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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Kosten für Permit in Croatien
Hat jemand dieses Jahr schon ein neues Permit gekauft? Wenn ja, was kostet es? Wir sind knapp 10Meter lang.
Gibt es das auch zeitlich begrenzt?
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Gruß Sissi "Nur wer seine Träume lebt, kann seine Sehnsucht stillen." Sergio Bambaren |
#2
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Haaaalllllooooo, war noch keiner in Croatien?
Wie könnt Ihr denn dann über die "Personenliste" schreiben?
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Gruß Sissi "Nur wer seine Träume lebt, kann seine Sehnsucht stillen." Sergio Bambaren |
#3
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permit
hallo sissi !
das permit für mein boot (31 fuss) kostet ca. 1.000,-- kuna - ab dem zweiten jahr bekommst du jedesmal 10% rabatt darauf - bis - 50% rabatt erreicht sind. schönen gruss helmut |
#4
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Hi, ich schieb diesen Thread mal wieder nach vorne!
Kann mir jemand sagen was das Permit für 2007 kostet, für mein 17,1 Fuß langes Motorboot? Vielen Dank!
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Gruß Gregor Eliten können keine großen Gruppen sein! |
#5
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Dieses jahr wird noch keiner die aktuellen preise haben, rechne mal mit ca 600-800kn
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Gruß Jörg |
#6
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für 17 Fuß ??
ich habe für 5,99 M in 2005 ca 450 Kuna gezahlt.
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Gruß Olli |
#7
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kann auch sein, daß ich mich irre, glaube du hast Recht Olli
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Gruß Jörg |
#8
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Permitkosten
Hallo !
Aus einem öst. Forum - hoffe, das die Preise stimmen ! ANLEITUNG ÜBER DIE BESCHAFFUNG EINER VIGNETTE GEMÄSS DER VERORDNUNG ÜBER DIE BEDINGUNGEN DER EINREISE UND DES AUFENTHALTES AUSLÄNDISCHER YACHTEN UND BOOTE, DIE SPORT- UND VERGNÜGUNGSZWECKEN IN DEN INNEREN MEERESGEWÄSSERN UND DEM HOHEITSGEWÄSSER DER REPUBLIK KROATIEN DIENEN Liebe Nautiker, willkommen in den inneren Gewässern und dem Hoheitsgewässer der Republik Kroatien! Mit dieser Anleitung möchten wir Sie mit unseren neuen Vorschriften und der Art und Weise ihrer Anwendung bekannt machen, die, wie wir glauben, Ihren Aufenthalt bei uns angenehmer und sicherer machen werden. DAS VERFAHREN Eine Person, die eine ausländische Yacht oder ein Boot (im weiteren Text: Schiff) führt, ist beim Einlaufen in die inneren Meeresgewässer und das Hoheitsgewässer der Republik Kroatien verpflichtet, auf kürzestem Wege in den nächsten, für den internationalen, öffentlichen Verkehr geöffneten Hafen zu fahren, um die Grenzkontrollformalitäten zu erledigen und eine Vignette im Hafenamt oder in einer Hafenamtszweigstelle zu beschaffen. Eine Person, die ein ausländisches Schiff führt, das auf dem Landweg in die Republik Kroatien einreist, oder das sich zur Aufbewahrung in Kroatien befindet, ist verpflichtet, vor dem Auslaufen eine Vignette im Hafenamt oder in einer Hafenamtszweigstelle zu beschaffen. Das Hafenamt/die Zweigstelle gibt die Vignette aus, und zwar aufgrund folgender Dokumente, die die Person, die das Schiff führt, verpflichtet ist vorzulegen: 1. Die Crewliste, welche Mannschaft und Reisende auf dem Schiff einschließt, wird vom Hafenamt/von der Zweigstelle mit Unterschrift und Stempel bestätigt. Wenn die Person, die das Schiff führt, nicht beabsichtigt, die Mannschaft während des Aufenthalts in kroatischen Gewässern und während der Dauer der Vignettengültigkeit zu ändern, braucht sie sich nicht mehr im Hafenamt oder in der Zweigstelle zu melden. Die Person, die das Schiff führt, kann die Crew, mit der sie aus dem Ausland eingereist ist, in Kroatien ausschiffen. In dem Fall hat sie dem Hafenamt die Änderung der Crew zu melden und mit einer solchen geänderten Crew aus der Republik Kroatien auszureisen. 