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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 28.08.2012, 10:55
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Standard Raser auf dem NOK erwischt

700,00€ sind meines Erachtens bisschen wenig als Spende, vor allen Dingen bei der schlappen Ausrede.

Bericht der Polizei S-H

http://www.presseportal.de/polizeipr...tboot-kapitaen
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Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #2  
Alt 28.08.2012, 10:57
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hier sieht man wieder wie wichtig es ist sich über das zu befahrende Gebiet zu informieren

Zitat:

Vorhalt teilte der Engländer mit, dass ihm die besonderen Verkehrsvorschriften auf dem Nord-Ostsee-Kanal nicht bekannt sind.
__________________
Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #3  
Alt 28.08.2012, 11:24
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Die 700€ sind ja nur die Sicherheitsleistung

Ab welcher Länge muss im NOK eigentlich ein Lotse an Bord?

22m sind ja schon was
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #4  
Alt 28.08.2012, 11:39
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Genau: 700€ waren nur die Sicherheitsleistung die der Skipper vor Ort zahlen musste.

Imho
Das Bußgeldverfahren ist eingeleitet über dessen Höhe entscheidet das Seegericht. Ich denke das wird deutlich heftiger ausfallen und ein zusätzliches Fahrverbot nach sich ziehen.


@ Hendrik

Als Freifahrer gilt Verkehrsgruppe 1 bis 45m
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (28.08.2012 um 11:59 Uhr) Grund: @Hendrik
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  #5  
Alt 28.08.2012, 11:51
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Die 700€ sind ja nur die Sicherheitsleistung

Ab welcher Länge muss im NOK eigentlich ein Lotse an Bord?

22m sind ja schon was
http://www.kielkanal.de/html/passagekosten.html

Man bekommt an den Schleusen eigentlich ein Merkblatt in die Hand, somit hätte er das Wissen müssen. Auch hätte die Funke eingeschaltet sein müssen.

Der Kanal wird eigentlich sehr gut überwacht, somit dürfte er ziemlich schnell aus dem Verkehr gezogen worden sein.
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  #6  
Alt 28.08.2012, 11:58
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Zitat:
Zitat von else Beitrag anzeigen
[url]....


Der Kanal wird eigentlich sehr gut überwacht, somit dürfte er ziemlich schnell aus dem Verkehr gezogen worden sein.

Er ist in Kiel gestartet in Brunsbüttel von der WSP rausgeholt worden, nachdem er in der Weiche Dückerswisch rot missachtet hat und dadurch erhebliche Gefährdung für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellte.

Die Geschwindigkeit wird übrigens permanent von der Verkehrsleitzentrale überwacht.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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Geändert von Freibeuter (28.08.2012 um 12:04 Uhr) Grund: Edit
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  #7  
Alt 28.08.2012, 12:22
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen

Die Geschwindigkeit wird übrigens permanent von der Verkehrsleitzentrale überwacht.
Wie denn??? Nur wenn ich einen AIS-Sender an Bord und der eingeschaltet habe. Bei Sportbooten zumindest. Ansonsten müssen die Jungs Ihre Radarpistole bemühen.

Wieß jemand aus dem Stegreif,ab welcher Größe auf dem NOK AIS vorgeschrieben ist? Erinnere mich, das einem Holländer von der Braunen Flotte die Weiterfahrt untersagt wurde, da sein AIS ausgefallen war. Also dürfte die Grenze gar nicht so hoch sein.
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Thomas

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  #8  
Alt 28.08.2012, 12:25
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Ausrüstungspflicht mit AIS-Geräten

Fahrzeuge, die den NOK befahren, müssen mit AIS-Geräten ausgerüstet sein und während der Fahrt dynamische und statische Daten abgeben. Die Angaben werden zur sicheren und effizienten Verkehrslenkung genutzt.

Kleinere Sportboote sind von der Ausrüstungspflicht befreit. Im Einzelfall ist ein transportables AIS-Gerät - solange Vorrat reicht - gegen Entleihungsgebühr in der Schleuse erhältlich.
Unbedingt sind die Hinweise zum Aufstellen zu beachten.
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  #9  
Alt 28.08.2012, 12:31
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Was ist nun ein kleineres Sportboot?
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Thomas

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  #10  
Alt 28.08.2012, 12:32
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Da fragst Du am besten an der Schleuse. Der Text ist von der Startseite des Kanals kopiert.

Also besteht AIS Pflicht, die 22m Karre ist sicher kein "kleineres sportboot", und somit hätte man den speed schon wahrnehmen können.
Allerdings wundert es mich, dass der Skipper so lange unentdeckt geblieben sein soll. Ich hab das schon anders erlebt, da wurde jemand innerhalb einer halben Stunde rausgepickt.
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  #11  
Alt 28.08.2012, 12:35
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Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg Beitrag anzeigen
Wie denn??? Nur wenn ich einen AIS-Sender an Bord und der eingeschaltet habe. Bei Sportbooten zumindest. Ansonsten müssen die Jungs Ihre Radarpistole bemühen.

