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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 08.11.2012, 19:15
icheben82
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Standard Ferienhaus als Wohnhaus ummelden: Auflagen?? Fragen???

Hallo, ich hätte da mal wieder eine Bescheidene Frage:

Ich könnte für meine Family ein schönes Ferienhaus mitten im Wald mieten, mit allem drum und drann was wir immer haben wollten, großem Grundstück, Teich, noch 2 Schuppen usw... Wir hätten komplett freie Hand da der Vermieter eigentlich dort nichts mehr machen wollte und alles Verkaufen wollte, nun sind wir soweit das wir ein wenig Miete zahlen würden und er dafür von fast allen vermieterlichen Pflichten entbunden wird... Evtl. wird auch ein Mietkauf draus...

Das einzige Problem ist das dieses Haus als Ferienhaus angemeldet ist und nicht als Wohnhaus...

Welche Auflagen muss man erfüllen um ein Ferienhaus als Wohnhaus umzumelden???

Ist das ein langwierige Sache, sowas durch zu bekommen??

Was würde sowas kosten??

Usw. usw.

Wären um Hilfe sehr dankbar, der Vermieter kennt sich damit weniger aus und möchte weder Geld noch Zeit mehr in das Grundstück investieren weil er einfach keine Zeit für das Haus hat und auch kein Geld. Nur dadurch das wir das Haus mieten würden, würde er vom Verkauf absehen... Und evtl. würden wir das Haus ja auch komplett übernehmen...

Danke schonmal...
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  #2  
Alt 08.11.2012, 20:07
Benutzerbild von Basstel-Bassti
Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
Preußenbengel
 
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wir haben das in BRB auch ...

Jahrelang kein Kläger kein Richter.

Sprich die Eigentümer haben gebaut und gebaut ...


Mittlerweile sind aus den Ferienhäusern und Bungalows richtige Winterfeste Häuse mit Carport und und und geworden.

Nun nach 40 Jahren ist die Stadt nun aufmerksam geworden und räumt dort richtig auf.

Für fast ist denn das Gelände gedacht ?
__________________
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  #3  
Alt 08.11.2012, 20:13
Schärenkreuzer-Liebhaber Schärenkreuzer-Liebhaber ist offline
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Moin,

dein Bauamt kann dir hierüber Auskunft erteilen.
DIe Baunutzungsverordnung kennt folgende
Zitat:
§ 10 Sondergebiete, die der Erholung dienen
(1) Als Sondergebiete, die der Erholung dienen, kommen insbesondere in Betracht
Wochenendhausgebiete,
Ferienhausgebiete,
Campingplatzgebiete.
(2) Für Sondergebiete, die der Erholung dienen, sind die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung darzustellen
und festzusetzen. Im Bebauungsplan kann festgesetzt werden, daß bestimmte, der Eigenart des Gebiets
entsprechende Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung des Gebiets und für sportliche Zwecke allgemein
zulässig sind oder ausnahmsweise zugelassen werden können.
(3) In Wochenendhausgebieten sind Wochenendhäuser als Einzelhäuser zulässig. Im Bebauungsplan
kann festgesetzt werden, daß Wochenendhäuser nur als Hausgruppen zulässig sind oder ausnahmsweise
als Hausgruppen zugelassen werden können. Die zulässige Grundfläche der Wochenendhäuser ist
im Bebauungsplan, begrenzt nach der besonderen Eigenart des Gebiets, unter Berücksichtigung der
landschaftlichen Gegebenheiten festzusetzen.
(4) In Ferienhausgebieten sind Ferienhäuser zulässig, die aufgrund ihrer Lage, Größe, Ausstattung, Erschließung
und Versorgung für den Erholungsaufenthalt geeignet und dazu bestimmt sind, überwiegend und auf Dauer
einem wechselnden Personenkreis zur Erholung zu dienen. Im Bebauungsplan kann die Grundfläche der
Ferienhäuser, begrenzt nach der besonderen Eigenart des Gebiets, unter Berücksichtigung der landschaftlichen
Gegebenheiten festgesetzt werden.
(5) In Campingplatzgebieten sind Campingplätze und Zeltplätze zulässig.
Ist das Haus baurechtlich ein Ferienhaus, so kannst du es ohne Änderung des Bebauungsplanes nicht wie ein normales Wohnhaus nutzen.
Mach dir da keine großen Hoffnungen.

Grüße

Ralf
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  #4  
Alt 08.11.2012, 20:14
icheben82
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
wir haben das in BRB auch ...

Jahrelang kein Kläger kein Richter.

Sprich die Eigentümer haben gebaut und gebaut ...


Mittlerweile sind aus den Ferienhäusern und Bungalows richtige Winterfeste Häuse mit Carport und und und geworden.

