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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Langzeit-Ankern mit dem Hausboot / kein Liegeplatz
Hallo,
ich bin neu hier und habe trotz (schon älterem) Sportbootführerschein eine grundlegende Frage, da ich mich zunehmend mit dem Thema Hausboot zu befassen beginne. Normalerweise braucht man ja für ein Hausboot einen Liegeplatz, um das Boot in der Zeit, in der man nicht an Bord ist, sicher vertäut zu wissen. Inzwischen bin ich jedoch alt genug, den Sommer komplett auf dem Boot verbringen zu können, ohne einer geregelten Tätigkeit nachgehen zu müssen. Was hindert mich also (von der rechtlichen und praktischen Seite) daran, das Hausboot im Frühjahr zu Wasser zu bringen und bis zum Herbst auf verschiedenen Binnengewässern zu kreuzen. Mal in diesem Hafen ein paar Tage zu verbringen, mal an jenem Steg (alles nach Absprache mit dem zuständigen Hafenmeister bzw. Stegbesitzer) und in der restlichen Zeit dort, wo es nicht verboten ist, einfach zu ankern ? Es geht mir dabei nicht um Strom-, Kraftstoff- und sonstige Versorgung, Frisch- und Abwasser etc. Ich möchte einfach nur wissen, ob etwas gravierendes dagegen spricht, keinen festen Liegeplatz zu haben ? Über entsprechende Hinweise würde ich mich freuen. Havellers |
#2
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Da du ja lediglich an erlaubten Plätzen ankerst, dürfte das erst mal kein Problem sein... solange du an Bord bist.
Einen festen Liegeplatz muss man nicht nachweisen, analog auch bei Trailerbooten. Ersten Wohnsitz auf dem Boot anmelden ist so aber in D ziemlich ausgeschlossen und von einer Ankerdauerbeschränkung (analog zu der Parkregelung auf öffentlichem Verkehrsraum) habe ich noch nie gehört.
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gregor
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#3
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Wenn dein Boot ne Zulassung hat,kein Problem.
Machen doch viele Rentner,die von April bis Oktober mit ihren Booten unterwegs sind. Hab ich auch mal vor,nur dann das ganze Jahr
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Servus Willi
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#4
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Zitat:
Es gelten die Meldegestze der Bundesländer, die aber weitgehend gleichlautend sind. So bestimmt z.B. das Meldegesetz des Freistaates Bayern in Art. 14: "Wohnung im Sinn dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. 2 Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffs der Bundeswehr. 3 Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. 4 Art. 20 bleibt unberührt." Hmm, ein Blick in Art.20: "(1) 1 Wer auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, hat sich bei der Meldebehörde des Heimatorts des Schiffs anzumelden. 2 Die Vorschriften zur allgemeinen Meldepflicht sowie zur Auskunftspflicht des Meldepflichtigen gelten entsprechend. 3 Die Meldepflicht besteht nicht, solange die Person im Inland für eine Wohnung nach Art. 13 Abs. 1 gemeldet ist." In's Schiffsregister müssen Binnenschiffe bekanntlich eingetragen werden, wenn sie mehr als 10m³ Wasser verdrängen oder mehr als 20 Tonnen tragen, alle anderen können auf Wunsch des Eigners eingetragen werden. http://de.wikipedia.org/wiki/Schiffsregister Ansonsten hat dicke Lippe damit recht, dass es keine generelle Beschränkung der Ankerdauer gibt und Verdrängerwilli zweifellos damit, dass das, was Havellers vorschwebt, ein beliebtes und rechtlich gänzlich unproblematisches Rentnerhobby ist. Hab' ich auch mal vor. Geändert von karaya (11.07.2012 um 17:39 Uhr)
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#5
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da kann ich mich nur anscließen, das ist auch mein Traum für die Zukunft.
Es gibt übrigens in Weener die Möglichkeit ein Haussportboot mit Liegeplatz als Festwohnsitz anzumelden, das nur am Rande. Aber das ist ja für ein Herumreisen mit dem Boot nicht nötig ! Grüße Detlef
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#6
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Erst einmal herzlichen Dank an Euch alle für die schnellen Antworten. Demnach sollte Langzeit-Ankern mit dem Hausboot unkritisch sein, solange jemand an Bord ist und "Ankerwache" hält.
Wenn ich mit meiner Frau unterwegs bin also kein Problem. Aber wenn ich allein auf dem Boot wäre und es doch für einige Stunden verlassen müßte (z.B. zum Einkaufen mit dem Dingi), wäre das unbeaufsichtigte Zurücklassen des ankernden Hausbootes (trotz vorsorglich gesetzten Ankerlichtes etc.) aus meiner Sicht verboten, oder seht Ihr das anders ? Viele Grüße, Havellers ! |
#7
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Zitat:
ich finde die Idee super. Auch ich würde gerne (dauerhaft) auf einem Boot wohnen und leben falls das möglich wäre. Ist nur in er Praxis ziemlich kompliziert. Wegen Ver- und Entsorgung, im Winter, etc. Ohne festen Liegeplatz sehe ich kein Problem, da Du ja "auf Tour" bist. Allerdings glaube ich ebenfalls, dass die Abwesenheit von Bord (ohne Ankerwache) Probleme geben könnte. Aber auch hier gibt wahrscheinlich: Wo kein Kläger ... (aber ob man sich darauf verlassen möchte?). Grundsätzlich wird es aber wahrscheinlich doch so sein, dass Du eine Steganlage brauchst wenn Du einkaufen, etc. möchtest. Meist liegen diese ja in bewohnten Gebieten wo auch die Einkaufsmöglichkeiten sind und außerdem, irgendwie muss das Zeug ja an Bord kommen. Also, alles nur eine Frage der Planung
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Grüße vom Rhein, Edi
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#8
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Vielleicht kann man das umgehen wenn man das Boot an Land befestigt.