2. Die Personenliste Den Nautikern wird ermöglicht, in der Republik Kroatien die Crew zu ändern, jedoch unter der Bedingung, dass sie bei der Einreise bzw. vor Schifffahrtsbeginn die so genannte „Personenliste“ ausfüllen. Die Gesamtzahl der Personen auf der Liste darf nicht höher sein als die zweifache Kapazität des Schiffes. Wenn Sie jedoch im Augenblick der Beschaffung der Vignette aus berechtigten Gründen nicht in der Lage sind, alle Personen, die sich während der Vignettengültigkeit auf dem Schiff aufhalten werden, anzuführen, werden mit Erlaubnis des Hafenamtes alle verbliebenen Personen beim ersten Einschiffen der neuen Crewmitglieder eingetragen werden. Ausnahmsweise kann die Personenliste mit Erlaubnis des Hafenamtes bis zu höchstens 30 % der Kapazität des Schiffes verlängert werden, jedoch unter der Bedingung, dass sich der Schiffseigner auf dem Schiff befindet. Das Schiff, für welches die Personenliste (bis zur erlaubten Personenzahl) in Gänze ausgefüllt ist, muss sich während des Wechselns von Personen, die auf der Liste aufgeführt sind, nicht mehr im Hafenamt melden. Die Zahl der Wechsel der auf der Liste aufgeführten Personen ist unbegrenzt. Wenn Sie in der Situation sind, dass Sie anstelle der auf der Personenliste aufgeführten Person eine andere Person einschiffen müssen, haben Sie darüber ebenfalls vor dem Auslaufen das Hafenamt oder die Zweigstelle zwecks entsprechender Änderung der Personenliste zu benachrichtigen. Personen, die sich auf Ihrem Schiff aufhalten, brauchen während des Aufenthalts im Hafen oder am Ankerplatz nicht angemeldet zu werden. 3. Den Nachweis über die Seetüchtigkeit des Schiffes gemäß der nationalen Vorschrift des Staates, dessen Flagge das Schiff gesetzt hat. Wenn das Schiff keinen Nachweis über die Seetüchtigkeit gemäß den nationalen Vorschriften des Flaggenstaates erbringt, wird das Hafenamt/die Zweigstelle eine regelmäßige Kontrolle des Schiffes entsprechend den Bestimmungen der Richtlinien über Boote und Yachten durchführen. 4. Den Nachweis, dass die Person, die das Schiff führt, befähigt ist, das Schiff entsprechend den nationalen Vorschriften des Flaggenstaates, anderen nationalen Vorschriften oder den Bestimmungen der Richtlinien über Boote und Yachten zu führen. Ausländische Personen, die gemäß den nationalen Vorschriften des Staates, dessen Flagge gesetzt ist, keine Befähigung zur Führung des Schiffes zu haben brauchen, müssen eine entsprechende Beglaubigung oder ein Zeugnis über die Befähigung gemäß den Vorschriften der Republik Kroatien bis spätestens 01. Januar 2006 beibringen. 5. Den Nachweis über eine Haftpflichtversicherung gegen immaterielle Schäden für Schiffe mit einer Antriebskraft von mehr als 15 kW. 6. Den Eigentumsnachweis bzw. eine Vollmacht, aus der hervorgeht, dass der Schiffseigner mit der Nutzung des Schiffes einverstanden ist. Mit der Beschaffung der Vignette begleichen Sie alle Verpflichtungen, die folgende Gebühren einschließen: a) für die Schifffahrtssicherheit (aufgrund der Verordnung über die Höhe der Schiffssicherheitsgebühr, die ausländische Boote und Yachten zu zahlen haben) b) für die Nutzung von Schifffahrtssicherheitsobjekten (Leuchtfeuer – laut dem Tarif der Gesellschaft Plovput d.o.o. Split) c) für die informative Seekarte (laut der Preisliste des Kroatischen hydrografischen Instituts) d) für die Verwaltungsgebühr (aufgrund des Gesetzes über Verwaltungsgebühren). Die Höhe der Gebühren ist in der Verordnung vorgeschrieben, die sich in der Anlage zu dieser Anleitung befindet. Daraus ist ersichtlich, dass die Preise auf dem Niveau des vergangenen Jahres liegen. Auch wurde das Nachlasssystem für unsere Stammgäste beibehalten. Die Vignette wird an sichtbarer Stelle an den Rumpf oder den Aufbau des Schiffes und der Vignetten-Coupon auf die Personenliste geklebt. Schiffe, die im Laufe des Jahres 2004 die Anmeldung der Einreise und des Aufenthaltes („Permit“) durchgeführt haben, können bis zum Ablauf der Gültigkeitsfrist ihrer Anmeldung im Hoheitsgewässer und in den inneren Meeresgewässern