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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 16.11.2012, 12:53
Benutzerbild von klaherso
klaherso klaherso ist offline
Ensign
 
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Boot: Zur Zeit ohne..
208 Danke in 81 Beiträgen
Standard Neue Vorschriften für Auto-Führerschein?

Habe diese Woche (46. KW) kurz in der WAZ (Ruhrgebiet) gelesen, dass sich was bei den Führerscheinklassen etwas ändern soll. Aus dem Gedächtnis heraus stand da was mit Anhängern???

Leider ist dann die Zeitung mit dem Artikel im Container gelandet. Hat von euch jemand was gelesen oder gehört?

Vielen Dank!
__________________
Grüße von Klaus
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  #2  
Alt 16.11.2012, 12:58
Benutzerbild von Basstel-Bassti
Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
Preußenbengel
 
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7.689 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

für was doch dieses Fremdartige Programm Google alles gut ist ...

http://www.kfz-auskunft.de/fuehrersc...erordnung.html
__________________
diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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  #3  
Alt 16.11.2012, 13:36
Benutzerbild von Phantom-Matze
Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
Fleet Admiral
 
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Boot: Phantom 21 YamahaV-Max300
4.958 Danke in 2.940 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
für was doch dieses Fremdartige Programm Google alles gut ist ...

http://www.kfz-auskunft.de/fuehrersc...erordnung.html
Was für ein Durcheinander mal wieder
__________________
Gruß,Matze
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  #4  
Alt 16.11.2012, 14:13
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
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Boot: Albin 25 AK
9.038 Danke in 3.578 Beiträgen
Standard

Die wesentliche anhängerrelevante Änderung ist die Einführung des "Hängerscheins" B96.
Für den B96 braucht man keine Prüfung, nur einen eintägigen Kurs.

B96 ist weniger als B+E.
Mit B alleine durfte und darf man Gespanne ziehen, wenn das höchst zulässige Gesamtgewicht (HZG) von Zugfahrzeug + Hänger 3.500 kg nicht überschreitet.

zB
HZG Zugfahrzeug: 2.400 kg
HZG Hänger: 1.700 kg
Gesamt daher: 4.100 kg
Da geht mit B nichts mehr, man brauchte bisher B+E.

In Zukunft kann man solche Kombinationen bis 4.250 kg mit B96 fahren.
Dh. man macht eine eintägige Schulung, dann darf man das.

Für die "echt schweren Hänger", also ab etwa 2.800 kg, ODER bei einem schweren/zugstarken Zugfahrzeug braucht man weiterhin die bisherige Kombination B+E, weil das HZG Zugfahrzeug + HZG Hänger mehr als 4.250 kg ausmacht.

Bsp:
HZG Zugfahrzeug: 2.800 kg
HZG Hänger: 2.800 kg
Gesamt daher: 5.600 kg
Daher nach wie vor BE.

Auch BE:
Zugfahrzeug: 2.800
Hänger: 1.700
Gesamt: 4.500
Daher nach wie vor BE

Nochmals darauf hingewiesen: es ist die Rede (wie üblich beim FS) vom höchsten zulässigen Gesamtgewicht der Einheiten, nicht vom tatsächlichen (momentanen) Gewicht. Die Regeln gelten also auch bei unbeladenen Trailern.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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  #5  
Alt 16.11.2012, 15:31
JohnB JohnB ist offline
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7.875 Danke in 3.930 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
[..]
Mit B alleine durfte und darf man Gespanne ziehen, wenn das höchst zulässige Gesamtgewicht (HZG) von Zugfahrzeug + Hänger 3.500 kg nicht überschreitet.
[..]
.... oder wenn der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg hat.
__________________
Beste Grüße

John
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  #6  
Alt 17.11.2012, 10:38
Benutzerbild von renn-harry
renn-harry renn-harry ist offline
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4.148 Danke in 1.525 Beiträgen
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Nur noch Verarschung!
__________________
Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #7  
Alt 17.11.2012, 10:43
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
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Hi ,
ich habe so ne alte graue Pappe von 1984 , Klasse 3
Ich hoffe damit ist man auf der sicheren Seite uns muss sich um den ganzen neumodischen Mist keine Gedanken machen.