Soweit ich weiß werden Einfahrt und Ankunft an den Schleusen Zeitlich gemessen. Kann man ja ausrechnen wie Schnell gefahren wurde

Gruß
Stephan
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  #12  
Alt 28.08.2012, 12:37
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Es wird plump (per Men Power und Fernglas) von jedem Schiff die Zeit genommen, wie lange es von Weiche zu Weiche bzw. Komplett braucht. Die Jungs peilen auch gleich ob jemand Schabernack auf dem Wasser macht.
AIS spielt nur zweite Geige.

Auffällige Sachen werden gemeldet.

Ferner stehen wirklich Leute mit der Laserkanone am Rand um kurzfristige Bespassung zu unterbinden. Ist aber eher selten.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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Geändert von Freibeuter (28.08.2012 um 12:41 Uhr) Grund: Grobes abc
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Alt 28.08.2012, 12:59
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Mir wurde eben erzählt:
Es gibt seit ein paar Jahren keine Weichenwärter mit Fernglas mehr, an den Stellen wurden Kameras installiert. Es gibt aber trotzdem noch eine optische Kontrolle, zusätzlich zum AIS.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #14  
Alt 28.08.2012, 13:00
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen

Mir wurde eben erzählt:
Es gibt seit ein paar Jahren keine Weichenwärter mit Fernglas mehr, an den Stellen wurden Kameras installiert. Es gibt aber trotzdem noch eine optische Kontrolle, zusätzlich zum AIS.
Stimmt, die Kameras nehmen mit Zeit auf
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  #15  
Alt 28.08.2012, 13:05
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Sollte Dir entgangen sein, dass es seit einigen Jahren auf dem NOK keine Weichenwärter mehr gibt? Durch die AIS- Pflicht entbehrlich geworden.
Da müssen schon Lotsen "petzen" was diese auch hin und wieder tun.

Mich hat noch keiner notiert, wann und wo ich losgefahren bin im NOK.

Gerade gesehen in Wikipedia. Ab 20m AIS Pflicht. Daher hatte die Zentrale wohl den Kandidaten auf dem Schirm
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  #16  
Alt 28.08.2012, 14:05
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Fragt mal Lachsi, den haben die doch letztes Jahr aufm weg zum Sommertreffen gepackt
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  #17  
Alt 28.08.2012, 14:59
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Zitat:
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Das Bußgeldverfahren ist eingeleitet über dessen Höhe entscheidet das Seegericht. Ich denke das wird deutlich heftiger ausfallen und ein zusätzliches Fahrverbot nach sich ziehen.
Die Sicherheitsleistung ist eigentlich dazu da, um die anfallenden Kosten insgesamt zu decken. Ich würde also erstmal nicht davon ausgehen, dass er später nachzahlen muss.

Chris
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  #18  
Alt 28.08.2012, 23:52
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Zitat:
Zitat von sea-commander Beitrag anzeigen
Die Sicherheitsleistung ist eigentlich dazu da, um die anfallenden Kosten insgesamt zu decken. Ich würde also erstmal nicht davon ausgehen, dass er später nachzahlen muss.

Chris
Bist halt vom Fach Chris.
In einigen Beiträgen werden vermutlich die Begriffe Sicherheitsleistung und Kaution verwechselt.

Im Straßenverkehr wird die Höhe der Sicherheitsleistung bei OWi`s durch Bußgeldkatalog + Verwaltungsgebühr bestimmt.
Bei Straftaten erfolgt die Festlegung durch StA oder Richter.
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[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
NUR DER HSV / unaufsteigbar

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  #19  
Alt 29.08.2012, 07:26
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Die Sicherheitsleistung ist eigentlich dazu da, um die anfallenden Kosten insgesamt zu decken. Ich würde also erstmal nicht davon ausgehen, dass er später nachzahlen muss.

Chris


Maßgeblich sollte die Höhe der Strafe doch nach den gehörten Zeugen ausfallen- das ist ja noch nicht vollständig passiert bzw. ausgewertet.
Ob eine Straftat durch gefährlichen Eingriff in den Schiffsverkehr vorlag und ein zum Beispiel: Meldepflichtiger Beinaheunfall stattgefunden hat wird sich doch erst noch zeigen?

Der Skipper hat jetzt doch nur die direkt von der WSP oder WSA ermittelten Dinge bezahlt. Kausale Zusammenhänge (das waren ja einige) brauchen ein bisschen Zeit.

Sicherheitsleistungen werden für direktes Fehlverhalten und der daraus resultierenden Sicherung des Ermittlungsverfahrens erhoben.

Oder sehe ich das verkehrt?
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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