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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Schallsignal vor Fähre - hier alte Havel Brandenburg
Hallo Gemeinde,
wir fahren nun seit dieser Saison die Havel rauf und runter und nun habe ich eine Frage, zu der ich bisher keine Antwort finden konnte. An der Fähre am Buhnenhaus in Brandenburg - und an vielen anderen auch - gibt es kurz vor der Fähre ein Schallsignal Gebotsschild. Nun stelle ich fest, dass hier kein Mensch ein Schallsignal von sich gibt. Ist das nun - weil ich da was falsch verstehe ? - weil sich alle so sicher sind und so langsam fahren, daß nichts passieren kann? - aus Rücksicht auf die armen Menschen in der Umgebung die auf das Gehupe den ganzen Tag keinen Bock haben? - liege ich mit der Vermutung richtig, dass das nur von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang gilt? - gilt das nur für "Nicht-Sport Boote"? (Die fahren da aber wohl gerade mal eher selten lang) Hmmmm... Lieben Gruß
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Martin ----------------------------------------------- [X] <- hier Bohren für einen neuen Monitor |
#2
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Das Gebotschild "Schallsignal geben" gilt für alle und zeitlich unbegrenzt.
Wobei ich aber manchmal und mancherorts auch nicht hupe, um die Anlieger nicht zu nerven. http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...ge7/index.html Geändert von karaya (13.08.2012 um 16:14 Uhr) |
#3
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Danke für den Hinweis. Ich bin mir jedoch sicher, dass die RheinSchfffahrtspolizeiverordnung in Brandenburg auf der Havel nicht so richtig anwendung findet Das spielt hier aber wohl keine Rolle. Grundsätzlich sehe ich es auch so: Es gibt keine Zeitliche Einschränkung (Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang)
Laut Binnenschiffahrtsordnung Teil 1, §4.01 & §4.02 müssen die in Anlage 6 geregelten Schallzeichen von Kleinfahrzeugen nicht gegeben werden und wenn ein Kleinfahrzeug Töne von sich gibt, dann nur die in Teil A der Anlage 6 beschriebenen. Von dem Schild ist da aber leider keine Rede und bei der Beschreibung des Schildes wiederum steht nichts davon, dass das Schallzeichen nicht von Kleinfahrzeugen gegeben werden muss.
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Martin ----------------------------------------------- [X] <- hier Bohren für einen neuen Monitor |
#4
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Moin
Normalerweise müßte noch viiieeel mehr gehupt werden. Hafen ein und Ausfahrten, Kursänderungen.... Nur aus Rücksicht auf andere und Funkgebrauch wird es nicht mehr gemacht. Nur laß mal was passieren.... kein Schallzeichen... keine kundugmachung aller anderen Verkehrsteilnehmer.... Mitschuld. Bei dem Zeichen an der Fähre geht es ja darum, das der Fährmann weis, das da wer kommt, weil die Fährbucht evtl. nicht einsehbar ist. Das das Schallzeichen nicht bei den Ausnahmen steht, ist es auch von allen zu geben.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#5
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Zitat:
Allerdings ist sie in großen Teilen mit der Binnenschifffahrtsverordnung inhaltlich identisch, weil auf dem Rhein halt nur sie, nicht beide gelten.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#6
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Zitat:
http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech....01/index.html Entschuldige bitte den irreführenden Link. Geändert von karaya (13.08.2012 um 18:06 Uhr) |
#7
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Zitat:
Also bin ich nicht verwirrt oder verstehe da was falsch?! Ich muss da hupen, Punkt aus, gell? Und wenn es jemanden stört, muss er sich halt an "den Schidldaufsteller" wenden. Für diejenigen die die örtliche Lage interessiert, hier der Maps-Link. (Viele hier kennen die Strecke und das Buhnenhaus sicherlich auch) Die Fähre ist in der Mitte. http://goo.gl/maps/qDF4f
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Martin ----------------------------------------------- [X] <- hier Bohren für einen neuen Monitor |
#8
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Zitat:
Ich hab' aber nicht gehupt, als ich da heuer vorbeigefahren bin. |
#9
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Na wenn das die Polizei wüsste...
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Martin ----------------------------------------------- [X] <- hier Bohren für einen neuen Monitor |
#10
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Zitat:
Na, GOTT SEI DANK ist das so! Du könntest ansonsten am Buhnenhaus an einem schönen Sommerwochenende kein Bier bestellen vor lauter Gehupe. Ganz abgesehen davon: das Mitführen von Schallsignalmitteln ist keine Pflicht. Bis 15 m ist für die BinSchstrO sowieso alles Kleingemüse, vom Badeboot über diverse Motorboote bis hin zur Binnenkönigsklase, dem 20er-Jolli. Gibt keine Ausrüstungspflicht, und was nicht da ist, muß auch nicht benutzt werden. Die WaschPo sieht´s auch gelassen, die hat schonmal Kollegen aufgebracht, die zu lange ohne Kegel und mit Motor zwischen Fähre und Breitling bei gesetzte Groß gefaren sind. Aber ganz bestimmt nicht, weil sie nicht getötet haben. Also: hinlegen, und weiterschlafen. Und bei Ben ein Bier trinken. |
#11
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Und ein Schnitzel essen?
