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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 04.11.2012, 16:43
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Standard 2,75m breites Boot von Schottland nach D

Hallo zusammen!
Mir wurde in Schottland (Edingurgh) ein ca. 2,75m breites und ca. 8,60m langes Boot inkl. Trailer angeboten.
Den Zustand des Trailers kenne ich noch nicht.
Wie transportiert man solch ein Boot (Jeep mit 3,5T Zuglast ist vorhanden) nach D.
Kann mir jemand mit Erfahrung Tipps geben?

Viele Grüße
Ralph
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  #2  
Alt 04.11.2012, 17:34
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Ich fange Mal an, der Jeep darf 3,5 Tonnen ziehen. Reicht das für das Boot mit Trailer aus?
Google mal ;; Trailergenehmigung 2,55 bis 3,0 Meter. Dort solltest du fündig werden.
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Andree

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  #3  
Alt 04.11.2012, 18:01
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Hallo Andree,
das Boot inkl. Trailer soll 3,2t wiegen.
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  #4  
Alt 04.11.2012, 21:19
herrmic herrmic ist offline
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Stell deinen Transport doch mal da ein.
Die Transporter von der Insel machen oft günstige Angebote.
Allerdings kann ich die Gewichtsangabe anhand der Bootsgröße nicht so recht glauben.
Gib doch mal nähere Infos.
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  #5  
Alt 04.11.2012, 22:46
Water Water ist offline
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Zitat:
Zitat von Ralph1 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen!
Mir wurde in Schottland (Edingurgh) ein ca. 2,75m breites und ca. 8,60m langes Boot inkl. Trailer angeboten.
Den Zustand des Trailers kenne ich noch nicht.
Wie transportiert man solch ein Boot (Jeep mit 3,5T Zuglast ist vorhanden) nach D.
Kann mir jemand mit Erfahrung Tipps geben?

Viele Grüße
Ralph
Hallo Ralph,

ich kann Dir leider nur nach deutschen Erkenntnissen antworten. Danach wäre der Transport in Deutschland kein Problem. Du bräuchtest nur eine entsprechende Transportgenehmigung durch das Straßenverkehramt. In Deutschland bräuchtest Du auch keine Transportbegleitung zur zusätzlichen Absicherung bei dieser Breite.

Über schottländische Verhältnisse/Anforderungen kann ich Dir aber nichts sagen. Da musst Du Dich bei den örtlichen Behörden erkundigen.

Gruß Walter
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  #6  
Alt 05.11.2012, 06:50
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In GB muss ich ein Folgekennzeichen nutzen.
Dort sind Anhänger zulassungsfrei. Bzgl de Breite ist es in GB kein Problem.
Bekomme ich aber in D für einen Trailer KZK eine Transportgenehmigung?
Hat jemand damit Erfahrungen?
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  #7  
Alt 05.11.2012, 11:31
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Zitat:
Zitat von Ralph1 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen!
Mir wurde in Schottland (Edingurgh) ein ca. 2,75m breites und ca. 8,60m langes Boot inkl. Trailer angeboten.
Den Zustand des Trailers kenne ich noch nicht.
Wie transportiert man solch ein Boot (Jeep mit 3,5T Zuglast ist vorhanden) nach D.
Kann mir jemand mit Erfahrung Tipps geben?

Viele Grüße
Ralph

In welchem Zustand ist das Boot ??
Bringe es doch auf eigenem Kiel in den neuen " Heimathafen"!
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Gruß von der Weser
Jörg
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  #8  
Alt 05.11.2012, 12:13
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Zitat:
Zitat von Ralph1 Beitrag anzeigen
Bekomme ich aber in D für einen Trailer KZK eine Transportgenehmigung?
Anruf bei deinem Straßenverkehrsamt und du musst nicht mit Vermutungen planen.
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  #9  
Alt 05.11.2012, 12:18
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Zitat:
Zitat von gnanpf Beitrag anzeigen
In welchem Zustand ist das Boot ??
Bringe es doch auf eigenem Kiel in den neuen " Heimathafen"!
Hallo Jörg,
bei den Spritkosten bin ich dann bankrott

Viele Grüße
Ralph

PS ... und das Trailerproblem ist auch noch nicht gelöst
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  #10  
Alt 05.11.2012, 12:21
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Ich sehe da kein Problem. 2,75 ist ja nicht die Welt. Bin die Strecke mit (kleinerem) Anhänger noch im August gefahren. Ich würde die Fähre Calais-Dover nehmen und die Ostroute über Leeds udn Cambridge fahren. Die Landstrassen sind so gut ausgebaut, wie die Autobahnen. Alles ganz easy.

