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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Wandlung Neuboot
Nachdem die Mängel an unserem Boot welches 03/11 ausgeliefert wurde nicht aufhören strebe ich nun eine Wandlung an. Hat schon jemand von euch ein Neuboot gewandelt, wenn ja mit welchen Erfahrungen?
Beim Auto ist das ja relativ einfach, da werden 0,67% Nutzungspauschale pro 1000km veranschlagt, aber was geschieht mit einem Boot welches in dieser Saison seit April 13 Wochen in der Werkstatt stand und immer wieder neue oder alte Mängel auftreten. Die Mängelliste ist etwa 2 Din A 4 Seiten lang, angefangen Boot ist unfahrbahr weil in Gleitfahrt auf Seite kippt, über Wassereinbruch durch neu installierte Trimmklappen die erst beim 3. Versuch dicht wurden, aber nicht funktionieren weil klemmen, oder völlig undichtes Verdeck, sowie Motorschaden im Urlaub mit Urlaubsabbruch, sowie heute ein geplatzter Wasserschlauch im Küchenblock mit überschwemmter Kajüte und klappergeräuschen aus dem Antrieb bei gerademal 109BS usw...... Eine Wandlung sollte aufgrund der Mängel kein Problem darstellen, aber auf welche Verluste vom Kaufpreis muß man sich einstellen?
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Gruß Jörg |
#2
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Wandlung
Hallo Jörg,
zum Glück hatte ich noch nicht solch einen Fall. Aber schau mal hier. Ich glaube Wandlung gibt es gar nicht mehr.
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... Gruß aus Berlin Der Wanderer DUC Berlin |
#3
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Jörg!
Um was für ein Boot handelt es sich??? Doch nicht die aus Deinem Profil???
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Gruß, Klaus |
#4
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Zitat:
Doch leider schon
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-------------------- Gruß Andreas
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#5
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Ja es geht um unsere Larson 274
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Gruß Jörg |
#6
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Die Wandlung gibt es nicht mehr.
Dafür kann der Käufer aber vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine Kaufpreisminderung fordern. Zuvor stehen dem Verkäufer aber mind. zwei Nachbesserungsversuche wegen desselben nicht unerheblichen Schadens zu. Ich denke, das wird ein sehr dorniger Weg der mehr als eine Bootssaison Nerven kosten wird und würde versuchen das irgendwie mit dem Verkäufer einvernehmlich zu regeln.
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Gruß vom Oberrhein. |
#7
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Hi!
Das wird wohl ohne professionellen Rechtsrat nix werden. Ich würde noch mal mit dem Verkäufer reden, inwieweit er die Kiste zurücknimmt (bzw. ihr euch einigen könnt). Ansonsten solltest Du Dir einen guten Anwalt suchen (kannste ruhig dem Verkäufer sagen). Man müßte auch überlegen, ob Du nicht besser Schadensersatz statt Rücktritt wählst. Das ist alles etwas diffizil, deswegen würde ich es in die Hände eines guten Anwaltes geben. Viel Erfolg und viele Grüße blondini
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#8
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Feste Werte oder Gesetze gibt es nicht. Die Regel beim Auto hat sich ja auch erst im Laufe der Zeit durch die Rechtsprechung heraus gebildet. Ich denke zuerst solltest du rausfinden ob ein einvernehmlicher Rücktritt überhaupt möglich ist und danach einigt man sich über den Abzug für gezogene Nutzung. Da könnte man auch anfangen zu recherchieren ob es vergleichbare Fälle gibt.
