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Segel Technik Technikfragen speziell für Segelboote.

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  #1  
Alt 17.10.2012, 12:42
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Standard Führerscheinpflicht für Nichtberliner Segler in Berlin aufgehoben

Führerscheinpflicht für Nichtberliner Segler in Berlin aufgehoben
Nun kann jeder nicht-Berliner in Berlin ohne Segelschein segeln. Nur wohnhafte Berliner müssen wohl noch den Segelschein (Sportbootführerschein Binnen unter Segeln) besitzen. Selbst fürs Surfen bedarf es keines Scheines mehr.
Dies ist in Zusammenhang mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im Art. 1 nachlesbar.
alter Text der Sportbootführerscheinverordnung:
Zitat:
(1) Wer ein Sportboot mit Antriebsmaschine oder unter Segel auf den Binnenschiffahrtsstraßen führen will, bedarf einer Fahrerlaubnis für die jeweilige Antriebsart. Dies gilt abweichend von § 2 der Verordnung zur Anwendung und Ergänzung der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen sowie der Binnenschifferpatentverordnung vom 5. Juni 1990 der Senatsverwaltung für Arbeit, Verkehr und Betriebe des Landes Berlin (GVBl. S. 1276) auf Binnenschiffahrtsstraßen im Land Berlin auch für Führer von Sportbooten mit Wohnsitz im Geltungsbereich dieser Verordnung außerhalb des Landes Berlin.
neuer Text ohne Satz 2:
Zitat:
(1) Wer ein Sportboot mit Antriebsmaschine oder unter Segel auf den Binnenschiffahrtsstraßen führen will, bedarf einer Fahrerlaubnis für die jeweilige Antriebsart.
Oder bedeutet das, das man nun in Berlin generell keines Segelscheines mehr bedarf?????
Gruß
Michael
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  #2  
Alt 17.10.2012, 12:59
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Ich lese das "der jeweiligen Antriebsart" so, daß schon der SBF Segel unter Segeln notwendig ist.
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  #3  
Alt 17.10.2012, 13:01
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Sehe ich auch so Wolf...
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  #4  
Alt 17.10.2012, 13:04
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Andererseits wäre mir neu, daß ich als Segler auf Binnenwasserstraßen allgemein einen Segelschein benötige.
Die mir bekannte Abweichung von Berlin war oder ist doch gerade, daß dort ein Schein benötigt wird.
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  #5  
Alt 17.10.2012, 13:07
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In Berlin benötigte man zum Führen eines Segelbootes oder eines Surfbrettes mit mehr als 3m² einen Segelschein.
Die Surfbretter benötigen nun keinen mehr.

Die Segelboote weiterhin.
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  #6  
Alt 17.10.2012, 14:09
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Zitat:
(1) Wer ein Sportboot mit Antriebsmaschine oder unter Segel auf den Binnenschiffahrtsstraßen führen will, bedarf einer Fahrerlaubnis für die jeweilige Antriebsart.
Von "Kein Schein" steht da nichts.
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  #7  
Alt 17.10.2012, 14:09
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§3 Ausnahmen
(4) Eine Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung ist für das Führen von Sportbooten unter Segel nur auf den in der Anlage 2 aufgeführten Binnenschifffahrtsstraßen erforderlich. Satz 1 gilt nicht für Sportboote, die als Segelsurfbretter geführt werden.

Anlage 2

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  #8  
Alt 17.10.2012, 15:51
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Die Surfbretter benötigen nun keinen mehr.
Ich benenne Trissie in "Surfbrett" um und schaffe einen Präzedenzfall.
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  #9  
Alt 17.10.2012, 16:25
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich benenne Trissie in "Surfbrett" um und schaffe einen Präzedenzfall.
Goile Idee
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  #10  
Alt 18.10.2012, 07:31
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Nee nee, umbenennen reicht nicht. Du musst Dich in Surfer-Pose an den Mast stellen, dann wird "Trissie" als Segelsurfbrett GEFÜHRT

Gruß Lutz
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  #11  
Alt 18.10.2012, 09:07
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Bin gespannt, wie sich das auf die Surferdichte auf den Berliner Gewässern auswirkt. Bisher sind Surfer ja eher die Ausnahme.
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Gerhard

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  #12  
Alt 02.11.2012, 19:06
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich benenne Trissie in "Surfbrett" um und schaffe einen Präzedenzfall.
Soll ja angeblich früher in Klöstern passiert sein, dass der Abt ein Schwein "Fisch" taufte, damit der Schweinsbraten am Freitag verzehrt werden durfte.
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  #13  
Alt 04.11.2012, 01:44
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Ich kenne das so, daß sie in der Fastenzeit das Schwein nicht normal schlachteten, sondern ertränkten, und alles, was man aus dem Wasser zog, galt dann als Fisch.
Aber das mit dem Taufen gefällt mir besser.

Geändert von almdudi (04.11.2012 um 01:45 Uhr) Grund: verklickt.
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