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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Was passiert, wenn man nur einen Binnenschein hat und auf der See erwischt wird?
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Hier könnte mein Name stehen!!!
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#2
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das interessiert mich auch
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Gruß Dave |
#3
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Da du das Boot nicht führen darfst, dürfen dich die Schupos nicht weiter damit fahren lassen, weil sie, im Falle eine Unglücks, dann mit Schuld sind.
Also muss jemand her, der dein Boot führen darf....das kost schon mal. Da kommen sicher einige Euro zusammen.....wo wir beim Unglück sind, sollte eins passieren, wird auch die Versicherung mucken.... Gruß Willy Geändert von Giligan (21.05.2012 um 05:51 Uhr) Grund: Schreibfehler |
#4
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![]() Zitat:
Nix. Außerhalb der Hoheitsgewässer, wird dich keiner kontrollieren.
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#5
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![]() Zitat:
Weiterfahrt wird untersagt. Wenn die Jungs gut gelaunt sind schleppen sie Dich rein, ansonsten wird ein Skipper angefordert, natürlich kostenpflichtig ![]()
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Gruss Vestus |
#6
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![]() Zitat:
Wer soll den auf SEE kontrollieren? Einen Sportbootsee braucht man nur auf den Seeschiffahrtsstraßen und die liegen innerhalb der Hochheitsgewässer eines Landes. |
#7
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Wir können uns gern über Spitzfindigkeiten austauschen, aber ich interpretiere Panna Frage so: "im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstrassenordnung".
Ansonsten würde die Frage, auch mit dem Hinweis auf den Binnenschein, keinen Sinn ergeben ![]()
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Gruss Vestus |
#8
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Und wie wird´s im Ausland gehandhabt?
Ich kann mir nicht vorstellen dass die Carabinieri das so locker angehen. Thomas |
#9
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Ich denke auch, daß das größere Problem letztendlich sein wird, wenn irgendein Unfall o.ä. passiert.
Wahrscheinlich freut sich dann die Versicherung, weil sie eventuell nicht zahlen muß.
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. . Herzliche Grüße von Jutta |
#10
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Mir gehts nur um die Frage was es kostet.
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Hier könnte mein Name stehen!!! |
#11
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gregor ![]()
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#12
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Wer ist denn erwischt worden?
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so long, der Thomas... ![]() ![]() |
#13
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Keiner.Mir gehts nur um nen Bekannten,der kein Seeschein hat.
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Hier könnte mein Name stehen!!! |
#14
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Zahlst Du 31,- € und dann kannst Du es nachlesen
![]() Mal im Ernst, der BVKatBin-See unterliegt offensichtlich der höchstmöglichen Geheimhaltungstufe VDLV, im Netz sind nur Auszüge zu finden. Gruß Lutz VDLV = Vor dem Lesen vernichten
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#15
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gregor ![]() |
#16
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Bei Ordnungswidrigkeiten haben die Beamten immer Ermessensspielraum, so wie ich es herausgelesen habe, ist fahren ohne Führerschein keine Straftat und die folgen bleiben überschaubar.
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so long, der Thomas... ![]() ![]() |
#17
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Was die Polizei machen kann ist ersichtlich, aber übersehen wird die zivilrechtliche Seite, denn die Versicherung wird nicht zahlen wollen.
Wer einen großen Haftpflicht-Fremdschaden verursacht sollte sich überlegen ob es besser ist direkt an Bord des sinkenden Schiffs zu bleiben. Kasko sucht immer nach solchen Ablehnungsgründen.
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#18
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![]() Zitat:
Außerdem ist der Beitrag vom 16.05.2008, muss nach 4 Jahren also auch nicht mehr aktuell sein. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#19
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Moin,
also ich in Spanien hatte nur den deutschen Binnen und bin zig mal kontrolliert worden.......Da gabs weder fragen noch Probleme. Hatte einfach "Binnen" sauber durchgestrichen. ![]() Warum holt sich Dein Bekannter für seine Auslandsfahrten keinen internationalen Schein? Den hab ich auch und der wird überall anerkannt. Für mich sogar in DE, da ich dort nicht mehr wohne.
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Mit sonnigen Grüßen Achim |
#20
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Es geht hier um Deutschland. Es ist auch klar, dass kein Versicherungsschutz besteht.Mir gehts nur um die Stafe, die man bekommt.
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Hier könnte mein Name stehen!!! |
#21
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Im Zweifel bei der WaschPo anrufen und die Sache klären!
Oder ausprobieren (lassen) ![]()
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#22
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Hi !
Ich denke der Binnenschein dürfte akut gefährdet sein, falls vorhanden. Das wäre *meine* größte Sorge. Gruß, Jörg |
#23
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Falls das auf Problem des führerscheinlosen Kollegen in Burgtiefe
![]() Dann darf er ja.
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Ich bin nicht blöd. Ich hab nur soviel Pech beim denken. Erhard
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#24
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Achim, das sauber durchstreichen hättest Du Dir ruhig sparen können.
Da es in Spanien keine Differenzierung in Binnen und See gibt, gilt der deutsche Binnenschein dort auch für die See. Ebenso wie die spanischen Scheine, die nur für bestimmte Bootsleistungen und -größen gelten, für Spanier in Deutschland analog zum SBF für alle Bereiche und Boote anerkannt werden. Hat aber nix mit der Eingangsfrage zu tun. Gruß Udo |
#25
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Hatten wir schonmal: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=99805
oder im Klartext: aus der deutschen LSchiffV-Tabelle für Verstöße gegen die Landesschifffahrtsverordnung vom 21. Mai 2002 (GVBl. II S. 294) 13 Fahren eines Kleinfahrzeuges oder Sportbootes ohne den Sportbootführerschein -Mit Gefährdung wird das Bußgeld verdoppelt. wissenswertes auszugsweise, wenn auch nicht zum Fahren ohne Führerschein, gibt es in den häufig veröffentlichten Auszügen: des Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (BVKatBin-See) siehe hier: http://www.bortfeldt.eu/bussgeld.htm
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Gruß Heinz, ![]() Geändert von jugofahrer (21.05.2012 um 16:33 Uhr)
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