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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 15.07.2012, 11:52
Benutzerbild von wuppi2002
wuppi2002 wuppi2002 ist offline
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Standard Überführung von Kroatien nach Deutschland

Hallo
ich habe eine Hammermeister auf der Insel Mali Losinj gefunden.
Das Boot ist dort eingewintert und hat einen internationalen Bootschein mit Anmeldung in Frankfurt. Der Trailer ist ein Harbeck mit deutscher Zulassung aber seit Jahren abgemeldet. Wie bekomme ich das Boot nach Deutschland? Kurzzeitkennzeichen fällt aus weil diese nur in Deutschland Gültigkeit haben oder? Kann es Probleme(Zoll) geben?
Hat jemand Erfahrung mit so einer Überführung?

Gruß René
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  #2  
Alt 15.07.2012, 12:31
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wolf b. wolf b. ist offline
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Du mußt damir rechnen kroatischen Zoll zahlen zu müssen und bei Einfuhr in die EU Mehrwertsteuer.
Ich schätze mal das sind insgesamt mindestens 50% des Bootspreises.
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  #3  
Alt 15.07.2012, 12:32
Benutzerbild von wuppi2002
wuppi2002 wuppi2002 ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Du mußt damir rechnen kroatischen Zoll zahlen zu müssen und bei Einfuhr in die EU Mehrwertsteuer.
Ich schätze mal das sind insgesamt mindestens 50% des Bootspreises.
Wieso das Boot gehört doch einem Deutschen der es dort nur abgestellt hat

GR
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  #4  
Alt 15.07.2012, 12:38
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Du mußt damir rechnen kroatischen Zoll zahlen zu müssen
Wohl kaum ....


Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
bei Einfuhr in die EU Mehrwertsteuer.
Ich schätze mal das sind insgesamt mindestens 50% des Bootspreises.
Sofern das Boot länger als 3 Jahre ausserhalb der EU war - er hat nichts davon geschrieben, nur über den Trailer.
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #5  
Alt 15.07.2012, 12:43
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Zitat:
Zitat von wuppi2002 Beitrag anzeigen
Wieso das Boot gehört doch einem Deutschen der es dort nur abgestellt hat

GR

da gibt es schon verschiedene tröts hier im Forum dazu. Ganz so einfach ist es nicht. Es kommt darauf an ob das Boot beim Kauf in Deutschland versteuert wurde und ob das Boot in den letzten Jahren nachweisbar immer wieder verlassen hatte (ich glaube die Frist sind 18 Monate). NAchweis kann/muss ueber die Ausklarierungsbestaetigung erfolgen.

Sonnst kannst du
a. Probleme mit dem kroatischen Zoll beim verlassen Kroatiens bekommen (nachverzollung, da das Boot "dauerhaft" in Kroatien lag
b. Probleme beim deutschen Zoll bekommen, der eine Neuverzollung verlangt, da das Boot "dauerhaft" außerhalb der EU lag.

Ist recht komplex, aber wie gesagt gibt hier im Forum einige gute Abhandlungen dazu.

Alternative ist (wenn das Boot aelter als 8 Jahre ist) einfach mal abwarten bis Kroatien in der EU ist, wahrscheinlich wird es dann fuer diese Boote eine Sonderregelung (Steuerfreiheit) geben, aber auch dazu gibt es hier im Forum schon einiges.

Gruss
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  #6  
Alt 15.07.2012, 12:51
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Zitat:
Zitat von Kurpfalzskipper Beitrag anzeigen
.....
b. Probleme beim deutschen Zoll bekommen, der eine Neuverzollung verlangt, da das Boot "dauerhaft" außerhalb der EU lag.

....
Passiert das nicht schon an der EU Außengrenze?
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  #7  
Alt 15.07.2012, 12:55
Benutzerbild von wuppi2002
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Wohl kaum ....


Sofern das Boot länger als 3 Jahre ausserhalb der EU war - er hat nichts davon geschrieben, nur über den Trailer.
Das Boot wie auch der Trailer sind wohl schon viele Jahre dort!
Das Boot wurde ja 1992 in BRD gekauft und auch die Mwst entrichtet, jetzt soll nochmal versteuert werden

GR
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  #8  
Alt 15.07.2012, 13:01
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von wuppi2002 Beitrag anzeigen
Das Boot wurde ja 1992 in BRD gekauft und auch die Mwst entrichtet, jetzt soll nochmal versteuert werden
Eindeutig ja.

Es kann im Vorfeld z.B. bei einer geplanten Weltumseglung eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden aber ansonsten wenn länger als 3 Jahre außerhalb der EU bedeutet neue MWSt.