Nun nach 40 Jahren ist die Stadt nun aufmerksam geworden und räumt dort richtig auf.

Für fast ist denn das Gelände gedacht ?
Ja, so einfach einziehen möchte der Besitzer nicht, er möchte das schon geklärt haben um auf der sicheren Seite zu sein, schliesslich wird er der leidtragende sein wenns dann um Strafe zahlen o.ä. geht... Ausserdem möchten wir nicht irgendwann raus müssen wenn wir das schon Geld rein gesteckt haben...

Also soll schon alles sein richtigen Weg gehen...

Was meinst Du für fast ist denn das Gebäude gedacht??
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  #5  
Alt 08.11.2012, 20:16
Benutzerbild von Basstel-Bassti
Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
Preußenbengel
 
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Zitat:
Zitat von icheben82 Beitrag anzeigen

Was meinst Du für fast ist denn das Gebäude gedacht??

nich Gebäude, Gelände

siehe Post vom: Schärenkreuzer
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  #6  
Alt 08.11.2012, 20:23
icheben82
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Zitat:
Zitat von Schärenkreuzer-Liebhaber Beitrag anzeigen
Moin,

dein Bauamt kann dir hierüber Auskunft erteilen.
DIe Baunutzungsverordnung kennt folgende

Ist das Haus baurechtlich ein Ferienhaus, so kannst du es ohne Änderung des Bebauungsplanes nicht wie ein normales Wohnhaus nutzen.
Mach dir da keine großen Hoffnungen.

Grüße

Ralf
Zum Grundstück:
Nebenan steht ein Haus auf dessen Grundstück früher auch ein Ferienhaus stand, dort hat der Besitzer aber neu bebaut. Es ist mitten im Wald gelegen, früher sollte dies ein Feriengebiet werden, dazu ist es aber wohl nie wirklich gekommen, sind wie gesagt nur 2 Grundstücke, eines ist mit Wohnhaus und das andere "noch" Ferienhaus...

Zur Bauart, es ist am Teutoburger-Wald an einem Hügel, an der Front hat man 3 Etagen (Unten Garage, Werkstatt) in der 1. Etage Wohnzimmer, Küche und noch 1 Zimmer und in der 3. Etage sind 4 Zimmer. An der Heckansicht hat man durch den Hügelbau nur 2 Etagen... Das Haus ist so im Schwarzwaldstil gebaut, in der 3. Etage geht Ringsrum ein Holzbalkon...

Rein optisch und anschlußmässig (Wasser,Gas,Strom) könnte es als Wohnhaus durchgehen...
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  #7  
Alt 08.11.2012, 20:41
Schärenkreuzer-Liebhaber Schärenkreuzer-Liebhaber ist offline
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
wir haben das in BRB auch ...

Jahrelang kein Kläger kein Richter.

Sprich die Eigentümer haben gebaut und gebaut ...

Mittlerweile sind aus den Ferienhäusern und Bungalows richtige Winterfeste Häuse mit Carport und und und geworden.

Nun nach 40 Jahren ist die Stadt nun aufmerksam geworden und räumt dort richtig auf.
Ich habe mal für einen Schwarzbauer einen sehr, sehr verspäteten Bauantrag erstellt: Da wurde heimlich, still und leise das Stallgebäude zum Wohnhaus umgebaut und bezogen.
Natürlich ist das irgendwann aufgeflogen, doch die Gemeinde war so gnädig sich mit dem Grundbucheintrag zu begnügen, das nach dem Ableben der Mutti (die im Vorderhaus lebte) der Schwarzbau zu räumen und abzureißen ist bzw. wieder in einen Stall umgewandelt werden muss.
Als Mutti dann nach gut zwei Jahrzehnten starb, kam die Sache natürlich hoch und nur, weil das Haus inzwischen genehmigungsfähig war (Hinterlandbebauung erlaubt), konnte (mit ein Augen zudrücken des Amtes) ein Bauantrag gestellt und genehmigt werden. Als das Prozedere dann durch war, hat der Mann vor mir geweint.
Nun, die einen springen am Gummiband von der Brücke, die anderen bauen einfach mal so lustig drauf los und lassen sich dann irgendwann von den Ämtern oder irgendwelchen Gerichtsurteilen überraschen.
Mir wäre das zu aufregend...

