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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Neptun Bootstrailer
Hallo, ich besitze einen Neptun Doppelachsen-Bootstrailer (Typ 1300) den ich gerne wieder zulassen möchte.
Zulassung ist kein Problem, wenn der TÜV Mensch abnickt. Leider hat der ein Problem damit, da er nicht weiß ob die montierte Reifengröße für die Achse zulässig ist. Der Trailer wurde von der Firma Eisenwerke Grümer in Oberwiehl/Köln hergestellt die seit Jahren nicht mehr existiert. Es gibt laut TÜV und Zulassung auch keine Unterlagen mehr. Laut Typenschild handelte es sich um den Typ APV 2720, BJ 1970. Hat jemand einen solchen Trailer und/oder kann mir eine Kopie vom Schein oder eine Beriebserlaubnis überlassen aus dem hervorgeht welche Reifengröße benötigt wird? Gibt es noch eine andere Möglichkeiten? Unkosten werden natürlich erstattet. Vielen Dank im Voraus. |
#2
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Keiner der so eine alte Mühle noch in gebrauch hat, oder mir sonst weiterhelfen kann?
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#3
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#4
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Hallo Wolfgang,
danke für die Info, dann probiere ich da mal mein Glück. |
#5
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Die Fa. Eisenwerke Grümer ist mir Sicherheit NICHT der Trailerhersteller, was Du abgelesen hast, ist das Typenschild der Auflaufbremse (APV2720), hierbei handelt es sich um eine 2,7 Tonnen Auflaufvorrichtung aus den 70iger Jahren der Fa. Eisenwerke Grümer
Wie Du in Deinem Beitrag ja schon geschrieben hast, ist der Trailer-Hersteller wohl eher die Fa. Neptun.
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Gruß Heinz, |
#6
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Hallo,
hm ich besitze einen Neptun Trailer Typ:1300 als Einachser. TÜV Bescheinigung habe ich jetzt nach langem hin und her in den Händen. Habe ebenfalls keine ABE und wollte eigentlich zum Straßenverkehrsamt und mit einem grünen Nummernschild wieder nach hause. Aber die nette Dame am Telefon behauptet, das man eine ABE benötigt. Nur den Hersteller Neptun (Peitz Achse) gibts nicht mehr. Hat jemand eine Idee? Gruß Olli
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Wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn gern behalten. |
#7
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Mit Einzelabnahme sollte das kein Problem sein.
Paragraph 21stvzo auf der TP beim aaS. Der sagt Dir auch was zu den zulässigen Rad/Reifen Kombinationen. Viel Erfolg MfG Tobias
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#8
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Hallo Tobias,
also ich habe ein TÜV "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gem. §21 STVO" inkl. Untersuchungsbericht. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung habe ich ebenfalls. Was fehlt jetzt noch ? Gruß Olli
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#9
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Hallo,
Eigentlich nix mehr. In dem Gutachten stehen die Daten die die Zulassungsstelle in die Zulassingsbeschrinigung schreibt. Lässt Du ihn als Anhänger für Sportzwecke zu, ersetzt das Gutachten den Teil II ( früher Brief) Einfach zur Zulassungsstelle und los geht's..... Die Zulassungsstelle erteilt Dir dann die BE in deinem Fall nicht aufgrund einer ABE Allgemeine Betriebs Erlaubnis sondern einer Einzelbetriebserlaubnis. Für nen "normalen" Anhänger brauchst Du dann noch Nachweis über Haftpflichtvers. Etc...
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#10
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Es könnte höchstens sein das die Papiere schon zu alt sind, dann wird idR nochmal eine HU gefordert.
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#11
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Hi,
das TÜV Gutachten ist ganz frisch, Ende Okt.12. Gruß Olli
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#12
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Hi,
so alles gut. Habe grünes Kennzeichen und ein paar graue Haare. Gruß Olli
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