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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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#1
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Aufgepasst Neue Zollvorschriften in Kroatien
Neue Zollvorschriften in Kroatien Skipper mit einem festen Liegeplatz in Kroatien droht künftig Ungemach bis hin zur Beschlagnahme ihres Bootes oder der Yacht, wenn sie nicht die in Kroatien geltenden Zollvorschriften strikt beachten, wie SeaHelp, der führende Pannendienst der Adria mitteilt. Dieser Umstand ist der Tatsache geschuldet, dass Kroatien am 1. Juli 2013 der EU beitritt und die EU-Behörden bereits im Vorfeld auf die Umsetzung bereits bestehender Verordnungen pochen. Der kroatische Zoll hat quasi keinen Ermessensspielraum bei der Umsetzung der entsprechenden Verordnung. In Süddalmatien wurde bereits eine Yacht beschlagnahmt, der Eigner wird wohl kaum eine Chance haben, sich gegen die Maßnahme im Nachhinein zu wehren. Was liegt dem zugrunde? Das kroatische Zollgesetz schreibt, übrigens im Einklang mit den europaweit geltenden EU-Bestimmungen vor, dass die vorübergehende Einfuhr und Nutzung von Booten in Kroatien für einen Zeitraum von 18 Monaten nach Kroatien erlaubt ist. In ganz wenigen Ausnahmefällen, wenn die Marina als Zolllager des Typs E registriert ist, verlängert sich die Frist auf 24 Monate. Hat die Yacht danach Kroatien nicht mindestens einmal offiziell verlassen, beginnt die Zollpflicht in Kroatien. „Entgehen kann man dem nur, wenn das Schiff zumindest einmal innerhalb der 18 Monate Kroatien verlassen hat und man die entsprechenden Zoll-Unterlagen sorgfältig aufbewahrt hat“, teilt SeaHelp-Chef Wolfgang Dauser mit. Vielen Skippern, deren Boote dauerhaft in Kroatien liegen, ist dieser Umstand gänzlich unbekannt. Doch nach SeaHelp-Recherchen gibt es diese Verordnung schon seit einigen Jahren, nur wurde sie bisher nicht entsprechend umgesetzt. Durch den bevorstehenden EU-Beitritt fordern die Behörden in Brüssel jedoch eine Angleichung der kroatischen Gesetze an die EU-Gesetzgebung und genau dazu zählen auch die Zollvorschriften, die die zollrechtliche Behandlung ausländischer Boote und Yachten regeln. „Lässt man die Frist von 18 Monaten verstreichen, kann es sein, dass ohne weitere Aufforderung die Beschlagnahme droht“, weis Wolfgang Dauser. Und dann wird es teuer. Zoll, Strafzoll und die zu erhebende kroatische Mehrwertsteuer können schon mal leicht den Wert der Yacht überschreiten, zumal der festgelegt wird auf den Tag der Einfuhr, auch wenn der schon einige Jahre zurück liegt. Neue Zollvorschriften in Kroatien Deshalb rät SeaHelp, das Boot oder die Yacht einmal innerhalb des Zeitraums von 18 Monaten einmal offiziell über einen „Port of Entry“ auszuklarieren und mit dem Boot die 12-Meilenzone zu verlassen. Es reicht aus, danach umgehend auf direktem Weg wieder einzuklarieren, um der entsprechenden Zollverordnung Genüge zu leisten. Dann beginnt die Frist von neuem zu laufen. Trailerbootfahrer haben die Möglichkeit, mit dem Boot auf dem Trailer Kroatien zu verlassen und Neue Zollvorschriften in Kroatien Neue Zollvorschriften in Kroatien danach umgehend wieder zurückzukehren. Auch diesen Vorgang sollte man sich von der entsprechenden Zollstation an der Grenze bestätigen lassen. Die Regelung ist im übrigen unabhängig zu sehen von der generellen steuer- und zollrechtlichen Behandlung von Booten in Kroatien. Hier gibt es im Vorfeld des geplanten EU-Beitritts Kroatiens derzeit noch keine abschließende Regelung, SeaHelp informiert darüber zu gegebener Zeit an dieser Stelle. |
#2
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Hallo,
dazu gibts schon reichlich Diskussionen hier und gefühlte 4-10 Trööts, auch der Artikel des Herrn Dauser wurde schon behandelt. siehe Suchfunktion... Grüße Christian
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#3
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Was soll man denn jetzt machen???? ich liege seit 16 Jahren in einer ACI Marina
Bitte um ein paar Tipps |
#4
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Zitat:
Blöder Tipp, ich weiß. Gruß Walter |
#5
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Zitat:
Die Lösung für Dein Problem steht doch im Bericht: Zitat:
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#6
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Manche haben gar keinen Motor mehr drinn
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#7
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hallöchen,
im vorliegendan Fall würde ich vom Aus/-Einklarieren abraten. Er liegt mehr als 24 Monate in HR und das fällt beim Ausklarieren auf (geht aus den Papieren hervor). D.h. der Zöllner wäre verpflichtet, die Nachverzollung durchzuführen. Er würde sich strafbar machen, wenn es nicht täte. Etwas anders ist, dass die Behörden eventuell bis zum EU-Beitritt sich mit Nachforschungen nach Booten zurückhalten, die länger als 2 Jahre in HR sind. Das kann mit Personalmangel begründet werden. Ich würde in diesem Fall einfach abwarten. Grüßle Dieter |
#8
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Ich habe vor einigen Tagen in Bozava aus- und wieder einklariert. Es hat keinen Menschen interessiert, ob ich dies in den zurückliegenden Jahren schon einmal gemacht habe (habe ich nicht). Etliche Freunde von mir haben dieses Prozedere Bozava oder Sali ebenfalls gemacht, in keinem Fall hat es Nachfragen gegeben, wann zuletzt aus- und wieder einklariert wurde.