Die Fähre könnte ein Problem werden, obwohl ich das nicht so eng auf den Decks enpfunden habe. Die Fragen ja eher nach der Höhe, als nach der Breite.

Gemessen wurden wir nicht. Ich würde es einfach riskieren und ein paar Karenztage einplanen.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #11  
Alt 05.11.2012, 12:26
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Anruf bei deinem Straßenverkehrsamt und du musst nicht mit Vermutungen planen.
Bis morgen weiß0 ich mehr.
Ich berichte dann!
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  #12  
Alt 05.11.2012, 12:28
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Ich sehe da kein Problem. 2,75 ist ja nicht die Welt. Bin die Strecke mit (kleinerem) Anhänger noch im August gefahren. Ich würde die Fähre Calais-Dover nehmen und die Ostroute über Leeds udn Cambridge fahren. Die Landstrassen sind so gut ausgebaut, wie die Autobahnen. Alles ganz easy.

Die Fähre könnte ein Problem werden, obwohl ich das nicht so eng auf den Decks enpfunden habe. Die Fragen ja eher nach der Höhe, als nach der Breite.

Gemessen wurden wir nicht. Ich würde es einfach riskieren und ein paar Karenztage einplanen.
Ich plane, falls ich das Boot kaufe, mit der Frachtfähre von Edinburgh nach Amsterdam zu fahren. Da ich den Trailer nicht kenne, möchte ich so wenig wie möglich fahren. In NL scheint es keine Probleme mit der Breite und einem KZK zu geben.
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  #13  
Alt 05.11.2012, 12:33
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Das wäre die bessere Lösung, aber ob es bezahlbar ist, wäre fraglich.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #14  
Alt 05.11.2012, 12:52
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Hull-Rotterdam hab ich schonn benutzt das sollte klappen und war damals für 4 Mopeds nicht sooo teuer

Grüße, Stephan von unterwegs
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  #15  
Alt 05.11.2012, 13:01
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Hallo Ralph,

mal abgesehen davon, daß das Gewicht des Bootes höchstwahrscheinlich nicht stimmig ist (Ich tippe da eher auf gute 4 Tonne incl. Trailer), mit deutschem Kurzzeitkennzeichen darfst Du im Ausland nicht fahren. Ich habe gerade ein Auto aus Holland überführt, habe also diesen Umstand vor kurzem erst erfahren dürfen. Der ADAC und ein Verkehrsrechtsanwalt haben diese Aussage jedenfalls ganz klar bestätigt. Auch die von deutschen Händlern genutzten roten Kennzeichen gelten im Ausland nicht....Man will damit offenbar den privaten "Fahrzeugschiebern" das Leben schwer machen.
Es bleibt Dir also nur, in GB ein Ausfuhrkennzeichen zu besorgen. Da es dieses für Anhänger dort wohl nicht gibt, musst Du Dich trotzdem mit den dortigen Behörden rumschlagen, denn ich glaube nicht, daß dort die für einheimische Fahrzeuge gültigen Regeln (Folgekennzeichen)auch für Dich dort gelten. Falls doch, wäre dann nur noch das Problem durch Holland zu klären.
Trotdem wünsche ich Dir viel Erfolg.
Beste Grüße
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Manfred
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  #16  
Alt 05.11.2012, 13:04
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Zitat:
Zitat von Ralph1 Beitrag anzeigen
Ich plane, falls ich das Boot kaufe, mit der Frachtfähre von Edinburgh nach Amsterdam zu fahren. Da ich den Trailer nicht kenne, möchte ich so wenig wie möglich fahren. In NL scheint es keine Probleme mit der Breite und einem KZK zu geben.
Einfach das Kennzeichen vom Zugfahrzeug dranhängen und fertig. Eventuell noch eine Haftpflichtvers. abschließen und wegen Breite beim STRVA. nachfragen.
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  #17  
Alt 05.11.2012, 13:17
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Auf der 2. Seite steht was von 2,75 m. https://www.rlp-buergerservice.de/bi...196&_type=file
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  #18  
Alt 05.11.2012, 13:24
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Laß den Verkäufer das Boot an eine deutsche Grenze bringen und zahl ihm was dafür.
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  #19  
Alt 05.11.2012, 13:55
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Wieder ein Stück weiter:
Diesen Text zum KZK habe ich vom Straßenverkehrsamt:

Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.
Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören:
  • Schweiz
  • Mazedonien
  • Weißrussland
  • Bosnien
  • Iran
Im Moment wird noch geprüft, ob eine Transportgenehmigung (wegen der Überbreite) in Verbindung mit einem KZK gültig ist.


Die Grobplanung (falls wir das Boot letztendlich kaufen; Mittwoch werden wir nach Edinburgh fliegen) sieht wie folgt aus:

- In England dürfen wir mit deutschem Folgekennzeichen den Trailer fahren
- Frachtfähre Edinburgh - Rotterdam ca. € 500,--
- ab NL mit KZK
- ab D mit KZK und Transportgenehmigung


Ich werde weiter berichten!
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  #20  
Alt 05.11.2012, 14:30
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Zitat:
Zitat von Ralph1 Beitrag anzeigen
Wieder ein Stück weiter:
Diesen Text zum KZK habe ich vom Straßenverkehrsamt:

Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.

Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören:
  • Schweiz
  • Mazedonien
  • Weißrussland
  • Bosnien
  • Iran
Im Moment wird noch geprüft, ob eine Transportgenehmigung (wegen der Überbreite) in Verbindung mit einem KZK gültig ist.


Die Grobplanung (falls wir das Boot letztendlich kaufen; Mittwoch werden wir nach Edinburgh fliegen) sieht wie folgt aus:

- In England dürfen wir mit deutschem Folgekennzeichen den Trailer fahren
- Frachtfähre Edinburgh - Rotterdam ca. € 500,--
- ab NL mit KZK
- ab D mit KZK und Transportgenehmigung


Ich werde weiter berichten!

Das ist ja alles gut und schön. Ein KZK brauch man für ein kennzeichen-anmeldepflichtiges Fahrzeug. Du sagtest anfangs, in Schottland wird kein Hänger angemeldet und wie wir alle wissen in NL auch nicht. Nach der 24 oder 27 Ausnahmegenehmigung (Gemischtes Doppel) werden in der EU diese Fahrzeuge wie in ihrem Heimatland behandelt, also ohne eigenes Kennzeichen. Hat man zB. einen niederländischen oder schottischen WW oder Trailer, kann man sich damit in der EU, mit em Kennzeichen des Zugfahrzeuges bewegen. Momentan finde ich den Text der ADAC Verkehrs Rechtsabteilung nicht (ist auf dem alten Rechner), war aber, glaube ich, schon mal ein Beitrag von mir.
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  #21  
Alt 05.11.2012, 14:37
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Gefunden! https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=122932
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  #22  
Alt 06.11.2012, 12:09
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Kurzes Update:
Heute Rückruf vom Straßenverkehrsamt:
Transporterlaubnis gibt es auch mit einem KZK

Ich berichte weiter!

PS. Morgen fliegen wir nach Edinburgh um das Boot zu besichtigen!
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  #23  
Alt 06.11.2012, 15:48
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Kennzeichen kaufen, Gebühren zahlen, Disput wegen Versicherungsbefreiung könnte man sich ersparen. Den Zettel vom ADAC ausdrucken Schildchen malen, dran und fertig. Wünsche Dir aber so oder so gutes Gelingen.
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  #24  
Alt 11.11.2012, 23:59
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Zitat:
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Kurzes Update:
Heute Rückruf vom Straßenverkehrsamt:
Transporterlaubnis gibt es auch mit einem KZK

Ich berichte weiter!

PS. Morgen fliegen wir nach Edinburgh um das Boot zu besichtigen!

Nun los Ralph, Bericht + Bilder, bitte.
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  #25  
Alt 12.11.2012, 13:39
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Bin gerade in Andalusien. Hier besichtigen wir auch ein sehr interessantes Boot. Leider ohne Trailer.
3,5t Trailer kostet aber nur € 100,00 am Tag.
Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, gibt´s ein Update!
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