Ist doch nicht normal was da für ein Spiel um Anhänger gemacht wird .
In Zukunft muss ich noch verschiedene Führerscheinklassen haben damit ich ne Kiste Bier im Auto transportieren darf

Gruß Udo
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  #8  
Alt 17.11.2012, 10:48
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jugofahrer jugofahrer ist gerade online
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Udo, dein oller Grauer ist für alles gültig, meiner ist von 71, ich mache mir über dieses Bürokratenblödsinn aus Brüssel keinen Kopf mehr, dafür bin ich zu alt....
__________________

Gruß Heinz,


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  #9  
Alt 17.11.2012, 10:56
Benutzerbild von Superpapa
Superpapa Superpapa ist offline
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Udo, dein oller Grauer ist für alles gültig, meiner ist von 71, ich mache mir über dieses Bürokratenblödsinn aus Brüssel keinen Kopf mehr, dafür bin ich zu alt....
Nee, nee, im LKW-Bereich ist der Bestandsschutz aufgehoben!
Gruß
Michael
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  #10  
Alt 17.11.2012, 11:56
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Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Nee, nee, im LKW-Bereich ist der Bestandsschutz aufgehoben!
Gruß
Michael
Das stimmt.

Ich hoffe nur das unser 7,5T Schein Bestandschutz hat.

Mein UPS Fahrer musste zu diversen Schulungen
(ich glaube fünf an der Zahl),
damit er in Zukunft überhaupt noch fahren darf.
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

Kontaktdaten und Impressum

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  #11  
Alt 17.11.2012, 11:59
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Nee, nee, im LKW-Bereich ist der Bestandsschutz aufgehoben!
Gruß
Michael
Doch den gibt es, halt eben incl. der gültigen Praxis der regelmäßigen Gesundheitsprüfungen
wie beim aktuellen Schein.... Die Kl.3 Besitzer werden ja alle immer älter und das Thema
daher für diese immer interessanter, aber sind sie fit, hat der Schein durchaus Bestand.

Es gibt aber beim richtig Umgeschriebenen (79 = beschränkte CE-Erweiterung) auch einige
nette Gimmicks, die man zusätzlich nutzen kann. Und in diesem Schein steht dann im Gegen-
satz zum klassischen "Grauen" auch drin, wann eine Gesundheits-Prüfung wieder ansteht...
__________________
gregor

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  #12  
Alt 17.11.2012, 12:12
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Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen
Nur noch Verarschung!
Moin,

das sehe ich nicht.

Ausnahmsweise wurden durch diese Änderungen die Regeln gelockert.

Die Hersteller von Wohnwagen wird´s freuen.

Der alte 3er bleibt weiterhin gültig bis 7,5t, bzw. Gespann bis 12t, ohne Gesundheitsprüfung.

Nur in der Kombination Zugmaschine <7,5t + Hänger <1,5fache der ZGM der Zugmaschine ab 50. Geburtstag alle fünf Jahre zum Doc.
__________________
Gruss Vestus
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  #13  
Alt 17.11.2012, 13:17
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Und das ist richtig interessant:

Anhängerregelung C1E
Hier darf man Fahrzeugkombinationen (Züge der Klasse C1 und Anhänger über 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht von 12.000 kg nicht überschritten wird) fahren. Auf das Verhältnis der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers zu der Leermasse des Zuges kommt es künftig nicht mehr an.

Künftig darf man als 3er-Inhaber seinen 5t-Stahleimer hinter sich herziehen.

Hurra ich habe ein Trailerboot.

Suche Lkw bis 5t sowie Zweiachser-Tiefladerhänger bis 2t Eigengewicht.
__________________
Gruss Vestus
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  #14  
Alt 17.11.2012, 13:39
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,

das sehe ich nicht.

Ausnahmsweise wurden durch diese Änderungen die Regeln gelockert.

Die Hersteller von Wohnwagen wird´s freuen.

Der alte 3er bleibt weiterhin gültig bis 7,5t, bzw. Gespann bis 12t, ohne Gesundheitsprüfung.