Es ist nicht sicher daß du "erwischt" wirst, aber wenn dann zahlst du nach aktuellem Bootswert die Steuer.

Der kroatische Zoll wäre übrigens nach geschätztem Wert bei 18 Monate nach Einfuhr fällig....
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  #9  
Alt 15.07.2012, 13:01
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Passiert das nicht schon an der EU Außengrenze?
ja - du hast recht
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  #10  
Alt 15.07.2012, 13:26
DieterM DieterM ist offline
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Zitat:
Zitat von wuppi2002 Beitrag anzeigen
Hallo
ich habe eine Hammermeister auf der Insel Mali Losinj gefunden.
Das Boot ist dort eingewintert und hat einen internationalen Bootschein mit Anmeldung in Frankfurt. Der Trailer ist ein Harbeck mit deutscher Zulassung aber seit Jahren abgemeldet. Wie bekomme ich das Boot nach Deutschland? Kurzzeitkennzeichen fällt aus weil diese nur in Deutschland Gültigkeit haben oder? Kann es Probleme(Zoll) geben?
Hat jemand Erfahrung mit so einer Überführung?

Gruß René
Mache es doch ganz einfach legal und unverbindlich:

Verlange von dem Verkäufer eine techn. Durchsicht des Trailers damit er verkehrssicher nach D geholt werden kann (muß im KV stehen!).

Nach der Bestätigung, das der Trailer jetzt verkehrssicher ist, Kauf abschließen.

Kurz-Überführungskennzeichen bei D/Zulassungsbehörde holen und Boot mit Trailer überführen.

Bei Einfahrt nach D beim Zoll melden zur Einverzollung und KV vorlegen mit Bezahlungsquittung. Es werden 19% MWST des Kaufwertes fällig. Bei der Ausfahrt aus HR dürften keine Nachverzollung in HR entstehen.

Danach nach Hause. Trailer bei Deinem TÜV anmelden zur TÜV Abnahme , alte ABE und Abmeldung mit vorlegen vom Vorbesitzer bzw. seine Bestätigung, das der Trailer in HR verkehrssicher gemacht wurde für die Überführung. Danach Ummeldung auf D/Namen mit Vorlage KV .

Dann Boot entweder beim WSA anmelden oder auch beim ADAC die alte Zulassung ummelden und KV mit Einverzollung mit vorlegen.

Achte darauf, das Du von dem Vorbesitzer auch eine Kopie der seinerzeitigen Neu-Kaufrechnung bekommst mit Eigner-Handbuch und Bedienungsanleitung des Motors, und einen Beleg für die letzte techn. Duchsicht/Einwinterung erhälst. Eine CE-Zertifizierung dürfte entfallen, das das Boot (1992) aus der Zeit vor 1998 stammt.

Vielleicht sieht der Kauf nunmehr nicht mehr so günstig aus, er birgt ja auch noch ein paar Risiken z,Bsp. beim Transport (Unfall, Achslagerschaden am Trailer) etc. in sich, aber das ist Dein Problem.
__________________
Gruß
Dieter
Boating is not just a pastime, its a way of life!

Geändert von DieterM (15.07.2012 um 13:32 Uhr)
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  #11  
Alt 15.07.2012, 13:36
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gbeck gbeck ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Eindeutig ja.

Es kann im Vorfeld z.B. bei einer geplanten Weltumseglung eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden aber ansonsten wenn länger als 3 Jahre außerhalb der EU bedeutet neue MWSt.

Es ist nicht sicher daß du "erwischt" wirst, aber wenn dann zahlst du nach aktuellem Bootswert die Steuer.
Der kroatische Zoll wäre übrigens nach geschätztem Wert bei 18 Monate nach Einfuhr fällig....
und das dürfte bei einer kleinen Hammermeister von Bj. 1992 dann doch er minimal sein...

Für mich stellt sich da eher als Problem des lange Tüv abgelaufenen Trailer....
Ansonsten würd ich das Boot einfch drauf stellen und so wie unzählige andere Urlauber das Boot wiie selbstverständlich mit nach hause nehmen und fertig.
In 18 Jahren Kroantienurlaub wurde nur ein einziges Mal nach der grünen VS-Karte gefragt, als Slowenien noch nicht EU war und sich über die ganzen Transitgäste geärgert hatte, die nur auf der Durchreise nach HR waren...

