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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Grünes Kennzeichen für Boots-Trailer ==> ist das Gebunden an Person oder Zugfahrzeug?
Hallo
So mal ne Frage in die Runde. In Deutschland gibt es ja das grüne Kennzeichen, als Regelungen für Spezialanhänger für Sportgeräte. Wenn ich das richtig verstehe benötigt ein solcher Trailer mit grünem Kennzeichen keine separate Versicherung, ist gedeckt durch die Versicherung vom Zugfahrzeug. Meine Frage: gibt es eine zwingende Verbindung zwischen einem bestimmten Zugfahrzeug oder einem bestimmten Halter vom Zugfahrzeug oder kann ein solcher Trailer von jedem eingelösten Fahrzeug gezogen werden? Als Beispiel: Kollege A kauft beim Kollegen B ein Boot mit Trailer mit grünem Kennzeichen. Darf der Kollege B den Trailer (mit Boot) einfach abholen und an sein Fahrzeug hängen? Wie ist das mit z.B. Mietwagen als Zugfahrzeug oder ein ausländisches Zugfahrzeug (Kollege aus Holland oder der Schweiz)? Danke für Eure Erhellung P.S. Die Idee vom grünem Kennzeichen ist einfach super, haben wir leider hier nicht
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#2
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Moin
Das Kennzeichen ist Anhängergebunden, wie jedes andere KFZ auch, grün heist nur steuerfrei. Die Ummeldung muß wie bei allen anderen erfolgen. Versicherung ist nicht vorgeschrieben, jedoch gilt die des Zugfahrzeuges nur im gekuppelten Zustand. Der abgestellte Trailer sollte dann eine Trailerhaftpflicht haben.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#3
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Trailerhaftpflicht? Noch nie gehört.
Der Trailer ist ebenfalls in der Bootsversicherung mitversichert sowie im gekuppelten Zustand mit dem Zugfahrzeug. Das grüne Kennzeichen, bzw. steuerfreie Kennzeichen bezieht sich auf den "Sportgeräteanhänger". Der Anhänger kann und darf lediglich zum Transport der Sportgeräte verwendet werden. Sobald du diesen zweckendfremden würdest, müsstest du Steuer bezahlen. Aber es hat weder was mit dem Zugfahrzeug noch mit dem Halter zu tun. Ebenfalls gilt für den Sportgeräteanhänger auch nicht das s.g. Sonntagsfahrverbot. Grüßle Yvonne PS: in 3 Wochen (29-30) wenn Wetter toll ist, machen wir Kühlschrankleertrinken an der Liebesinsel. Werde aber noch einen genauen Termin bekannt geben. Letztes Jahr waren wir ca. 20 Boote..
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Man fährt kein Boot um anzukommen. Wer ein Boot fährt, ist schon angekommen!
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#4
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Zitat:
Gibt es bei euch auch sowas wie z.B. ein gemeinsames Einwintern? Muss ja meinen Motor auch in einer Wanne mit Frostschutz laufen lassen, bis genug drin ist. Kauft jeder 20-30Liter Frostschutz und macht das selber oder gibt es für sowas auch einen "Sammeltermin"? Rest vom Einwintern würde ich selber machen ... Grüße Sascha |
#5
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Zitat:
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Viele Grüße, Henc
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#6
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Hi Sascha,
bei uns gibt es einen Sammeltermin in Moos. Hatte das Glysantin letztes Mal selber besorgt, aber bei uns werden alle Ablässe abgeschraubt, Wasser abgelassen, 1l Frostschutz rein (Impeller etc), irgendwo kommt noch Öl hin damit es geschmeidig bleibt (Vergaser?? kann das sein)...das wars. Der Wasserkreislauf wird nicht mit Frostschutz ersetzt, sondern so gut wie leer gemacht.
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#7
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Zitat:
Klingt schon hart, habe ich mir auch grad gedacht...aber wir müssen der Tatsache ins Auge sehen
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#8
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Ist das Privat organisiert oder bei einem Händler?
Würde evtl. gerne dazukommen ... @Blubber: Keine Angst, bei mir geht die Saison auch noch laaaange weiter Bin Freitag bis Montag wieder 4 Tage am Bodensee, mal Rorschach, Arbon, Romanshorn abklappern ... Yvonne hatte nur von einem Sammeltermin zum "Kühlschrank leertrinkern" getippt, da hab ich mich mal kurz mit eingeklinkt ob es auch noch andere Sammeltermine gibt. Zum Glück sind wir ja jetzt überhaupt nicht Off Topic Grüße Sascha |
#9
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Danke schön
Zum Glück gab es immerhin zwei Antworten
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#10
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das grüne kennzeichen ist "ladungsgebunden". will heissen, du darfst damit nur das transportieren, wozu der trailer zugelassen ist, also z. b. ein boot. wenn du eine kuh transportieren willst, brauchst du einen kuhtrailer mit ggf. grüner nr. wäre aber doof, weil damit darfst du widerum nicht dein boot steuerfrei durch die lande fahren...
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everybody ist perfekt - not mi!
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#11
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Zitat:
Steht der Trailer leer und nicht angekuppelt da ist er nicht versichert - deshalb gibt es die Trauler-Haftpflichtversicherung. Soweit jedenfalls mein Kenntnisstand ......
