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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Neue Vorschriften für Auto-Führerschein?
Habe diese Woche (46. KW) kurz in der WAZ (Ruhrgebiet) gelesen, dass sich was bei den Führerscheinklassen etwas ändern soll. Aus dem Gedächtnis heraus stand da was mit Anhängern???
Leider ist dann die Zeitung mit dem Artikel im Container gelandet. Hat von euch jemand was gelesen oder gehört? Vielen Dank!
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Grüße von Klaus |
#2
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für was doch dieses Fremdartige Programm Google alles gut ist ...
http://www.kfz-auskunft.de/fuehrersc...erordnung.html
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#3
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Zitat:
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Gruß,Matze |
#4
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Die wesentliche anhängerrelevante Änderung ist die Einführung des "Hängerscheins" B96.
Für den B96 braucht man keine Prüfung, nur einen eintägigen Kurs. B96 ist weniger als B+E. Mit B alleine durfte und darf man Gespanne ziehen, wenn das höchst zulässige Gesamtgewicht (HZG) von Zugfahrzeug + Hänger 3.500 kg nicht überschreitet. zB HZG Zugfahrzeug: 2.400 kg HZG Hänger: 1.700 kg Gesamt daher: 4.100 kg Da geht mit B nichts mehr, man brauchte bisher B+E. In Zukunft kann man solche Kombinationen bis 4.250 kg mit B96 fahren. Dh. man macht eine eintägige Schulung, dann darf man das. Für die "echt schweren Hänger", also ab etwa 2.800 kg, ODER bei einem schweren/zugstarken Zugfahrzeug braucht man weiterhin die bisherige Kombination B+E, weil das HZG Zugfahrzeug + HZG Hänger mehr als 4.250 kg ausmacht. Bsp: HZG Zugfahrzeug: 2.800 kg HZG Hänger: 2.800 kg Gesamt daher: 5.600 kg Daher nach wie vor BE. Auch BE: Zugfahrzeug: 2.800 Hänger: 1.700 Gesamt: 4.500 Daher nach wie vor BE Nochmals darauf hingewiesen: es ist die Rede (wie üblich beim FS) vom höchsten zulässigen Gesamtgewicht der Einheiten, nicht vom tatsächlichen (momentanen) Gewicht. Die Regeln gelten also auch bei unbeladenen Trailern.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#5
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.... oder wenn der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg hat.
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Beste Grüße John
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#6
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Nur noch Verarschung!
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!! |
#7
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Hi ,
ich habe so ne alte graue Pappe von 1984 , Klasse 3 Ich hoffe damit ist man auf der sicheren Seite uns muss sich um den ganzen neumodischen Mist keine Gedanken machen. Ist doch nicht normal was da für ein Spiel um Anhänger gemacht wird . In Zukunft muss ich noch verschiedene Führerscheinklassen haben damit ich ne Kiste Bier im Auto transportieren darf Gruß Udo |
#8
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Udo, dein oller Grauer ist für alles gültig, meiner ist von 71, ich mache mir über dieses Bürokratenblödsinn aus Brüssel keinen Kopf mehr, dafür bin ich zu alt....
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Gruß Heinz,
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#9
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Zitat:
Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#10
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Das stimmt.
Ich hoffe nur das unser 7,5T Schein Bestandschutz hat. Mein UPS Fahrer musste zu diversen Schulungen (ich glaube fünf an der Zahl), damit er in Zukunft überhaupt noch fahren darf.
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#11
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Doch den gibt es, halt eben incl. der gültigen Praxis der regelmäßigen Gesundheitsprüfungen
wie beim aktuellen Schein.... Die Kl.3 Besitzer werden ja alle immer älter und das Thema daher für diese immer interessanter, aber sind sie fit, hat der Schein durchaus Bestand. Es gibt aber beim richtig Umgeschriebenen (79 = beschränkte CE-Erweiterung) auch einige nette Gimmicks, die man zusätzlich nutzen kann. Und in diesem Schein steht dann im Gegen- satz zum klassischen "Grauen" auch drin, wann eine Gesundheits-Prüfung wieder ansteht...
