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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Mit dem Trailerboot 2012 nach Kroatien
Kürzlich wurde zum Thema Nachweis Einfuhrumsatzsteuer berichtet. Ich habe zum Zeitpunkt des Erwerbs meines Gebrauchtbootes von Privat aus 2ter Hand auch nicht gewußt, dass solch ein Nachweis erforderlich ist. Ist sicherlich einigen Bootsbesitzern so gegangen.
Der Vorbesitzer hatte auch schón keine Originalrechnung mehr. Erst durch dieses Thema wach gerüttelt habe ich dann mich bei der Brunswick Vertretung in Belgien gemeldet und darum gebeten mir doch den Händler zu benennen der die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt hat um nachträglich einen Beleg zu erhalten. Zur Zeit kümmert man sich darum. Da ich aber nicht weiß wann ich dort Unterlagen erhalte bin ich mit einem INF 3 Vordruck den man bei der örtlichen IHK für 0,53€ erhält mit Trailer und Boot zum Zoll in der Nähe gefahren. Nach Vergleich Baunummer Boot und Fahrzeug Identnummer des Trailers habe ich kostenlos innerhalb von 15Min. mein abgestempeltes INF 3 erhalten. Der Zoll bestätigte mir, dass ich damit den vermutlichen stärkeren Grenzkontrollen ohne Probleme begegnen kann. Als Muster das 3fach Formblatt auf dem nur sehr wenig ausgefüllt werden muß.
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zum Bayliner Tabellen Eintrag http://www.bayliner-tabelle.de Viele Grüße aus dem EN-Kreis Peter Versuchungen bekämpft man am besten mit Geldmangel u. Rheumatismus (J.Ringelnatz)
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#2
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..es sind nur 0,53 Cent aber eine riesen Frechheit, denn das Formular gibt jeder Zoll kostenfrei heraus !!
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#3
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Hmm....Jungs....nun klärt mich (Nichtbeamten) bitte mal kurz auf...
Wie verhält es sich mit meinem Boot? Bootspapiere: Natürlich vorhanden Versicherung: Natürlich vorhanden Kaufvertrag: Gibt es keinen mehr... Daten zum Boot: Halbkajüt-Trailerboot 5,5m Bj 1976 !!! Motor: Bj 1988 Habe ich hier mit Problemen bei der Einreise nach Kroatien zu rechnen? Bisher hatte ich keine... Grüße aus Nürnberg..... |
#4
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Eher bei der "Wiedereinreise" in die EU.
Da kann dir im schlechtesten Falle unterstellt werden daß dein Boot sich schon immer (oder länger als eine bestimmte Frist, ich meine max 3Jahre) im EU-Ausland befindet. Dabei spielt der Ort der Zulassung oder Versicherung keine Rolle. Es geht um die Umsatzsteuer, die bei einer Wareneinfuhr in die EU fällig wird. Darüber, daß dein Boot eine Ware aus der EU ist und nur kurzzeitig die EU verlassen hat, darüber bist du in einem solchen Fall Beweispflichtig. Dafür sind u.a. solche Papiere wie oben gezeigt. Ob das in der Praxis bei jeder Ware an der EU-Grenze kontrolliert wird ?????????????
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Gruß Jürgen
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#5
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Inf3 beim Zoll holen, ausfüllen (ganz einfach) mit dem INf3 und dem Boot zum Zoll, die Stempeln und du hast offizielle Ausfuhrpapiere, mit denen du auch wieder einführen darfst und gleichzeitig einen Nachweis, dass das Boot zum Zeitpunkt der Vorführung in der EU war ....
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#6
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http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...aren_node.html
interessant finde ich den Text ganz unten : Für Ihr privates Fahrzeug benötigen Sie keinen speziellen Rückwarennachweis. Dieser ergibt sich bereits aus den Zulassungspapieren. Was ist der Unterschied zwischen den Papieren fürs Auto und Boot ?
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#7
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mal dumm gefragt... - kann man sich dieses Inf3-Papier nicht auch bei der Ausreise am Grenzübergang ausstellen lassen....
Würde sich anbieten, weil man da ja eh alles beinander hat und nicht extra noch hier alles bei einer Zollstelle vorführen muss....
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Gruß - Georg |
#8
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Danke dafür, habe leider vorher überall nachgefragt, nur nicht beim Zoll. Selbst beim Verlag der die Dinger druckt kosten sie 56ct
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#9
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Zitat:
Habe mit den Zollbeamten gesprochen ob denen nur die Papiere genügen oder ob das Boot tatsächlich vorgeführt werden muss. Vorführung ja, andere Variante wurde mir auch angeboten da mein Boot in der Nähe eingelagert ist würden Sie auch rauskommen. Aufwand 1 Stunde; Kosten ca. 65€.
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#10
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Zitat:
Frag doch mal beim Zoll nach ob es geht und berichte uns wieder. Diese Variante ist aber wahrscheinlich auf dem Weg in den Urlaub die, die eine längere Unterbrechung bedeutet denn dort haben die Zollbeamten sicherlich ein höheres Arbeitsaufkommen(Vermutung)
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#11
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das geht sicher, aber ist wohl auch nicht so einfach, mit einem deutschen Zöllner, kann ich deutsch sprechen, mit einem Slowenischen Zöllner... (ich kann kein Slowenisch)....
und der steht an der Außengrenze...
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#12
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Zitat:
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#13
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das ist natürlich ein Hinderungsgrund.... - gar nicht dran gedacht, das das ja nicht mehr an der Grenze D zu Östereich ansteht...
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Gruß - Georg
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#14
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Zitat:
Erhält der Zoll auch eine Durchschrift? Stempel und Unterschrift iss klar Geändert von glumpo (21.05.2012 um 17:07 Uhr) |
#15
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Habe den Zettel selbst ausgefüllt. Ist ein 3 fach Satz; 2 Exemplare erhälst Du zurück, ein Exemplar bleibt beim Zoll
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#16
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ausfüllen ist eine Sache von 1er Minute ....
Name und Adresse Ausfuhrland (Kroatien) Boot (Hersteller Type) mit Baunummer WSA oder andere Kennzeichnung Trailer Hersteller Bezeichnung und FgSt.Nummer sowie Kfz-Kennzeichen das war`s .... Hinfahren, Stempel Stempel Stempel Unterschrift und Datum vom Zöllner fertig .... (Formular ist noch aus SChreibmaschinenzeiten .... besser mit der Hand ausfüllen ;o) )
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#17
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Zitat:
Der HU-Stempel weist nach wann das Auto zuletzt auf jeden Fall in der EU gewesen ist, und dieser ist in der Zulassung vermerkt.
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Gruss Vestus |
#18
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Deswegen schaut auch jeder Zöllner nicht in deinen Ausweiß sondern aufs Nummernschild
Zumal an einer EU Aussengrenze n Deutscher Tüv Stempel n Scheiß interessiert Aber dann gibt es nur eine Lösung - TÜV für Boote |
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