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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Absoluter Anfänger braucht Hilfe
Hallo !
Ich hab jetzt schon ein bisschen mit der Suche das Forum durchforscht, habe aber nicht die Antworten auf meine Fragen gefunden. Ich bin absoluter Neuling auf dem Gebiet Boot und spiele seit meinem Chiemsee Urlaub 2011 mit dem Gedanken mir ein Führerscheinfreies Boot zu zu legen. Ich wohne in Oberfranken direkt am Obermain. Ich möchte dort ein bisschen fahren und auf größeren Seen oder ähnlichem. Alles in Nordbayern sagen wir mal. Fränkischesseenland währe auch interessant. Hierzu habe ich ein paar Grundsätzliche Fragen: 1) Muss man das Boot irgendwo anmelden ? 2) Muss man das Boot versichern ? 3) Wo erfährt man auf welchem Gewässer man mit welchem Boot fahren darf oder darf man mit einem Führerscheinfreien Boot einfach überall fahren ? 4) Wie sieht es auf Binnengewässern aus ? Zum Beispiel Rein-Main-Donau-Kanal ? 5) Wie läuft es bei so kleinen Booten mit Schleusen ? 6) Und was sollte ich grundsätzlich zu dem Thema noch Wissen ? Im Auge habe ich aktuell ein GFK Boot mit ca. 4m länge und 1,5m breite. Dabei wäre ein Johnson Aussenborder der 6Ps hat und 5 auf die Welle bringt. Sollten irgendwelche Papiere beim Kauf dabei sein ? und taugt dieses Set was für mich als Anfänger ? Danke für eure Hilfe... Gruß Eisi |
#2
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Hallo Eisi,
willkommen im Forum. In Deutschland unterscheidet man zwischen Bundes- und Landeswasserstrassen sowie einige Privatgewässer. Bodensee ist noch eine spezielle Ausnahme wegen der 3 Anliegerstaaten. Auf Bundeswasserstrassen brauchst Du normalerweise einen Führerschein, nämlich den Sortbootführerschein Binnen. Ist auch gut so, denn da herrscht Berufsverkehr und man sollte die Regeln und Zeichen kennen. Ob Dein Boot führerscheinpflichtig ist, kann ich nicht beurteilen - ich bin Segler.... In Bayern wären Bundeswasserstrassen der Main, der Rhein-Main-Donau-Kanal und die Donau ab Kehlheim. Alles andere wären Landeswasserstrassen und da gilt das jeweilige teilweise sehr unterschiedliche (Bundes-)Landesrecht. In Bayern hast Du dahingehend Glück, dass man auf bayerischen Landeswasserstrassen gar keinen Führerschein benötigt. Pech hast Du dahingehend, dass Motorboote auf bayerischen Flüssen und Seen nicht erlaubt sind! Auf manchen Seen werden einige Konzessionen verlost - komischerweise gewinnen am Starnberger See immer die gleichen Großkopferten die Lotterie! Auch dürfen Segler bei Flaute den Aussenboarder benutzen, um ihren Liegeplatz anzufahren. Das war's in Bayern, wozu ja auch Franken und die Oberpfalz gehören soll. Es gibt in Deiner Gegend einige sehr aktive -Mitglieder, z.B. wolfb, einer unserer Moderatoren, die Dir sicherlich noch mehr sagen können. Stelle ruhig weiterhin Fragen - dafür sind wir (auch) da Gruß Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#3
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Hallo !
Danke für die Antworten. Heißt das jetzt, das ich mir in Bayern eigentlich gar kein Motorboot kaufen brauche ? Mich wundert dann nur, das man auf dem Chiemsee mit Motor fahren darf wenn auch Elektro. Das ist doch auch bayern. ;) Gruß Eisi |
#4
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O.k, o.k - an Elektromotoren habe ich gerade nicht gedacht! Die darf man, so weit ich informiert bin, nahezu überall benutzen.
Geht ja im Wesentlichen um die Umweltverschmutzung durch Abgase, Öl, Benzin/Diesel und Lärm - das trifft ja alles nicht auf E-Motoren zu! Gruß Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#5
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1. Binnen Anmeldung ab 3 PS, See keine Anmeldung notwendig. Anmeldung bei einem beliebigen WSA oder beim ADAC, Motoryachtverband u.s.w.
2. Versicherung ist keine Pflicht, Haftpflicht wird dringend empfohlen 3. Siehe oben, wenn dein Motor in http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...oren/Liste.pdf enthalten ist, brauchst du auf den Bundeswasserstraßen keinen Führerschein 4. Rhein-Main-Donau-Kanal ist Bundeswasserstraße 5. Sportboote werden meist mit den Großen mitgeschleust, manchmal auch extra. Einfach die Anweisungen des Schleusenpersonals beachten. Man kann auch vorher anrufen, Nummern im Netz. Schleusen ist kostenlos. 6. Hier im Forum lesen. |
#6
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Ich hab nun mal viel gelesen aber so richtig schlau werde ich nicht.
