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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Ferienhaus als Wohnhaus ummelden: Auflagen?? Fragen???
Hallo, ich hätte da mal wieder eine Bescheidene Frage:
Ich könnte für meine Family ein schönes Ferienhaus mitten im Wald mieten, mit allem drum und drann was wir immer haben wollten, großem Grundstück, Teich, noch 2 Schuppen usw... Wir hätten komplett freie Hand da der Vermieter eigentlich dort nichts mehr machen wollte und alles Verkaufen wollte, nun sind wir soweit das wir ein wenig Miete zahlen würden und er dafür von fast allen vermieterlichen Pflichten entbunden wird... Evtl. wird auch ein Mietkauf draus... Das einzige Problem ist das dieses Haus als Ferienhaus angemeldet ist und nicht als Wohnhaus... Welche Auflagen muss man erfüllen um ein Ferienhaus als Wohnhaus umzumelden??? Ist das ein langwierige Sache, sowas durch zu bekommen?? Was würde sowas kosten?? Usw. usw. Wären um Hilfe sehr dankbar, der Vermieter kennt sich damit weniger aus und möchte weder Geld noch Zeit mehr in das Grundstück investieren weil er einfach keine Zeit für das Haus hat und auch kein Geld. Nur dadurch das wir das Haus mieten würden, würde er vom Verkauf absehen... Und evtl. würden wir das Haus ja auch komplett übernehmen... Danke schonmal... |
#2
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wir haben das in BRB auch ...
Jahrelang kein Kläger kein Richter. Sprich die Eigentümer haben gebaut und gebaut ... Mittlerweile sind aus den Ferienhäusern und Bungalows richtige Winterfeste Häuse mit Carport und und und geworden. Nun nach 40 Jahren ist die Stadt nun aufmerksam geworden und räumt dort richtig auf. Für fast ist denn das Gelände gedacht ?
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#3
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Moin,
dein Bauamt kann dir hierüber Auskunft erteilen. DIe Baunutzungsverordnung kennt folgende Zitat:
Mach dir da keine großen Hoffnungen. Grüße Ralf
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#4
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Zitat:
Also soll schon alles sein richtigen Weg gehen... Was meinst Du für fast ist denn das Gebäude gedacht?? |
#5
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nich Gebäude, Gelände siehe Post vom: Schärenkreuzer
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#6
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Zitat:
Nebenan steht ein Haus auf dessen Grundstück früher auch ein Ferienhaus stand, dort hat der Besitzer aber neu bebaut. Es ist mitten im Wald gelegen, früher sollte dies ein Feriengebiet werden, dazu ist es aber wohl nie wirklich gekommen, sind wie gesagt nur 2 Grundstücke, eines ist mit Wohnhaus und das andere "noch" Ferienhaus... Zur Bauart, es ist am Teutoburger-Wald an einem Hügel, an der Front hat man 3 Etagen (Unten Garage, Werkstatt) in der 1. Etage Wohnzimmer, Küche und noch 1 Zimmer und in der 3. Etage sind 4 Zimmer. An der Heckansicht hat man durch den Hügelbau nur 2 Etagen... Das Haus ist so im Schwarzwaldstil gebaut, in der 3. Etage geht Ringsrum ein Holzbalkon... Rein optisch und anschlußmässig (Wasser,Gas,Strom) könnte es als Wohnhaus durchgehen... |
#7
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Zitat:
Natürlich ist das irgendwann aufgeflogen, doch die Gemeinde war so gnädig sich mit dem Grundbucheintrag zu begnügen, das nach dem Ableben der Mutti (die im Vorderhaus lebte) der Schwarzbau zu räumen und abzureißen ist bzw. wieder in einen Stall umgewandelt werden muss. Als Mutti dann nach gut zwei Jahrzehnten starb, kam die Sache natürlich hoch und nur, weil das Haus inzwischen genehmigungsfähig war (Hinterlandbebauung erlaubt), konnte (mit ein Augen zudrücken des Amtes) ein Bauantrag gestellt und genehmigt werden. Als das Prozedere dann durch war, hat der Mann vor mir geweint. Nun, die einen springen am Gummiband von der Brücke, die anderen bauen einfach mal so lustig drauf los und lassen sich dann irgendwann von den Ämtern oder irgendwelchen Gerichtsurteilen überraschen. Mir wäre das zu aufregend... Ralf |