Danke für die bisherigen Infos und Meinungen. Warum steht so was nicht einfach in einem Gesetzestext? "Kleinfahrzeuge und Schallsignal: nicht nötig auch bei entsprechender Beschilderung!" Feddich! Und ich hätte so ne schöne Hupe.
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Martin ----------------------------------------------- [X] <- hier Bohren für einen neuen Monitor |
#12
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Zitat:
Na ja, indirekt steht es drin. Und wenn Du ein 14-m-Hausboot hast, Du wirst (auch wenn das manche hier nicht wahrhaben wollen) rechtlich gleichgestellt einem Opti oder einem Mietkanadier. Also: laß die Leute ruhig ihr Bier trinken und ihr Schnitzel essen. Ich kenne die Meinung des Fährmannes nicht, aber nach meiner Beobachtung läuft es reibungslos, wie es läuft. Fahren je reichlich Leute lang, wenn das Wetter schön ist und Sommer und WE: der arme Fährmann käme ja gar nicht zu Arbeiten, wenn´s ständig trötet. Außerhalb der Saison könnte es natürlich sein, daß man was Gutes tut, wenn man den Fährmann weckt... |
#13
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Es ist eine Fährfrau....ich musste das kleine süße Teil unbedingt mal ausprobieren!
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Martin ----------------------------------------------- [X] <- hier Bohren für einen neuen Monitor
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#14
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Was - die Fährfrau?
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#15
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Oh nein....saudooof formuliert. Entschuldigung. Die Fähre natürlich!
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Martin ----------------------------------------------- [X] <- hier Bohren für einen neuen Monitor |
#16
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Und ich dachte schon, der Stau, der dort letztens war....
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#17
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Zitat:
Ich hab' gar keine Hupe |
#18
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Zitat:
Also mit Recht kein Dauerton z. B. vor der Seilfähre Caputh, den ein Geschwader von Sportbooten gleichzeitig verursachen würde. Und mit Recht keine Warterei vor Begegnungsverboten, sondern eben nur "Besondere Vorsicht."
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Gruß Wilfried |
#19
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Hallo,
Zitat:
Da sind übrigens in Ermangelung von UKW Schallzeichen gar nicht so dumm. Bis dann Dominic |
#20
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Also nun gibt es ja doch wieder eher verschiedene Meinungen. Ich habe in den ganzen Texten und Anlagen nirgendwoe explizit gelesen, dass das Schild, um das es hier geht ("Schallsignal geben") nicht für Sportboote (bzw. Kleinfahrzeuge) gilt. Beim Begegnungsverbot und anderen wird das ja sogar in der Prüfung abgefragt, dass hier Kleinfahrzeuge nicht betroffen sind.
Mal unabhängig ob es Sinn macht oder nicht, würde ich jetzt doch gerne wissen wie es denn nun (rechtlich) richtig ist. Gibt es hier ectl. jemanden, der sich in dem Gesetzestextchaos besser auskennt als ich normalsterblicher der sich wie wild durch die Texte und Links klicken muss?
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Martin ----------------------------------------------- [X] <- hier Bohren für einen neuen Monitor |
#21
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Wenn es keine Ausrüstungspflicht gibt, sagt das zwar nicht direkt, daß es keine Huppflicht gibt, aber andererseits kann die Pflicht ja nur für Fahrzeuge mit "Schallzeichengeber" gelten, demnach müsste bei Nichthupern aber immer erst das ganze Boot durchsucht werden, ob sie denn eine Hupe dabei haben…
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#22
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am Elbe - Lübeck - Kanal sind Bußgelder bei den Sportbooten
von der WAPO kassiert worden, weil beim Schallsignalzeichen vor der Fähre das Signal nicht abgeben wurde.
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Gruß Axel wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV www.wyce.de www.dmyv.de |
#23
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Auch dass es keine Ausrüstungspflicht gibt habe ich noch nirgendwo gelesen. Wo kann ich das nachlesen.
Noch mal zur BinnenschfffahrtsStrassenIOrdnung: Dort heißt es in §4.01 Nummer 1: Zitat:
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Martin ----------------------------------------------- [X] <- hier Bohren für einen neuen Monitor |
#24
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Genau so,
Es reicht die Pustetröte oder die Druckgaströte, es muß keine 106 DB DHI geprüfte Fanfare sein. Aber es muß geschallt werden.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#25
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Hallo,
so ist es. Ein Kleinfahrzeug muss unter bestimmten Umständen auch Schallzeichen geben, es muss aber nicht über ein fest angebrachtes Schallgerät und die Typhoonlampe verfügen. Die vorgeschrieben Lichter müssen ja auch nur bei Dunkelheit und umsichtigem Wetter und nicht ständig geführt werden. Bis dann Dominic |
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