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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 14.06.2012, 16:05
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Kreutzi Kreutzi ist offline
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Standard Zum Thema Neustädter Bucht 75db... Haben wir einen Rechtsanwalt unter uns?

Hallo,
ich habe eine rechtliche Frage an einen Anwalt, falls wir hier einen haben, im Bezug auf die Verordnung der Neustädter Bucht mit der 75db Grenze.
Haben wir hier einen solchen? Gern auch PN, ich schreibe dann meinen Gedankengang nach kurzer Abklärung natürlich auch öffentlich weiter.

So langsam geht mir das mit der Begrenzung auf den Geist, selbst wenn man leise schalten kann und dieses tut reicht es ja nun auch nicht mehr, weil man ja Krach machen könnte!!
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  #2  
Alt 14.06.2012, 16:12
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Ein Bekannter klagt schon auf Wegerecht zu seiner Marina.

Und zwar mit dem Anwalt mit dem ich gegen das Speedlimit gewonnen haben.


Rechtsanwälte
Jens-Ulrich Kannieß
Marschstr. 30a
DE-25704 Meldorf
04832/99 63 01

Schönen Gruß von mir!
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  #3  
Alt 14.06.2012, 16:14
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Zudem gibt es ein nettes CE Schlupfloch für Umschaltbare Auspuffanlagen.
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  #4  
Alt 14.06.2012, 23:01
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Ausschnitt der Verordnung:
§ 1
Das Befahren der Neustädter Bucht, soweit sie Seeschifffahrtstraße ist, ist in dem Bereich westlich der
Verbindungslinie zwischen den Punkten LT Pelzerhaken und der Position 53° 59, 55' N; 11° 00, 00' E an Land
nordwestlich Groß Schwansee sowie seewärts der Verbindungslinie zwischen den beiden Molenköpfen auf der
Trave bei Kilometer 27 mit
1. einem Sportfahrzeug mit Antriebsmaschine im Sinne des § 2 Nr. 18 Buchstabe b der Seeschifffahrtsstraßen-
Ordnung oder
2. einem Wassermotorrad im Sinne des § 2 Nr. 21 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung
(Fahrzeug), dessen jeweiliger höchstmöglicher Schalldruckpegel 75 dB (A) nach Maßgabe des § 4 überschreitet,
verboten. Soweit ein Fahrzeug mit zwei oder mehr Antriebsmaschinen ausgerüstet ist, darf der höchstmögliche
Schalldruckpegel um höchstens 3dB (A) überschritten sein.7601 Die Geltung der V ist durch § 7 idF d. V v.
20.2.2012 VkBl 182 iVm Art. 1 V v. 23.3.2012 eBAnz AT37 V1 bis zum 31.3.2015 verlängert worden

Die Definition in §2 Nr 18 b besagt folgendes:
Sportfahrzeuge
Wasserfahrzeuge, die ausschließlich Sport- oder Erholungszwecken dienen,

worauf ich hinaus möchte ist soweit verständlich, oder?
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  #5  
Alt 15.06.2012, 00:15
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Zitat:
Zitat von Kreutzi Beitrag anzeigen
Die Definition in §2 Nr 18 b besagt folgendes:
Sportfahrzeuge
Wasserfahrzeuge, die ausschließlich Sport- oder Erholungszwecken dienen,

worauf ich hinaus möchte ist soweit verständlich, oder?
Moin,
nöö, nicht ganz.
Willst Du dein Boot gewerblich nutzen? Dann wäre es kein Sportfahrzeug mehr.

Jörg
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  #6  
Alt 15.06.2012, 00:23
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so viele Kunden wie zu mir gesagt haben, "wenn das Boot im Wasser ist sagst bescheid, nä!?"
wenn es kein Sportfahrzeug mehr ist, oder nicht ausschließlich zu diesem Zwecke benutzt wird bin ich doch prinzipiell raus aus der Nummer, oder?
__________________
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  #7  
Alt 15.06.2012, 04:56
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Zitat:
Zitat von Kreutzi Beitrag anzeigen
wenn es kein Sportfahrzeug mehr ist, oder nicht ausschließlich zu diesem Zwecke benutzt wird bin ich doch prinzipiell raus aus der Nummer, oder?


ich denke, du hast zwei Möglichkeiten:

a) du schreibst RESEARCH drauf wie die Japaner http://www.abendblatt.de/vermischtes...ut-in-See.html

oder

b) du sagst es ist ein Rennboot.

