht die Initiative, auf den Seen nicht ankern zu dürfen, von der örtlichen Feuerwehr aus.
Die sehen bei Notfällen kein ran kommen an die Boote, wenn sie nicht dieses schicke neue
Rettungsboot bewilligt bekommen, was sie sich im Katalog ausgesucht haben.

Da der Bund bzw. die Gemeinden das bezuschussen müssten, gibt's halt Ankerverbot.
Die gemeinde muss es nicht bezuschussen sondern bezahlen. Sie ist schließelich der Aussrüster der Feuerwehr. Und ob ein Boot gekauft wird oder nicht kann auch nicht die Feuerwehr entscheiden sondern es gibt ausrüstungslisten wo die Min. Ausrüstung der Feuerwehr festgelegt wird.
Dazu gehört auch ein Boot wenn ein gefährliches gewässer in der Nähe ist.
Den schwarzen Peter an die Feuerwehr zu schieben ist da verkehrt.

In Rheinland Pfalz z.B. sind die grünen und der Bund daran schuld das man nicht mehr nachts ankenr darf das haben die durchgesetzt. DEr Eichersee ist kein Altrheinarm deshalb musste eine sonderverordnung her.

Bei uns ca 2 km zu tal beginnt ein Altrheinarm der früher gern von Bootsfahrern übers Wochenende als ausflugsziel genutzt wurde.
Ein Hobyornitologe fand dort eines Tages ein Eistauchernest mit eiern und prommt wurde der Altrheinarm für Motoriesierte Boote gesperrt um das gelege nicht zu stören.
6 Monnate Später kam heraus das der Ornitologe die Bilder des Nestes im Internet runtergeladen hat und es nie ein Nest gegeben hat.
Was glaubt ihr was mit dem Befahrverbot geschah ?

Richtig es besteht bis heute mittlerweile 10 Jahre
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  #22  
Alt 10.05.2012, 21:49
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Ich finde es einfach doof, dass man verpflichtet ist, sich über das zu befahrende Gebiet zu informieren, dann aber in den richtigen Quellen (BinSchStrVO und RheinSchP - wie man es beim Führerschein lernt) nichts zu finden ist.

Naja, gibt ja noch das
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Matthias

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  #23  
Alt 10.05.2012, 22:49
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Und dabei gibt es echt nix schöneres als aufem Boot zu Übernachten. Was bin ich froh das Grevenbroich- Roermond nur etwa 65 Kilometer entfernt ist und man in einer 3/4 Std. da ist. Dort ist eigentlich noch fast alles möglich was mit Wassersport zusammen hängt. Die wissen noch wie man den Leuten nicht den Spass verdirbt. Das ist typisch Deutschland, alles ist mittlerweile untersagt oder verboten was mit Spass und Hobby zusammen hängt.
Liegt bestimmt daran das man kein Hobby mehr haben soll und langeweile bekommt , damit man mehr arbeiten geht und der Fiskus noch mehr Steuern kassieren kann. Man Man Man .
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  #24  
Alt 11.05.2012, 00:36
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huebi huebi ist offline
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Was regt Ihr Euch denn auf?
Wir stehen an der Wahlurne, Wir können einer Partei beitreten und dort mitmischen und Programme verabschieden. Wenn wir alles den derzeitigen Politikern, die sich hauptsächlich aus Beamten, Lehrern und Rechtsanwälten rekrutieren, überlassen, brauchen wir uns nicht zu wundern, daß unsere Interessen ignoriert werden.
Wo sind die Politiker, die im Hauptberuf Handwerker, Arzt, Landwirt oder Ingenieur sind?
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #25  
Alt 11.05.2012, 01:00
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
In Rheinland Pfalz z.B. sind die grünen und der Bund daran schuld das man nicht mehr nachts ankenr darf das haben die durchgesetzt.
Liege ich richtig, daß dort die Grünen gerade mal seit 2011 mit an der Regierung sind und das Nachtankerverbot schon viele Jahre länger besteht?
Unter Bund meinst du vermutlich den BUND, nicht zu verwechseln mit dem Bund unter dem normalerweise die Bundesregierung gemeint ist.
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