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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 13.08.2012, 15:26
Benutzerbild von herbarium
herbarium herbarium ist offline
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Standard Schallsignal vor Fähre - hier alte Havel Brandenburg

Hallo Gemeinde,

wir fahren nun seit dieser Saison die Havel rauf und runter und nun habe ich eine Frage, zu der ich bisher keine Antwort finden konnte. An der Fähre am Buhnenhaus in Brandenburg - und an vielen anderen auch - gibt es kurz vor der Fähre ein Schallsignal Gebotsschild. Nun stelle ich fest, dass hier kein Mensch ein Schallsignal von sich gibt.

Ist das nun
- weil ich da was falsch verstehe ?
- weil sich alle so sicher sind und so langsam fahren, daß nichts passieren kann?
- aus Rücksicht auf die armen Menschen in der Umgebung die auf das Gehupe den ganzen Tag keinen Bock haben?
- liege ich mit der Vermutung richtig, dass das nur von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang gilt?
- gilt das nur für "Nicht-Sport Boote"? (Die fahren da aber wohl gerade mal eher selten lang)

Hmmmm...

Lieben Gruß
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Martin

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  #2  
Alt 13.08.2012, 15:31
Benutzerbild von karaya
karaya karaya ist offline
Captain
 
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Das Gebotschild "Schallsignal geben" gilt für alle und zeitlich unbegrenzt.

Wobei ich aber manchmal und mancherorts auch nicht hupe, um die Anlieger nicht zu nerven.

http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...ge7/index.html

Geändert von karaya (13.08.2012 um 16:14 Uhr)
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  #3  
Alt 13.08.2012, 17:46
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herbarium herbarium ist offline
Lieutenant
 
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Boot: de Groot Beach Craft
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Danke für den Hinweis. Ich bin mir jedoch sicher, dass die RheinSchfffahrtspolizeiverordnung in Brandenburg auf der Havel nicht so richtig anwendung findet Das spielt hier aber wohl keine Rolle. Grundsätzlich sehe ich es auch so: Es gibt keine Zeitliche Einschränkung (Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang)

Laut Binnenschiffahrtsordnung Teil 1, §4.01 & §4.02 müssen die in Anlage 6 geregelten Schallzeichen von Kleinfahrzeugen nicht gegeben werden und wenn ein Kleinfahrzeug Töne von sich gibt, dann nur die in Teil A der Anlage 6 beschriebenen.

Von dem Schild ist da aber leider keine Rede und bei der Beschreibung des Schildes wiederum steht nichts davon, dass das Schallzeichen nicht von Kleinfahrzeugen gegeben werden muss.
__________________
Martin

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  #4  
Alt 13.08.2012, 17:53
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(B)Eule (B)Eule ist offline
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Moin

Normalerweise müßte noch viiieeel mehr gehupt werden.
Hafen ein und Ausfahrten, Kursänderungen....

Nur aus Rücksicht auf andere und Funkgebrauch wird es nicht mehr gemacht. Nur laß mal was passieren.... kein Schallzeichen... keine kundugmachung aller anderen Verkehrsteilnehmer.... Mitschuld.

Bei dem Zeichen an der Fähre geht es ja darum, das der Fährmann weis, das da wer kommt, weil die Fährbucht evtl. nicht einsehbar ist.

Das das Schallzeichen nicht bei den Ausnahmen steht, ist es auch von allen zu geben.
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Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #5  
Alt 13.08.2012, 17:57
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von herbarium Beitrag anzeigen
Danke für den Hinweis. Ich bin mir jedoch sicher, dass die RheinSchfffahrtspolizeiverordnung in Brandenburg auf der Havel nicht so richtig anwendung findet
[...]
In der Sache richtig.
Allerdings ist sie in großen Teilen mit der Binnenschifffahrtsverordnung inhaltlich identisch, weil auf dem Rhein halt nur sie, nicht beide gelten.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #6  
Alt 13.08.2012, 17:58
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karaya karaya ist offline
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Zitat:
Ich bin mir jedoch sicher, dass die RheinSchfffahrtspolizeiverordnung in Brandenburg auf der Havel nicht so richtig anwendung findet
Nö, das nicht. Aber die Anlage 7 (Schiffahrtszeichen) gilt da gem. §5.01 BinSchStrO genauso.

http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech....01/index.html

Entschuldige bitte den irreführenden Link.