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Gruß
Wolfgang
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  #8  
Alt 15.06.2012, 08:10
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Zitat:
Zitat von Kreutzi Beitrag anzeigen
wenn es kein Sportfahrzeug mehr ist, oder nicht ausschließlich zu diesem Zwecke benutzt wird bin ich doch prinzipiell raus aus der Nummer, oder?
Moin,

mag vielleicht sein, dann kommen aber ein paar andere Sachen auf Dich zu:
Ist das Boot über 8 Meter, dann benötigst Du ein Schiffsicherheitszeugnis (kein Bootszeugnis!). Gültig für jeweils ein Jahr. Zuständig ist die BGVerkehr, früher auch SeeBG genannt.
Für das Schiffssicherheitszeugnis muss das Boot u.a. folgend ausgerüstet sein:
- UKW-DSC-Anlage im Küstenbereich
- Navtex
- Radartransponder
- selbstständig auslösende EPIRB
- UKW-Handfunkgerät (GMDSS mit Lithiumbatterie)
- Für die Funkanlage eine dritte Batterie zusätzlich zur Hauptstromversorgung (Notbatterie)
- außen angebrachten Rettungsinsel mit Wasserdruckauslöser
- jährliche Wartung der Rettungsinsel
- Stabilitätskurve der Werft
- Bugklappe muss von außen zu öffnen sein
- wahrscheinlich noch einige "Kleinigkeiten" mehr, wie einen professionell kompensierten Hauptkompass, Peilkompass, Deviationstabelle, bestimmte Anzahl an Seenotsignalmitteln, usw usw
Das werden Dir dann die netten Leute der BGVerkehr noch genauer erklären.

Zusätzlich werden noch folgende Bescheinigungen benötigt:
- Fahrterlaubnisschein
- Funksicherheitszeugnis
- Schiffsbesatzungszeugnis (Gültigkeit: fünf Jahre).

Als "Führerschein" langt der SBFS See nicht mehr aus, der SSS ist gefordert.

Gewerbeanmeldung, Finanzamt usw sollte danach ein Selbstläufer sein.

Jörg
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  #9  
Alt 15.06.2012, 09:07
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Ich habe mir erlaubt themenfremde Beiträge zu löschen.

Das Probelm ist folgendes:
Zitat:
Zitat von Kreutzi Beitrag anzeigen
selbst wenn man leise schalten kann und dieses tut reicht es ja nun auch nicht mehr, weil man ja Krach machen könnte!!
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  #10  
Alt 15.06.2012, 09:49
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genau das ist es ja, ich mache in dem besagten Gebiet ja leise, nur bei Rücksprache mit der Polizei wies man mich auch noch mal auf das "höchstmögliche" hin. Wie sie dort verfahren wollen weiß ich nicht, jedoch hat es sich dieses Jahr dort jemand zur Aufgabe gemacht diese Lauten aus der Bucht zu verdrängen. So möchte ich nun etwas vorbereitet sein.

Ich weiß ja nicht was Themenfremdes geschrieben wurde, aber denken könnte ich es mir. An die, die den Krach nicht mögen und dafür keinerlei Verständniss haben, ich würde hier gern nur über diese rechtliche Situation diskutieren, nicht wie nervig oder blöd ich mit meinem Boot bin, ich lasse mich auch nicht über andere Bootsfahrer anderer Klassen aus, auch wenn sie mir manchmal auf den Geist gehen. Wir betreiben alle den gleichen Grundsport und sollten auch einigermaßen gesittet miteinander können. Ich weiß im übrigen auch mich zusammenzureissen und auch mal leise zu fahren, auch wenn ich lieber laut würde.....
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  #11  
Alt 15.06.2012, 10:34
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Zitat:
Zitat von Kreutzi Beitrag anzeigen
........ dessen jeweiliger höchstmöglicher Schalldruckpegel 75 dB (A) nach Maßgabe des § 4 überschreitet,
verboten. ........

Ist so etwas überhaupt Rechtlich möglich?

Ich stell mir grad ein Verbot von Fahrzeugen, zu Wasser und zu Land, die schneller als eine Geschwindkeitsbegrenzung fahren können vor
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Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #12  
Alt 15.06.2012, 10:47
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Ist so etwas überhaupt Rechtlich möglich?