Ralf
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  #8  
Alt 08.11.2012, 21:18
Schärenkreuzer-Liebhaber Schärenkreuzer-Liebhaber ist offline
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Hallo Hendrik,

du kannst in dem Zitat oben ja schon sehen, das das Baurecht ein Ferienhaus sozusagen schon eher wie ein normales Wohnhaus behandelt, als das Wochenendhaus (z.B. darf es durchgängig bewohnt werden). Es wäre aber unsinnig hier jetzt zu spekulieren, wie die Situation in deinem konkreten Fall aussieht. Das der Nachbar neu gebaut hat, hat ja auch nicht viel zu bedeuten: hat er vielleicht "nur" ein neues Ferienhaus gebaut? Hat er vielleicht ohne Genehmigung gebaut oder etwas größer als beantragt? Vielleicht ist das Nachbargrundstück auch baurechtlich anders eingestuft als das von dir ausgeguckte, weil zwischen den Grundstücken eine Nutzungsgrenze verläuft? Von der von dir beschriebene Hausgröße her liest sich das nicht wie ein typisches Ferienhaus mit seinen 75m², aber vielleicht hat sich das im Laufe der Jahre auch nur so entwickelt?
Wenn wirklich ein Ferienhausgebiet geplant war, wird es auch noch einen alten Bebauungsplan geben. Manchmal haben die Gemeinden ihr Pläne auch schon eingescannt und ins Netz gestellt. Dann kannst du schon mal Infos bekommen ohne gleich "die Pferde aufzuscheuchen".

Noch ein "schwarzes" Beispiel aus meiner Region:

http://www.shz.de/nachrichten/schles...der-insel.html

Ralf
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  #9  
Alt 08.11.2012, 21:49
icheben82
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Zitat:
Zitat von Schärenkreuzer-Liebhaber Beitrag anzeigen
Hallo Hendrik,

du kannst in dem Zitat oben ja schon sehen, das das Baurecht ein Ferienhaus sozusagen schon eher wie ein normales Wohnhaus behandelt, als das Wochenendhaus (z.B. darf es durchgängig bewohnt werden). Es wäre aber unsinnig hier jetzt zu spekulieren, wie die Situation in deinem konkreten Fall aussieht. Das der Nachbar neu gebaut hat, hat ja auch nicht viel zu bedeuten: hat er vielleicht "nur" ein neues Ferienhaus gebaut? Hat er vielleicht ohne Genehmigung gebaut oder etwas größer als beantragt? Vielleicht ist das Nachbargrundstück auch baurechtlich anders eingestuft als das von dir ausgeguckte, weil zwischen den Grundstücken eine Nutzungsgrenze verläuft? Von der von dir beschriebene Hausgröße her liest sich das nicht wie ein typisches Ferienhaus mit seinen 75m², aber vielleicht hat sich das im Laufe der Jahre auch nur so entwickelt?
Wenn wirklich ein Ferienhausgebiet geplant war, wird es auch noch einen alten Bebauungsplan geben. Manchmal haben die Gemeinden ihr Pläne auch schon eingescannt und ins Netz gestellt. Dann kannst du schon mal Infos bekommen ohne gleich "die Pferde aufzuscheuchen".

Noch ein "schwarzes" Beispiel aus meiner Region:

http://www.shz.de/nachrichten/schles...der-insel.html

Ralf
Also das Grundstück nebenan war früher auch als Ferienhaus gemeldet, jedoch stand dort nur ein kleines Holzhäuschen... Der Besitzer des Grundstückes sagte mir bei einem langen Gespräch das er dort damals mit Genehmigung gebaut hat und es jetzt als Wohnhaus gemeldet ist... Das ganze Gebiet sollte Feriengebiet werden (auch die beiden Grundstücke von denen ich rede)... Jedoch ist es nur bei der bebauung der beiden Grundstücke geblieben, der Rest blieb und ist weiterhin Wald...
Der "Nachbar" hat das Grundstück vor 10 Jahren günstig geschossen...

Habe schon im Netz unsere Stadt etc. geschaut und nach Plänen gesucht die frei aushängen (Stadtverwaltung) dort ist aber darüber nichts zu finden...

Bleibt wohl nur mit direkter Anfrage zum Bauamt zu gehen
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  #10  
Alt 08.11.2012, 22:14
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Williams1 Williams1 ist offline
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150 Danke in 82 Beiträgen
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Hallo Hendrik,
auch in dem Feriengebiet unserer Gemeinde wurde eine Bebauung jahrelang geduldet.
Doch jetzt kommt das dicke Ende.
Siehe Anhang !
http://www.gn-online.de/de/lokales/l...ehmen%E2%80%9C
__________________
Gruß
Gerhard
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  #11  
Alt 08.11.2012, 22:39
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Beiträge: 2.707
Boot: Berkut S-TC/ Yamaha 30 PS
Rufzeichen oder MMSI: Meine Rente ist sicher ;-)
6.150 Danke in 2.323 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von icheben82 Beitrag anzeigen
Evtl. wird auch ein Mietkauf draus...