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#9
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Hallo Jörg,
ich kann Deinen Frust gut nachvollziehen. Es ist wirklich der beste Weg, erst einmal herauszufinden wie weit der Verkäufer Dir entgegenkommen möchte. Jeder vermiedene Rechtsstreit ist ein guter. Was das nicht mehr ganz so neue Gesetz zur Sachmängelhaftung betrifft, könnte der Übergabezeitpunkt 03/11 eher kritisch sein da sich dieser über dem ersten Jahr nach Anschaffung befindet. Nach einer gewissen Zeit ist nämlich der Käufer nachweispflichtig für den Mangel an der Sache, bzw. dass dieser schon beim Kauf vorhanden war. Beim Kaufdatum gehe ich davon aus, dass es sogar noch älter ist, was das ganze nicht einfacher macht. Da Du ja eine lange Liste mit den Mängel machen mustest, kannst Du diese gut dokumentieren. Wie auch schon angemerkt wurde, muss theoret. der gleiche Mangel mindestens zwei mal erfolglos nachgebessert werden. Es gibt aber auch eine ganze menge Urteile wo erhebliche Einzelmängel zur Wandlung geführt hatten. Du brauchst einen guten Anwalt, der sich nicht nur gelegentlich mit Sachmängelhaftung beschäftigt. Wenn der Verkäufer Dich zu so einem Schritt zwingt, dann mach ihm klar, dass Du Deine Meinung zu seinem Produkt und seinem Service frei äußern wirst z.B. in Facebook, Twitter, u.ä. Foren. Das Recht (Grundgesetz)ist hierbei auf Deiner Seite, wenn Du Dich rein sachlich äußerst (keine sog. shitstorm). In Medien wie dem Internet wird dies noch weiter ausgelegt, als z.B. in einer Tageszeitung. Versuch Dich erst mal mit der Firma in aller Ruhe hinzusetzen und erkläre denen Deine Situation und den Ärger den Du hattest. Rede nicht mit dem Verkäufer, rede mit dem Chef! Ohne dass ich den Einzelfall kenne, hast Du mit einem neuen Boot ganz gute Chancen, Deine Rechtsansprüche durchzusetzen. Was die entgangenen Urlaubsfreuden betrifft, denke ich wirst Du wenig zu erwarten haben, höchstens der Händler bewegt sich hier. Den Abzug für die Nutzung könnte man über den allgemeinen Zustand, die Betriebsstunden etc. bestimmt beurteilen. Wahrscheinlich wird dies bei einer Yacht eher ein neutraler Gutachter ermitteln. Ich hoffe Du hast eine gute Rechtsschutzversicherung, hier werden nämlich Kosten entstehen. D.h. kläre dies mit dem Anwalt auch gleich mit. Das war zwar keine Rechtsberatung und nur meine Meinung, hoffe aber Dir einige Anregungen gegeben zu haben, ich drücke Dir die Daumen. Schöne Grüße vom Mainkilometer 25 Frank |
#10
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Bezüglich des Übergabezeitpunktes sehe ich nicht das Problem, die meisten Mängel wurden schon seit Anfang an bemängelt, aber nicht beseitigt, da das Boot in Saison 11 3 mal beim Händler stand aber immer nur ein Bruchteil erledigt wurde, die große Nachbesserung mit folgender Mängelliste wurde dann im April12 in Angriff genommen aber nur teilweise erfolgreich. Hier ein Auszug aus der Mängelliste: - Trimmsystem auf QL umrüsten, da mit montierten Trimmklappen unfahrbar - Verdeck Wassereinbruch (siehe Video) - Reißverschlüsse vordere Scheibe ersetzen, defekt durch normale Spannung im Gegensatz zu den anderen Reißverschlüssen wurde hier eine Feinverzahnung in minderwertiger Ausführung verwendet - Radio Ferndedienung im Cockpit lose, Kabel-Steckverbindung auseinandergefallen, keine Funktion - Gashebel geht von selbst zurück, zu leichtgängig eingestellt, bitte einstellen - Arretierung der Küchenschubladen halten nicht, gehen auf - Sitz- und Rückenpolster von Längssitzbank haben ein Loch. Reparieren, bzw. Sitzbezug erneuern (wurde schon bei Auslieferung bemängelt) - Rückenpolster steht ab, Loch für Haken an falscher Stelle - Suchscheinwerfer bleibt beim drehen hängen - Duschabsaugpumpe Schwimmer hängt, läuft entweder immer oder gar nicht - Duschkabine abdichten, beim Duschen läuft Wasser in Kabine - Badlüfter