Ich plane nun mit einem gebrauchten GFK Boot von Hersteller : Thiel Wassersp. Pfullendorf, Fabrikat :Karausche. Daran will ich einen Elektromotor bauen. Das ganze soll ja nur ein bisschen zum rumtuckern am Wochenende sein. Würdet ihr mit dazu Raten oder is das nix für Anfänger ? Und das andere was mir noch nicht klar ist, wo dürfte ich mit dieser Zusammensetzung fahren ? Darf man damit auf den Main bei Bamberg zum Beispiel ? |
#7
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Ganz ehrlich. Ein Elektromotor macht eigentlich nur Sinn, wenn Du nur auf Seen oder kleinen Flüssen Angeln gehen willst auf denen Verbrennunungsmotoren verboten sind. Aber für kleine Tagestouren und etwas Spaß weiß ich nicht. Da wäre ein kleiner 5 PS AB die bessere Wahl.
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Gruß, Klaus |
#8
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Hallo und Willkommen im Forum,
ein klares NEIN ein billiger E Motor ist auf keinen Fall geeignet zum Wandern und für einen teuren bekommst Du locker 3 kleine Benziener(4 Takt ab 5-600 €) Rechne noch einen guten Lader und ne Menge Baterien dazu und dann das Gaschleppe neee Spaßfaktor =0 Andy
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________alle sagen das geht nicht...bis einer kommt und es einfach macht.__________ |
#9
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Das Problem ist halt das man, so weit wie ich jetzt das ganze verstanden habe, in Bayern nur in sehr begrenzten Mengen Gewässer hat in denen man mit Benzinern fahren darf. Somit müsste ich immer erstmal zwei Stunden fahren bis ich mein Boot benutzen kann.
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#10
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Was den Ciemsee betrifft, schaust hier bitte:
http://www.derchiemgauer.de/Beitraeg...utzpolizei.htm Was die Freizeitschiffahrt auf Budeswasserstraßen betrifft, schaust hier bitte http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/
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Gruß Dieter Boating is not just a pastime, its a way of life! |
#11
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Mir ist aber nach wie vor nicht klar, wo und wie man jetzt mit einem Benziner fahren darf.
Zum Beispiel: der Main von Lichtenfels bis Bamberg. Ich hab da noch nie einen entminet fahren sehen. Darf man es nur nicht, so wie ich es hier auch verstanden habe oder macht es nur niemand ? |
#12
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Hallo Eisi,
was die amtliche Seite angeht, kann man sich sehr gut auf ELWIS informieren, das ist die offizielle Seite der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Unter dem Reiter Freizeitschifffahrt im linken Bereich sind auch die entsprechenden Infos bezüglich Zulassung u.ä. Gruss Maddin
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Gruss Maddin Elbe Kilometer 536,0 & 574,0 (Je nach Laune) |
#13
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Was die Sache mit wo darf man mit Benziner fahren angeht, kann man nicht generell antworten.
Z.B. ist die Ilmenau im Bereich Zwischen Lüneburg und Mündung in die Elbe eine Bundeswasserstraße und auch mit Motor befahrbar. Als ich mal in Erfahrung bringen wollte, wie es mit dem Abschnitt davor aussieht, habe ich mich durch einige Behörden telefonieren dürfen. Nach zwei verschiedenen WSA's (sind nicht zuständig, da halt keine Bundeswasserstraße) bin ich dann beim NLWKN gelandet, der sich dann 2 Tage gekümmert hat und mir dann mitteilte, das es in Niedersachsen im Bereich der jeweiligen Kommune liegt, mit was welcher Fluss, der nicht Bundeswasserstraße ist, befahrbar ist. Ich denke in Bayern wird es eine ähnliche Behörde geben die Dir weiterhelfen kann. Hatte zu dem Zeitpunkt auch das erstemal gehört das es sowas wie das NLWKN gibt ;) Gruss Maddin
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Gruss Maddin Elbe Kilometer 536,0 & 574,0 (Je nach Laune) |
#14
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Ok, das die selber nicht so genau Bescheid wissen, würde zu den unterschiedlichen Meinungen hier passen.