Geändert von karaya (13.08.2012 um 18:06 Uhr)
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  #7  
Alt 13.08.2012, 18:07
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herbarium herbarium ist offline
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Zitat:
Entschuldige bitte den irreführenden Link.
Hey hey, überhaupt keine Entschuldigung nötig. War überhaupt nicht böse gemeint. Freu mich ja über Infos.

Also bin ich nicht verwirrt oder verstehe da was falsch?! Ich muss da hupen, Punkt aus, gell? Und wenn es jemanden stört, muss er sich halt an "den Schidldaufsteller" wenden.

Für diejenigen die die örtliche Lage interessiert, hier der Maps-Link. (Viele hier kennen die Strecke und das Buhnenhaus sicherlich auch) Die Fähre ist in der Mitte.

http://goo.gl/maps/qDF4f
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Martin

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  #8  
Alt 13.08.2012, 18:35
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karaya karaya ist offline
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Zitat:
Ich muss da hupen, Punkt aus, gell?
So isses wohl.

Ich hab' aber nicht gehupt, als ich da heuer vorbeigefahren bin.
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  #9  
Alt 13.08.2012, 22:28
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Na wenn das die Polizei wüsste...
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Martin

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  #10  
Alt 13.08.2012, 22:38
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Zitat:
Zitat von herbarium Beitrag anzeigen
...Nun stelle ich fest, dass hier kein Mensch ein Schallsignal von sich gibt.

...

Na, GOTT SEI DANK ist das so! Du könntest ansonsten am Buhnenhaus an einem schönen Sommerwochenende kein Bier bestellen vor lauter Gehupe.

Ganz abgesehen davon: das Mitführen von Schallsignalmitteln ist keine Pflicht. Bis 15 m ist für die BinSchstrO sowieso alles Kleingemüse, vom Badeboot über diverse Motorboote bis hin zur Binnenkönigsklase, dem 20er-Jolli. Gibt keine Ausrüstungspflicht, und was nicht da ist, muß auch nicht benutzt werden. Die WaschPo sieht´s auch gelassen, die hat schonmal Kollegen aufgebracht, die zu lange ohne Kegel und mit Motor zwischen Fähre und Breitling bei gesetzte Groß gefaren sind. Aber ganz bestimmt nicht, weil sie nicht getötet haben. Also: hinlegen, und weiterschlafen. Und bei Ben ein Bier trinken.
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  #11  
Alt 13.08.2012, 22:44
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Und ein Schnitzel essen?

Danke für die bisherigen Infos und Meinungen. Warum steht so was nicht einfach in einem Gesetzestext? "Kleinfahrzeuge und Schallsignal: nicht nötig auch bei entsprechender Beschilderung!" Feddich!

Und ich hätte so ne schöne Hupe.
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Martin

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  #12  
Alt 13.08.2012, 22:50
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Zitat:
Zitat von herbarium Beitrag anzeigen
Und ein Schnitzel essen?

Danke für die bisherigen Infos und Meinungen. Warum steht so was nicht einfach in einem Gesetzestext? "Kleinfahrzeuge und Schallsignal: nicht nötig auch bei entsprechender Beschilderung!" Feddich!

Und ich hätte so ne schöne Hupe.

