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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Bootsführerschein in Frankreich
Hallo, ich weiß nicht ob diese Rubrik richtig ist aber hatte nix passendes gefunden.
Ich würde gerne wissen ob in Frankreich eine Bootsführerscheinpflicht besteht bzw. falls ja bis wieviel PS dort ohne gefahren werden darf in den Kanälen. Gruß Simon |
#2
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Servus Willi
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#3
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die Saison ist zwar schon vorbei aber hier noch die Vignettenpreise und ein paar Info´s von 2012
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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#4
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Hier ein Link zum DMYV wobei ich denke das der Text demnächst überarbeitet wird und entweder die 15 PS eingetragen werden oder Frankreich an den 15 PS festhält.
http://www.dmyv.de/index.php?id=378 Auszug: Für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland gilt die deutsche Führerscheinverordnung (Führerscheinpflicht ab 5 PS = 3,68 KW). Besonders Charterfirmen gehen mit Recht auf Nummer Sicher und geben ihre teure Yacht erst dann in fremde Hände, wenn ein entsprechender Befähigungsnachweis erbracht wurde.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#5
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Zitat:
Hmm hab mir dein PDF mal angeschaut die Angaben dort sind zum Teil veraltet. Die Regelung das Boote ab 6 PS und/oder 5m Länge Führerscheinpflichtig sind stimmt immer noch, doch werden die Binnenscheine neu in nur 2 Kategorien eingeteilt. 1. Plaisance für Boote bis 20m 2. Grand Plaisance für Boote über 20m Für Leute mit Wohnsitz Deutschland gilt der Deutsche Binnenschein allerdings wird er nicht automatisch wie früher mit dem Plaisance gleichgestellt sondern es gilt hier die 15m Regel. Die Französischen Binnenscheine können auch mit einem nicht französischen Wohnsitz erworben werden, (Unterricht und Prüfungen auf Französisch) sind dann aber nur in Frankreich gültig, da das Wohnsitzland sie normalerweise nicht anerkennt. Wer ein Boot chartert bekommt für die Dauer der Miete einen Charterschein ausgestellt der Ihn berechtigt das gemietete Boot in dem eingetragenen Revier zu führen. Achtung ausser bei Charterbooten gilt neu das der Bootsführer einen Bootschein haben muss! Man kann also nicht wie früher das Steuer mal einem Kollegen/Frau/Sohnemann überlassen wen der keinen Schein besitzt! Für Boote ab 15 muss eine 2. Person an Bord sein welche fähig ist Hilfsleistungen auszuführen.
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Gruss Clairon ----------------------------------- Habe 1 Ferienhaus im Languedoc (10min Meer) und ein Bauernhaus in der Franche-Comté (5min Kanalhafen) zu verkaufen für mehr Infos PN
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#6
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Es gelten dort, wie in jedem anderen EU-Land auch, die Verordnungen für den deutschen Staatsbürger.
Ende. |
#7
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Zitat:
wenn also in Frankreich ab 5PS führerschein vorgeschrieben wäre und bei uns 15 PS führerscheinfrei sind dann braucht man in Frankreich trotzdem den deutschen Binnenschein.
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#8
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#9
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in deinem Auszug wird nur darauf hingewiesen, dass der deutsche Bootsführerschein im Ausland annerkannt wird.
Und Das in Deutschland die im Heimatland annerkannten Führerscheine annerkennt. Wie dies in Frankreich/Ausland gehandhabt wird, gerade im Hinblick das in Deutschland jetzt 15 PS Führersheifrei sind, ist dort nicht erwähnt. da müsste man im Französischen recht nachsehen. In Kroatien braucht man z.B. schon ab 2,5 PS den Führerschein und dies auch als deutscher staatsbürger. Daran ändert auch der Beitritt zur EU nichts.
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#10
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Ich lese da ganz klar heraus, dass im EU-Ausland der :
Zitat:
Das heisst aber auch umgekehrt, dass z.B. ein Engländer, der zu Hause mit einem 50PS Boot herumfährt und keinen Schein braucht, dies als Gast hier auch darf. Das ist die gegenseitige Anerkennung, die auch in dem eingestellten pdf angesprochen wird. Diese Gastregel hat also mit dem in diesem Fall mit französischem Recht nichts zu tun, das ist hier nicht anwendbar. |
#11
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Der Satz heist das ein Gast in Deutaschland den Führerschein benötigt den er in seinem Heimatland benötigt. So Richtig. Aber umgekehrt kann Deutschland keinen Einfluss auf das Führerscheinrecht in F,B,NL.
Ob der Engländer in Detuschland Führerscheinfrei fahren kann weiss ich nicht da ich das englische Führerscheinrecht nicht kenne. Aber wenn du sagst das er binne n50 PS führerscheifrei fahren darf, sollte er es bei uns auch dürfen. Da sind wir halt sehr Gastfreundlich. Die gegenseitige Annerkennung bezieht sich nur darauf, dass du in Frankreich mit dem deutschen sChein fahren darfst und keinen Französischen Schein machen musst. Holland hat meines wissen das neue deutsche Führerscheinrecht bestätigt und akzeptiert auch Führerscheifrei 15PS Boote die schneller als 20km/h fahren (dafür benötigt ein Holländer schon einen Führerschein. Hätten sie das nicht gemacht bräuchte man beim überqueren der Grenze den Führerschein.
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#12
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Nicht ganz.
Das bedeutet eben die genseitige Anerkennung der nationalen Regelungen des Gastes. Es wird in jedem EU Land die Führerscheinregelung, auch die FS-Freiheit, des Gastes anerkannt. Ein Autoführerschein wird ja auch anerkannt, und niemand muss im Ausland einen FS machen, wenn er dort zu Gast ist, auch wenn die Länderspezifischen Vorschriften andere sein können als in D. |
#13
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Zitat:
Werde meine F. Kumpel darauf ansetzen.