Hier bei uns fahren viele ihre Boote ganz nah ans Ufer , rammen einen Holzpflock oder Erdanker in den Boden , befestigen ihr Boot darn und verlassen es. Vielleicht zählt das dann zum anlegen und nicht zum ankern , keine Ahnung , aber es muss ja einen Grund haben warum das so Gehandhabt wird. Gruß Udo |
#9
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Zitat:
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Grüße vom Rhein, Edi
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#10
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Zitat:
" hier bei uns " bezog sich auf 2 Seen die mit der Maas verunden sind . Gruß Udo |
#11
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Zitat:
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Gruss Vestus
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#12
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Hallo,
ist aber sehr von dem Fahrtgebiet abhängig. Bei uns im Westd. Kanalnetz (Ruhrgebiet) ist das Ankern fast überall verboten, dass mit dem Holzpflock gänzlich. Die öffentlichen Liegestellen sind meist auf 48 bis 72 Std. Liegezeit begrenzt. Zwar dürfte man sein Fahrzeug dort auch unbeaufsichtigt liegen lassen, allerdings mit der Einschränkung, dass bei der Rückkehr der Hausrat evtl. schon neue Besitzer gefunden hat. Deshalb raten wir davon auch eher ab. Bis dann Dominic
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#13
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Moin,
das sind die kleinen aber feinen Unterschiede: bei uns es fast überall erlaubt, bis auf wenige Ausnahmen wo es verboten ist.
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Gruss Vestus
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#14
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Die nächste Frage ist,
darf ich Aufstranden oder muß das Boot am Anker festgemacht sein, also ohne Grundberührung schwimmen?
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Gruß D!RK .....hier könnte was Vernünftiges stehen, z.b. ein BIER
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#15
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Zitat:
In Naturschutzgebieten, in Hafenanlagen, etc. wird das wohl nicht gehen. Ist allerdings alles nur meine Meinung, ohne Rechtsanspruch.
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Grüße vom Rhein, Edi
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#16
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Vielen Dank Euch wieder allen zusammen. Im Internet bin ich nicht so oft unterwegs, deshalb erst jetzt wieder ein Zeichen von mir und den gewünschten Vornamen: Peter, mit Vorliebe für Havel- und Spreewald-Seen. Dort bin ich aufgewachsen, wohne jetzt allerdings im gewässerarmen Thüringen und möchte gern in Zukunft die Sommermonate mit dem Hausboot auf dem Wasser verbringen. Doch bevor ich mich an die Anschaffung eines solchen Bootes mache, wollte ich mich erst einmal mit der Materie vertraut machen, um späteren Ärgernissen vorzubeugen. Deshalb meine laienhaften Fragen, bei denen Ihr mir aber schon prima weitergeholfen habt.
Wenn ich zusammenfasse, spricht demnach nichts gegen Langzeit-Ankern ohne Liegeplatz, so das Revier stimmt. Auch festmachen an Holzpflock oder Erdanker am Ufer habe ich schon gesehen, allerdings nur kleinere Boote, kein Hausboot. Aber das ist eine gute Idee und ich werde mal die dortigen "Einheimischen" dazu befragen. Als Boot selbst schwebt mir eine fertig gekaufte Pontonboot-Plattform vor (z.B. von tollense-hausboote.de oder pontonboot.de), die ich dann mit eigenen Aufbauten versehe. Wenn ich mir dort allerdings die Preise für die einfachen fertigen Hausboote ansehe, frage ich mich, ob ich nicht lieber ein paar Euro mehr ausgeben und mir die Arbeit sparen sollte ... Viele Grüße, Peter |
#17
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Herzlich Wilkommen in unserem Revier.
Letzte Woche habe ich ein Hausboot bei uns stehen sehen. Hatten nahe am Ufer fest gemacht oder geankert. Als Tender hatten Sie ein Schlauchboot. Für ein paar Stunden das Hausboot zu verlassen um einkaufen zu gehen sehe ich nicht als Problem. Und nachts haben bekanntlich die Geschäfte geschlossen in unserer Region. Für mehrere Tage abwesenheit würde ich mir dann schon feste Plätze in Marinas oder bei Privatleuten suchen um das Hausboot abzustellen. Das wird sicher das grössere Problem werden. Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben.
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#18
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Zitat:
Solltest natürlich die Nähe von Fahrwässern meiden und dabei auch Lageveränderungen durch Strömung und Wind berücksichtigen und dich auf dein Ankergeschirr absolut verlassen können.Und bestens gut von außen lesbar Name und Telnr.(Handy das auch erreichbar ist) dranschreiben. Die Holzpflockidee würd ich schnell verwerfen. Für ein doch mehrere Tonnen wiegendes Boot müsstest du schon einen dicken Pfahl mehre meter in den Grund rammen was abgesehen von der technischen Problematik auf jeden Fall einer Wasserrechtlichen Genehmigung bedarf. Geändert von egleh (20.07.2012 um 00:17 Uhr) |
#19
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Zitat:
Gem. Binnenschiffahrtsstraßenverordnung §21.24 (6) stimmt das für Berlin-Brandenburg nicht. Zitat:
Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. Geändert von Superpapa (20.07.2012 um 06:20 Uhr)
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#20
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Zitat:
Zitat:
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben.
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#21
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Eine gute Frage, die auch erheblichen Einfluss auf den Wiederverkaufswert hat.
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gregor |
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