In meiner Marina (Marina Dalmacija), dass der Zollverschluss die erlaubte Verweildauer für das Schiff lediglich von 18 auf 24 Monaten erhöht. Dies hat mich bewogen, aus- und wieder einzuklarieren. Der Vorgang läuft ganz easy ab. Zuerst zum Hafenkapitän, der eine Crewliste ausstellt, dann zur Polizei. Zur Ausklarierung musste ich nicht an die Zollpier, sondern konnte an der Hafenmole blieben. Als Ziel genügt die Angabe "open sea". Bei der Einklarierung ging es an die Zollpier, dann zum Hafenkapitän, der eine zweite Crewliste ausstellte, dann wieder zur Polizei am Zollpier. Nach diversen Stempen in die Papiere war die Sache erledigt. Sowohl der Hafenmeister als auch die Polizisten wissen ganz genau, warum aus- und einklariert wird und nehmen dies sehr gelassen hin. Gruß Peter |
#9
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Moin,
auch das Einklarieren befreit nach dem EU-Beitritt Kroatiens nicht von der Steuerschuld. Irgendwann wird sie fällig. Wer sich später erwischen lässt bekommt obendrein noch eine Strafe dazu. Hier mal ein Beitrag aus: http://www.boote-magazin.de/test_tec...en/a39985.html Zu guter Letzt: Kroatien Am 1. Juli 2013 wird Kroatien der EU beitreten. Dies wird unter anderem dazu führen, dass Tausende von EU-Eignern (in diesem Fall vor allem Deutsche, Österreicher und Italiener), deren Boote zu diesem Stichtag unversteuert in Kroatien stationiert sind, quasi über Nacht zu Steuerschuldnern werden. Fällig wird die Umsatzsteuer, ohne die eine freie Benutzung des Bootes in der EU, zu der Kroatien ja dann gehört, nicht möglich ist. Derzeit sind uns die kroatischen Ausführungsbestimmungen zur Erhebung der fälligen Umsatzsteuer noch nicht bekannt. Aufgrund der Erfahrungen mit anderen Beitrittsländern und der Basisrichtlinien der EU zur Umsatzbesteuerung kann aber von folgenden Grundsätzen ausgegangen werden:
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Gruss Vestus |
#10
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Mehrwertsteuer-Nachzahlung und Verzollung sind zwei Paar Stiefel. Bei der Aus-und Einklarierung geht es darum, eine mögliche Verzollung zu vermeiden, die übrigens auch ein bereits mehrwertversteuertes Schiff treffen könnte, wenn es unverzollt in Kroatien liegt.
Ob Boote, die vor dem 1.7.2005 in Betrieb genommen wurden, nicht nachversteuert werden müssen, ist überhaupt noch nicht entschieden. Gruß Peter |
#11
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Die Verzollung zieht die Mehrwertsteuer nach sich.
Wenn das Boot seit 16 Jahren dort liegt sollte es m.E. bis zum EU-Beitritt auch kein Zöllner zu Gesicht bekommen. Alles andere wird sich ergeben. Wenn er Glück hat greift die 8-Jahres-Regel, wenn nicht.... Und ob die 8-Jahres-Regel dann auch für Boote unter Nicht-Kroatischer Flagge greift ist ebenfalls noch offen.
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Gruss Vestus |
#12
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Zitat:
aus welchen Papieren soll das denn hervorgehen ??