vibriert und macht starke Geräusche im Cockpit (war am Anfang leise)+ - Chromleiste Kaffeemaschine lose - Heckdusche lässt sich oftmals nicht herausziehen (Fehlkonstruktion) - Klappe Heckdusche läßt sich nur schwer verriegeln - Scheibenwischer stößt oben und unten an, dadurch lockert sich Scheibenwischer auf Welle. Scheibenwischermotor mit einstellbaren Wischwinkel verbauen - Reling und VA Teile (z.B. Verdeckgestänge ) rosten - Frontscheibe schließt schlecht, bleibt an anderem Scheibenrahmen hängen - Hecktüre schließt oftmals schlecht,wenn Boot im Wasser ist Spaltmaß zu gering - Transportpersenning bei Gerätebügel nicht zu schließen, Druckknöpfe zu wenig - Bugstrahlruder Wirkung u schwach, schon bei etwas Wind ist das Bugstrahlruder wirkungslos, Batteriespannung geht auf ca 10V runter - Die durch Ihren Mitarbeiter verursachten Beschädigungen beim Slippen an Rumpfstufe rechts und vorne unten am Kiel vor dem Bugstrahlruder sind noch zu beseitigen. Leider wurden beim 4 wöchigen Versuch der Mängelbeseitigung bis auf Befestigung Rückenpolster,Lüfter Bad, Heckdusche und Duschabsaugpumpe die anderen Mängel nur unzureichend oder gar nicht beseitigt, die montierten QL Trimmstufen wurden nun 2 mal nachgebessert, da Wassereinbruch und klemmten, der Wassereinbruch ist weg das klemmen nicht, das Boot ist weiterhin fast unfahrbar, kippt bei Gleitfahrt nach Steuerbord, das Verdeck wurde mit Nahtdichter versucht abzudichten (sieht aus als hätte jemand Uhu draufgeschmiert) Inzwischen kam im Urlaub noch ein Motorschaden dazu (Ventilfeder gebrochen) , Urlaub musste abgebrochen werden, der August am Dauerliegeplatz war auch dahin, da die Werkstatt 4 Wochen benötigte um die Ventilfedern zu tauschen, neuerdings klappert noch das Gimballager, bzw. das Antriebsoberteil und am Samstag hatte ich aufgrund eines geplatzten Wasserschlauches in der Küche einen Wasserschaden (Teakholzbodenimitat wölbt sich, alles Teppiche nass usw.) Trimmpumpe ging auch im Urlaub noch kaputt usw..... Dies nur mal ein Auszug aus der Mängelliste..... Und das alles bei einem Neuboot Listenpreis 130000€ mit 6 Werkstattaufenthalten zur Nachbesserung, allein dieses Jahr 3 Stück mit einer Dauer von 13 Wochen von April 2012 bis jetzt. Zum Vergleich letztes Jahr 87 Betriebsstunden, dieses Jahr nur 23 geschafft, da boot mehr in der Werkstatt als im Wasser und Urlaub nach 10 tagen abgebrochen wurde wegen Motorschaden. Von den 13 Wochen auf dem Hof des Händlers wären bei zügiger Bearbeitung 9 Wochen vermeidbar gewesen, aber wenn das Boot jedesmal erst 3 Wochen auf dem Hof steht bis es angefangen wird wegen überfüllter Werkstatt sehe ich da schon ein deutliches Verschulden des Händlers bezüglich Nutzungsausfall
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Gruß Jörg |
#11
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Hi,
das ist ja schon ein ganz schön lange Liste. Vor allem wegen der doch andauernden Mängel, die wohl bei Reparatur versuchen nicht mal alle angegangen wurden, und der gewünschten Nutzungsausfall, ist es aus meiner Sicht unumgänglich sich einen guten Anwalt zu suchen.
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#12
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Hallo,
besorge Dir lieber einen Anwalt der sich im mit Gewährleistungsrecht im Maritimen Bereich auskennt. Dadurch ist gesichert das keine Formfehler oder verkehrte Fristgewährungen entstehen. (z.B.: Welche Mängel, in welcher Zeit beseitigt werden? Werden die Mängel repariert oder müssen diese durch neue ersetzt werden, damit das Boot wieder in einem Zustand ist wie es bei einem neuen Boot sein soll). Dadurch hast Du Dir auch Zeit erspart um weitere Schritte einzuleiten. Tipp: Wenn das ein neues Boot ist achte darauf dass die Gewährleistung (Garantie) um die Zeit verlängert wird, die der Händler gebraucht hat um seine Pflicht nachzukommen. Viel Glück..
