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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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#1
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EU- Umsatzsteuerzahlung – Dreijahresfrist -
Hallo Zusammen,
ich bin neu im Forum. Ich habe vor 6 Jahren ein neues Boot in Deutschland gekauft, Umsatzsteuer in Deutschland bezahlt! und das Boot in Kroatien eingeführt; seitdem war das Boot permanent in Kroatien ( 6 Jahre). Aus- und einklariert habe ich alle 18 Monate (zollrechtlich also ok). Meine Frage betrifft die Dreijahresfrist – hier EU-Umsatzsteuerzahlung vor dem 1. Juli 2010 -; somit ist im Juli 2013 (EU-Beitritt Kroatien) erneut Umsatzsteuer fällig ( Boot 6 Jahre in Kroatien). Lässt sich dies vermeiden, indem man Kroatien diese Jahr verlässt und z.B. einen italienischen Hafen anläuft (eventuell Ancona) oder sollte man Slowenien bevorzugen? Besteht die Gefahr beim Grenzübertritt in die EU, Mehrwertsteuer nochmals zahlen zu müssen. Was gilt als Nachweis der Einreise in die EU? Hat jemand Tipps, Erfahrungen, Informationen!? Danke und viele Grüße Oliver |
#2
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Zitat:
Die Papiere beim jeweiligen einklarieren, d.h. die vom Zoll abgestempelte Crewliste , dabei ist es völlig gleichgültig, ob von Italien oder Slowenien kommend.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#3
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Moin und herzlich willkommen im.
Du musst im Zweifelsfall nachweisen, dass das Boot innerhalb der letzten drei Jahre einmal in der EU gewesen bist. Das kann z.B eine Liegeplatzquittung oder eine Reparaturrechnung sein. Und immer schön den Nachweis der gezahlten MwSt für das Boot dabei haben, in Kopie reicht. Du kannst natürlich mal kurz nach Italien zum Eisessen und in der Marina übernachten rüberhopsen, wäre nur blöde wenn Dein erster Kontakt der italienische Zoll wäre, der genau diese Unterlagen sehen möchte.
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Gruss Vestus |
#4
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Mich würde mal interessieren wer vom italienischen Zoll schon mal nach genau diesen Unterlagen gefragt wurde.
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„Gerade, weil wir alle in einem Boot sitzen, sollten wir heilfroh darüber sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen.“ Ernst Ferstl |
#5
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[QUOTE=vestus;2738599]............... in Kopie reicht.
[QUOTE] Nein, es muß die Rechnung im Original vorliegen, bzw. eine beglaubigte Kopie Wolfgang |
#6
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Das ausklarieren aus Kroatien bedeutet nur, das du Kroatien verlassen hast, jedoch nicht, das du in die EU eingereist bist.
Nach meinem Verständnis fällt bei dir also die Einfuhrumsatzsteuer an. Gruß volker
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#7
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Was macht der Zoll eigentlich. Kekse essen und Grappa trinken? Ist wie besoffen Auto fahren: 100 mal geht es gut....
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Gruss Vestus |
#8
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Hallo Volker,
meine Frage bezieht sich auf das Einklarieren in ein EU-Land innerhalb von 3 Jahren; d.h. ich möchte mein Boot für einen Tag in die EU bringen, um die 3-Jahres Regel zu erfüllen. Bedanke mich schon mal für die hilfreichen Antworten Grüße Oliver |
#9
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Zitat:
Hast Du Beitrag #2 nicht gelesen ??
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#10
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Zitat:
Zitat:
UNd was ist wenn er durch die 18 Monats Ausfuhrregel nur Hr verlassen hat, ohne in ein Eu LAnd einzureisen, dann befindet sich das Boot schon weit über 3 Jahre ausserhalb der Eu und ist steuerpflichtig.
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#11
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Es ist, wie glumpo schreibt. Das Boot ist seit 6 Jahren außerhalb der EU.
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#12
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Zolltechnisch bist Du auf der sicheren Seite, Boote müßte Nachversteuert werden (zum Zeitwert) - ist aber alles noch ein Blick in die Glaskugel Gerüchte gibt es viele , bleibt nix anderes übrig als abzuwarten.
Sicher könntest Du mit dem Boot nach Italien, was wohl steuertechnisch sicherer ist wie Slowenien, Restrisiko bleibt und ob es was bringt Gut war jetzt nicht wirklich eine große Hilfe Wolfgang |
#13
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Nochmals Beitrag #3. Du bist in der glücklichen Lage einen MwSt-Nachweis zu haben, über den die meisten HR-Bootsbesitzer nicht verfügen. Ich hoffe Du hast den Wink verstanden.
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Gruss Vestus |
#14
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Bei einem trailerbaren Boot würde ich mir keine großen Gedanken machen.
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#15
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Das Boot ist 12 Meter und nicht trailerbar.
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#16
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Gruss Vestus |
#17
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Zitat:
Zitat:
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#18
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Zitat:
Er ist somit nicht im grünen Bereich. Gruß Volker
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#19
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Zitat:
darüber wurde ich ich mir nur Gedanken machen wenn ihr jemanden findet der in It oder Slo erneut Steuern gezählt hat obwohl er einen Steuer Nachweis hat. und das unabhängig davon ob das Boot 2,3,6 oder auch 20 Jahre außerhalb der Eu war.
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Gruß Olli |
#20
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Zitat:
Ich habe das letztes Jahr vollzogen mit Slowenien und kein Mensch hat mich in Piran danach gefragt !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#21
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Das müssen die auch nicht wissen. Nachweispflichtig ist der Eigner, dass er nicht länger ausserhalb der EU war.
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Gruss Vestus |
#23
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Problem erkannt, Gefahr gebannt.
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Gruss Vestus |
#24
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Quatsch !!
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#25
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Sach ma Fred, rennst du zuhause eigentlich auch immer schreiend gegen die Wand??? Sobald eine Aussage nicht 100%ig nach deiner Mütze ist, dann wird entweder FETT oder polternd geantwortet. Bleib mal locker...es ist Sommer. Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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