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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 02.11.2012, 00:02
waterfriend waterfriend ist offline
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Standard ist mein Bootsführerschein noch gültig für Kroatien?

Schönen guten Abend,

spontan stellte sich mir die Frage,ob denn mein Bootsführerschein,welcher am 13.o7.95 von der Lucka Kapetanija in Rijeka ausgestellt ist,überhaupt noch gültig ist?
Auf dem Dokument steht Klasa: 04-3370/79 Boat Leader`s Licence of Competency,mein Name und Geburtsdatum,sowie die üblichen Stempel und Unterschrift.
Danke für die Hilfe.
Gruß
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  #2  
Alt 02.11.2012, 06:47
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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ist gültig, Du kannst Ihn aber auch "umschreiben" lassen, nimm Dir im nächsten Urlaub ein Passbild mit, Deinen Perso und Bares, dann bekommst Du den heutigen aktuellen ausgestellt.
__________________

Gruß Heinz,


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  #3  
Alt 03.11.2012, 07:21
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benaco01 benaco01 ist offline
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Er gilt aber auch nur an der Küste, nicht im Binnenbereich.

Frage: Küste Italien ja oder nein ????
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Gruß Heinz R.


Geändert von benaco01 (03.11.2012 um 07:28 Uhr)
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  #4  
Alt 04.11.2012, 22:16
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von waterfriend Beitrag anzeigen
spontan stellte sich mir die Frage,ob denn mein Bootsführerschein,welcher am 13.o7.95 von der Lucka Kapetanija in Rijeka ausgestellt ist,überhaupt noch gültig ist?
Schau bitte mal auf der Rückseite, ob im letzten Absatz des englischen Teils was steht von: "the holder of this Licence is authorised to operate radio-telephone station on boat... usw."

Wenn ja, ist das Patent noch gültig, wenn nein, schau mal >>> da <<<

L.G.

Edwin
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  #5  
Alt 05.11.2012, 10:02
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Edwin Beitrag anzeigen
Schau bitte mal auf der Rückseite, ob im letzten Absatz des englischen Teils was steht von: "the holder of this Licence is authorised to operate radio-telephone station on boat... usw."

Wenn ja, ist das Patent noch gültig, wenn nein, schau mal >>> da <<<

L.G.

Edwin
Hallo Edwin,

bislang war ich der Meinung, dass das alte Patent weiterhin vollumfanglich
gültig sei - allerdings ohne Sprechfungberechtigung !

Liege ich da mit meiner Meinung daneben ??
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #6  
Alt 05.11.2012, 18:42
waterfriend waterfriend ist offline
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Standard Kroatischer Bootsführerschein

Zitat:
Zitat von Edwin Beitrag anzeigen
Schau bitte mal auf der Rückseite, ob im letzten Absatz des englischen Teils was steht von: "the holder of this Licence is authorised to operate radio-telephone station on boat... usw."

Wenn ja, ist das Patent noch gültig, wenn nein, schau mal >>> da <<<

L.G.

Edwin
Hallo,
danke für die hilfsreiche Info.Bei meinem Schein ist kein Funksprechzeugnis vorhanden.
Soweit ich jetzt auf der Homepage von sailor gelesen habe,braucht man das Funksprechzeugnis doch nur,wenn an Bord ein Funkgerät vorhanden ist.In meinem Fall fahre ich ein Wasserskizugboot ohne Funk an Bord.
Jetzt bin ich verunsichert,ob ich trotzdem ein Funksprechzeugnis brauche?
Danke für die Hilfe.

Grüße
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  #7  
Alt 05.11.2012, 18:58
sealine290 sealine290 ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Hallo Edwin,

bislang war ich der Meinung, dass das alte Patent weiterhin vollumfanglich
gültig sei - allerdings ohne Sprechfungberechtigung !