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ALLE SAGTEN: DAS GEHT NICHT. DANN KAM EINER, DER WUSSTE DAS NICHT UND HATS GEMACHT. |
#13
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Wandlung Neuboot
Ich bin über die detaillierte Schilderung der Mängel von Jörg sehr erschrocken. Meine Frage als „Anfänger“: ist das üblich beim Bootskauf oder eine, wenn auch für den Betroffenen mehr als bedauerliche, Ausnahme?
Ich habe/hatte dieses Jahr im kleineren Rahmen ähnliche Probleme. Habe aber letztendlich die konsequente Verfolgung zur Abarbeitung der Mängel, wegen bestehender Sprachbarrieren und aber auch der finnischen Mentalität geschuldet, aufgegeben. Trotz der Einschaltung eines deutschsprachigen Rechtsanwaltes, viel Ärger einschl. entgangener Lebensfreude, verlorener Zeit und immer wieder Stress mit dem Händler und dem Hersteller, habe ich vor Wochen meinen Kampf im Interesse meiner Lebensfreude aufgegeben. Nach langen Wochen beim Händler wurden ca. 70% der Mängel behoben. Auf den Rest habe ich verzichtet, da teilweise die Gefahr der „Verschlimmbesserung“ bestand. Es gab aber auch Reklamationen von meiner Seite die vom Händler nicht akzeptiert wurden und als Bootspezifisch begründet wurden. Damit muss/werde ich leben. Meine Investition war ca. ein 1/3 von Jörgs. Dennoch für mich kein unerheblicher Betrag. Echte Probleme bereitet mir allerdings der Gedanke bei jeder fälligen Inspektion wieder zu diesem Händler zu müssen. Das ist hier aufgrund der geographischen Gegebenheiten leider so. Ich fahre jetzt zum autorisierten Händler ca. 150 km. Der nächst ist dann ca. bei 400 km. Ich habe für meinen Teil beschlossen mit den Restmängeln zu leben, evtl. sie selbst zu beseitigen. Die Alternative wäre dann auch nur noch, mit entsprechendem Verlust bei Neukauf, zu verkaufen. Ich hoffe für mich, dass die ursprünglich angedachte Erwartungshaltung von mir an das Boot noch kommt und ich viel Spaß, nach der Winterpause im nächsten Jahr, habe. Jörg drücke ich die Daumen wünsche viel Erfolg, verbunden mit dem Wunsch, dass sich diese Katastrophe für ihn in akzeptabler Form löst. |
#14
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MfG Michael
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#15
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Ich werde erst mal versuchen den friedlichen Weg einzuschlagen, ggf lenkt der Händler ja zufriedenstellend ein, da ihm die Rechtslage bewusst ist.....
Bin mir aber selbst unsicher ob eine Wandlung oder doch die Begebung der Mängel besser ist, sofern machbar, schließlich bin ich ja mit dem Bootstyp zufrieden und möchte eigentlich kein anderes Modell
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Gruß Jörg
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#16
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Jörg, das was mir zu schaffen machen würde ist die Schräglage vom Boot ohne Trimmklappen. DA is was faul was mir persönlich keine Ruhe lassen würde.
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN.
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#17
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Hallo Jörg, der ganze Fall scheint mir juristisch recht komplex. Ich würde da an Deiner Stelle nur mit anwaltlicher Hilfe weitermachen. Eigentlich gut gemeinte Versuche, einen "friedlichen Weg" mit dem Händler zu suchen und zu finden, können Dich im schlimmsten Fall in eine juristisch noch schlechtere Lage bringen, als die, in der Du jetzt schon steckst. Ich habe mit einem im Wassersportbereich sehr engangierten und erfahrenen Anwalt sehr gute Erfahrungen gemacht. Falls Du die Adresse benötigst, schreib' mir 'ne PN. Aber Eines ist wirklich zu bedenken und zu prüfen: Hast Du eine Rechtsschutz-Versicherung, die diesen Fall übernimmt? Oft sind Boote, weil keine "Landfahrzeuge", vom Versicherungsschutz ausgenommen und dann kann es je nach Festlegung des Streitwertes recht teuer werden.. Gruss Gerd |
#18
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Eine Frage nur Interesse halber; NP/Kaufpreis € 130.000 incl. Extras.