Ansonsten nichts und nicht mal ne Frage nach Mwst. oder Kaufbeleg oder woher das Boot kommt.
__________________
Gruß - Georg
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  #12  
Alt 15.07.2012, 15:08
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Kurz-Überführungskennzeichen bei D/Zulassungsbehörde holen und Boot mit Trailer überführen.
Gibt es nicht, habe ich bereits hinter mir - keine Chance !
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #13  
Alt 15.07.2012, 19:44
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Ich gehe morgen mal zum ADAC vielleicht haben die noch eine Idee

Gruß René
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  #14  
Alt 16.07.2012, 16:38
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Also nach vielen Telefonaten mit der ADAC Schiffartsbehörde in München(kann man vergessen) mit dem Landratsamt(naja) und der Dekra
() soll man wie folgt vorgehen:
Boot mit Trailer und alter Nummer bis an die deutsche Grenze fahren und zum nächstmöglichen TÜV oder von dort weiter mit Kurzzeitkennzeichen. Guter technischer Zustand des Trailers vorausgesetzt!!
Gruß René
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  #15  
Alt 16.07.2012, 18:07
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Zitat:
Zitat von wuppi2002 Beitrag anzeigen
.... und der Dekra
() soll man wie folgt vorgehen:
Boot mit Trailer und alter Nummer bis an die deutsche Grenze fahren und zum nächstmöglichen TÜV oder von dort weiter mit Kurzzeitkennzeichen. Guter technischer Zustand des Trailers vorausgesetzt!!
Ich würde vorher mal das hier lesen.
http://www.boote-forum.de/showpost.p...4&postcount=34
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  #16  
Alt 16.07.2012, 18:33
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von wuppi2002 Beitrag anzeigen
Also nach vielen Telefonaten mit der ADAC Schiffartsbehörde in München(kann man vergessen) mit dem Landratsamt(naja) und der Dekra
() soll man wie folgt vorgehen:
Boot mit Trailer und alter Nummer bis an die deutsche Grenze fahren und zum nächstmöglichen TÜV oder von dort weiter mit Kurzzeitkennzeichen. Guter technischer Zustand des Trailers vorausgesetzt!!
Gruß René
Hallo René,

wusste der Mensch von der DEKRA auch dass der Trailer abgemeldet ist? Dass mit "ohne TÜV" zur Grenze kenne ich noch von Frankreich, aber ohne Zulassungsplakette ist mehr als gewagt.

Huckepack auf Autotrailer sehe ich hier als Lösung.
__________________
Gruss Vestus
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  #17  
Alt 16.07.2012, 18:38
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wuppi2002 wuppi2002 ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Hallo René,

wusste der Mensch von der DEKRA auch dass der Trailer abgemeldet ist? Dass mit "ohne TÜV" zur Grenze kenne ich noch von Frankreich, aber ohne Zulassungsplakette ist mehr als gewagt.

Huckepack auf Autotrailer sehe ich hier als Lösung.
Klar wußte er das Dann haben sich 4 Prüfer beraten das kam bei raus!

GR
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  #18  
Alt 16.07.2012, 18:43
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Leih dir einen Autohänger, und fahr den Trailer mit Boot drauf.
Keine Probleme mit Zulassung und Tüv.

Gruß

Volker
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  #19  
Alt 16.07.2012, 18:51
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Zitat:
Zitat von wuppi2002 Beitrag anzeigen
Klar wußte er das Dann haben sich 4 Prüfer beraten das kam bei raus!

GR
Sind die bei der HU auch so relaxed? Ich hab da nämlich ein Problem.
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Gruss Vestus
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  #20  
Alt 16.07.2012, 19:22
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Zitat:
Zitat von wuppi2002 Beitrag anzeigen
Also nach vielen Telefonaten mit der ADAC Schiffartsbehörde in München(kann man vergessen) mit dem Landratsamt(naja) und der Dekra
() soll man wie folgt vorgehen:
Boot mit Trailer und alter Nummer bis an die deutsche Grenze fahren und zum nächstmöglichen TÜV oder von dort weiter mit Kurzzeitkennzeichen. Guter technischer Zustand des Trailers vorausgesetzt!!
Gruß René
Das mit dem TÜV ist ja nicht das Grundproblem sondern die Tatsache, dass der Trailer keine Zulassung mehr hat !

Wie ich bereits geschrieben hatte ==> ich habe das bereits vor 2 Jahren versucht und so, wie man es Dir übermittelt hat geht es definitiv nicht !

Du hast nur die Möglichkeiten :

1. Trailer auf anderen zugelassenen Trail Huckepack oder
2. per Spedition

Es gibt noch eine dritte Möglichkeit, die jedoch nicht legal ist und die ich hier nicht posten werde !
__________________
Gruß Fred
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  #21  
Alt 16.07.2012, 20:00
DieterM DieterM ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Gibt es nicht, habe ich bereits hinter mir - keine Chance !
Das Problem liegt bei den deutschen Behörden, die vereinzelt die Verwendung im Ausland negieren, weil es angeblich noch keine EU-Verträge dazu gibt.

