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  #1  
Alt 13.11.2012, 11:36
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Standard Umflaggen spanisch-deutsch

Hallo,
weiß jemand wie dies vonstatten gehen kann ?
Boot ist in Spanien registriert, hat spanische Flagge. Nach Kauf soll es dann unter deutscher Flagge/Registrierung laufen. Oder kann ich als deutscher Staatsangehöriger das Boot weiter unter spanischer Registrierung/Flagge fahren/besitzen ?
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Schöne Grüße aus dem Westerwald

Bruno
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  #2  
Alt 13.11.2012, 11:42
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in Spanien bei den zuständigen behörden Abmelden und in Deutschland beim WSA; ADAC; DMYV; BSH anmelden.

dürfte eigentlich ja kein Problem sein.

Die frage ob du als Deutscher mit der Spanieschen Flagge/Zlassung rumfahren darf kann ich dir nur dahingehend beantworten:
Wnn du das Boot nach Deutschland bringst und Binnen rumfahren willst brauchst du eine deutsche Zulassung.
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 13.11.2012, 11:43
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Hallo Bruno,

der vor dir angestrebte Weg ist völlig problemlos.
Sogar die bessere Alternative da du so den spanischen Bootstüv umgehst.
Kaufvertrag langt für einen deutschen Bootsschein. Einige verlangen noch die Abmeldung der spanischen Registrierung.
Sollte das Boot in Spanien bleiben und du hier resident sein, musst du sogar mit spanischer Flagge fahren.
Nicht resident kann auch in Spanien mit deutscher Flagge fahren.

Gruß von Mallorca,
Michael
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen.
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  #4  
Alt 13.11.2012, 14:31
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Zitat:
Zitat von MallorcaMichael Beitrag anzeigen
Hallo Bruno,

der vor dir angestrebte Weg ist völlig problemlos.
Sogar die bessere Alternative da du so den spanischen Bootstüv umgehst.
Kaufvertrag langt für einen deutschen Bootsschein. Einige verlangen noch die Abmeldung der spanischen Registrierung.
Sollte das Boot in Spanien bleiben und du hier resident sein, musst du sogar mit spanischer Flagge fahren.
Nicht resident kann auch in Spanien mit deutscher Flagge fahren.

Gruß von Mallorca,
Michael
Danke schon mal für die schnellen Antworten,

@ Michael,

meine Idee ist; das Boot in Spanien zu lassen und in D anzumelden.
Soll heißen, ich kauf das Boot, melde es in Spanien ab und in D an. Gibt es in E einen Bootstüv ?..wußte ich auch noch nicht.
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Schöne Grüße aus dem Westerwald

Bruno
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  #5  
Alt 13.11.2012, 15:51
Mallorca Michael Mallorca Michael ist offline
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Zitat:
Zitat von powerboat3 Beitrag anzeigen
Danke schon mal für die schnellen Antworten,

@ Michael,

meine Idee ist; das Boot in Spanien zu lassen und in D anzumelden.
Soll heißen, ich kauf das Boot, melde es in Spanien ab und in D an. Gibt es in E einen Bootstüv ?..wußte ich auch noch nicht.
Ja Bruno, gibt es.
Hat aber fast nur mit Ausrüstung zu tun. Steht aber alles in den spanischen Papieren.
Auch ob der Verkäufer wirklich und zu wieviel Prozent der Eigentümer ist.
Auch kannst du sehen wieviele Besitzer das Boot schon hatte.
Du solltest aber zunächst erst in DE anmelden und dann erst in ES abmelden.
Wie gesagt, wenn du nicht resident bist, aber davon gehe ich jetzt mal aus.
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  #6  
Alt 01.02.2024, 18:55
canaryo canaryo ist offline
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Hallo, sorry für das Ausgraben - aber ist diese Info noch aktuell? Bzw. wenn ich ein Boot auf den Kanaren (außerhalb EU) von spanisch auf deutsch umflagge, muss ich dann nochmal deutsche MwSt. oder so zahlen? Beim Gebrauchtkauf natürlich. Das Boot bleibt auf den Kanaren
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  #7  
Alt 01.02.2024, 19:12
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Zitat:
Zitat von canaryo Beitrag anzeigen
Hallo, sorry für das Ausgraben - aber ist diese Info noch aktuell? Bzw. wenn ich ein Boot auf den Kanaren (außerhalb EU) von spanisch auf deutsch umflagge, muss ich dann nochmal deutsche MwSt. oder so zahlen? Beim Gebrauchtkauf natürlich. Das Boot bleibt auf den Kanaren
Edit: meine Aussage war falsch...