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gregor |
#12
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Moin,
das sehe ich nicht. Ausnahmsweise wurden durch diese Änderungen die Regeln gelockert. Die Hersteller von Wohnwagen wird´s freuen. Der alte 3er bleibt weiterhin gültig bis 7,5t, bzw. Gespann bis 12t, ohne Gesundheitsprüfung. Nur in der Kombination Zugmaschine <7,5t + Hänger <1,5fache der ZGM der Zugmaschine ab 50. Geburtstag alle fünf Jahre zum Doc.
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Gruss Vestus
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#13
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Und das ist richtig interessant:
Anhängerregelung C1E Hier darf man Fahrzeugkombinationen (Züge der Klasse C1 und Anhänger über 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht von 12.000 kg nicht überschritten wird) fahren. Auf das Verhältnis der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers zu der Leermasse des Zuges kommt es künftig nicht mehr an. Künftig darf man als 3er-Inhaber seinen 5t-Stahleimer hinter sich herziehen. Hurra ich habe ein Trailerboot. Suche Lkw bis 5t sowie Zweiachser-Tiefladerhänger bis 2t Eigengewicht.
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Gruss Vestus |
#14
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Zitat:
Bei gewerblicher Nutzung musste auch ohne Anhänger alle fünf Jahre zum Check- hat letztens erst einer in unserer Firma anlässlich BAG- Kontrolle "rausgefunden".... war ganz schön teuer- auch für den Chef.
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....und immer eine handbreit... Kai --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten
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#15
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Zitat:
Mein Neffe hat bei der Bundeswehr den Lkw-Schein gemacht und darf damit angeblich auch nicht gewerblich fahren, aber der Altbesitz sollte m.E. davon verschont sein. Bei mir ist C1E unbefristet und ohne Vermerke.
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Gruss Vestus |
#16
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Es ist tatsächlich so,das die Führerscheine Besitzstand geniessen.Dieser ist allerdings fast wertlos.
http://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg/index.html
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Grüsse von Horst
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#17
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Zitat:
Ich liebe dieses .
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Gruss Vestus |
#18
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Wenn ich das richtig gelesen haben ist kein Gesundheitscheck erforderlich, sondern lediglich eine Weiterbildung, was immer das auch sein mag.
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Gruss Vestus |
#19
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Zitat:
Es ist ja längst nicht mehr ein einfaches Fahren mit einem Lkw.Die Elektonik hat längst Einzug gehalten.Sicheres Vorankommen mit dem Lkw wird heute mit Köpfchen gemacht nicht mit dem Tritt aufs Gaspedal.Mein Lkw z.B.hat zusätzlich zum Tempomaten auch einen Notbremsassistent,ein Abstandsradar weiterhin kann ich Achslasten abrufen um den Beladezustand festzustellen.Und solche Gimmicks hat man jede Menge am Wagen.Diese ganzen elektronischen Funktionen müssen den Fahrern nahegebracht werden.Zusätzlich gibt es immer wieder Neuerungen rund um den Beruf.Ladungssicherung,Gesetzesänderungen im Strassenverkehr und bei den Sozialvorschriften (Lenk und Ruhezeiten). Ein einfaches Quereinsteigen aus anderen Jobs ist immer noch möglich.Der Gesetzgeber hat aber erkannt das das gefährlich sein kann.Ein 40 Tonner lässt sich heute vom Fahrgefühl her wie ein Pkw lenken.Ein Neuling wird dann auch so fahren,er merkt ja kaum noch das er einen Lkw fährt.Die Physik hält aber am 40Tonner fest.Im günstigsten Fall liegt er dann in der nächsten Kurve im Dreck ohne das jemand zu Schaden kommt. Auch der erfahrene Lkw-Fahrer ist oftmals von einem freiwilligen Weiterbilden weit entfernt.Es ist einfach die Einschätzung das man glaubt,man kann fahren,was soll man da noch lernen. Nun kann man über den Sinn dieser Weiterbildung streiten,teilweise tut sie aber Not.