Ich stell mir grad ein Verbot von Fahrzeugen, zu Wasser und zu Land, die schneller als eine Geschwindkeitsbegrenzung fahren können vor
Genauso war mein Gedankengang........und wenn man eine Umschaltung eingebaut hat, also leise kann.........muss der liebe Polizist ersteinmal den Knopf zum umschalten finden......und freiwillig würde ich Ihn nicht auf meinem Boot suchen lassen.....
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  #13  
Alt 15.06.2012, 14:16
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Zitat:
Zitat von Kreutzi Beitrag anzeigen
genau das ist es ja, ich mache in dem besagten Gebiet ja leise, nur bei Rücksprache mit der Polizei wies man mich auch noch mal auf das "höchstmögliche" hin...

Wie gesagt, es gib eine einfache Lösung für das Problem,
die es dir nicht ermöglicht die Anlage, in Bereich der geforderten Messwerten, aufzumachen.
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  #14  
Alt 15.06.2012, 16:26
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Kreutzi Kreutzi ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Wie gesagt, es gib eine einfache Lösung für das Problem,
die es dir nicht ermöglicht die Anlage, in Bereich der geforderten Messwerten, aufzumachen.
....den hab ich jetzt nicht ganz verstanden....

Von der Grammatik her einwandfreie Aussage, Inhaltlich ist´s mir grad unverständlich.
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  #15  
Alt 15.06.2012, 16:51
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Hallo,

"Die bei einer Schallwelle auftretenden periodischen Druckschwankungen werden vom menschlichen Ohr als Schalldruck wahrgenommen. Der Bewertungsmaßstab hierfür ist der entfernungsabhängige Schall(druck)pegel in der Einheit Dezibel (dB).
Zusätzlich wird das Hörempfinden auch durch unterschiedliche Frequenzen beeinflusst. Bei der Bestimmung des Schalldruckpegels, wird bei der technischen Messvorrichtung ein Filter (A) vorgeschaltet, der die anatomischen Eigenschaften des menschlichen Ohres nachempfinden soll. Der so in praxisgerechter Entfernung gemessene und bewertete Schalldruckpegel wird mit der logarithmischen Einheit dB(A) wiedergegeben. Um einen Schall wahrzunehmen, ist ein Medium wie Luft Voraussetzung. Auf dem praktisch atmosphärenlosen Mond herrscht somit absolute Stille (die in sehr geringer Masse vorhandene Mondatmosphäre wird Exosphäre genannt)."



Quelle: http://www.code-knacker.de/dba.htm


Wenn die definition stimmt, wäre das aber ne ganz schöne Grauzone. Was ist Praxisgerechte Entfernung? 100m?
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Liebe Grüße,

Jörg


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  #16  
Alt 15.06.2012, 17:18
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1. einem Sportfahrzeug mit Antriebsmaschine im Sinne des § 2 Nr. 18 Buchstabe b der Seeschifffahrtsstraßen-
Ordnung oder
2. einem Wassermotorrad im Sinne des § 2 Nr. 21 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung
(Fahrzeug), dessen jeweiliger höchstmöglicher Schalldruckpegel 75 dB (A) nach Maßgabe des § 4 überschreitet,
verboten. Soweit ein Fahrzeug mit zwei oder mehr Antriebsmaschinen ausgerüstet ist, darf der höchstmögliche
Schalldruckpegel um höchstens 3dB (A) überschritten sein.7601 Die Geltung der V ist durch § 7 idF d. V v.
20.2.2012 VkBl 182 iVm Art. 1 V v. 23.3.2012 eBAnz AT37 V1 bis zum 31.3.2015 verlängert worden

Hab das gerade mehr durch Zufall gelesen....Jörg hat es eigentlich schon beantwortet. Wenn der Schalldruckpegel genannt wird ohne Angabe einer Entfernung zur "Schallquelle", ist die Verordnung eigentlich Blödsinn.
75db Schallleistungspegel (Schall direkt an der Quelle) sind
in 0,2 m Entfernung noch 75dB Schalldruckpegel
in 1m Entfernung noch ca. 63dB
in 10m Entfernung noch ca. 43dB
in 50m Entfernung noch ca. 29dB Schalldruckpegel