Nur in der Kombination Zugmaschine <7,5t + Hänger <1,5fache der ZGM der Zugmaschine ab 50. Geburtstag alle fünf Jahre zum Doc.
Fast 100% richtig- Eine Ergänzung fehlt noch:

Bei gewerblicher Nutzung musste auch ohne Anhänger alle fünf Jahre zum Check- hat letztens erst einer in unserer Firma anlässlich BAG- Kontrolle "rausgefunden".... war ganz schön teuer- auch für den Chef.
__________________
....und immer eine handbreit... Kai
---------------------------------
Lächle - du kannst sie nicht alle töten
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  #15  
Alt 17.11.2012, 14:37
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Zitat:
Zitat von Tonne5 Beitrag anzeigen

Bei gewerblicher Nutzung musste auch ohne Anhänger alle fünf Jahre zum Check-
Haste da mal ´ne Quelle?

Mein Neffe hat bei der Bundeswehr den Lkw-Schein gemacht und darf damit angeblich auch nicht gewerblich fahren, aber der Altbesitz sollte m.E. davon verschont sein.

Bei mir ist C1E unbefristet und ohne Vermerke.
__________________
Gruss Vestus
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  #16  
Alt 17.11.2012, 15:17
Chrysler Chrysler ist offline
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Es ist tatsächlich so,das die Führerscheine Besitzstand geniessen.Dieser ist allerdings fast wertlos.
http://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg/index.html
__________________
Grüsse von
Horst
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  #17  
Alt 17.11.2012, 15:45
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Chrysler Beitrag anzeigen
Es ist tatsächlich so,das die Führerscheine Besitzstand geniessen.Dieser ist allerdings fast wertlos.
http://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg/index.html
Ist ja krass. Wie läuft denn so eine Weiterbildung ab? Erklärt mir dann der Fuzzi dass ich nicht mehr die Tür aufschliessen muss sondern die Fernbedienung benutzen kann?

Ich liebe dieses .
__________________
Gruss Vestus
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  #18  
Alt 17.11.2012, 16:18
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Tonne5 Beitrag anzeigen

Bei gewerblicher Nutzung musste auch ohne Anhänger alle fünf Jahre zum Check-
Wenn ich das richtig gelesen haben ist kein Gesundheitscheck erforderlich, sondern lediglich eine Weiterbildung, was immer das auch sein mag.
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Gruss Vestus
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  #19  
Alt 17.11.2012, 16:26
Chrysler Chrysler ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Ist ja krass. Wie läuft denn so eine Weiterbildung ab? Erklärt mir dann der Fuzzi dass ich nicht mehr die Tür aufschliessen muss sondern die Fernbedienung benutzen kann?

Ich liebe dieses .


Es ist ja längst nicht mehr ein einfaches Fahren mit einem Lkw.Die Elektonik hat längst Einzug gehalten.Sicheres Vorankommen mit dem Lkw wird heute mit Köpfchen gemacht nicht mit dem Tritt aufs Gaspedal.Mein Lkw z.B.hat zusätzlich zum Tempomaten auch einen Notbremsassistent,ein Abstandsradar weiterhin kann ich Achslasten abrufen um den Beladezustand festzustellen.Und solche Gimmicks hat man jede Menge am Wagen.Diese ganzen elektronischen Funktionen müssen den Fahrern nahegebracht werden.Zusätzlich gibt es immer wieder Neuerungen rund um den Beruf.Ladungssicherung,Gesetzesänderungen im Strassenverkehr und bei den Sozialvorschriften (Lenk und Ruhezeiten).
Ein einfaches Quereinsteigen aus anderen Jobs ist immer noch möglich.Der Gesetzgeber hat aber erkannt das das gefährlich sein kann.Ein 40 Tonner lässt sich heute vom Fahrgefühl her wie ein Pkw lenken.Ein Neuling wird dann auch so fahren,er merkt ja kaum noch das er einen Lkw fährt.Die Physik hält aber am 40Tonner fest.Im günstigsten Fall liegt er dann in der nächsten Kurve im Dreck ohne das jemand zu Schaden kommt.
Auch der erfahrene Lkw-Fahrer ist oftmals von einem freiwilligen Weiterbilden weit entfernt.Es ist einfach die Einschätzung das man glaubt,man kann fahren,was soll man da noch lernen.
Nun kann man über den Sinn dieser Weiterbildung streiten,teilweise tut sie aber Not.
__________________
Grüsse von
Horst
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  #20  
Alt 17.11.2012, 17:56
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KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
..
Bei mir ist C1E unbefristet und ohne Vermerke.
Hängt das evtl. mit den jetzt schon aktuellen 12 t bei Deinem Lappen zusammen?

Bei mir ist ist ein Limit auf 12 t ab meinem 50zigsten.