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Servus Willi |
#14
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Zitat:
Wo es steht weis ich nicht mehr bin aber darüber letztens hier im Forum aufgeklärt worden und musste es daher glauben. Da dieser immer in Holland fährt und sich dort besser auskennt. Sollte es nicht so sein gilt mein einlass weiter oben. Dann braucht man in Holland den deutschen Führerschein, obwohl in Dutschland führerscheinfrei.
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#15
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Zitat:
Definitiv nicht. Wenn die nationalen Gesetze strenger sind hat man sich danach zu richten. Praktisches Beispiel: In Deutschland gilt auf der Landstrasse Ausserorts max 100km/h in Frankreich 90km/h ein Deutscher Autofahrer kann sich jetzt nicht einfach darauf berufen da er ja Deutscher sei gelte für Ihn die 90km/h nicht sondern die 100km/h wie bei Ihm zu Hause.... Ebenso kann ich mit meinem Französischen Binnenschein in Deutschland kein Boot von 20m Länge führen (laut Auskunft Deutscher Wasserschutzpolizei) den mein Führerschein würde in Deutschland nur mit dem Sportbootschein Binnen gleichgesetzt und der gilt nur bis 15m. Also bitte haltet Euch an die nationalen Gesetze des jeweiligen Gastlandes!
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#16
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Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist doch nicht das Thema, sondern der Führerschein. Und da gilt gegenseitige Anerkennung!
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#17
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Den Führerschein erkennen sie auch an,aber die 15 PS ohne
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Servus Willi |
#18
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Hallo
@else Der Führerschein wird schon anerkannt aber nicht einfach ohne wenn und aber! Du kannst in Frankreich nicht mit deinem deutschen Binnenschein ein 19.99m langes Boot fahren, mit dem gleichwertigen französischen Schein schon....in Frankreich gilt bis dato immer noch die Führerscheinpflicht ab 6PS/5m Länge die Franzosen haben da nichts dran geändert und auch Du als Deutscher musst hier in Frankreich dich dran halten. Den das hat nichts mit deinem Führerschein zu tun sondern ist eine Regelung. Wenn Holland das tolleriert ist es ja nett aber das heisst nicht das andere Länder das auch tun. Also nochmal dein Führerschein wird hier anerkannt, Du darfst damit in Frankreich Boote bis 15m Länge fahren. Aber in Frankreich gilt im Gegensatz zu Deutschland das man mit 6PS schon einen Führerschein braucht.
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#19
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genau das hab ich aber weiter oben schon versucht zu erklären.
Else glaubts halt net.
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#20
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Lange Rede, kurzer Sinn, ich habe bei der WaschPo nachgefragt. Definitiv ist es so, dass die Führerscheine des Gastes bzw. die Heimatlandverordnung für das Führen von Booten akzeptiert wird. Denen liegen Listen vor, in denen die Anforderungen des jeweiligen Landes aufgeführt sind. Deshalb sind auch die FS immer mehrsprachig, damit eindeutig bestimmt werden kann, was nun im Rahmen des FS korrekt ist. Wenn also in F ein Franzose führerscheinfrei ein 20mSchiff mit 5000PS fahren dürfte, darf er das hier auch. Umgekehrt gelten auch dort die hiesigen Verordnungen. Ist also hier ab 15PS FS-frei, gilt das auch in der EU. Das ist im wesentlichen die Auskunft der WaschPo. |
#21
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Wenn also in F ein Franzose führerscheinfrei ein 20mSchiff mit 5000PS fahren dürfte, darf er das hier auch.
Laut Auskunft Deutscher Wasserschutzpolizei eben nicht! ergo mir wird das hier zu blöd! Wenn Du hier ohne Schein ein 15PS Boot fahren wills tus doch, aber wundere dich nicht wenn Du Ärger bekommst falls Du in eine Kontrolle rein läufst. Ich hoffe einfach das Du mir ohne Schein nicht in mein Boot reindonnerst den dann blecht keine Versicherung.
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#22
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An der Aussage WaschPo kann ich nichts ändern.
A) habe ich den Schein, B) ist es der Versicherung egal, die fragen nicht nach Scheinen. PS: Fall Du es nicht verstanden hast: WaschPo ist die deutsche Wasserschutz-Polizei. |
#23
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..hab gerade auch bei der Wasserschutzpolizei Wache Duisburg angerufen...und die haben bestätigt das else recht hat...für EU-Besucher in Deutschland gilt das...was im jeweiligen Besucher Heimatland Gesetz ist...ausser auf dem Rhein...da gilt die Rheinverordnung und die ist für alle bindend....So ist es zumindest in Deutschland geregelt...also dürfte der Franzose hier in Deutschland fahren.
Geändert von connor (07.11.2012 um 16:18 Uhr) |
#24
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So steht es auch in der Sportbootführerscheinverordnung:
§ 3 Ausnahmen (1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen 1.Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1 Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. Ist in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, Vkbl. 2000 S. 197) an, gilt Satz 1 nur, wenn diese Personen Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart sind, und nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden; http://www.gesetze-im-internet.de/sp..._binv/__3.html
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Gruss Vestus |
#25
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Also nach auskunft der Rechtsabteilung des DMYV (Else hat auch angerufen) gilt in Frankreich deutsches Führerscheinrecht.
dies gilt nicht EU weit sondern kann von Land zu Land unterschiedlich sein. in Kroatien gilt die 0 PS Grenze. dort brauhct man auf alle Fälle den Führerschein (auch nahc Eintritt in die EU).
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