fahren. Alle angeführten Vorschriften dienen dem Zweck, Ihnen einen sichereren Aufenthalt in unseren Meeresgewässern zu gewährleisten. Zusätzliche Informationen erhalten Sie per E-Mail: strane-jahte@pomorstvo.hr Wir wünschen Ihnen ein allzeit ruhiges Meer und eine sichere Schifffahrt sowie einen angenehmen Aufenthalt in der Republik Kroatien. DER MINISTER Božidar Kalmeta Aufgrund Artikel 1021 Absatz 3 in Bezug auf Artikel 12 Absatz 3 des Seegesetzbuches (Narodne novine Nr. 181/04) erlässt der Minister für Seewesen, Tourismus, Verkehr und Entwicklung folgende VERORDNUNG ÜBER DIE HÖHE DER GEBÜHREN FÜR DIE SICHERHEIT DER SCHIFFFAHRT, DIE AUSLÄNDISCHE YACHTEN UND BOOTE ZU ZAHLEN HABEN Artikel 1 Die Gebühr für die Sicherheit der Schifffahrt haben ausländische Yachten und Boote, die dem Vergnügen, dem Sport oder der Erholung dienen und in den inneren Gewässern und dem Hoheitsgewässer der Republik Kroatien zu Sport- und Vergnügungszwecken fahren, zu zahlen. Artikel 2 Die Gebühr aus Artikel 1 dieser Verordnung kassiert das Hafenamt bzw. die Zweigstelle anlässlich der Vignetten-Ausgabe entsprechend der Länge der Yacht oder des Bootes in folgender Höhe: 1. Für Boote: · bis 2,5 Meter Länge mit einer Antriebsmotorkraft von über 5 kW – 140 Kuna · von 2,5 bis 4 Meter Länge – 210 Kuna · von 4 bis 5 Meter Länge – 280 Kuna · von 5 bis 6 Meter Länge – 350 Kuna · von 6 bis 7 Meter Länge – 525 Kuna · von 7 bis 8 Meter Länge – 630 Kuna · von 8 bis 9 Meter Länge – 735 Kuna · von 9 bis 10 Meter Länge – 840 Kuna · von 10 bis 11 Meter Länge – 945 Kuna · von 11 bis 12 Meter Länge – 1050 Kuna 2. Für Yachten: · von 12 bis 15 Meter Länge – 1.225 Kuna · von 15 bis 20 Meter Länge – 1400 Kuna · von 20 bis 30 Meter Länge – 1.575 Kuna · über 30 Meter Länge – 1.750 Kuna Die Beträge aus Artikel 2 dieser Verordnung verringern sich um 10 % für jede in Folge ausgegebene Vignette bis höchsten 50 % der Gebührenhöhe. Die Minderung der Gebührenhöhe aus dem vorigen Absatz dieses Artikels gilt auch für ausländische Yachten und Boote, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung ihre Einreise und ihren Aufenthalt in den inneren Meeresgewässern und dem Hoheitsgewässer der Republik Kroatien in Folge angemeldet haben. Artikel 3 Die Länge des Bootes oder der Yacht aus Artikel 2 dieser Verordnung ist die Länge, wie sie in den Boots- oder Yachtdokumenten, ausgestellt im Einklang mit den nationalen Vorschriften des Staates, dessen Flagge das Boot oder die Yacht befugt ist zu setzen, angegeben ist. Sollte das Boot oder die Yacht aus Artikel 2 dieser Verordnung keine ordentlichen Dokumente haben, aus denen ihre Länge hervorgeht, dann wird als Länge des Bootes oder der Yacht die Länge des Boots- oder Yachtrumpfes bzw. die Länge vom äußersten Heck- bis zum äußersten Bugpunkt des integralen Rumpfteils des Schiffes, gemessen parallel zur Wasserlinie, die dem Schiff entspricht, wenn es voll mit Proviant beladen ist und die höchste erlaubte Belastung hat, festgestellt. Artikel 4 Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Gesetzblatt Narodne novine in Kraft. Klasse: 011-01/04-02/97 Reg.-Nr.: 530-04-04-3 Zagreb, den 30. Dezember 2004 DER MINISTER Božidar Kalmeta Schönen Gruss - fei |
#9
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Hallo,
glaube die Preise sind alt oder? Denke ich hab 2006 für 20ft 650kn bezahlt (ohne Rabatt) Bernd |
#10
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Die Kosten für das Permit setzen sich aber aus drei Elementen zusammen:
Schiffssicherheitsgebühr (siehe Tabelle) + 40 Kuna Stempelgebühr (einheitlich) + „Leuchtturmgebühr“ (siehe unten) Letztere wird wie folgt berechnet: Für Boote (ohne Übernachtungsmöglichkeit): 12,50 Kuna x Bootslänge für Yachten: 31 Kuna x Bootslänge Der Wiederkommer-Rabatt wird nur auf die Schiffssicherheitsgebühr gewährt, nicht aber auf Stempel- und Leuchtturmgebühr!! Deshalb kommt man nicht zum richtigen Ergebnis, wenn man von dem im Vorjahr insgesamt bezahlten Betrag 10 Prozent abzieht. Bezogen auf die Gesamtbebühr ist der Rabatt gegenüber dem Vorjahr also geringer als 10 Prozent!!!