Trotzdem haben wir Schlauchbootgruppe bereits über 50 gebraucht gekaufte RIBs mit italien. Straßenzulassung und Vollmacht des Vorbesitzers, bzw. mit deutscher oder österr. Ü-Kennzeichen vorwiegend aus Italien aber auch NL und GB überführt, teilweise sogar durch die Schweiz mit Kontrollen an den Grenzen.

Ein Mitglied schraubte im Raum Venezien sogar seine Autozulassung hinten an den Trailer und kam wohlbehalten nach Rosenheim, allerdings sicher nicht ganz legal!

Für eine Straßenüberführung des alten Trailers muß unbedingt die Verkehrssicheheit vorher überprüft werden und auch die Reifen müssen gut sein! Ansonsten ist natürlich ein PKW-Transportanhänger schon eine gute Lösung, der Zugwagen muß aber kräftig sein, den ein normaler leichter PKW schafft das nicht.
ringt zusätzliche Sicherheit

Die restliche Einverzollung von Boot&Trailer nach D Basis des Kaufvertrags auf legalem Weg bringt außerdem Sicherheit für die spätere Zulassung in D.
__________________
Gruß
Dieter
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  #22  
Alt 16.07.2012, 20:25
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Trotzdem haben wir Schlauchbootgruppe bereits über 50 gebraucht gekaufte RIBs mit italien. Straßenzulassung und Vollmacht des Vorbesitzers, bzw. mit deutscher oder österr. Ü-Kennzeichen vorwiegend aus Italien aber auch NL und GB überführt, teilweise sogar durch die Schweiz mit Kontrollen an den Grenzen.
Das ist zweifellos richtig, Dieter.
Aber aus Kroatien funktioniert das zwar ohne TÜV, nicht jedoch ohne gültige Zulassung des Trailers !
Ein Überführungskennzeichen gibt es für diesen Fall nicht !
__________________
Gruß Fred
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  #23  
Alt 16.07.2012, 20:36
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Ich will es nicht beschwören aber es gibt scheinbar staatliche Abkommen mit einigen Ländern die das deutsche Kurzzeitkennzeichen anerkennen. Vielleicht mal googeln?

Und wenn wir im halblegalen Bereich sind nur mal so als therotische Überlegung: rotes Kennzeichen dürfte, falls wirklich in dem jweiligen Land nicht anerkannt, am ehesten auffallen und zu unangenehmen Fragen führen, dannach dürfte ein inländisches Kennzeichen vom Gastland kommen. Hier kann die Polizei auch problemlos abfragen wem es gehört.

Wenn man sich jetzt aber ein deutsches Trailerkennzeichen dranschrauben würde - was man selbstverständlich nicht darf - hätte die ausländische Polizei keine Möglichkeit zur Halterabfrage bzw. die Abfrage wäre sicherlich ziemlich kompliziert. Wenn es allerdings rauskommt, kann der Spass sehr teuer werden.

Am sichersten erscheint mir die Variante Autoanhänger. Bei Anhänger Zimmermann kostet so ein Hänger über das Wochenende 100 €.
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  #24  
Alt 16.07.2012, 20:45
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Entschuldigung, vielleicht bin ich ja falsch informiert, aber ich würde mir ein Kurzzeitkennzeichen holen (gilt 5 Tage, auch in Kroatien), also TÜV egal, würde das Boot vorher mittels KV bei meiner Bootsbehörde zulassen, natürlich prüfen ob der Trailer verkehrssicher ist, und das Ding heim zerren...wo ist das Problem? Es fragt doch keine Sau wo das Ding steht, oder?
Wenn mich jemand fragt, dann war es kleiner Kurzurlaub mit Testfahrt von meinem neuen Boot...
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Grüße aus dem wilden Süden
Pedro



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  #25  
Alt 16.07.2012, 20:49
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Zitat:
Zitat:
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Wenn man sich jetzt aber ein deutsches Trailerkennzeichen dranschrauben würde - was man selbstverständlich nicht darf - hätte die ausländische Polizei keine Möglichkeit zur Halterabfrage bzw. die Abfrage wäre sicherlich ziemlich kompliziert. Wenn es allerdings rauskommt, kann der Spass sehr teuer werden.
Vorsicht Leute, das ist Urkundenfälschung und kostet richtig Geld!!!!

Kurzzeitkennzeichen sind Personengebunden nicht Fahrzeuggebunden und gelten sowohl in der EU als auch in Kroatien und sogar Serbien

http://euroauto-versicherung.de/prod...ene-Karte.html
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Grüße aus dem wilden Süden
Pedro



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