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Grüsse von Horst |
#20
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Hängt das evtl. mit den jetzt schon aktuellen 12 t bei Deinem Lappen zusammen?
Bei mir ist ist ein Limit auf 12 t ab meinem 50zigsten. Soweit ich mich an die damaligen Erklärungen der Tante vom Amt erinnere habe ich -wegen alter Klasse drei- eine Genehmigung über 12 t bei CIE beantragt, auf Ihren Vorschlag hin, die aber mit dem 50gsten erlösche und an dann nur noch die 12 t gelten. BTW: Grauen Lappen, habe meinen entwertet behalten. Mir wurde gesagt, ohne Gewähr, dass grauen Lappen im Inland Bestandsschutz hätten aber im Ausland (auch innerhab der EU) nicht mehr gezwungenermaßen akzeptiert würden. Aber wie erwähnt ist das ohne Gewähr.
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Gruß Kai |
#21
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@ KaiB
Aber pass auf,den CE über 12t kannst du nur mit einem Gespann mit nicht mehr als drei Achsen nutzen. Drehschemelzüge beispielsweise gehen nur bis 12t.
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Grüsse von Horst
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#22
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Nö, nö,
Jetzt darf man nur noch knapp 18m lange Fahrzeuge statt früher 25 m Länge bewegen. Auf Landstraßen statt früher 80 jetzt nur noch 60 km/h. Da ist die Erfindung von Bremskraftverstärkern, synchronisierten Getrieben, ABS, Druckluftbremsanhängern u.s.w. irgendwie bestimmt nicht ausreichend berücksichtigt worden. Ich lach mich immer tot, wenn ein Dreiradfahrender Verkehrsminister erklärt, was geht und was nicht. Ok, bei den heutigen Verkehrsverhältnissen möchte ich keine 25m-Lastzüge durch Wohngebietsstraßen bewegen, mit eineem H3A ohne Lenkhilfe, Bremskraftverstärker, Druckluft mit einem auflaufgebremsten Anhänger auf kein Stauende stoßen.... Irgendwie übertrieben erscheinen mir diese Regelungen aber trotzdem. Der Effekt, wenn Lieschen Müller mit einem Leihtransporter fährt, fährt sie einfach los - der gewerbliche wird erstmal 5 Tage teuer geschult, dient wohl eher zur Generierung von Umatz bei bestimmten Kofferträgern.... Gegen die Probleme mit Kraftfahrern z.B. aus Osteuropa hilft der ganze Quatsch sowieso nicht. Nur meine Meinung.... Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#23
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Dein C1E ist doch auch unbefristet.
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Gruss Vestus
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#24
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Zitat:
Mit 2 Anhängern 27m max., aber da fuhr man auch gemäß Vorschrift immer mit einer 2-Mann-Besatzung
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gregor |
#25
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Ja, nur konnte man damals, als ich den umschrieb, bei C1E, per Antrag bis zum 50gsten Lebensjahr auch mehr als 12 t fahren, irgendwas mit 18t oder so. Erinnere mich eben nicht mehr genau, daher die Frage.
Diese Frist liefe dann bei meinem 2014 ab, ab dann "normaler C1E". Also ab 50 gelten dann die "normalen" unbefristeten Bedingungen des C1E mit 12 t und nur dreiachsige Gespanne. EDIT: Glaube hier geht es für mich halbwegs verständlich hervor http://www.verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.php bis 50 bis 18,5 t, mit drei Achsen, danach nur noch bis 12 t oder 18,5 mit ärztlichem Attest. Schlüsselzahl 79.
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Gruß Kai
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