Soweit ich mich an die damaligen Erklärungen der Tante vom Amt erinnere habe ich -wegen alter Klasse drei- eine Genehmigung über 12 t bei CIE beantragt, auf Ihren Vorschlag hin, die aber mit dem 50gsten erlösche und an dann nur noch die 12 t gelten.

BTW: Grauen Lappen, habe meinen entwertet behalten.
Mir wurde gesagt, ohne Gewähr, dass grauen Lappen im Inland Bestandsschutz hätten aber im Ausland (auch innerhab der EU) nicht mehr gezwungenermaßen akzeptiert würden.
Aber wie erwähnt ist das ohne Gewähr.
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Gruß
Kai
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  #21  
Alt 17.11.2012, 18:03
Chrysler Chrysler ist offline
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@ KaiB
Aber pass auf,den CE über 12t kannst du nur mit einem Gespann mit nicht mehr als drei Achsen nutzen.
Drehschemelzüge beispielsweise gehen nur bis 12t.
__________________
Grüsse von
Horst
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  #22  
Alt 17.11.2012, 23:21
Benutzerbild von Superpapa
Superpapa Superpapa ist offline
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Zitat:
Zitat von Chrysler Beitrag anzeigen
Es ist ja längst nicht mehr ein einfaches Fahren mit einem Lkw....
Nö, nö,
Jetzt darf man nur noch knapp 18m lange Fahrzeuge statt früher 25 m Länge bewegen. Auf Landstraßen statt früher 80 jetzt nur noch 60 km/h.
Da ist die Erfindung von Bremskraftverstärkern, synchronisierten Getrieben, ABS, Druckluftbremsanhängern u.s.w. irgendwie bestimmt nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Ich lach mich immer tot, wenn ein Dreiradfahrender Verkehrsminister erklärt, was geht und was nicht.
Ok, bei den heutigen Verkehrsverhältnissen möchte ich keine 25m-Lastzüge durch Wohngebietsstraßen bewegen, mit eineem H3A ohne Lenkhilfe, Bremskraftverstärker, Druckluft mit einem auflaufgebremsten Anhänger auf kein Stauende stoßen....
Irgendwie übertrieben erscheinen mir diese Regelungen aber trotzdem. Der Effekt, wenn Lieschen Müller mit einem Leihtransporter fährt, fährt sie einfach los - der gewerbliche wird erstmal 5 Tage teuer geschult, dient wohl eher zur Generierung von Umatz bei bestimmten Kofferträgern....
Gegen die Probleme mit Kraftfahrern z.B. aus Osteuropa hilft der ganze Quatsch sowieso nicht.
Nur meine Meinung....
Gruß
Michael
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  #23  
Alt 18.11.2012, 08:33
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Hängt das evtl. mit den jetzt schon aktuellen 12 t bei Deinem Lappen zusammen?

Bei mir ist ist ein Limit auf 12 t ab meinem 50zigsten.
Dein C1E ist doch auch unbefristet.
__________________
Gruss Vestus
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  #24  
Alt 18.11.2012, 09:03
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
...
Jetzt darf man nur noch knapp 18m lange Fahrzeuge statt früher 25 m Länge bewege...
Da meinst du mit früher, aber wirklich sehr "früher"....



Mit 2 Anhängern 27m max., aber da fuhr man auch gemäß Vorschrift immer mit einer 2-Mann-Besatzung
__________________
gregor

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  #25  
Alt 18.11.2012, 09:21
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Dein C1E ist doch auch unbefristet.
Ja, nur konnte man damals, als ich den umschrieb, bei C1E, per Antrag bis zum 50gsten Lebensjahr auch mehr als 12 t fahren, irgendwas mit 18t oder so. Erinnere mich eben nicht mehr genau, daher die Frage.
Diese Frist liefe dann bei meinem 2014 ab, ab dann "normaler C1E".

Also ab 50 gelten dann die "normalen" unbefristeten Bedingungen des C1E mit 12 t und nur dreiachsige Gespanne.

EDIT: Glaube hier geht es für mich halbwegs verständlich hervor http://www.verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.php

bis 50 bis 18,5 t, mit drei Achsen, danach nur noch bis 12 t oder 18,5 mit ärztlichem Attest.
Schlüsselzahl 79.
__________________
Gruß
Kai
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