Ich werd da am Montag mal telefonieren. |
#15
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So, ich habe jetzt mal fast alles auf den Seiten von ELWIS durchgelesen. Ich verstehe das nun so:
Aus Binnenstraßen darf man mit Verbrennermotor fahren, bis 5 PS ohne jeglichen Führerschein, auch wenn es eine Bundeswasserstraße ist, ab 5 PS braucht man den Sportbootschein-Binnen. Auf Teilen wie der Main von Bamberg-Lichtenfels darf man vermutlich gar nicht fahren weil dies keine Bundeswasserstraße ist und man hierfür nicht pauschal irgendwo etwas lesen darf. Für genaue abschnitte muss man sich vermutlich vor Ort informieren. Lieg ich da jetzt so falsch ? So, und wenn man jetzt auf einer Bundeswasserstraße mit Verbrenner unter 5 PS fährt und somit ohne einen Führerschein, weil man diesen auch nicht benötigt, muss man trotzdem die Vorgaben in Sachen Kennzeichnung (Licht) einhalten. Eine Landesflagge ist nicht vorgeschrieben, kann aber angebracht werden. Stimmt das auch ? |
#16
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Jepp.
Und wenn Du einen Motor hast der auf Bernd seiner gelinkten Liste steht bist Du auf der sicheren Seite. Und wie Du selber gesagt hast mußt Du Dich auch als nicht Führerscheinbesitzer an die Vorgaben (Ausweichregeln, Kennzeichnung, Beleuchtung etc...) halten. Gruss Maddin
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Gruss Maddin Elbe Kilometer 536,0 & 574,0 (Je nach Laune) |
#17
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So, seitdem ich hier angefangen habe sind ein paar Wochen vergangen. Der Entschluß ist nun gereift, im Herbst werde ich den SBF Binnen machen und möchte dann, wenn alles klappt mir im Frühjahr 2013 ein Boot kaufen. Welche Art von Boot ich anstrebe, hab ich aj schon in anderen Threads besprochen, so ganz klar ist mir die Bauart Verdränger oder Gleiter noch nicht, aber da werde ich jetzt mal bis zu meinem Kurs abwarten, vielleicht kann man da jede Art sich mal anschauen und kurz probieren. Wenn nicht werde ich dieses Thema vor dem endgültigen Kauf noch mal aufgreifen bzw. mich näher damit befassen.
Bis zum Kurs lese ich jetzt hier schon fast täglich (was will man im Urlaub bei unserem Super Sommer 2012 auch anderes machen) mehrere Stunden. Trotzdem sind mir noch eine Fragen offen, die ich auch über die Suche schon oft gefunden habe, aber so 100.000%ig bin ich nicht zu meiner Antwort gekommen. Daher wollte ich nun hier noch mal ein paar Fragen stellen, die für euch wahrscheinlich völlig banal sind, mir aber noch die Fragezeichen aus dem Kopf hauen. 1) Hat jedes Boot eine Flaggenpflicht ? Und wenn ja, welche Flaggen MÜSSEN WO hängen ? Und welche Flaggen darf man sonst noch wo anders hinhängen ? Speziell zum Beispiel einen BF-Wimpel ? Wenn nein, ab welcher Bootsgröße besteht die Flaggenpflicht, und wo nicht. 2) Beleuchtung muss ja, so weit ich das bis jetzt verstanden habe, jedes Boot haben. Nur wenn es Nachts fährt oder wirklich immer ? Also ich meine aufgebaut, das man es Tagsüber nicht einschalten muss kann ich mir vorstellen. 3) Dann habe ich noch etwas von einem "Ankerball" (Ich nenne es jetzt einfach mal so) gelesen. Der muss über dem Boot hängen, wenn das Boot am Anker liegt, richtig ? Wir soll man das bei einem kleinen, sagen wir mal 7m langem Kajütboot gemacht werden wenn man keinen Mast hat ? 4) Apropos Anker. Jetzt werdet ihr mich vermutlich auslachen aber da stellt sich mir auch eine Frage: Wenn man ein Boot an den Anker legt, will man damit ja seinen Standort halten zum Mittagessen, Baden, was auch immer. DUrch was hält der Anker den Standort ? Nur durch sein Eigengewicht oder verhängt er sich irgendwo am Grund ? Wenn er sich irgendwo verhängen soll, frag ich mich, wie man ihn da wieder los bekommt um weiter zu fahren ?!? Wenn es mit dem Eigengewicht gehen soll, dann muss der Ankel ja entsprechend groß/schwer sein um das jeweilige Boot zu halten, oder ? Wenn ja, wie berechnet man das richtige Gewicht ? Und wie läuft das dann mit dem Ankern ? Einfach Stelle aussuchen und runter damit ? Und wenn man dann am Anker liegt, bleibt man deswegen ja nicht auf genau der gleichen Stelle liegen, oder ? Man bewegt sich doch dann in einem gewissen Radius um den Anker bzw. in Strömungsrichtung je nachdem wie lange das Seil/Kette ist, oder ? Danke schon mal für eure Bemühungen. Gruß Eisi |
#18
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Hei, sich soviele Gedanken zu machen Geb doch mal einige in der suchfunktion ein. Denke da wird dir schon geholfen..
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------------------- Gruss Peter |
#19
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Wie schon geschrieben, hab ich das die letzten zwei Tage gemacht. Diese Fragen blieben mir dabei offen.