Grüße aus Berlin
Bernd
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  #17  
Alt 15.06.2012, 17:33
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kaceka kaceka ist offline
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Sportbootrichtlinie verlangt ISO Norm 14509
Messung bei der Vorbeifahrt und dann 75dB bzw. 78 dB in 25 m Entfernung
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Gruß
Wolfgang
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  #18  
Alt 15.06.2012, 17:41
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Zitat:
Zitat von Berni28 Beitrag anzeigen
...
(Fahrzeug), dessen jeweiliger höchstmöglicher Schalldruckpegel 75 dB (A) nach Maßgabe des § 4 überschreitet,
verboten....

In Paragraph 4 (http://www.gesetze-im-internet.de/bu...zgv/gesamt.pdf) ist ein Verweis auf

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...0081211:de:PDF

und da hab ich nichts über ein Messverfahren gefunden (Seite 22)
__________________
Liebe Grüße,

Jörg


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  #19  
Alt 15.06.2012, 17:59
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hier ist die deutsche Zusammenfassung, welche Normen angewandt werden müssen:

http://www.umwelt-online.de/recht/an...gv/gsgv10n.htm
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Gruß
Wolfgang
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  #20  
Alt 15.06.2012, 18:38
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Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von Kreutzi Beitrag anzeigen
....den hab ich jetzt nicht ganz verstanden....

Von der Grammatik her einwandfreie Aussage, Inhaltlich ist´s mir grad unverständlich.

Das mit der Grammatik wundert mich.

Mach dich mal schlau in welchen Geschwindigkeitsbereich die Messung vorgenommen wird.

Wenn die Umschaltung erst außerhalb diesen Bereiches aufgeht ist das legal.

Das Ganze kann man mit einem drehzahlabhängigen Modul regeln.


P.S. Eigentlich hatte ich mit einem Anruf von Dir gerechnet.
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Geändert von Cyrus (15.06.2012 um 18:51 Uhr)
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  #21  
Alt 15.06.2012, 19:03
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Das mit der Grammatik wundert mich.

Mach dich mal schlau in welchen Geschwindigkeitsbereich die Messung vorgenommen wird.

Wenn die Umschaltung erst außerhalb diesen Bereiches aufgeht ist das legal.

Das Ganze kann man mit einem drehzahlabhängigen Modul regeln.


P.S. Eigentlich hatte ich mit einem Anruf von Dir gerechnet.

Hallo Ihr beiden,
das mit dem Modul ist eine gute Sache.
Bei meinem Pkw ist eine "Klappenanlage" Serienmäßig vom Hersteller eingebaut. Bis 40 Kmh ist sie schön laut, dann bis 70 Kmh durch Unterdruck gesteuert wieder leise und bis 300 Kmh wieder laut.
Die Stvo. misst die db ab 40-70 KmH
Und ist alles original nä.

Grüße Stefan
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Ich kann nicht gut sehen, aber schlecht hören kann ich gut
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  #22  
Alt 15.06.2012, 19:45
Nana (m)
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Zitat:
Zitat von stefan25462 Beitrag anzeigen
Hallo Ihr beiden,
das mit dem Modul ist eine gute Sache.
Bei meinem Pkw ist eine "Klappenanlage" Serienmäßig vom Hersteller eingebaut. Bis 40 Kmh ist sie schön laut, dann bis 70 Kmh durch Unterdruck gesteuert wieder leise und bis 300 Kmh wieder laut.
Die Stvo. misst die db ab 40-70 KmH
Und ist alles original nä.

Grüße Stefan
Ja, son klappenauspuff vom 911er ist schon was feines
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  #23  
Alt 15.06.2012, 20:56
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Zitat:
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........
Mach dich mal schlau in welchen Geschwindigkeitsbereich die Messung vorgenommen wird.

.......
Moin Cyrus, hast du die Zahlen zur Hand?
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  #24  
Alt 15.06.2012, 21:23
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen

P.S. Eigentlich hatte ich mit einem Anruf von Dir gerechnet.
.....mach ich noch!!
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  #25  
Alt 15.06.2012, 23:32
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Moin Cyrus, hast du die Zahlen zur Hand?

Leider nicht. Bin schon fast 50.

Aber ich bekommen das auf Wunsch raus.
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