Liege ich da mit meiner Meinung daneben ??
JA, da liegst du daneben:

Altes Patent B ohne Sprechfunk --> Rückstufung auf Patent A

Man kann aber eine kleine Zusatzprüfung über den Sprechfunk ablegen und sein altes Patent auf B schreiben lassen --> Skripten gibts im Internet; Morsealphabet, Securite-, Pan-Pan, Mayday-Call lernen und gut ist es. Kostet glaube ich 120 Kuna, 2 Passbilder und kann ohne Voranmeldung im Hafenamt Rijeka abgelegt werden (vorher checken ob an diesem Tag überhaupt Prüfungen stattfinden).

Nicht verwechseln; es gibt die kleine, ergänzende Sprechfunkprüfung für Kategorie B und eine Umfassende für was eigentlich
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  #8  
Alt 05.11.2012, 20:28
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von sealine290 Beitrag anzeigen
JA, da liegst du daneben:

Altes Patent B ohne Sprechfunk --> Rückstufung auf Patent A
Rückstufung ? Das kann ich aber nicht glauben, da meine alte HR Lizenz ja höherwertig ist als die Kat. A Lizenz.

Ich wollte vor ein paar Jahren in Pula auf Kat. B "aufrüsten" unter zugrundelegung meiner deutschen Seefunklizenz (mit DSC), da haben die nur abgewinkt mit der Aussage : nicht notwendig.
__________________
Gruß Fred
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  #9  
Alt 05.11.2012, 20:49
sealine290 sealine290 ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Rückstufung ? Das kann ich aber nicht glauben, da meine alte HR Lizenz ja höherwertig ist als die Kat. A Lizenz.

Ich wollte vor ein paar Jahren in Pula auf Kat. B "aufrüsten" unter zugrundelegung meiner deutschen Seefunklizenz (mit DSC), da haben die nur abgewinkt mit der Aussage : nicht notwendig.
das alte Patent ohne Funk ist nicht mehr gültig; du kannst dir mit dem bestehenden "alten Patent der Kategorie B ohne Sprechfunkprüfung" aber ein Neues der Kategorie A austellen lassen. Wenn du damals aber eine Prüfung mit Sprechfunk abgelegt hast, kannst du dir ein neues Patent der Kategorie B ausstellen lassen (Funkprüfung war damals für Kat. B nicht notwendig, konnte aber ebenfalls abgelegt werden), ohne das dein jetziges Patent seine Gültigkeit verliert . Wenn du das alte Patent B ohne Funkprüfung vorweisen kannst, so besteht die Möglichkeit mittels einer kleinen Zusatzprüfung wieder auf Kat. B "hochzurüsten". Da kannst du deinen Kopf noch so oft gegen die Mauer hämmern....

Außerdem darfst du mit Kat. A nicht mal eine durch guten Willen motorisierte Badewanne steuern.... (bzw. max 7m, 15kw, 6sm)

Geändert von sealine290 (05.11.2012 um 21:05 Uhr)
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  #10  
Alt 05.11.2012, 22:34
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Zitat:
Zitat von sealine290 Beitrag anzeigen
Da kannst du deinen Kopf noch so oft gegen die Mauer hämmern....

Außerdem darfst du mit Kat. A nicht mal eine durch guten Willen motorisierte Badewanne steuern.... (bzw. max 7m, 15kw, 6sm)
Na ja. Drei mal gegen die Spundwand fahren um auf die sieben Meter zu kommen und ein paar Zündkerzen rausdrehen sollte auch reichen. Macht auch nicht soviel Kopfaua.
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Gruss Vestus
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  #11  
Alt 06.11.2012, 15:35
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Zitat:
Zitat von sealine290 Beitrag anzeigen
das alte Patent ohne Funk ist nicht mehr gültig
Das ist genau der Punkt, den ich nicht glaube !
Jedesmal beim Kauf der neuen Vignette muss ich meinen alten kroatischen Bootsführerschein vorlegen - er wurde bislang jedesmal ohne Einwand akzeptiert !

