|
Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
IMU / Italien / Steuer für Zweitwohnungen
Es gehört zwar nicht unbedingt in ein Booteforum, da es sich aber um eine wichtige Sache handelt möchte ich dieses Thema hier mal reinstellen.
Es könnte ja durch aus sein, dass einige ausländische Imobilienbesitzer in Italien von dieser Änderung noch nichts erfahren haben. IMU ist für jedes in Grundbüchern oder Katastern eingetragene Eigentum zu entrichten. Sie gilt für Immobilien, welche nicht der Nutzung als Erstwohnsitz entsprechen. Dazu gehören Autogaragenplätze, Bootsliegeplätze, Wohnungen, und Grundstücke. Diese Steuer ist 2 mal im Jahr zu entrichten, Juni und November. Ein Teil geht an den Ital. Staat, der zweite Teil an die Comune. Besonders ist zu beachten, dass bei Nichtentrichtung dieser Steuer neben der Nachzahlung mit Zinsen auch sehr strenge Strafen zu erwarten sind. Die Verjährung ist nach meiner Information nach auf 10 Jahre festgelegt. Gegenüber der ICI ist die IMU ca. 1,5 mal so hoch. Ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2013 wünscht Heinz
__________________
Gruß Heinz R.
|
#2
|
||||
|
||||
Hallo Heinz,
ist aber Sache des Eigentümers, oder? D.h. als Mieter kann mir das egal sein?
__________________
Viele Grüße, Marco
|
#3
|
|||||
|
|||||
Zitat:
grundsätzlich schon. Der Steuerpflichtige ist der Eigentümer, und somit gegenüber der Behörde haftbar. Der Eigentümer kann, so dies aus dem Mietvertrag möglich ist, diese Kosten als Nebenkosten verrechnen. Bei Pauschalmieten, die Wohnung kostet im Jahr € xxx, ist diese Steuer im Pauschalbetrag enthalten. Bei einem Verstoß geht die Steuerbehörde sicher Deinen Vermieter, als Eigentümer an. Ich kann aber nicht beurteilen ob Dir diese Pflicht laut Mietvertrag übertragen wurde, und ob diese Übertragung rechtlich überhaupt möglich ist. In Verträgen steht viel drin, auch das was rechtlich gar nicht erlaubt ist. Da sollte man eine Steuerberater fragen.
__________________
Gruß Heinz R.
|
#4
|
||||
|
||||
Hallo Benaco 01,
Nur gut das meist nur der Stomversorger weiss wer in der Wohnung wohnt und wem Sie gehört. Mit freundlichen Grüssen aus dem bayerisch-schwäbischen Donaumoos Kurt
|
#5
|
||||
|
||||
Hallo Kurt
Der Stromversorger weiß nicht wer in der Wohnung wohnt. Er weiß höchstens wer den Strom bezieht und wer die Rechnung bezahlt. (Versorgungsvertrag und der Einzahler auf der Überweisung) Das ist heute schon ganz anders. Seitdem der ital. Staat dringend Geld braucht interessiert sich auch die Guardia di Finanza für jene, welche die IMU nicht bezahlen. Ich glaube dass die Zeiten des Desinteresses des ital. Staates an Steuersäumigen vorbei ist. Es hängt einfach zu viel Geld dran. Wir haben die ICI mit ca. 450 € bezahlt, nun seit der IMU sind es ganze 1200 € / Jahr. Ich möchte vermeiden, dass ich mit der Steuerfahndung in unangenehmen Kontakt trete. Die haben bei ihren Amtshandlungen meist geladene Maschinenpistolen dabei. Die sind schon einiger Maßen respekteinflößend. Die fackeln da nicht lange herum. In diesem Sinne
__________________
Gruß Heinz R. Geändert von benaco01 (01.01.2013 um 16:24 Uhr)
|
#6
|
||||
|
||||
Hallo benaco01
Wir haben wegen der sprachlichen Barriere und der wirklich verwirrenden Regelungen in Italien diesbezüglich jemanden der uns dabei helfen soll (natürlich gegen Gebühr). Seit November möchte ich das bezahlen. War auch vor Ort um das gleich zu erledigen. Da sagt mir die Frau das Formular hätte sich geändert und sie müsse alles neu ausfüllen. Seit dem stehe ich in email-Kontakt mit ihr. Alles was ich erfahre ist, dass die Comune wohl selbst noch nicht wisse welches Formular verwendet werden muss. Füllst Du das Formular selbst aus? Und wenn ja, welche Bezeichnung trägt es?
|
#7
|
||||
|
||||
Um welche Comune geht es hier ??
