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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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rot weiße Warntafel notwendig?
Hi!
Ist auch bei den zulassungsfreien Motorbootanhängern <3.5to die rot weiße Warntafel auf der dem fließenden Verkehr zugewandten Seite Pflicht, wie bei Wohnwagen auch? (natürlich vorausgesetzt, der Anhänger ist alleine abgestellt) Hab nämlich noch keinen normalen Anhänger (z.B. für Schnittgut) gesehen, der eine solche Tafel hätte und bin mir daher nicht mehr ganz so sicher. Und noch ne Frage: ein Motorboot (natürlich mit Anhänger ) darf man max. 2 Wochen auf öffentlichen Straßen abstellen. Gibt es Grundsatzurteile dazu, wie es mit den "Tricksereien" hierbei aussieht (z.B. der Anhänger wird pünktlich nach 13 Tagen auf die die Straßenseite gestellt oder um die nächste Straßenecke um ihn nach 2 Tagen wieder auf die alte Stelle zu setzen). Ansonsten such ich mir alle 13 Tage eine andere Nebenstraße in unserem Kaff. Und da gibt es viele..... have fun! I<it |
#2
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Zitat:
Also ich denke mal das du so nicht über das Jahr kommst, suche dir bitte einen sicheren Abstellplatz. Zudem ist der Anhänger nur versichert wenn er an deinem PKW angekoppelt ist (grüne Nummer) , löst ein Scherzbold die Bremsen und das Ding rollt gegen einen andern PKW zahlt nicht mal mehr deine private Haftpflicht (die PKW Haftpflicht schon gar nicht) da es eine vorsätzliche Handlung ist. Der Trailer mit der grünen Nummer hat nur etwas im Straßenverkehr zu suchen wenn du ihn am Auto angekoppelt hast, schliesslich ist er ja extra dafür Steuerbefreit. Der nächste Punkt ist der: Was ist wenn so ein Hirnloser mit einem Schraubenzieher oder anderes Gerät dir das Gelcoat am Unterwasserschiff kaputt macht ,einfach so aus Langeweile am Strassenrand ? Mir wäre dieses Experiment zu heiß. Gruß Atze |
#3
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Ja, ganz unrecht hast Du nicht.
have fun! I<it |
#4
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Die rot eißen Tafeln, müssen meines Wissens immer an Anhängern im öffentlichen Straßenverkehr angebracht werden.
Hier in Berlin, machen die jedes Jahr im November die Runde. Wenns nicht vorhanden ist, kostet es 20 € und man hat wieder ein Jahr Ruhe. Mit der 14 Tage Regelung für den Standort, ists hier in Berlin ähnlich lasch. Ich hatte den Wohnwagen 2 Jahre vorm Haus. Nach einigen Monaten, Hatte ich die erste Rechnung von 15 € im Postkasten. Ich hab dann den Wohnwagen aller 14 Tage einen Meter vor und nach weitern 14 Tagen wirder ein Stück zurück geschoben. Von da ab hatte ich Ruhe. Allerdings erschien das Ordnungsamt alle 14 Tage pünktlich und hat die Ventilstellung eines Rades fotografiert. Solange man die verändert, können die nix machen. Einmal bin ich direkt dazugekommen und hab mich mit denen über die Sachlage unterhalten. Das Ordnungsamt meinte, im Grunde interessiert es sie nicht. Es sei denn, ein Anwohner macht eine Anzeige. Dann müsses sie sich auf die Socken machen und der Sache nachgehen. Das ist aber sicher von Region zu Region unterschiedlich. Jetzt hab ich ihn schon 2 Jahre vor einer Klinik am Strassenrand stehen. Dort gibts keine Anwohner. Somit kommt vom Ordnungsamt auch nix mehr. Aber wie gesagt, das kann von Region zu Region, unterschiedlich gehandhabt werden.
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...der Micha grüßt Ich trinke nicht....aber manchmal verkloppe ich Damen! |
#5
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Zitat:
Moin , Laut ADAC Info Italien zB gehört die Tafel an den Trailer - eigentlich sogar 2 ! Kennzeichnung von überstehender Ladung Alle Ladungen und Dachlasten, die nach hinten über die im Kfz-Schein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge hinausstehen, sind mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß schraffierten, reflektierenden und typengenehmigten Warntafel zu kennzeichnen, die ständig quer zur Fahrtrichtung verbleiben muss. Ladungen, die die gesamte Fahrzeugbreite abdecken, benötigen zwei Tafeln, die an den seitlichen Enden der Ladung anzubringen sind. Nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet. Die Tafeln sind in vielen ADAC-Geschäftsstellen und im Fachhandel erhältlich
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Gruss Jürgen Geändert von Bushrider (02.01.2013 um 09:43 Uhr) |
#6
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Hi Jürgen,
nur für mein Verständnis, weshalb steht mein Boot über die im KFZ-Schein eingetragene Länge raus? Die Länge des Trailers ist "von - bis" angegeben. Das "bis" bezieht sich auf die maximal herausgezogene Lichtleiste. Die Lichtleiste mit Kennzeichen ist auch das Ende des Trailers. Kann ich dann ohne Warntafel fahren? PS, ich halte die Warntafel für sinnvoll.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#7
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Hallo Klaus,
Du hast das schon ganz richtig erkannt, wenn innerhalb der angegebenen Maße das Boot a. d. Trailer liegt, dann benötigt man keine Warntafel. (Innerh. d.Lichtleiste). In Italien sind die Behörden offenbar etwas "pingeliger", deshalb sieht man auch so viele Fahrzeuge, wie z. B. Wohnmoble mit diesen komischen Warntafeln, nur weil ein Fahrrad noch hinten dran hängt!
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Grüße Thomas
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#8
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Zitat:
bei vielen Boot-Versicherungsverträgen ist diese auch enthalten. Das hat mit grüner Nummer gar nichts zu tun. Zur Warntafel: es gelten: allgemein: §12 3a ff. und speziell: Beleuchtung §17 4 Ladung §22 Also, retroreflektierende weiß-rote Warntafeln sind eine "andere zugelassene Weise" das Fahrzeug kenntlich zu machen. Man braucht innerorts lediglich eine, zur Kennzeichnung der dem Verkehr zugewandten Seite. Beim Betrieb des Fahrzeuges ist sie zu entfernen, bzw. abzudecken. Ladung, die übersteht, ist ebenfalls kenntlich zu machen, wie o.a., also nach hinten vgl. §22 4 und seitlich §22 5. Diese Tafeln sind den Parktafeln übrigens verblüffend ähnlich , sind aber zum Betrieb des Fahrzeuges vonnöten. Die seitliche Kennzeichnung findet gerade bei Überbreite-Transporten Verwendung, z.B. einfach eine 3,0m breite Lichtleiste an zu schrauben bringt also nichts...
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gregor
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#9
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Zitat:
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Gruß Heinz, Geändert von jugofahrer (02.01.2013 um 14:09 Uhr) |
#10
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Zitat:
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte |
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