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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Frage zur CE Zertifizierung
Hallo,
in wie fern wird die vorhandene CE-Zertifizierung berührt, wenn man sich z.b eine Umschaltbare Corsa Auspuffanlage einbaut ? Erlischt die CE damit, auch wenn man immer geschlossen damit rumfährt. Und man sie nur auf Sound stellt wenn man weit draußen ist. Meine Frage ist jetzt nur mal rein informell zu sehen.
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Gruß Klaus Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2 |
#3
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Hat nix mit CE zu tun? Das verstehe ich nicht?
Wenn man an Geräten Veränderungen vornimmt erlischt das CE nicht? In diesem Fall der Motor...?
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"Hier darf jeder tun was ich will" -----Liebe Grüße Christoph-----
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#4
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Zitat:
Bei uns in Ö gibt es bei der nächsten behördlichen Überprüfung das Problem nachzuweisen, dass der Eingriff die Eigenschaften gem. CE-Zertifikat nicht verändert. Dabei kommt es auf die Art der ursprünglichen CE-Überprüfung an (Baumuster-CE oder andere Form). Das wird analog zur sog. Maschinenrichtlinie hier gehandhabt. Für Zeugs, das in DE auch dem Überprüfungszwang unterliegt (aber eben nicht Boote), gilt der gleiche Grundsatz auch in DE (nur zur Orientierung ein Urteil aus DE: http://rechtsprechung.hamburg.de/jpo...0872010&st=ent) Bei uns in Ö versuchen gerade mehrere Stellen zu klären, in wie weit zB so Standardsachen wie der Einbau eins Bugstrahlruders CE berühren. Es ist nicht auszuschließen, dass die Sache in die Richtung geht: Modifikation am Rumpf (Löcher für den Tunnel) und Modifikation an der elektrischen Anlage usw. Ähnliches für Motorenänderungen, die zB Emissionswerte verändern. Hier im BF wird immer wieder unter Bezugnahme auf die "Sportboote-Richtlinie" beschrieben, bei CE gehe es nur um die Inverkehrbringung und nicht um den Betrieb. Das ist allerdings so schlicht formuliert eben nicht richtig. Einfaches Beispiel: Wenn beim Verkauf das Boot vom ursprünglichen Zustand "wesentlich" abweicht, kann das als "Erneutes Inverkehrbringen" gewertet werden usw. Aber ohne Überprüfung fällt das eben nicht auf. Bei uns schon, hängt aber noch in der Luft, welche Konsequenzen es genau hat. Unsere Bootswerkstätten reagieren seit einem Jahr eher sensibel auf dieses Thema. Vielleicht kann Georg / Taya was dazu sagen. Ich kenne das nur hier aus dem Wiener Raum, wo einige Bootsservicebetriebe bereits umfangreiche Schulungen zu diesem Thema erhalten haben.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu Geändert von ghaffy (25.12.2012 um 22:22 Uhr)
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#5
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Boote werden bei uns in D auch ohne Motor mit CE ausgeliefert.
Es wird im Zertikat nur eine Empfehlung zur PS Zahl gegeben. Was man dann dran oder reinbaut ist jedem selbst überlassen, da niemand eine Kontrolle durchführt. Das was Du mit Deiner Frage meinst ist im Kfz Bereich der TÜV. Veränderungen am Boot in Sachen Auspuff haben mit CE nichts zu tun. Über den Sinn solcher Maßnahmen wurde hier schon oft "gestritten". viele Grüße Gunter |
#6
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Gunter, ich weiß das, und ich weiß auch, was hier immer wieder zu dem Thema gesagt wird.
Wird das Boot ohne Motor ausgeliefert, dann wird eben ein Motor, für den ebenfalls CE existieren muss, von irgendjemanden eingebaut. Das ist das dann das Gruppieren von Baugruppen. Man kann auch irgendwas ohne CE einbauen, dann wird die Geschichte - ganz vereinfacht gesagt - zum Eigenbau, was im Bootsbereich weder verboten noch irgendwie genehmigungspflichtig wäre. Aber ein Eigenbau hat eben kein CE, ganz schlicht gesprochen. Normen und der ganze Quark ist EU-weit mein Brot.