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#13
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ich habe vor 2 wochen ebenfalls in bozava aus und später wieder einklariert.
der Zoll hat meine Vignetten-Papiere gefordert und meine Nachweise zum Zollverschluss. Aus den Vignettenpapieren geht hervor, wann das boot erstmals in HR angemeldet wurde. Das hat ja auch Einfluss auf die Höhe des Rabatts. Von dem ganzen hat er bzw die Polizei noch eifrig Fotokopien gemacht. Das hat mich zwar gewundert, aber ansonsten ist alles nett und freundlich verlaufen. Grüßle Dieter |
#14
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Zitat:
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Gruss Vestus |
#15
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Zitat:
Wenn Du gerade einklriert hast, kannst Du ja noch keinen Nachweis über einen Zollverschluss haben ! Ich denke, Du hast da etwas missverstanden .....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#16
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Zitat:
Dieter meint natürlich die Unterlagen aus seinem Ganzjahresliegeplatz in Hr. Der Betreiber der Anlage legt jedes Jahr dem Zoll den Vetrtag inkl Inventarliste vor und bekommt diese gestempelt vom Zoll zurück. eine ordentliche Marina gibt davon eine Kopie an den Eigner und genau diese hat Dieter in Bozova vorgelegt.
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Gruß Olli |
#17
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Zitat:
Ich hab es ja grade auf nen Trailer von Germany mit gebracht, gruss dieter |
#18
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Stimmt - ich hab's gesehen !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#19
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Ich habe es schon mal geschrieben ,Kroatien mag wunderschön sein ,aber dieser ganze Affenzirkus würde mir auf den Keks gehen. Da bleib ich in den Niederlanden ,habe meine Ruhe mit dem ganzen Gedöns und habe einfach Spass.
Boot ist für mich Spass u Urlaub und nicht Stress mit Behörden . |
#20
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Fred hat das völlig richtig beschrieben. Aus den Unterlagen zur Vignette geht nicht hervor, wann ein- und ausklariert, sondern wann das Boot erstmals in Kroatien angemeldet wurde. Bei mir hat die Polizei übrigens keinen Nachweis über den Zollverschluss verlangt, vielleicht genügt mein "Marina Dalmacija"-Stander.
doncamillo01, das hat mit Gedöns und Affenzirkus nichts zu tun, sondern hängt mit der bevorstehenden Aufnahme Kroatiens in die EU zusammen. Würden die Niederlande ebenfalls erst jetzt zur EU stoßen, dann hättest Du vermutlich ebenfalls "das ganze Gedöns" an der Backe. Gruß Peter
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#21
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Einverstanden !!!
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#22
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wenn die erstmalige Anmeldung länger als 24 Monate zurück liegt und man keinen Nachweis über eine zwischenzeitliche Aus- und Einklarierung hat, hat man die arxxx karte. Dies gilt sicher für Boote die nicht mehr trailerbar sind. Bei Albatros ist das wohl so.
deshalb nochmal: in diesem Fall (und nur in diesem Fall) würde ich nicht ausklarieren. grüßle Dieter |
#23
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Zitat:
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#24
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Also,
diese Pfingsten haben 2 Kameraden aus- und wieder einklariert und dies ohne Probleme obwohl die Boote länger als 24 Monate im Zollverschluss lagen.... Macht euch doch nicht verrückt wegen dem Mist... Man hat uns diese Pfingsten in einer Bojenbucht kontrolliert und die wollten nur die Bootspapiere (Permit, "Kurtaxe" / Aufhenhaltsgebühr) sowie den Führerschein sehen. Die hat weder Zollverschluss noch Podrava interessiert. Laut unserer Marina hat man seitens des Zolls mündlich zugesagt, diese seit 1998 (!!!) gültige Regelung bis zum EU Beitritt nicht zu ahnden (so wie man es bisher auch nicht gemacht hat...) . Das Problem sind wohl Boote, die bei Kontrollen in der Marina (der Zoll kommt in letzter Zeit häufiger in die Zolllager Marinas) zwar im Zollager als unter Verschluss gemeldet sind, aber nicht auffindbar sind weil auf Törn oder sonst wo... Da gibts Ärger, genauso wenn man in einer Bucht kontrolliert wird und das Boot ist als unter Verschluss gemeldet... Die Marinas müssen die Boote, die auslaufen innerhalb von einer Frist (ich glaube 48h gehört zu haben) beim zuständigen Zollamt als "Freigegeben zur Nutzung" oder "Unter Verschluss" melden. Dann gibts eigentlich auch keinen Ärger. Die hier viel zitierten Fälle (Seahelp) hatten das eben nicht gemacht (deren Marinas meine ich). Andere Marinas waren keine Zolllager... usw. Also ganz entspannt bleiben und sicherheitshalber ein- und ausklarieren (frei nach dem Mottto des Zolls: was interessiert mich mein Geschwätz von gestern...) , wenn die Marina Ihren Job gemacht hat (evtl. sicherheitshalber nachfragen in der Marina) passiert beim Kapitano und der Policija nix... Grüße und entspanntes ein- , aus-, um-, unter oder oberklarieren Christian
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#25
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Zirkus
Zitat:
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