Gebrauchtboote im Netz 3-jährig rund € 54.000, 10-jährig rund € 24.000. Vernichtet man mit solchen Booten derart viel Kohle? Wenn es zu einer Wandlung käme und der Händler würde als Nutzung den "üblichen" Wertverlust ansetzen, blieben ja weniger als € 100.000 übrig?
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Gruß Stefan |
#19
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Zitat:
Listenpreis ist nicht gleich Kaufpreis
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Gruß Jörg |
#20
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Ja das ist allerdings ein Problem welches mir unlösbar erscheint
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Gruß Jörg
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#21
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Zitat:
Klar, Listenpreis ist nie gleich Listenpreis, Wertverlust trotzdem noch erschreckend. Zum Thema: Ich würde nicht erst mit dem Händler reden, sondern gleich einen Gutachter einschalten, der den fehlerhaften Ist-Zustand und auch die ungenügenden Nachbesserungsversuche dokumentiert und bewertet. Man hat Dich 1,5 Jahre "veräppelt", wieso sollte sich daran etwas ändern?
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Gruß Stefan |
#22
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Zitat:
Das mit den 1,5 Jahren veräppeln würde ich nicht so sagen, man war stets irgendwie bemüht die Mängel abzustellen, leider blieb es teilweise bei den Bemühungen, bzw. kamen neue Mängel dazu. Das lief bislang alles über die Werkstatt die ich jetzt mal als völlig überlastet, unstrukturiert und viel zu langsam bezeichnen würde. ich bin überzeugt, daß die Geschäftsleitung nichts von den Vorgängen weiß, einmal hatte ich das Vergnügen dem Chef denmitlerweilen mit einem versierten Anwalt für Vertragsrecht Kontakt aufgenommen und werde erstmal versuchen eine Einigung zu erzielen bevor ich die Rechtsmittel ausschöpfe. Zu verlieren habe ich dabei nichts, denn es bleiben alle Wege offen Wassereinbruch an der neuen Trimmklappe mitzuteilen, daraufhin wurde das Boot prompt abgeholt und war auch schnell fertiggestellt (der Werkstattleiter hatte zu diesem Zeit Urlaub) OK die QL Trimmstufe war danach mit reichlich Sikaflex abgedichtet aber leider immer noch undicht. Beim 3. Versuch wurde eine neue eingebaut, diese ist nun endlich mal dicht aber klemmt immer noch....Was ich dazu sagen soll weiß ich nicht. Wie auch immer ich habe mich mittlerweilen bei einem versierten Anwalt für Vertragsrecht beraten lassen und werde erstmal versuchen mit der Firma zu verhandeln, dadurch verschlechtert sich meine rechtliche Position auf jeden Fall nicht. Sollte das schiefgehen kann ich den anderen Weg einschlagen
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Gruß Jörg
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#23
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So hier mal ein kleiner Zwischenbericht. Ich habe letzte Woche mit dem Händler gesprochen und wurde aufgefordert eine detailierte Mängelliste anzufertigen, die dem Hersteller vorgelegt werden soll....dies ist geschehen, nun warten wir ab was Larson spricht, was mit dem Boot geschehen soll.
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Gruß Jörg |
#25
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Hallo Jörg,
der Verkäufer des Bootes hat doch alle Mängel mitbekommen, der weiß doch genaus was los ist, wenn er nich von sich aus auf Dich zukommt und Dir einen Vorschlag macht, bleibt dir nichts anderes übrig als zu klagen. Und ich kann Dir jetzt schon sagen, mit sehr guten Chancen! Denn Du hast alles sehr genau dokumentiert. Wichtig ist, dass Du alles dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt hast. Nur Du darfst eigentlich keine Zeit mehr vergehen lassen, schon jetzt würdest Du Dir die Frage gefallen lassen müssen, warum Du überhaupt so lange gewartet hast. Das ist ein blöder Weg, aber es geht nicht anders. Die Angebote vom Verkäufer auf eine aussergerichtliche Lösung wirst Du schon bekommen, wenn die Klage eingereicht ist. Denn der bekommt uU die Gerichtskosten und Deine Anwaltskosten aufgebrummt. Zumal Du im Nachhinein auch noch andere Anspüche durchsetzen kannst. Da brauchst Du auch keinen besonderen Anwalt, so was kann jeder. Wird es strittig wird sowieso ein Gutachter eingeschaltet. Chris |
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