Na ja, indirekt steht es drin. Und wenn Du ein 14-m-Hausboot hast, Du wirst (auch wenn das manche hier nicht wahrhaben wollen) rechtlich gleichgestellt einem Opti oder einem Mietkanadier.
Also: laß die Leute ruhig ihr Bier trinken und ihr Schnitzel essen. Ich kenne die Meinung des Fährmannes nicht, aber nach meiner Beobachtung läuft es reibungslos, wie es läuft. Fahren je reichlich Leute lang, wenn das Wetter schön ist und Sommer und WE: der arme Fährmann käme ja gar nicht zu Arbeiten, wenn´s ständig trötet.
Außerhalb der Saison könnte es natürlich sein, daß man was Gutes tut, wenn man den Fährmann weckt...
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  #13  
Alt 13.08.2012, 22:53
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herbarium herbarium ist offline
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Es ist eine Fährfrau....ich musste das kleine süße Teil unbedingt mal ausprobieren!
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Martin

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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 13.08.2012, 23:01
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Zitat:
Zitat von herbarium Beitrag anzeigen
Es ist eine Fährfrau....ich musste das kleine süße Teil unbedingt mal ausprobieren!
Was - die Fährfrau?
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  #15  
Alt 13.08.2012, 23:03
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Oh nein....saudooof formuliert. Entschuldigung. Die Fähre natürlich!
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Martin

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  #16  
Alt 13.08.2012, 23:29
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Zitat:
Zitat von herbarium Beitrag anzeigen
Oh nein....saudooof formuliert. Entschuldigung. Die Fähre natürlich!
Und ich dachte schon, der Stau, der dort letztens war....





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  #17  
Alt 14.08.2012, 08:01
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Kladower Kladower ist offline
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Zitat:
Zitat von (B)Eule Beitrag anzeigen
Normalerweise müßte noch viiieeel mehr gehupt werden.
Hafen ein und Ausfahrten, Kursänderungen....
Aber doch nicht von Kleinfahrzeugen.

Zitat:
Zitat von karaya Beitrag anzeigen
Ich hab' aber nicht gehupt, als ich da heuer vorbeigefahren bin.
Ich hab' gar keine Hupe
__________________
Viele Grüße
Gerhard

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  #18  
Alt 14.08.2012, 10:05
Kielholer Kielholer ist offline
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Zitat:
Zitat von karaya Beitrag anzeigen
Das Gebotschild "Schallsignal geben" gilt für alle und zeitlich unbegrenzt.

Wobei ich aber manchmal und mancherorts auch nicht hupe, um die Anlieger nicht zu nerven.

http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...ge7/index.html
Eben nicht. Die VO zu kapieren ist mit zu viel Leserei verbunden. Es gibt noch einige Gebote mehr wie z. B. das Begegnungsverbot, die für Sportboote nicht anzuwenden sind. Nur stehen die Ausnahmen nicht direkt bei den §§, sondern zusammengefasst an anderer Stelle.

Also mit Recht kein Dauerton z. B. vor der Seilfähre Caputh, den ein Geschwader von Sportbooten gleichzeitig verursachen würde. Und mit Recht keine Warterei vor Begegnungsverboten, sondern eben nur "Besondere Vorsicht."
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Gruß Wilfried
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  #19  
Alt 14.08.2012, 10:45
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Kielholer Beitrag anzeigen
Eben nicht. Die VO zu kapieren ist mit zu viel Leserei verbunden. Es gibt noch einige Gebote mehr wie z. B. das Begegnungsverbot, die für Sportboote nicht anzuwenden sind. Nur stehen die Ausnahmen nicht direkt bei den §§, sondern zusammengefasst an anderer Stelle.

Also mit Recht kein Dauerton z. B. vor der Seilfähre Caputh, den ein Geschwader von Sportbooten gleichzeitig verursachen würde. Und mit Recht keine Warterei vor Begegnungsverboten, sondern eben nur "Besondere Vorsicht."
naja, das stimmt schon. Aber bei manchem Begegnungsverbot macht das Warten schon Sinn. Wenn auf unseren Kanälen z.B. halbseitige Sperrungen an engen Baustellen insbesondere unter Brücken eingerichtet sind, hilft es dir auch nicht, dass das Begegnungsverbot für dich nicht gilt. Der Platz reicht einfach nicht aus und als ausweichpflichtiges Fahrzeug hat man da schlechte Karten.
Da sind übrigens in Ermangelung von UKW Schallzeichen gar nicht so dumm.