Klaus hat Recht ... Kanaren = EU
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Geändert von billi (01.02.2024 um 19:31 Uhr)
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  #8  
Alt 01.02.2024, 19:24
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@canaryo
Die Kanaren gehören zu Spanien und damit zur EU.
Jetzt kannst du dir deine Frage selbst beantworten, oder?

Was meinst du mit "umflaggen"? Willst du ein deutsches Binnenkennzeichen
anbringen oder im deutschen Seeregister anmelden oder ...?

Klaus, der leider billi korrigieren muss
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  #9  
Alt 01.02.2024, 19:30
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
@canaryo
Die Kanaren gehören zu Spanien und damit zur EU.
Jetzt kannst du dir deine Frage selbst beantworten, oder?

Was meinst du mit "umflaggen"? Willst du ein deutsches Binnenkennzeichen
anbringen oder im deutschen Seeregister anmelden oder ...?

Klaus, der leider billi korrigieren muss
Stimmt hab mich von dem Satz täuschen lassen das er meinte das die Kanaren nicht zur EU gehören. ... Daher ist oben alles geschrieben...
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  #10  
Alt 01.02.2024, 20:31
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
@canaryo
Die Kanaren gehören zu Spanien und damit zur EU.
Jetzt kannst du dir deine Frage selbst beantworten, oder?

Was meinst du mit "umflaggen"? Willst du ein deutsches Binnenkennzeichen
anbringen oder im deutschen Seeregister anmelden oder ...?

Klaus, der leider billi korrigieren muss
Moin, ich meine von spanischer Flagge auf deutsche Flagge ummelden. Anscheinend gibt es aber ein neues Gesetz, das alle Flaggen außer spanische auf den Kanaren früher oder später abmahnt bzw. beschlagnahmen lässt, weil zu viele den ITB so umgangen haben.
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  #11  
Alt 01.02.2024, 21:05
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Ich versuche es zu verstehen ...

Muss dazu aber ein paar Fragen stellen:

1. Wie lang ist dein zu erwerbendes Boot?
2. Welche Nationalität hast du?
3. Wo ist dein gemeldeter Wohnsitz?
4. Wo (bei welchem Amt) willst du "ummelden"?

Und was ist ein "ITB" (=Internationale Tourismusbörse?)?

Klaus, überfragt
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  #12  
Alt 01.02.2024, 22:05
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auf die Schnelle mal Google bemüht
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Alt 02.02.2024, 08:47
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
@canaryo
Die Kanaren gehören zu Spanien und damit zur EU.
Jetzt kannst du dir deine Frage selbst beantworten, oder?
Die Frage kann man so nicht einfach beantworten!

Die Kanaren haben steuerlich einen Sonderstatus. Das bedeutet auch, dass Waren-Einfuhren und damit auch Ausfuhren vom Zoll behandelt werden (müssen).
Habe ich ständig mit zu tun.
Bei Rechnungsstellungen in die Kanaren erfolgen die freilich über die VAT Nummern steuerfrei (zwischen Unternehmern).

Gruß

Totti
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  #14  
Alt 02.02.2024, 09:14
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Totti,

das mag ja alles sein ... aber was hat das mit dem Fall tun?

