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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Ankerkette mit GL-Prüfzeugnis
Kommt bei einer Ankerkette mit GL-Prüfzeugnis jede einzelne Kette auf die Streckbank und wird mit der definierten Prüfkraft belastet?
Oder wird hier nur das Produktions- und Prüfverfahren zertifiziert?
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Klaus Fair winds and clear skies Bekennender Segler |
#2
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Kennt sich da niemand aus
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Klaus Fair winds and clear skies Bekennender Segler |
#3
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Moin Klaus,
frage doch einfach den Anbieter, der weiss das doch. Gruß Uwe Edit: Das Verfahren zur Prüfung, das du oben ansprichst - jede Kette einzeln prüfen - macht doch keinen Sinn. Wenn die Kraft klein ist gibt es keine verwertbare Aussage - wenn die Kraft gruß ist zerstörst du die Kette. Zerstörungsfreie Prüfverfahren beruhen nicht auf Belastungen mit definierten Kräften. U.
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Gruß Uwe |
#4
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Danke Uwe,
Hersteller hab ich zwar nicht gefragt. Aber 2 Verkäufer und wie so oft 2 unterschiedliche Aussagen bekommen . Daher hätt's mich schon interessiert, wie die offizielle GL-Definition ist By the way geben manche Kettenhersteller auch die offizielle Prüfkraft an. Bei einer 8mm-V4A z.B. 20 kN. Was einiges unter der definierten Bruchlast von 32 kN liegt. Wenn die Kette dann reisst oder sich verbiegt, stimmt halt was nicht. Werde doch mal eine Kettenfirma anschreiben
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Klaus Fair winds and clear skies Bekennender Segler |
#5
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Moin Klaus,
das kann der Unterschied zwischen Re (Streckgrenze) und Rm (Zugfestigkeit) sein. Streckgrenze überschritten = bleibende Verformung Zugfestigkeit überschritten = Bruch Wenn ich so etwas angeben würde, würde ich die Streckgrenze zusätzlich mit einem Sicherheitsfaktor - üblich wäre in diesem Fall "2" versehen. Gruß Uwe
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Gruß Uwe |
#6
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
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