Wahrscheinlich ist das wieder einmal so, dass es Hafenkapitäne gibt die ihr eigenes Süppchen kochen wie z.B. Rijeka und Rab .....
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Gruß Fred
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Geändert von Fred (06.11.2012 um 15:47 Uhr)
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  #12  
Alt 06.11.2012, 15:43
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Das ist genau der Punkt, den ich nicht glaube !
STIMMT AUCH NICHT !
Ich habe in Biograd meinen Uralt-Schein von 1981 umgeschrieben bekommen in einen neuen, hat 60 Euro gekostet und ein Passbild.
Zudem war der alte Schein nur für Boote bis 5 PS und 5,- mtr. Länge ausgestellt, spielte überhaupt keine Rolle.
Allerdings war das 2001, es kann sein, dass es solche Möglichkeiten Heute nun wieder nicht mehr gibt.
Anm.: Gebraucht habe ich Ihn allerdings nicht, da ich auch den SBF See habe.
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Gruß Heinz,


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  #13  
Alt 06.11.2012, 15:49
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
STIMMT AUCH NICHT !
Ich habe in Biograd meinen Uralt-Schein von 1981 umgeschrieben bekommen in einen neuen.
Ist darauf jetzt eine Kathegorie bezeichnet ?
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Gruß Fred
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  #14  
Alt 06.11.2012, 15:52
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muß ich nachsehen, liegt im Boot...
Info kommt aber noch!
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Gruß Heinz,


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  #15  
Alt 06.11.2012, 16:06
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Allerdings war das 2001, es kann sein, dass es solche Möglichkeiten Heute nun wieder nicht mehr gibt.
So zumindest wird es auch hier ausgeführt. http://www.magreisen.at/patentschule-u-info.htm

Zitat:"Anfangs wurde in Kroatien auch die Boat Leaders Licence of competency ausgestellt, ohne dass die Funkprüfung zwingend vorgeschriebnen war .."

Allerdings behaupten sie auch, dass ein Schein ohne Funkschein auch noch weiteren Handlungsbedarf hat:
"Falls Sie bereits im Besitz einer solchen kroatischen Boat Leaders Licence of competency ohne Funk sind (siehe Rückseite
> folgender Text fehlt: The holder of this Licence is authorised to operate radio-telephone station on boat... )
UND einen alten YU "General Radiotelephone Operator Certificate" besitzen, soferne dieser im ehem. Bundesland Kroatien
der FR YU > heute Republik Kroatien ausgestellt wurde ist eine Umschreibung ebenfalls erforderlich und möglich."

Gruß

Volker
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  #16  
Alt 06.11.2012, 18:27
waterfriend waterfriend ist offline
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Standard kleines Zusatzsprechfunkzeugnis für kroatischen Führerschein

Hallo gleichgesinnte Wassersportler,
so, wie es ja derzeit aussieht,bin ich gezwungen,das kleine Sprechfunkzeugnis in Kroatien abzulegen,um meine Fahrerlaubnis wieder in
Gültigkeit,d.h.in Kategorie B aufzurüsten.Mir graust es schon vor der Lernerei.Zu dem,daß ich ja auf meinem Boot gar kein Funkgerät habe.
Was meint Ihr?Wollte jetzt die Lernunterlagen bei Sailor für Euro 25.-bestellen,über den Winter mich in aller Ruhe vorbereiten und wenn ich dann irgendwann im Sommer 2013 in HR aufschlage,bei meinem zuständigen Hafenkapitän die Prüfung ablegen.
Weiß wer,wie das dann funktioniert,kann ich dann sofort nach dieser Prüfung mit meinem Boot fahren,oder muß ich warten,bis die umgeschriebene Fahrerlaubnis ausgestellt wird?Und wie lange dauert sowas?Nicht,daß ich heuer auf mein geliebtes Boot und den Wassersport verzichten muß?Was mich noch interessieren würde,vielleicht gibt es ja in diesem Forum jemanden,der bereits diese Prüfung abgelegt hat,und etwas berichten kann?Es soll möglicherweise auch über Navigation,Kursbestimmung gefragt werden.Alles schon wieder vergessen!Stellt Euch mal vor,ich hab das ganze ja rein zufällig hier im Forum erfahren,ich wäre 2013 nichtsahnend mit einer ungültigen Fahrerlaubnis unterwegs gewesen,gar nicht auszudenken,was passiert wäre,wenn ich einen Schaden,Personenschaden,verursacht hätte.Von daher hatte ich eh ein Riesenglück und die Prüfung werden wir auch noch schaffen.
In diesem Sinne,danke ich Euch für die guten Tipps und Hilfe.Ach ja,ich könnt mir schon vorstellen,daß es noch vielen anderen genauso geht wie mir,und ich hoffe,diejenigen erfahren es auch noch rechtzeitig.