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#7
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@Ghaffy
Ich habe schon etliche Boote angemeldet. Es hat sich noch niemals jemand für den Motor interessiert. Du reichst hier lediglich eine Kopie des CE Papiers vom Boot ein. Der Motor braucht hier kein CE, glaub mir. Du kannst auch an ein nagelneues Boot eine Uraltgrotte hängen. viele Grüße Gunter |
#8
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Zitat:
Dass Du auf unterschiedlichen Wegen ein Boot trotzdem registriert bekommst, ist eine andere Sache. Zum Strang hier hat Andreas alles gesagt.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#9
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Das Boot hat CE, Der Motor hat CE, die Bootssitze haben CE, der darauf sitzende Plüschteddy hat CE. Der Schnaps im Kühlschrank, der selbstgebaute Anker und die umschaltbare Auspuffanlage haben kein CE...
Und was hat das nun für eine Bedeutung. Ist das Zertifikat des Bootes jetzt im A....? viele Grüße Gunter |
#10
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Zitat:
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#11
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Zitat:
Geltungsbereich und Definitionen § 1. (1) Diese Verordnung gilt ... für den Einbau bestimmten Bauteile; b) in Bezug auf Abgasemissionen für i) Antriebsmotoren, die bei Sportbooten und Wassermotorrädern angebaut bzw. eingebaut sind oder speziell für den Anbau an bzw. Einbau in diese Fahrzeuge bestimmt sind; ii) bei diesen Booten angebaute bzw. eingebaute Antriebsmotoren, an denen ein größerer Umbau des Motors vorgenommen wird; c) in Bezug auf Geräuschemissionen für i) Sportboote mit Motoren mit Z-Antrieb ohne integriertes Abgassystem oder Innenbordmotoraggregate; ii) Sportboote mit Motoren mit Z-Antrieb ohne integriertes Abgassystem oder mit Innenbordaggregaten, an denen ein größerer Umbau des Bootes vorgenommen wird und ... innerhalb von fünf Jahren nach dem Umbau in Verkehr gebracht werden;... An anderer Stelle wird erläutert, was ein "größerer Umbau" ist. Hier viel Info zu dem Thema und alle relevanten Quellen, wenn schon nicht im Zitat (weil Normen nun mal nicht gratis im Netz stehen), so doch vollständig angeführt.
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#12
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Dieser CE Wahn bringt uns um!
Wenn das irgendwann der deutsche TÜV in die Finger bekommt, dann gute Nacht ... In A müßt Ihr das schon über Euch ergehen lassen? |
#13
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Immer schon.
Haben wir doch von Euch gelernt, den ganzen Überprüfungswahn, TÜV und so. Kann mir auch keinen Reim darauf machen, dass gerade bei Euch Boote nicht überprüft werden. Da liegt der Balkan, scheint es, mal nördlich von Wien. Wie könnt ihr ohne regelmäßig überprüfte Boote überleben? Immer ein Bein im Grab ...
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#14
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Hallo,
vielen Dank für die ganzen Infos und die Links. Also kann man soweit sagen ich könnte wenn ich wollte so ne Anlage einbauen und damit auch fahren. Wenn ich damit niemanden ersichtlich störe. Bei einer Kontrolle der Wapo würde da auch alles klar gehen ? Oder sagen die dann, alleine die Möglichkeit zu haben auf laut zu stellen, stellt schon ne Ordnungswidrichkeit dar ?
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#15
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Wenn du den richtigen hast,stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar!Er könnte,es wird ihm nur zuviel Arbeit machen(nachweisen,Protokolle etc.).