Hast Du alle Katasterdaten, welche Du dafür benötigst? Die stehen auch in Deinem Kaufvertrag als *Ertrag*. Davon wird dann auch die Steuer berechnet. Ich selbst fülle das Formular nicht selbst aus. Mein Italienisch reicht gerade für den normalen Alltag, leider nicht für mehr. Hast Du einen Verwalter, unserer macht dies kostenlos als, Service. In Peschiera war alles klar.
__________________
Gruß Heinz R. Geändert von benaco01 (03.01.2013 um 08:52 Uhr) |
#8
|
||||
|
||||
Bei mir Latisana.
Das Formular war ja schon komplett ausgefüllt. Nur hat sich dieses eben geändert. Naja - muss ich weiter auf die Zuverlässigkeit unserer Dame hoffen.
|
#9
|
|||
|
|||
Hallo Thomas,
keine Ahnung welches Problem deine Betreuerin vor Ort hat. Das Formular (F24, gib es als Download, mit Berechnungstool und Ausfüllhilfe auf der Seite deiner Comune http://imucom.tecter.it/Default.aspx?codbelfiore=E473 ) kann es auf jeden Fall nicht sein, da es für ganz Italien das gleiche ist. Es gibt lediglich zwei Varianten, die sich nur geringfügig voneinander unterscheiden. Meines Wissens nach, wäre es auch schon erforderlich gewesen, die 1 Rate der IMU bereits im Juni zu zahlen (anders als bei der alten ICI die man auch in einer Rate im Dezember zahlen konnte). Ich würde mir ggf. Gedanken über eine neue Hausverwaltung machen... Viele Grüße aus Ligurien Jimy www.bella-liguria.com |
#10
|
|||
|
|||
Hallo,
der Satz der IMU beträgt weniger als das Doppelte der ICI. Bei ICI € 450 also ca € 850! Wobei dies wahrscheinlich der Preis für eine komplette Anlage ist. Ich wohne nicht kleinlich, zahle aber nur einen Bruchteil. |
#11
|
||||
|
||||
Darüber habe ich ernsthaft nachgedacht!
|
#12
|
||||
|
||||
Zitat:
Ich habe neben der Wohnung noch einen Tiefgaragenplatz und einen Abstellplatz in einer Bootsgarage. Die IMU für den Bootsplatz ist gleich hoch, wie der für die Wohnung, obwohl die Wohnung wesentlich größer ist. Bei der ICI war der Bootsplatz und Garagenplatz wesentlich billiger, dadurch ist unser Betrag der IMU wesentlich höher als der der ICI.
__________________
Gruß Heinz R. |
#13
|
|||
|
|||
Sorry,
wusste nicht, dass Du die Isola del Garda bewohnst Ich zahle, allerdings ohne Garage, minimal mehr als 10% Deiner Summe. |
#14
|
||||
|
||||
Zitat:
Vergleiche kann man meist nicht anstellen, da man oft von unterschiedlichen Bedingungen ausgehen muß.
__________________
Gruß Heinz R. Geändert von benaco01 (05.01.2013 um 06:40 Uhr) |
#15
|
|||
|
|||
Zitat:
Daher bin ich stolz auf meine italienischen Freunde und eigene Fremdsprachenkenntnisse. |
#16
|
||||
|
||||
Zitat:
Oder wie ist das zu verstehen? |
#17
|
|||
|
|||
Zitat:
Ich verstehe unter Lesen, Verstehen und Sprechen etwas Anderes, als bescheißen! Die Rechnungen, die ich bezahle, werden offiziell von der Gemeinde selbst ausgestellt. Meine Freunde sind nebenbei zum Teil aus dem Bank- und Immobilienbereich und bei Gott keine halbseidene Halbmafiosi! |
#18
|
||||
|
||||
Was sollte der Satz mit dem Stolz auf Deine italienischen Freunde dann bedeuten?