Viele Grüße
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  #17  
Alt 06.11.2012, 18:34
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Wäre es nicht einfacher, sinnvoller und sicherer, den SBF "See" in einer hiesigen Fahrschule zu machen?
Zudem ist der überall anerkannt, während das kroatische Ding nicht das Papier wert ist, auf dem er gedruckt wird, geschweige denn, die verlangten Kosten.
Denn lernen tut man dort nun wirklich nicht viel.
Ich spreche aus eigener Erfahrung.
__________________

Gruß Heinz,


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  #18  
Alt 06.11.2012, 18:44
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Hallo "waterfriend",

ich kann dir helfen! Habe diese kleine Zusatzprüfung für meinen Vater organisiert, der ebenfalls einen alten Schein aus 95 hatte, und diesen wieder auf Kat. B bringen wollte.

Vorgehensweise;

1) Kopie des bestehenden Patents (Vor- und Rückseite zwecks Ausstelldatum!) und Kopie deines Passes an das Hafenamt Rijeka mailen. Die haben dich wahrscheinlich noch nicht im Computer und müssen die Unterlagen betreffend deines Patents erst nachsuchen.

2) Lernen für die Prüfung ist ein "Klacks". Hier kostenloses Skript anfordern; http://www.kuestenpatent24.com/kuest...-anfordern.htm Wichtig sind die Mayday-, Pan-pan-, Securite-Calls, sowie das Funkalphabet. Kurs ablesen und basic-Navigation kann auch kommen. (Wurde aber bei meinem Vater nicht gefragt)

3) Im Hafenamt anrufen (0038551211422) und fragen ob sie deine Unterlagen gefunden haben und ob am Wochende Prüfungen stattfinden. (Im Sommer wöchentlich, wie es im Winter aussieht weiß ich nicht)

4) Pass & zwei Passbilder & 240? Kuna (bin mir nicht sicher wie hoch die Prüfungsgebühren waren) im Hafenamt abgeben und Prüfung bestehen.

5) Eine Stunde warten und du kannst dein neues Patent gleich mitnehmen.

Läuft aus meiner Erfahrung völlig unkompliziert....

Geändert von sealine290 (06.11.2012 um 18:55 Uhr)
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  #19  
Alt 06.11.2012, 19:38
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Ist darauf jetzt eine Kathegorie bezeichnet ?
Ist Kathegorie "B"
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Gruß Heinz,


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  #20  
Alt 06.11.2012, 19:44
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Ist Kathegorie "B"
in Kroatien ist alles möglich. ich habe sogar von leuten gehört, die sich einen schein gekauft haben!

auf meine damalige nachfrage betreffend ausstellung von patent "alt" b ohne funk, auf patent "neu" b --> keine chance! mittlerweile wird die vergabe etwas "strenger" gehandhabt. (zumindest habe ich diesen eindruck, ohne die alte "ich bring einen kilo kaffee mit zur prüfung"-zeit kennengelernt zu haben)

Geändert von sealine290 (06.11.2012 um 19:51 Uhr)
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  #21  
Alt 06.11.2012, 19:49
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Zitat:
Zitat von sealine290 Beitrag anzeigen
in Kroatien ist alles möglich. ich habe sogar von leuten gehört, die sich einen schein gekauft haben!

auf meine damalige nachfrage betreffend ausstellung von patent "alt" b ohne funk, auf patent "neu" b --> keine chance! mittlerweile wird die vergabe etwas "strenger" gehandhabt. (zumindest habe ich diesen eindruck, ohne die alte "ich bring einen kilo kaffee mit zur prüfung" zeit)
das lief folgendermaßen ab: Ich hatte mein Böötle in Biograd angemeldet und gefragt, ob denn der Führerschein garnicht verlangt wird, darauf die freundliche Sachbearbeiterin: Nicht nötig, Sie werden schon einen haben.
Darauf habe ich "zum Test" dieses olle Ding von 81`vorgezeigt, da meinte Sie ganz trocken: Geben Sie her, dafür fülle ich Ihnen einen neuen aus!
Seitdem habe ich das Ding!
__________________