Klaus, der auch so einiges erzählen könnte
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  #15  
Alt 02.02.2024, 11:32
canaryo canaryo ist offline
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Moin, also die MwSteuer + Zoll etc. muss nach meinen Recherchen jetzt erst gezahlt werden wenn das Boot lang genug in die EU eingeführt wurde, völlig unabhängig davon welche Landesflagge weht.
Viele wollen die spanische Flagge nicht weil damit der Bootstüv fällig wird und andere Sachen die meistens in Spanien bürokratisch kompliziert werden können.

Einige haben deswegen die polnische Flagge, anscheinend gefällt das der Guardia Civil aber nicht so ganz und es wurden schon Boote deswegen festgehalten.

Eigentlich aber nicht illegal, so eine andere Landesflagge auf den Kanaren?
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  #16  
Alt 02.02.2024, 11:41
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Zitat:
Zitat von canaryo Beitrag anzeigen
Moin, also die MwSteuer + Zoll etc. muss nach meinen Recherchen jetzt erst gezahlt werden wenn das Boot lang genug in die EU eingeführt wurde, völlig unabhängig davon welche Landesflagge weht.
Viele wollen die spanische Flagge nicht weil damit der Bootstüv fällig wird und andere Sachen die meistens in Spanien bürokratisch kompliziert werden können.

Einige haben deswegen die polnische Flagge, anscheinend gefällt das der Guardia Civil aber nicht so ganz und es wurden schon Boote deswegen festgehalten.

Eigentlich aber nicht illegal, so eine andere Landesflagge auf den Kanaren?
So lange dein Hauptwohnsitz in Deutschland ist, dürfte es ok sein...mit deutscher Flagge dort zu fahren.
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  #17  
Alt 02.02.2024, 12:48
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@canaryo

Wenn du meine Fragen aus dem Posting Nr.11 beantwortest, dann kannst
du auch eine Antwort erwarten. Wenn nicht, wird es schwierig und sehr
spekulativ.

Klaus,
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  #18  
Alt 02.02.2024, 12:57
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Moin moin,

Zitat:
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@canaryo
Die Kanaren gehören zu Spanien und damit zur EU.
Jetzt kannst du dir deine Frage selbst beantworten, oder?
das ist zwar richtig, allerdings gehören die Kanaren nicht zum Steuergebiet der Union für Verbrauchs- und Mehrwertsteuern. Die Frage, wie ein dort liegendes Boot bei einer Rückkehr nach Deutschland zu bewerten ist könnte daher durchaus... interessant sein - das ist allerdings völlig unabhängig davon, unter welcher Flagge es fährt, weil für den zoll- und auch den steuerrechtlichen Status von Waren nur der tatsächliche Aufenthaltsort dieser zählt (analog dem gerne genommenen Beispiel, daß ein aufgrund Weltreise für vier Jahre außerhalb der EU befindlich gewesenes Boot bei der Rückkehr in die EU erneut mit Einfuhrumsatzsteuer und in dem Fall auch Zoll belegt wird, weil es keine Rückwareneigenschaft mehr hat).
Der richtige Ansprechpartner für diese Fragen ist in jedem Fall der Zoll - und relevant wird das Ganze auch erst wenn das entsprechende Boot irgendwann wieder nach Deutschland oder in ein sonstiges Gebiet, was eben zum Steuergebiet der Union gehört verbracht werden soll.

lg, justme
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  #19  
Alt 02.02.2024, 12:58
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Moin moin,

Zitat:
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So lange dein Hauptwohnsitz in Deutschland ist, dürfte es ok sein...mit deutscher Flagge dort zu fahren.
und Du kennst die entsprechenden spanischen und lokalen kanarischen Vorschriften dafür, daß Du das so einfach aussagen kannst? Nur weil das die Regelung in Deutschland ist heißt das noch lange nicht, daß in Spanien und insbesondere im Sonderstatusgebiet kanarische Inseln die gleichen Regeln gelten...

lg, justme
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