Bis dann

Dominic
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  #20  
Alt 14.08.2012, 11:11
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herbarium herbarium ist offline
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Also nun gibt es ja doch wieder eher verschiedene Meinungen. Ich habe in den ganzen Texten und Anlagen nirgendwoe explizit gelesen, dass das Schild, um das es hier geht ("Schallsignal geben") nicht für Sportboote (bzw. Kleinfahrzeuge) gilt. Beim Begegnungsverbot und anderen wird das ja sogar in der Prüfung abgefragt, dass hier Kleinfahrzeuge nicht betroffen sind.

Mal unabhängig ob es Sinn macht oder nicht, würde ich jetzt doch gerne wissen wie es denn nun (rechtlich) richtig ist.

Gibt es hier ectl. jemanden, der sich in dem Gesetzestextchaos besser auskennt als ich normalsterblicher der sich wie wild durch die Texte und Links klicken muss?
__________________
Martin

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  #21  
Alt 14.08.2012, 11:58
almdudi almdudi ist offline
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Wenn es keine Ausrüstungspflicht gibt, sagt das zwar nicht direkt, daß es keine Huppflicht gibt, aber andererseits kann die Pflicht ja nur für Fahrzeuge mit "Schallzeichengeber" gelten, demnach müsste bei Nichthupern aber immer erst das ganze Boot durchsucht werden, ob sie denn eine Hupe dabei haben…
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  #22  
Alt 14.08.2012, 12:17
Benutzerbild von Antaris
Antaris Antaris ist offline
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am Elbe - Lübeck - Kanal sind Bußgelder bei den Sportbooten
von der WAPO kassiert worden, weil beim Schallsignalzeichen vor der Fähre das Signal nicht abgeben wurde.
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Gruß
Axel

wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV
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  #23  
Alt 14.08.2012, 12:49
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Auch dass es keine Ausrüstungspflicht gibt habe ich noch nirgendwo gelesen. Wo kann ich das nachlesen.

Noch mal zur BinnenschfffahrtsStrassenIOrdnung: Dort heißt es in §4.01 Nummer 1:
Zitat:
  1. Soweit in dieser Verordnung das Geben eines Schallzeichens und nicht die Verwendung der Glocke vorgeschrieben ist, muss es wie folgt gegeben werden:
    1. auf einem Fahrzeug mit Maschinenantrieb, ausgenommen einem Kleinfahrzeug, mittels eines mechanisch betriebenen Schallgerätes, das genügend hoch angebracht ist, dass sich der Schall nach vorn und möglichst auch nach achtern frei ausbreiten kann;
    2. auf einem Fahrzeug ohne Maschinenantrieb und auf einem Kleinfahrzeug mittels eines Schallgerätes, einer geeigneten Hupe oder eines geeigneten Horns.
Ich verstehe hier, dass Kleinfahrzeuge kein mechanisches Horn brauchen, aber sehr wohl Schallsignale geben müssen wenn es verordnet ist.
__________________
Martin

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  #24  
Alt 14.08.2012, 13:14
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(B)Eule (B)Eule ist offline
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Genau so,
Es reicht die Pustetröte oder die Druckgaströte, es muß keine 106 DB DHI geprüfte Fanfare sein.

Aber es muß geschallt werden.
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Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #25  
Alt 14.08.2012, 13:22
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
so ist es. Ein Kleinfahrzeug muss unter bestimmten Umständen auch Schallzeichen geben, es muss aber nicht über ein fest angebrachtes Schallgerät und die Typhoonlampe verfügen.

Die vorgeschrieben Lichter müssen ja auch nur bei Dunkelheit und umsichtigem Wetter und nicht ständig geführt werden.

Bis dann

Dominic
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