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#20
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Ein Anker wird " Eingefahren" .... das heisst 3 fache der wassertiefe bei kette oder 5 fache bei leine ... Auf gut deutsch: Wenn die stelle wo du ankerst 3 meter tief ist musst du bei kette etwa 9 meter kette lassen..... bei leine 15 meter.. ( Ungefähre faustformel, kann auch mehr sein)...... du stellst dich gegen die strömung oder gegen den wind und fährst den anker fest in dem du mit viel gas rüchwärts fährst..... nachdem kein rupfen mehr an kette oder leine zu spüren ist und deine ankerpeilung sich nicht ändert dann sollte der anker fest sitzen..... Trotzdem immer wachsam sein da ein anker sich lösen kann oder der wind sich drehen kann und der anker sich dadurch löst.
Der ankerball hast du zusetzen wenn du vor anker liegst .... es reicht wenn du im am besenstiel festmachst und etwas über die höchste stelle vom boot hängst, so das er won allen seiten gut sichtbar ist. Beleuchtung brauchst du nur wenn du bei dunkelheit oder unsichtigen wetter fährst. Wenn dann MUSS es eine vom BSH zugelassene beleuchtung sein..... Wenn du eh nur über tag fährst kannst du sie dir sparen, dann ist sie kein muss. Hoffe ich konnte dir etwas helfen. Gruss Christian
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht . |
#21
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Oder schau mal hier : http://www.esys.org/esys/anker-strategie.html
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht . |
#22
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OK, danke das leuchtet mir alles ein.
Zwei Fragen hab ich da noch, die eine ist ja mit den Flaggen noch unbeantwortet und die andere ist: Wenn ich mein Boot mit Beleuchtung ausrüsten möchte, welche Leuchten brauche ich mindestens ? Rot und grün und dann weiß ich noch was von weiß ? Oder was ist die Mindestausstattung ? |
#23
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Zitat:
Zu 1) Flaggenflicht besteht nicht, wenn du aber den Adenauer hissen willst, dann muss er am Heck flattern - weiterer Schmuck wo du möchtest, z. B. an einem Mast, der auch das Ankerlicht trägt. Zu 2) Wenn du nur bei sichtigem Wetter fährst, brauchst du keine Navi-Beleuchtung. Wenn aber eine Beleuchtung montiert ist, dann muss sie hinsichtlich Art und Anordnung den Vorschriften entsprechen. Zu 3) Binnen brauchst du keinen Ankerball, auf dem Meer schon. Ein gelber Döpper an der Ankerkette lässt diese erkennen; die Waschpo interessiert sich aber nicht dafür. Zu 4) Der Anker gräbt sich wie ein Pflug ein, wenn das Boot etwa horizontal an der Kette zerrt. Um ihn auszubrechen, muss er etwa senkrecht nach oben gezogen werden. Meinen 14 Kilo-Anker mit genau so viel Schlamm auf den Flunken ziehe ich gerade so Hand über Hand hoch. Bei 4 kg Ankergewicht für ein 6 m Boot kann das Frühstück vorher entfallen. Den Anker lässt du runter plumpsen und gibts eine Ketten- bzw. Leinenlänge von der fünffachen Wassertiefe zu. Bei 20 m Leinenlänge schwoit dein Boot also mit einem Radius von 20 m um den Anker herum. Innerhalb dieses Kreises darf sich kein Ufer, keine Untiefe und kein sonstiges Hindernis befinden, denn der Wind kann in jede Richtung umschlagen.
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Gruß Wilfried
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#24
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Zitat:
Wenn Du vom Adenauer sprichst, dann deute ich das mal als die Deutschlandflagge. Die muss ans Heck also, Seite egal ? So einen Mast stelle ich mir auch vor muss ich zugeben, an den darf dann der BF-Wimpel und ich möchte noch einen Franken-Wimpel oder die Oberfrankenfahne , also die dürfen alle an diesem Mast ?! Zitat:
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#25
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Zitat:
http://www.skili-berlin.de/pruefunge...log-Binnen.pdf Wat war noch?: Für die Flagge der BRD findest du achtern in jeder Reling ein Loch für den Flaggenstock, der sollte nicht zu weit von der Mitte weg sein. Klar, alle sonstigen Flaggen und Wimpel kommen an Mast oder Geräteträger, bei Reisen durchs Bayernland aber die Frankenflagge einholen! Ankern kannst du überall, wo es nicht verboten ist - klapp mal den Link auf. Ich wohne an der Unterhavel, da häufen sich wegen der seenartigen Verbreiterungen die Ankermöglichkeiten geradezu. Auf dem Main wird seitlich der Fahrrinne wohl nicht so viel Platz sein. Lese Dir mal die Fragen und dazu die A-Antworten durch - macht sogar Spaß.
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Gruß Wilfried |
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