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Gruß Olli |
#11
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Sind zwar nicht die Kosten,
aber wie sieht das mit ner Ausweiskopie aus, wird das anerkannt? Ich erreich meinen HCaptain ned und vllt. weis das ja einer von euch? (für was gibts das Forum )
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Versuche die Zeit nicht festzuhalten, sondern gehe mit Ihr. Uhren die stehenbleiben werden nicht mehr beachtet. |
#12
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Personalausweis Kopie ?? Ich denke er wird einen originalen Ausweis sehen wollen. Das sollte auch kein Problem sein, oder ?
Wenn das Boot nicht auf eine selbst angemeldet ist, benötigt man eine Vollmacht des Eigner um die Crewliste ändern zu können etc. ich habe meinem Vater z.B mein Boot geliehen; er konnte ohne meine Vollmacht die Crewliste nicht ändern ( obwohl er schon auf der Personenliste war) . Es wurde aber ein Fax von mir aus Deutschland ( inkl Ausweis Kopie) akzeptiert.
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Gruß Olli |
#13
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Ist mein Boot =),
ne problem ist, ich würde gerne meine Schwester und Ihren Freund und ein paar Bekannte mit eintragen lassen wollen. Und nicht erst dann wenn sie mitfahren sondern alles in einem Aufwasch. Hmmm ich muss Davo doch erreichen wenn ichs weis sag ich Bescheid.
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#14
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Zitat:
wir haben im letzten Jahr andere Crewmitglieder mit Ausweiskopien eingetragen. Mit freundlichen Grüßen Volker
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Gruß Volker |
#15
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Ausweiskopie sollte genügen, die brauchen nur Nr und Namen
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Gruß Jörg |
#16
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Super, vielen Dank für die Info
ps: Bekannte: darunter befindet sich auch meine Beste Freundin
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#17
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In einem Aufwasch
wird net gehen, da du zu jedem crewwechsel zum Hafenkapitän mußt.
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Der Frosch im Brunnen, kann das Meer nicht sehen! |
#18
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glaub ich kaum da die doppelte anzahl + x aufs boot dürfen und das sollte reichen.
Und ich kann mir nicht vorstellen, dass man nur die eintragen darf, die aktuell dabei sind!
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#19
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Zitat:
Ne natürlich nicht. Wir haben auch gewechselt. War mit meiner Family 3 Wochen unten, und jeweils 1,5 wochen 2 unterschiedliche andere Familien dazu. Einfach beim anmelden gleich alle namen eintragen solange das X*2+30% Limit nicht überschritten wird ist das kein Problem. Bernd |
#20
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phu danke bin ich beruhigt
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#21
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das gilt aber nur für die Personenliste des Permits !!! Da kannst du gleich alle eintragen die über die Saison aufs Boot kommen.
Die Crewliste muss aber immer aktuell sein. Danach wird z.B auch bei Übernachtungen in anderen Marinas oder Stadthäfen die Kurtaxe oder evtl auch die Höhe der Liegegebühren berechnet ( z.B in Bojenfeldern) Bei einer Kontrolle gibt es ein kräftiges Bußgeld wenn auf der Crewliste zu viel oder auch zu wenig Personen eingetragen sind !!
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Gruß Olli |
#22
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verstehe. Nur sinn machts für mich wieder nicht *grübel*
ok ich trage alle auf die Personenliste muss dann aber trotzdem wieder hin um aktuell mitfahrende einzutragen? Sinn? aber danke will mit den behörden in HR bestimmt keinen ärger *)
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#23
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Hi,
was kostet denn nu das Permit für ein 17Fuß Boot, am besten in € oder bitten den Kurs Kund/€ angeben. Ich war das letzte mal 2004 in Kroatien da habe ich ca. 80€ bezahlt. Weiß zufällig jemand was die Fähre nach Rab kostet. Auto mit 5m Boot Gruß Carsten
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Gruß Carsten |
#24
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Der Sinn= Wenn du vermißt wirst oder einen Unfall hattest, wissen eure Retter wieviele Personen gesucht werden und beenden die Suche nicht wenn noch jemand im Wasser liegt oder suchen jemanden der gar nicht an Bord war. Der Personenbestand der Crewlisten wird im EDV System der HK immer aktuell gepflegt.
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Gruß Olli |
#25
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Zitat:
7,36 Kuna = 1 Euro. Wird aber zu Saison meist etwas weniger ~ 7,15 Beim Anmelden musst du in Kuna zahlen. Ist aber eigentlich selbstverständlich im Urlaub mit der einheimischen Währung zu zahlen
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Gruß Olli |
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