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#16
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Zitat:
Exakt das war es, was ich andeuten wollte: Ohne langweilen und zitieren zu wollen (gerne per PN): Es ist nicht ganz so einfach, weil derzeit in diesem Bereich diskutiert wird, ob nicht jedenfalls beim Weiterverkauf eines Bootes, welches wesentlich vom Zustand der Inverkehrbringung abweicht die seinerzeitige Konformitätserklärung sich auf ein anderes Produkt bezieht und daher für das "umgebaute" nicht gültig ist. Diese Frage ist bei uns (Ö) bereits vom Gesetzgeber beantwortet. Für die Anmeldung eines Bootes in Ö muss eine Konformitätserklärung vorgelegt werden, die mit dem anzumeldenden Boot in den wesentlichen Kriterien übereinstimmt. Die Richtlinie betrifft auch nicht bloß das Inverkehrbringen, sondern auch die Inbetriebnahme. Daher wird vereinfacht gesagt hierzulande die Übereinstimmung bei jeder Überprüfung kontrolliert. Andernorts sieht man das (noch?) nicht so. Aber man hat bei Euch die ganze "CE-Geschichte" auch von Behördenseite lange Zeit wesentlich großzügiger ausgelegt als in anderen Teilen der EU. Das ist nicht per se gut oder schlecht, sondern hier im Forum an tausend Beispielen nachzulesen. Tatsache (und nicht Auslegung ) ist, dass namhafte Boots- und Motorenhersteller sich und die Händler/Mechaniker/Servicetechniker mit Schulungs- und Informationskampagnen darauf vorbereiten, dass man möglicherweise in absehbarer Zeit das in D auch so sehen könnte, wie es bereits im restlichen Europa der Fall ist. Vor mir liegen die Unterlagen (elektronisch) einer solchen Schulung eines der größten Außenborderhersteller, wo genau diese Thematik abgehandelt wird: In welcher Form wird CE durch Modifikationen an Booten berührt. Nicht zuletzt durch die oben angedeutete Interpretation (betrifft nur das erste Inverkehrbringen durch den Hersteller/Importeur/Händler) ist es zB in Ö manchmal ziemlich schwierig ein Boot aus D angemeldet zu bekommen. Meist benötigt man ein zusätzliches Ziviltechniker-Gutachten für bestimmte Abweichungen. Aber wie ich ganz oben gesagt habe: In D kümmert das niemanden. Hier schon. Und das heißt nicht zwangsläufig, dass die Österreicher die Sportbootrichtlinie falsch in nationales Recht übernommen hätten. Um beim Beispiel des TE zu bleiben: Offene Auspuffanlagen sind hierzulande nicht mehr möglich gem. DIN EN ISO 14509-1 (2009-01) Kleine Wasserfahrzeuge - Von Motorgetriebenen Sportbooten Abgestrahlter Luftschall - Teil 1: Vorbeifahrtmessungen. Es herrscht ein Fahrverbot für Boote, die dieser Norm nicht entsprechen. AUch wenn dieses Boot aus D kommend bei Passau über die Grenze auf der Donau fährt und in D registriert ist, darf es hier nicht auf der Donau fahren ( WVO § 1.08 Z. 5). Es gibt dazu zB keinen Bestandschutz und keinen "Ausländerschutz". Aber ich schweife ab ...
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#18
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Hallo,
ich bedanke mich für die vielen sachlichen Beiträge. Ich denke mit Hinblick darauf das ich auch ab und an mal auf Österreichischen Seen fahren möchte, (z.b Attersee) werde ich auf diesen Umbau verzichten. Was mach ich jetzt nur mit dem gesparten Geld Ich glaub ich kauf mir ne Trompete, die macht auch Krach
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#19
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Zitat:
Und die zeitlichen Verkauseinschränkungen von Eigenbauten sind auch wichtig. Gruß Wepi |
#20
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Gute Idee Aber denk an Wilhelm Busch: Musik wird von manchen Menschen als störend empfunden, weil Sie mit Geräusch verbunden.
Mit musikalischen Grüßen
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
#21
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Zitat:
Von Klampen war nicht die Rede. Weiß nicht, wie du darauf kommst. Und der Rest, den du ausführst, deckt sich mit dem, was ich geschrieben habe. Aber macht nichts. Wahrscheinlich hab ich einfach keine Ahnung.
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Zitat:
Gruß Wepi |
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Zitat:
Den Rest auch zu lesen (nicht nur selektiv #6) kann weiterhelfen. In meinem Beispiel war die Rede von Motoreneinbau bei Halbfertigprodukten bzw. "größeren Motorenumbauten, die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern können" (Verordnungstext). Aber egal. Prosit
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#24
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mit anderen Worten: CE DOOF, wie ich schon gesagt habe, es ist völlig wurscht....
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#25
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Offenbar reden wir aneinander vorbei. Mich hatte ausschließlich diese Formulierung von Dir im Beitrag 6 gestört:
Zitat:
Gruß Wepi |
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