#8
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Hallo Hendrik,
du kannst in dem Zitat oben ja schon sehen, das das Baurecht ein Ferienhaus sozusagen schon eher wie ein normales Wohnhaus behandelt, als das Wochenendhaus (z.B. darf es durchgängig bewohnt werden). Es wäre aber unsinnig hier jetzt zu spekulieren, wie die Situation in deinem konkreten Fall aussieht. Das der Nachbar neu gebaut hat, hat ja auch nicht viel zu bedeuten: hat er vielleicht "nur" ein neues Ferienhaus gebaut? Hat er vielleicht ohne Genehmigung gebaut oder etwas größer als beantragt? Vielleicht ist das Nachbargrundstück auch baurechtlich anders eingestuft als das von dir ausgeguckte, weil zwischen den Grundstücken eine Nutzungsgrenze verläuft? Von der von dir beschriebene Hausgröße her liest sich das nicht wie ein typisches Ferienhaus mit seinen 75m², aber vielleicht hat sich das im Laufe der Jahre auch nur so entwickelt? Wenn wirklich ein Ferienhausgebiet geplant war, wird es auch noch einen alten Bebauungsplan geben. Manchmal haben die Gemeinden ihr Pläne auch schon eingescannt und ins Netz gestellt. Dann kannst du schon mal Infos bekommen ohne gleich "die Pferde aufzuscheuchen". Noch ein "schwarzes" Beispiel aus meiner Region: http://www.shz.de/nachrichten/schles...der-insel.html Ralf |
#9
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Zitat:
Der "Nachbar" hat das Grundstück vor 10 Jahren günstig geschossen... Habe schon im Netz unsere Stadt etc. geschaut und nach Plänen gesucht die frei aushängen (Stadtverwaltung) dort ist aber darüber nichts zu finden... Bleibt wohl nur mit direkter Anfrage zum Bauamt zu gehen |
#10
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Hallo Hendrik,
auch in dem Feriengebiet unserer Gemeinde wurde eine Bebauung jahrelang geduldet. Doch jetzt kommt das dicke Ende. Siehe Anhang ! http://www.gn-online.de/de/lokales/l...ehmen%E2%80%9C
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Gruß Gerhard |
#11
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Zitat:
sei da blos vorsichtig , selbst für ein Ferienhaus musst du Auflagen erfüllen. Sind diese nicht gegeben kannst du die Bude abreissen und da kostet dich die Entsorgung noch viele tausend Euro. Selbst wenn die Häuser da schon jahrzehnte stehen , das bietet dir keine Sicherheit. Mieten ja , als Ferienhaus nutzen , aber blos nicht kaufen . Bei solchen Dingen sind sich die Ämter untereinander noch nicht mal einig. Da bekommst du die Zusage das alles ok ist und vom anderen Amt ein paar Wochen später die Aufforderung zum Abriss. Gruß Udo |
#12
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Moin
3Stockwerke, Schwarzwaldstil, sicher, das da baurechtlich keine Genehmigung vor liegt? Oder gehts hier eigentlich um die Meldefähigkeit? Da hilft Blick in die Gemeindeverordnungen. Ist unterschiedlich geregelt. In einigen Gemeindensind mittlerweile Campingplätze meldefähig, in anderen muss du erst nachts um drei bei Vollmaond mit dem Bürgermeister in der Bibliothek unten links auf dem grünen Zettel, oder so bevor du dich melden kanst. Hans FB_Addon_TelNo{ height:15px !important; white-space: nowrap !important; background-color: #0ff0ff;} |
#13
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Hai,
ich glaube, hier geht einiges durcheinander. So wie ich das verstanden habe, ist das Haus legal gebaut worden. Die Hinweise auf Schwarzbauten und fehlende Bauanträge sind demzufolge m.E. nicht zielführend. Bei meinem Ferienhaus wird die Nutzungsart des Gebäudes durch den Bebauungsplan geregelt und eine ganzjährige, durchgehende Nutzung wird ausgeschlossen. Inwieweit man sich daran hält bzw. das überprüft wird, steht auf einem anderen Blatt. Dann gibt es, soweit ich weiss, an ein Wohnhaus andere Anforderungen bzgl. Dämmung u.ä., die u.U. zu berücksichtigen sind. Ich würde da einfach mal beim zuständigen Ordnungsamt vorsprechen. Ggf. ist ein Antrag auf Nutzungsänderung notwendig, bestenfalls ein feuchter Händerdruck. Hajo |
#14
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Zitat:
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