. Und evtl. würden wir das Haus ja auch komplett übernehmen...
.
Hi ,
sei da blos vorsichtig , selbst für ein Ferienhaus musst du Auflagen erfüllen.
Sind diese nicht gegeben kannst du die Bude abreissen und da kostet dich die Entsorgung noch viele tausend Euro.
Selbst wenn die Häuser da schon jahrzehnte stehen , das bietet dir keine Sicherheit.
Mieten ja , als Ferienhaus nutzen , aber blos nicht kaufen .

Bei solchen Dingen sind sich die Ämter untereinander noch nicht mal einig.
Da bekommst du die Zusage das alles ok ist und vom anderen Amt ein paar Wochen später die Aufforderung zum Abriss.
Gruß Udo
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  #12  
Alt 08.11.2012, 22:42
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aunt t aunt t ist offline
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Ort: Kleve Niederrhein links am Deich
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Boot: Segelboot " Tante T"
7.995 Danke in 2.799 Beiträgen
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Moin
3Stockwerke, Schwarzwaldstil, sicher, das da baurechtlich keine Genehmigung vor liegt? Oder gehts hier eigentlich um die Meldefähigkeit? Da hilft Blick in die Gemeindeverordnungen. Ist unterschiedlich geregelt. In einigen Gemeindensind mittlerweile Campingplätze meldefähig, in anderen muss du erst nachts um drei bei Vollmaond mit dem Bürgermeister in der Bibliothek unten links auf dem grünen Zettel, oder so bevor du dich melden kanst.
Hans

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  #13  
Alt 09.11.2012, 09:12
brmpfl brmpfl ist offline
Commander
 
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Hai,

ich glaube, hier geht einiges durcheinander.

So wie ich das verstanden habe, ist das Haus legal gebaut worden. Die Hinweise auf Schwarzbauten und fehlende Bauanträge sind demzufolge m.E. nicht zielführend.

Bei meinem Ferienhaus wird die Nutzungsart des Gebäudes durch den Bebauungsplan geregelt und eine ganzjährige, durchgehende Nutzung wird ausgeschlossen. Inwieweit man sich daran hält bzw. das überprüft wird, steht auf einem anderen Blatt.
Dann gibt es, soweit ich weiss, an ein Wohnhaus andere Anforderungen bzgl. Dämmung u.ä., die u.U. zu berücksichtigen sind.

Ich würde da einfach mal beim zuständigen Ordnungsamt vorsprechen.
Ggf. ist ein Antrag auf Nutzungsänderung notwendig, bestenfalls ein feuchter Händerdruck.


Hajo
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  #14  
Alt 09.11.2012, 09:25
icheben82
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Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
Moin
3Stockwerke, Schwarzwaldstil, sicher, das da baurechtlich keine Genehmigung vor liegt? Oder gehts hier eigentlich um die Meldefähigkeit? Da hilft Blick in die Gemeindeverordnungen. Ist unterschiedlich geregelt. In einigen Gemeindensind mittlerweile Campingplätze meldefähig, in anderen muss du erst nachts um drei bei Vollmaond mit dem Bürgermeister in der Bibliothek unten links auf dem grünen Zettel, oder so bevor du dich melden kanst.
Hans

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Zitat:
Zitat von brmpfl Beitrag anzeigen
Hai,

ich glaube, hier geht einiges durcheinander.

So wie ich das verstanden habe, ist das Haus legal gebaut worden. Die Hinweise auf Schwarzbauten und fehlende Bauanträge sind demzufolge m.E. nicht zielführend.

Bei meinem Ferienhaus wird die Nutzungsart des Gebäudes durch den Bebauungsplan geregelt und eine ganzjährige, durchgehende Nutzung wird ausgeschlossen. Inwieweit man sich daran hält bzw. das überprüft wird, steht auf einem anderen Blatt.
Dann gibt es, soweit ich weiss, an ein Wohnhaus andere Anforderungen bzgl. Dämmung u.ä., die u.U. zu berücksichtigen sind.

Ich würde da einfach mal beim zuständigen Ordnungsamt vorsprechen.
Ggf. ist ein Antrag auf Nutzungsänderung notwendig, bestenfalls ein feuchter Händerdruck.


Hajo
Hi und danke erstmal... Also es geht mir tatsächlich nur um die Meldefähigkeit des Gebäudes, es ist legal (auch in der Größe auf dem Grundstück) gebaut worden (laut Aussagen des Vermieters)... Es geht eigentlich nur darum ob und wie wir das Gebäude als Wohnhaus (daueraufenthalt) ummelden können, da es momentan als Ferienhaus angemeldet ist (es ist kein Wochenendhaus)...
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