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#12
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Jep, nur was zusammen ist ist auch zusammen versichert.
Wichtig im Pannenfall, lasst blos den Anhänger am Auto, wenn der ADAC kommt und es ist abgekuppelt, sind es 2 Fahrzeuge und der Anhänger bleibt stehen und darf nicht mitgenommen werden!
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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#13
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Hallo,
das grüne amtliche Kennzeichen zeigt nur das das Fzg steuerbefreit ist , und beim Anhänger für Sportgeräte nicht Pflichtversichert. Der Anh. kann ganz normal mit jedem dafür zugelassenen Zugfahrzeug bewegt werden. Solange der Anhänger am Zugfahrzeug hängt bzw die Bewegung des Anhängers vom Zugfahrzeug ausging ( das heißt er reißt ab und rollt planlos durch die Gegend bis zum Einschlag) greift die Haftpflicht des Zugfahrzeuges. Beschädigt er etwas ohne Einfluß des Zugfahrzeuges muß er "selbst" zahlen , bzw die Versicherung des Anhängers. Mfg Tobias
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#16
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Zitat:
Wenn wir schon vom "einwintern" reden.... Ach ja, Kühlschrankleertrinken...ist mal vorgesehen zum 29. September oder auch 05. oder 06.10.2012... Je früher desto besser...denn letztes Jahr waren wir an die 20 Boote und man kam nur über den Wasserweg vom einen zum anderen... Muss mich mit unseren Kollegen kurzschließen am Wochenende. Sobald der Termin steht, werde ich es unter "Stammtisch Bodensee" posten. Wer bock hat kann gerne dazu kommen...aber Vorraussetzung! Erst Kühlschrank auffüllen!
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#17
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Vielleicht kurz was zur 100er Zulassung.
Da wird jetzt das nötige Leergewicht vom ziehenden Fahrzeug eingetragen! Der Fahrer des Gespannes ist dann selber dafür verantwortlich das sein Zugfahrzeug alle Standarts für die 100 Km/H erfüllt wenn er so schnell fahren will. Also Mindestgewicht,ABS,Alter der Trailerreifen und solche Sachen. Beim 1800kg Trailer muß das Auto unter anderem schon 1636 kg eingetragenes Leergewicht haben um 100 fahren zu dürfen!Bei Eintragung einer Antischlingerkupplung kann man das benötigtete Leergewicht vom Auto noch von 1,1 auf 1,2 veringern. Also Leergewicht Auto mal 1,1 oder dann mal 1,2 muß mehr sein wie das eingetragene zulässige Gesamtgewicht (hier 1800kg)vom Trailer. Der Trailer mit 100er zulassung darf also jetzt von jedem Auto gezogen werden. Und wenn dies alle Kriterien erfüllt dann auch mit 100! Passt einer der Punkte nicht darf man auch mit dem für 100 zugelassenem Trailer nur 80 fahren. Mfg Michael
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#18
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Zitat:
so ist es zumindest bei meiner Versicherung der Trailer mit grünem Kennzeichen ist im gekuppelten Zustand immer über das Zugfahrzeug versichert
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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#19
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Zitat:
Das ist schon immer so.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#20
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Das geht bei den meisten als Ergänzung zur Bootshaftpflich für einen Obulus, meist so etwa 10 Eu im Jahr.
Ist aber nicht Bestandteil der Bootsversicherung.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#21
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Moin Leutz, Aussage von meinem Versicherungsfachwirten:
Sportanhänger ist wenn angekuppelt durch das Zugfahrzeug versichert und benötigt kein extra Kennzeichen, sonder eine Kopie des Kennzeichens vom Zugfahrzeug. Sollte der Sporthänger jedoch im öffentlichem Raum abgestellt werden, so ist das grüne Kennzeichen Pflicht. Heißt für mich, bewegst du den Hänger ausschließlich am Zugfahrzeug und stellst ihn nur auf privatem Grund ab, kannste dir das Grüne Kennzeichen sparen. Gruß thevanner
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Gruß thevanner 1992er GMC K1500 mit LPG Ich lese keine Anleitungen, ich drücke Knöpfe bis es klappt |
#22
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Das ist dann der Hafentrailer.
Mit Folgekennzeichen gibt es seit den 90ern nicht mehr, da ist dein Vertreter auf dem Holzweg. Blos nicht auf den Parkplatz stellen (Winterlager) Was auf geschlossenem Privatgelände steht ist egal.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#23
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@ thevanner
Fährst du immernoch mit dem kennzeichen vom Zugfahrzeug durch die Gegend? Gruß Uli07 |
#24
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Genau so erzählt es auch mein Versicherungsspezialist
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ... |
#25
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an Yvonne, is es sicher, bzw wo steht das , daß für den Sportgeräteanhänger an einen LKW gekuppelt nicht das Sonntagsfahrverbot besteht?
Bin mir nicht so ganz sicher gewesen, aber hier in Ostfriesland gehen die Uhren ja bekanntlich anders, somit hab ich es einfach gewagt wär toll wenn ich da eine Sicherheit hätte, gruß Detlef
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„Wir verlangen, das Leben müsse einen Sinn haben - aber es hat nur ganz genau so viel Sinn, als wir selber ihm zu geben imstande sind.“ ( Hermann Hesse ) |
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