Gruß Heinz,


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  #22  
Alt 06.11.2012, 20:09
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
das lief folgendermaßen ab: Ich hatte mein Böötle in Biograd angemeldet und gefragt, ob denn der Führerschein garnicht verlangt wird, darauf die freundliche Sachbearbeiterin: Nicht nötig, Sie werden schon einen haben.
Darauf habe ich "zum Test" dieses olle Ding von 81`vorgezeigt, da meinte Sie ganz trocken: Geben Sie her, dafür fülle ich Ihnen einen neuen aus!
Seitdem habe ich das Ding!
ohne jetzt eine grundsatzdebatte über die qualität des kroatischen b patents vom zaun zu brechen (wissen um regeln und verhaltensweisen ist zumindest aus meiner sicht "seemannschaft") - was ist, wenn was passiert (ungeachtet der schuldfrage), und die nehmen dich in die mangel, nur weil du verabsäumt hast, eine völlig läppische funkprüfung abzulegen, um deinen versicherungsschutz nicht zu verlieren. egal welche geschichten hier jetzt auftauchen, ich kann nur jeden dringlichst empfehlen, diese "pippi-prüfung" nachzuholen, um nicht im falle des falles (der nie eintreten soll!), mit einem ungültigen patent und daraufhin nicht wirksamen versicherungsschutz durch die gegend zu schippern!!!!

WICHTIG! Die SAR-Nummer wir ab Mitte 2013 von 9155 auf 195 umgeändert. Eingespeichert muss folgendes werden; +38551195 - ohne Gewähr!
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  #23  
Alt 07.11.2012, 12:33
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Hallo gleichgesinnte Wassersportler,
so, wie es ja derzeit aussieht,bin ich gezwungen,das kleine Sprechfunkzeugnis in Kroatien abzulegen,um meine Fahrerlaubnis wieder in
Gültigkeit,d.h.in Kategorie B aufzurüsten.Mir graust es schon vor der Lernerei.Zu dem,daß ich ja auf meinem Boot gar kein Funkgerät habe.
Was meint Ihr?Wollte jetzt die Lernunterlagen bei Sailor für Euro 25.-bestellen,über den Winter mich in aller Ruhe vorbereiten und wenn ich dann irgendwann im Sommer 2013 in HR aufschlage,bei meinem zuständigen Hafenkapitän die Prüfung ablegen.
Ich meine, dass die Behauptungen, das kroatische Bootspatent, auf dem keine Kathegorie aufgeführt ist, sei ungültig, schlicht falsch sind !

Mach Dich zunächst mal nicht verrückt, ich habe meinem Freund Mato, der hier auch Fori ist, meine Anfrage mit meiner HR-Lizenz geschickt
und er wird das Thema beim LK in Pula klären.

Mein Patent sieht im übrigen so aus und wurde bisher noch nie in Frage gestellt, weder beim LK in Pula, noch bei denen in Umag oder Porec :

Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	HR Patent 02.jpg
Hits:	421
Größe:	133,9 KB
ID:	402241

Das Patent wurde ursprünglich 1988 noch in YU ausgestellt und dann 1994 in HR-Patent umgeschrieben.
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Gruß Fred
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  #24  
Alt 07.11.2012, 13:07
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Einen gültigen Bootsführerschein KANN man NICHT umschreiben lassen, warum auch?
Man kann sich einen neuen Bootsführerschein ausstellen lassen, wenn der alte verloren gegangen ist. Dann braucht man 2 Bilder exakt 3x2,5 cm groß.

Mato
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  #25  
Alt 07.11.2012, 13:12
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Mato, siehe mein Beitrag 21, ob man es kann oder nicht, es wurde einfach gamacht!
Übrigens habe ich den alten trotzdem behalten dürfen.
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Gruß Heinz,


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