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  #1  
Alt 02.11.2012, 18:25
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
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Standard Hebezeug / Anschlagmittel - Reserven - Normenfrage

Liebe Leute,

ich habe ja ziemlich alle Normen, die es überhaupt so gibt in unserer Datenbank, aber trotz Suche finde ich keine Antwort.
Ich brauch aber eine verlässliche Antwort ziemlich dringend.

Wer kann mir helfen?

Situation:
In unserem Club haben wir 2 Krane, einer davon ein Säulendrehkran 4,2 to, samt Hebekreuz und Gurten.
Jetzt ist gerade Saisonschluss, alle wollen raus. Und wie es so ist, passiert gerade jetzt sowas: Das Anschlagauge vom Krankreuz ist heute bei der routinemäßigen Sichtkontrolle als "deformiert" aufgefallen. Daher Kran gestoppt und neuen Bolzen in der passenden Festigkeit (M40 oder so) sowie dazu passende Ringmutter besorgt, was an einem Freitag Nachmittag nicht ganz einfach war. Die Kranfirma war heute (Fenstertag nach dem Feiertag hier) nicht erreichbar.

Auf der alten Kombination Bolzen/Anschlagöse befindet sich keine Gewichtsangabe, die war werksseitig geschweißt angefertigt worden.

Der neue Bolzen ist von der Tonnage her unbedenklich.

Die Ringmutter war nur in 4,6 Tonnen zu bekommen. Das ist sowas in der Art:


Ein Kollege hat nun die Frage aufgeworfen, ob 4,6 to eigentlich ausreichend ist wegen möglicher dynamischer Momente, und ob nicht eine höhere Sicherheitsreserve erforderlich wäre.
Das war - für mich - eine gute Frage, weil ich den Kran freigeben muss - oder eben nicht. In den Normen habe ich dazu keine ausreichende Antwort gefunden.

Natürlich bin ich überzeugt, dass bis nächste Woche, wenn dann die Kranfirma kommt und mir den Stempel ins Kranbuch gibt (oder nicht ), die Ringmutter jedenfalls halten wird.
Aber da der Teufel nicht schläft und ich dafür verantwortlich bin, wüsste ich es gerne genauer.
Der "Experte", der die Ringmutter verkauft hat, hatte zwar eine Meinung aber kein Wissen.

Frage daher:
Hat ein Anschlagauge mit der Freigabe 4,6 Tonnen für unseren 4,2 t-Kran ausreichende Reserven oder muss ich - zum Leidwesen der übrigen Mitglieder - den Kran übers Wochenende stilllegen?
"Müsste halten" hilft mir nicht weiter, das glaub ich ja auch. Ein bisschen genauer hätte ich es gerne gewusst.

Danke schon mal.
__________________
Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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  #2  
Alt 02.11.2012, 20:29
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Klampe 01 Klampe 01 ist offline
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Hallo Andreas
Wenn euer Kran nur 4,2t heben darf,dann ist das Auge mit der Nenntragfähigkeit von 4,6t doch ausreichend.
Diese Ringmuttern nach DIN 580 (GN 581) besitzen den sog.Sicherheitsfaktor 4.
Die Angegebene Nenntrgfähigkeit bezieht sich auf den belastungsungünstigsten Fall.
Das diese Muttern nicht brechen zeigt ja die Deformierung der alten.
VG Matthias
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  #3  
Alt 02.11.2012, 20:49
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
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Danke!
Zauberwort DIN 580!
Habe in der "falschen Abteilung" gesucht.

Ja, das ist eine belastbare Aussage.
Danke nochmals. Wochenende gerettet.
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Gruss Andreas

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  #4  
Alt 02.11.2012, 20:53
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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das ist mir auch nur so bekannt,
man darf zwar Traggeschirr mit höheren Lastgrenzen benutzen, aber nichts schwächeres als die Max.Tragkraft des Krans
evtl. würde ich mal überlegen warum die Öse sich verbogen hat, das kommt meisten durch zu hohen Schrägzug
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
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