Und dieser Satz beißt sich in sich selbst: "Meine Freunde sind nebenbei zum Teil aus dem Bank- und Immobilienbereich und bei Gott keine halbseidene Halbmafiosi! "
|
#19
|
|||
|
|||
Sorry,
ich hatte nicht vor, Dich aus der Beschaulichkeit der Spielecke zu entführen! |
#20
|
||||
|
||||
Sorry - mein IQ reicht nicht aus um Dir geistig folgen zu können.
|
#21
|
||||
|
||||
Hallo zusammen,
kann mir jemand Infos geben zu dieser IMU-Steuer, gilt diese auch für Landwirtschafltiche Grundstücke in einer Zona Verda, welche zum Weinanbau verpachtet sind und ein beweglicher Wohnwagen drinsteht? Haben diese Konstellation in Lazise/Gardasee. Über Infos wäre ich euch sehr sehr dankbar. Vielen Dank und viele Grüße Christian
__________________
Vielen Dank Christian |
#22
|
|||
|
|||
Hallo Nachbar,
bist Du Besitzer dieses Weinberges? Dann kann Dir die Gemeinde, bei der Du bislang die ICI entrichtet hast, nähere Auskünfte geben, bzw., hätte sie Dich dieses Jahr bei der Bezahlung der ICI bereits auf die IMU ansprechen müssen. P.S. Den Wohnwagen würde ich nicht unbedingt erwähnen. Grüße aus Attenhausen! |
#23
|
||||
|
||||
Hallo!
Grundsätzlich gilt die IMU für Grundflächen, Baugrundstücke und Gebäude. Allerdings gibt es Befreiungen: "landwirtschaftliche Grundstücke in Berg- oder Hügelregionen laut Art. 15 des Gesetzes Nr. 984 vom 27. Dezember 1977;" ob das nun für Lazise gilt, wirst du wohl am besten bei der Gemeinde erfragen. Es gibt auch noch andere nette Befreiungen: " Gebäude, die im Eigentum des Heiligen Stuhls sind und die in Art. 13, 14, 15 und 16 der am 11. Februar 1929 unterzeichneten..." zumindest in 2012 @W.Bligh Ansprechen MUSS dich die Gemeinde nicht, das ist nur ein Service der Gemeinde und ICI konnte dieses Jahr keine bezahlt werden, die gibts ja nicht mehr. Beste Grüße, Klaus
|
#24
|
||||
|
||||
Guten Morgen zusammen,
vielen Dank für die Tips, muß ich wohl die Gemeindeverwaltung Lazise kontaktieren. Was bisher an Steuer gezahlt wurde weiß ich nicht, das anwesen gehört Schwigi. Aber die Strafen werden schon im höheren Bereich sein wenn das bisher ohne Abgabe war... oder?
__________________
Vielen Dank Christian |
#25
|
|||||
|
|||||
Zitat:
1. Möglichkeit Ich würde unbedingt vorschlagen einen Steuerberater zu kontaktieren, der kann sehr behilflich sein. Der Steuerberater kennt auch die Verjährungsfristen. Der wird Dir alles erledigen, dann brauchst Du Dich um nichts kümmern. Falls Du eine Adresse benötigst gebe ich Dir diese gerne. Ich bevorzuge einen Steuerberater in Südtirol, denn dort kann man mit diesem deutsch sprechen, das ist sehr wichtig. Die zweite Möglichkeit ist der Verwalter, so man einen hat, der könnte ev. auch helfen. Bei uns erledigt der Verwalter solche Dinge, zum Nulltarif. In beiden Fällen benötigt man den Kaufvertrag, denn dort steht alles drin, was für die Steuer relevant ist. Wichtig ist es, dass Deine Schwie´s Dir klar sagen was bisher gemachtoder auch nicht gemacht wurde, sonst kann der Steuerberater auch nicht richtig helfen. Bei der ICI war die Verjährungsfrist nicht so lange, daher wird sich bei Dir alles in Grenzen halten.
__________________
Gruß Heinz R. Geändert von benaco01 (09.01.2013 um 17:18 Uhr)
|
Themen-Optionen | |
|
|